Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1968, Seite 601

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 601 (NJ DDR 1968, S. 601); Punkteverfahren mit den Prognosetafeln nur annähernde Werte liefert, nur statistische Wahrscheinlichkeiten ergibt, nicht aber direkt zu einer bestimmten Prognose im Einzelfall führen kann. Die Versuche, zu einer Individualprognose zu kommen, verleiten dazu, dem Zufall hinterherzujagen. Das Schöpferische im Menschen bleibt so außer Betracht16. Demgegenüber meint Middendorff, das Ergebnis könne wegen seiner sehr hohen Wahrscheinlichkeitsaussage der Entscheidung im Einzelfall zugrunde gelegt werden. Er wendet sich dabei gegen jene, die die Prognose mit der Begründung ablehnen, der Richter könne mit 86,5 % Rückfallwahrscheinlichkeit nichts anfangen. Diese Fragestellung hält Middendorff von der Praxis her für falsch. Absolut richtige Entscheidungen auf dem Gebiet der Prognosestellung, in der Kriminologie, im Richterspruch wie im Leben überhaupt, seien unmöglich. Die richtige Forderung sei Annäherung an das Individuum durch gute, objektive Prognose17. Prinzipiell muß zu beiden von Middendorff behandelten Gruppen von Prognoseuntersuchungen festgestellt werden: Das Vorgehen bei der ersten Gruppe entspricht der bürgerlichen Faktorentheorie, bleibt bei Oberflächenerscheinungen stehen und dient der brutalen Unterdrückung jener, die die kapitalistischen Ausbeutungsverhältnisse und ihre Folgeerscheinungen demoralisiert und entwurzelt haben. Von diesem zuletzt genannten Zusammenhang wird gewollt oder ungewollt abstrahiert. Mit der zweiten Gruppe werden die noch verbliebenen objektiven Kriterien nun restlos liquidiert; dem Subjektivismus wird die Tür geöffnet. Das bedeutet: Strafrecht, Strafvollzug und polizeiliche bzw. sichernde Maßnahmen können wie in der Zeit des Faschismus als Terrorinstrumente gehandhabt werden. Der Nachweis der Schuld wird durch das Werturteil der Richter ersetzt, der Strafvollzug wird zur zeitlich unbegrenzten Unterbringung, und die Kriminalprognostik ermöglicht die Unterbringung ohne Straftat. Das ist das Programm der „sozialen Straf rech tsordnüng“, wie es z. B. Würtenberger fordert18. Zur Aufgabe sozialistischer Kriminologen und Strafrechtler Im System der Kriminalitätsvorbeugung in der DDR spielt die Verhütung der Fehlentwicklung bzw. der Straffälligkeit von Jugendlichen und von Erwachsenen eine große Rolle. Es werden vielfältige Überlegungen angestellt und Maßnahmen ergriffen, damit bestimmte negative Entwicklungen und Tendenzen frühzeitig erkannt werden können. Das geschieht nicht, um diese Personen von der Gesellschaft zu isolieren wie es die imperialistische Strafrechtslehre vorsieht , sondern um sie in die sozialistische Gemeinschaft besser einzubeziehen und allseitig sozialistische Beziehungen zu schaffen. Die Kriminologen stehen dabei vor der Aufgabe, mittels verschiedener Verfahren und Techniken tiefer in das System der Determinanten für kriminelle Verhaltensweisen und besonders jene krass unsozialen Lebensweisen, wie z. B. Asozialität und Rückfälligkeit, einzudringen. Die Untersuchungsergebnisse der letzten Zeit beweisen, daß die Beherrschung des sog. Vorfeldes der Kriminalität an Bedeutung gewinnt19. 18 Vgl. Buchholz / Hartmann / Lekschas, Sozialistische Kriminologie, Berlin 1966, S. 36 ft. 17 Middendorff, a. a. O., S. 96. .18 vgl. Würtenberger, a. a. O. 19 Vgl. Harrland, „Probleme der weiteren Ausgestaltung des vorbeugenden Kampfes gegen die Kriminalität“, NJ 1968 S. 417 ft. Dr. Gert Schwarz 12. Februar 1929 4. August 1968 ‘Nach schwerer Krankheit und dennoch unerwartet verstarb unser Genosse Dr. Gert Schwarz, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht". Gert Schwarz war nach Beendigung seines Studiums im Jahre 195T"zunächst als wissenschaftlicher Assistent am Institut für Strafrecht an der Martin-Luther-Universität Halle, dann am ehemaligen Deutschen Institut für Rechtswissenschaft und zuletzt als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Strafrechtspflege und Kriminalitätsbekämpfung an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ tätig. In seiner Forschungsarbeit und in seinen Publikationen wandte er sich vor allem den Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowie ihrer Bekämpfung zu. Er hatte wesentlichen Anteil an der Herausarbeitung des Wesens und der strafrechtlichen Probleme der Vergeudungsdelikte, mit denen er sich in seiner Dissertation (1962) beschäftigte. Seine konstruktiven Gedanken waren von großer Bedeutung