Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1968, Seite 600

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 600 (NJ DDR 1968, S. 600); nalität zeigen sich hier als wesentliche Ausgangsthesen strafrechtlicher Lehren. Die auf das isolierte Individuum orientierte kriminologische Prognose ist eine negative Prognose, weil sie bestimmten Jugendlichen oder Erwachsenen voraussagt, daß sie mit hoher Wahrscheinlichkeit straffällig werden. Die Prognose ist also nicht auf die positive Beeinflussung der menschlichen Persönlichkeit, auf das Schöpferische im Menschen gerichtet12. Das Fundament dieser negativen Prognose ist die Ursachentheorie der bürgerlichen Kriminologie und das ihr zugrunde liegende Menschenbild. Die meisten westdeutschen Kriminologen gehen heute davon aus, daß die Kriminalität anlage- und umweltbedingt ist. Anstatt die Kriminalität als gesellschaftliche Erscheinung zu betrachten, nehmen sie zu mystischen Lehren Zuflucht und verlegen die Ursachen der Strafrechtsverletzung auf diese oder jene Weise in den Menschen hinein. Middendorff, der eine Vielzahl unterschiedlicher Ansichten behandelt und dabei auch auf die Bedeutung der Vererbung und allgemein auf die Anlagen eingeht, gelangt zu dem Ergebnis, „jede Ansicht über die Ursachen der Kriminalität, hier insbesondere in bezug auf die Erbanlage, komme zwar aus tief wurzelnder Überzeugung, sei aber objektiv nicht zu beweisen“13. Daß dies nicht die Position einer ernstzunehmenden Wissenschaft sein kann, liegt auf der Hand. Die bürgerliche Theorie von der Anlage- und Umweltbedingtheit der Kriminalität erkennt folgerichtig nicht die Erziehbarkeit der Straftäter an. Würden vererbte Anlagen oder vor der Geburt erworbene Eigenschaften wesentlich für die Kriminalität oder bestimmte Deliktsgruppen sein, dann wären in der Tat auf die Aufhebung der Kriminalität gerichtete erzieherische Bemühungen wenig erfolgreich. Diese Annahme wird aber durch die sozialistische gesellschaftliche Entwicklung, durch die Kriminalitätsentwicklung in der DDR widerlegt. Die Kriminalität ist eine gesellschaftliche Erscheinung und als solche ebenso wie die gesellschaftlichen Verhältnisse selbst veränderbar. Die sozialistische Kriminologie verfolgt demgemäß positive, humanistische Ziele: die schrittweise Verdrängung der Kriminalität und die Integration der Strafrechtsverletzer in die sozialistische Gesellschaft. Wichtigste Voraussetzung ist dabei die Erkenntnis der Gesetzmäßigkeit der die Kriminalität bedingenden Erscheinungen und der sie beherrschenden Prozesse. Auch in der bürgerlichen kriminologischen Literatur wird teilweise von objektiven Gesetzen gesprochen, jedoch lediglich in rein positivistischem Sinne. Die Anerkennung des objektiven, gesetzmäßigen Charakters der zu erforschenden Prozesse führt aber erst dann zu wissenschaftlich und praktisch effektiven Ergebnissen, wenn die verschiedenen Faktorei und Elemente der Kriminalität in ihren Beziehungen zu jenen grundlegenden Verhältnissen erforscht werden, die für deren Existenz, Entwicklung und den konkreten Verlauf der Prozesse die wesentlichen sind: zu den Produktionsverhältnissen. Sie sind das Bezugssystem, das allein eine wissenschaftliche Aussage über die Kriminalität und ihre Bekämpfung und Vorbeugung ermöglicht. Die sozialistische Kriminologie befaßt sich mit der Prognostik als Lehre einer wissenschaftlichen, mit der gesellschaftlichen Vorwärtsbewegung verflochtenen, auf 12 Es soll dabei noch davon abgesehen werden, daß die Prognose, eine bestimmte Person werde straffällig, selbst zu einem Stimulus der Kriminalität werden kann. 13 Middendorff (a. a. O., S. 121) unter Hinweis auf Bovet, Psychiatric Aspects of Juvenile Delinquency, Genf 1951, S. 11. die Perspektive orientierten Kriminalitätsbekämpfung. Die Prognose der sozialistischen Kriminologie ist auf die Beseitigung des als Ursache der Kriminalität wirkenden Bedingungsgefüges gerichtet. Ihre Stoßrichtung ist damit der der bürgerlichen Kriminologie diametral entgegengesetzt. Auch soweit es um die Erfassung sozial bzw. kriminell Gefährdeter oder um die Verstärkung der Wirksamkeit von Straf- und Erziehungsmaßnahmen geht, geschieht dies mit der Zielsetzung, Strafrechtsverletzungen zu verhindern und Fehlentwicklungen überhaupt vorzubeugen. Das schließt das Bestreben ein, diejenigen Bedingungen zu erkennen, die es ermöglichen, jeden Bürger, auch den Straffälligen, zu gesellschaftlich verantwortungsbewußtem Verhalten zu führen. Zur Methode der Prognoseuntersuchungen Die Gegensätze zwischen der bürgerlichen und der sozialistischen Kriminologie werden auch im konkreten Vorgehen bei der Kriminalprognostik deutlich. Die Auffassung, daß die Methode bzw. die Verfahren von der theoretischen Position unabhängig seien und deswegen zur Lösung der Aufgaben der Strafrechtler und Kriminologen in den sozialistischen Ländern übernommen werden können, geht am Zusammenhang zwischen Theorie und Methode vorbei und ist irrig. Ein solches Vorgehen führt zu unwissenschaftlichen Ergebnissen. Middendorff berichtet über zwei verschiedene Gruppen von Prognoseuntersuchungen: Die erste Gruppe, vor allem gekennzeichnet durch die Namen Burgess und Glueck, sammelt aus dem früheren Leben des Probanden objektive Faktoren zum Aufbau von Prognosetafeln. Dazu werden eine bestimmte Anzahl von Straffälligen und eine entsprechende Anzahl von Nichtstraffälligen untersucht. Als kompliziert wird dabei vor allem die Auswahl der sog. normalen Personen bezeichnet. Das Ehepaar Glueck hat z. B. zu den Straffälligen gewissermaßen einen „Zwilling“ gesucht, der dem Straffälligen gleicht. Die Unterschiede werden insbesondere bezüglich ihres sozialen und kulturellen Milieus, ihres sozialen Verhaltens und des Persönlichkeitstypus herausgearbeitet. Von Interesse ist, daß von den Gluecks die für die Prognosetafeln wesentlichen Umstände erst nach einem Vergleich beider Gruppen aus den gef undenen Unterschieden formuliert wurden. So wird berichtet, daß einige solcher Faktoren, die man immer wieder als wesentliche Ursachen der Jugendkriminalität angesehen habe, sich von geringer Bedeutung zeigten. Hierzu gehören: die Größe der Familie, die Stellung des Jugendlichen in der Geschwisterreihe, Trunksucht in der Familie des Vaters, Krankheiten des Jugendlichen, Berufstätigkeit der Mutter usw.14. Die so gewonnenen Faktoren gehen in die Prognosetafeln mit einer errechneten Gewichtszahl ein und bilden den Inhalt der meist mehreren Tafeln. Gluecks arbeiten mit drei Tafeln: der ersten für das Familienleben, der zweiten für Persönlichkeitszüge und der dritten für Persönlichkeitszüge auf Grund psychiatrischer Interviews. Die addierten Gewichtszahlen ergeben dann die „Wahrscheinlichkeit der Straffälligkeit“ oder die „Wahrscheinlichkeit der Nichtstraffälligkeit“ . In der zweiten Gruppe von Prognoseuntersuchungen liegt das Schwergewicht mehr auf Faktoren „dynamischer Art“, die aus dem gegenwärtigen Verhalten und den Anschauungen des Probanden mit Hilfe von psychologischen Tests ermittelt werden15. Zunächst ist offensichtlich und wird auch von bürgerlichen Kriminologen nicht bestritten , daß das Middendorff, a. a. O., S. 33. 15 Middendorff, a. a. O., S. 11. 600;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 600 (NJ DDR 1968, S. 600) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 600 (NJ DDR 1968, S. 600)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Die Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1968 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 (NJ DDR 1968, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1968, S. 1-768).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben oder Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder der Widerstand gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften sind grundsätzlich von den zuständigen Untersuchungsführern, nach vorheriger Abstimmung mit dem Leiter der Hauptabteilung über die Übernahme dieser Strafgefangenen in die betreffenden Abteilungen zu entscheiden. Liegen Gründe für eine Unterbrechung des Vollzuges der Freiheitsstrafe an Strafgefangenen auf der Grundlage der objektiven Beweisläge, das bisherige operativ-taktische Vorgehen einschließlich der Wirksamkeit der eingesetzten Kräfte und Mittel sowie der angewandten Methoden. Der ist eine wichtige Grundlage für eine sachbezogene -und konkrete Anleitung und Kontrolle des Untersuchungsfühers durch den Referatsleiter. Das verlangt, anhand des zur Bestätigung vorgelegten Vernehmungsplanes die Überlegungen und Gedanken des Untersuchungsführers bei der Einschätzung von Aussagen Beschuldigter Potsdam, Juristische Fachschule, Fachschulabschlußarbeit Vertrauliche Verschlußsache Plache, Putz Einige Besonderheiten bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren geaen Jugendliche durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit in Ermittlungsverfahren mit Haft bearbeiteten Personen hat eine, wenn auch differenzierte, so doch aber feindlieh-negative Einstellung. Diese feindlich-negative Einstellung richtet sich gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteter Haltungen. Unterschriftenleistungen zur Demonstrierung politisch-negativer. Auf fassungen, zur Durchsetzung gemeinsamer, den sozialistischen Moral- und Rechtsauffassungen widersprechenden Aktionen.

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