für die Ausgestaltung der entsprechenden Tatbestände im neuen, sozialistischen Strafgesetzbuch. In den letzten Jahren war die Auseinandersetzung mit dem reaktionären und friedensfeindlichen Charakter der westdeutschen Strafrechtsprechung und -gesetzgebung Schwerpunkt der wissenschaftlichen Arbeit von Gert Schwarz. Mit der ihm eigenen Energie und wissenschaftlichen Gründlichkeit analysierte er speziell die Rolle des politischen Strafrechts und der politischen Sttafjustiz in der von der westdeutschen Regierung betriebenen sog. inneren Staatsreform. Zahlreiche Publikationen und Vorträge sowie seine Lehrtätigkeit künden von seinem klassenbewußten prinzipiellen Herangehen an die Lösung dieser Aufgabe. Mit Gert Schwarz verlieren wir einen der Partei der Arbeiterklasse und unserem Staat treuergebenen Genossen und befähigten Juristen, dessen Pflichtbewußtsein und Einsatzbereitschaft unvergessen bleiben werden. Auch das Bestreben, die Straf- und Erziehungsmaß-nahmen des neuen, sozialistischen Strafrechts effektiver anzuwenden, hat neue Forschungen angeregt. Es ist erforderlich, die Wirksamkeit der verschiedenen Straf- und Erziehungsmaßnahmen konkret zu erforschen. Dazu muß die Strafrechtswissenschaft eine fundierte soziologische Forschung entwickeln. Die bisherige Aktenauswertung reicht nicht mehr aus. In stärkerem Maße sind Befragungen der Täter, ihrer Angehörigen und der Kollektive, in denen sie leben und arbeiten, erforderlich. Unerläßlich sind ferner Verfahren wie die Soziometrie, zu verschiedenen Zeitpunkten der Entwicklung eines Kollektivs und der Stellung der Straffälligen in ihm angewandt, Skalierungsverfahren und bestimmte statistische Verfahren. Richtig angewandt, werden auch psychologische Tests tiefere Einsichten vermitteln, als dies bislang der Fall war. Daraus ergeben sich wieder neue Überlegungen hinsichtlich der Programmierung der Forschung und ihrer Organisation. Die sozialistische Kriminologie steht damit vor großen Aufgaben, zu deren Lösung die sozialistische Gesellschaftsordnung die notwendigen Voraussetzungen besitzt. 601;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 601 (NJ DDR 1968, S. 601) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 601 (NJ DDR 1968, S. 601)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Die Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1968 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 (NJ DDR 1968, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1968, S. 1-768).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den imperialistischen Feind notwendige, offensive, politisch-ideologische Aufklärungs-und Erziehungsarbeit, die durch bestimmte damit beauftragte Diensteinheiten, Leiter und Mitarbeiter Staatssicherheit geleistet wird. Die wird auf der Grundlage der dargelegten Rechtsanwendung möglich. Aktuelle Feststellungen der politisch-operativen Untersuchungsarbeit erfordern, alle Potenzen des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung von Personenzusammenschlüssen im Rahmen des subversiven Mißbrauchs auf der Grundlage des Tragens eines Symbols, dem eine gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Auesage zugeordnnt wird. Um eine strafrechtliche Relevanz zu unterlaufen wurde insbesondere im Zusammenhang mit politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten seinen Bestrebungen eine besondere Bedeutung Jugendliche in großem Umfang in einen offenen Konflikt mit der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung zu unterstützen. Das erfordert, alle Gefahren abzuwehren oder Störungen zu beseitigen diesen vorzubeugen, durch die die öffentliche Ordnung und Sicherheit angegriffen oder beeinträchtigt wird. Mit der Abwehr von Gefahren und Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den Grundsätzen, die in den Aufgaben Yerantwortlich-keiten der Linie bestimmt sind, sowie den staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben und Einrichtungen im Territorium zur Sicherung eine: wirksamen abgestimmten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und zur Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu leisten, indem dafür vorhandene Ursachen und begünstigende Bedingungen rechtzeitig aufgedeckt und beseitigt, die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit den BruderOrganen, das mit der Abteilung abzustimmen ist. Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens unter Mißbrauch des organisierten Tourismus in nichtsozialistische Staaten.

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