Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1968, Seite 6

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 6 (NJ DDR 1968, S. 6); Diskussionsbeitrag des Stellvertreters des Vorsitzenden des Staatsrates Dr. Heinrich Homann Mit den vorliegenden Gesetzentwürfen vervollständigen wir nicht nur wichtige Teilgebiete unseres sozialistischen Rechtssystems. Vielmehr gestalten wir einen hochbedeutsamen Komplex unserer sozialistischen Staats- und Rechtsordnung den Erfordernissen unserer Zeit gemäß völlig neu und führen damit unsere Rechtsordnung in ihrer Gesamtheit einen wichtigen Schritt weiter. In ihm findet die Kontinuität einer Staats- und Rechtspolitik Ausdruck, die folgerichtig mit der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft verbunden ist. War nach der Zerschlagung des Hitlerfaschismus, mit dem Beginn demokratischer Erneuerung der Gesellschafts-, Staats- und Rechtsordnung im Sinne des Potsdamer Abkommens zugleich eine grundlegende demokratische Veränderung des Strafrechts selbst verbunden, so wird nunmehr die geschichtliche Leistung unserer Republik in der Gestaltung eines Strafrechts sichtbar, das den Ansprüchen der Souveränität unseres Volkes, seiner sozialistischen Rechtsstaatlichkeit, der unabdingbaren Bewahrung seiner Errungenschaften genügt. Das ist vor allem deshalb der Fall, weil wir das Strafrecht fest eingliedern in das einheitliche sozialistische Rechtssystem, das als Ganzes auf qualitativ neue Weise mit der gesetzmäßigen Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft verbunden ist. Es ist das dem entwickelten gesellschaftlichen System des Sozialismus in Niveau und Zielsetzung entsprechende sowie auf seine Gestaltung aktiv Einfluß nehmende sozialistische Rechtssystem darauf gerichtet, die in der Zeit und Perspektive möglichen weitgesteckten Ziele, wie sie der VII. Parteitag der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands setzte, zu erreichen. Die Gesetzeswerke vermögen sicherlich Strafrecht und Strafrechtspflege noch umfassender zur Sache der Gesellschaft, unseres Volkes zu machen. Sie geben der Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität neue Impulse, da sie die jetzt mögliche und notwendige Präzisierung der Verantwortung aller staatlichen und gesellschaftlichen Organe und der Bürger unserer Republik für die Erfüllung ihrer besonderen Aufgaben auf dem Gebiet sozialistischer Strafrechtspflege vornehmen. In ihnen findet das neue Verhältnis zwischen Bürger, Gesellschaft und sozialistischem Staat Ausdruck. Strafrecht und Strafprozeßrecht werden zu noch wirksameren Instrumenten der Förderung sozialistischer Verhaltensweisen der Menschen. Sie wirken damit auf die Formung der sozialistischen Persönlichkeit, auf die Erziehung des Menschen zu verantwortungsbewußtem Verhalten, die Umerziehung derjenigen, die strafbare Handlungen begehen, und auf die Beseitigung der Umstände und Bedingungen, unter denen diese Menschen straffällig werden. Die Würde des Menschen, seine Freiheit und seine Rechte sind so, wie sie aus unseren gegebenen entwickelten Gesellschaftsverhältnissen erwachsen, in den Gesetzeswerken umfassend und präzise zu unverbrüchlichen Geboten ausgestaltet. Gerechtigkeit und Gesetzlichkeit haben Garantien, die in der deutschen Geschichte noch nie zuvor bestanden, die erst auf dem Boden sozialistischer Gesellschaftsverhältnisse lebendige Wirklichkeit sein können. Darin, daß heute zwei deutsche Staaten mit völlig unterschiedlicher Gesellschafts-, Staats- und Rechtsordnung bestehen, liegt auch der tiefe Gegensatz ihrer Strafrechtskonzeptionen begründet. Weil der Bonner Staat mit seiner sog. Großen Strafrechtsreform das alte. bürgerliche Strafrecht, das sich vor der Geschichte als untauglich erwiesen hat, nicht nur konserviert, sondern es mit seinen reaktionären staatsmonopolistischen Herrschaftsmethoden gleichschaltet, gewinnt die sozialistische Strafrechtskonzeption unseres Staates wahrhaft nationale Bedeutung. Staatsmonopolistische Herrschaftsmethoden bedingen von vornherein eine Strafrechtskönzeption, die Gerechtigkeit, Freiheit und Demokratie ausschließt. War nach dem 8. Mai 1945 dem ganzen deutschen Volk durch die Völkerrechtsdokumente der Anti-Hitler-Koalition aufgegeben, nach antiimperialistischen, demokratischen Grundsätzen ein neues Strafrecht zu schaffen, das allgemein demokratischen Ansprüchen der Humanität genügt, so sind diese Völkerrechtsverpflichtungen nur in unserer Republik eingehalten. In der Bundesrepublik hingegen hat sich in Aufbau und Ausbau ein Strafrecht etabliert, das am polizeistaatlichen Perfektionismus bürgerlichen Strafrechts prinzipiell anknüpft, zur politischen Gesinnungsverfolgung ausartete und auf die Unterdrückung aller gegen die volksfeindliche Bonner Politik kämpfenden Patrioten gerichtet ist. Das hierauf bedachte politische Strafrecht des imperialistischen Bonner Staates wird weiter ausgebaut, ja rigoros verschärft. Schon jetzt sollen mit dem 8. Strafrechtsergänzungsgesetz, den beiden Notverordnungen zur Ergänzung des Strafrechts und über Maßnahmen auf dem Gebiet der Rechtspflege die scheinlegalen Grundlagen geschaffen werden, um schlagartig das ganze Justizwesen der neuen Periode der Expansion anzupassen. Freiheit und Verantwortung des Menschen sind unter staatsmonopolistischen Herrschaftsbedingungen zu unlösbaren Problemen geworden. Auch das sog. allgemeine Strafrecht dieser Gesellschaftsordnung liefert uns dafür den Beweis. Die Vollkommenheit formierter imperialistischer Gesellschaft lasse keinen Widerspruch zwischen ihr und den Bedürfnissen wie Lebensnotwendigkeiten der Menschen zu, so wird behauptet. Das Verbrechen sei stets nur Ausdruck individueller Willkür des einzelnen, sei Resultat sog. eigenen „freien Willens“. So wird im imperialistischen Strafrecht von der zum Gesetz erhobenen sozialen Ungerechtigkeit abstrahiert, die die wesentliche Ursache für die Demoralisierung und Verrohung in den Beziehungen Zwischen den Menschen ist. Die Forderung des allgemeinen Strafrechts des Imperialismus, das Strafrecht müsse den Täter nach dem Grade seiner Verantwortung treffen, bedeutet angesichts dessen nichts anderes, als dem vereinzelten Menschen die ganze Schuld und Verantwortung für die dem imperialistischen Gesellschaftssystem selbst immanenten sozialen Gebrechen aufzubürden. Es liegt auf der Hand; daß uns angesichts auch der auf dem Gebiet des Strafrechts völlig entgegengesetzten Entwicklung in beiden deutschen Staaten die Pflicht erwächst, demokratischen Gehalt und humanistische Zielsetzung unserer Strafrechtskonzeption nicht nur den Bürgern unserer Republik nahezubringen. Wir sind genauso verpflichtet und gehalten, in der Auseinandersetzung mit dem westdeutschen Imperialismus und Militarismus die historische Überlegenheit des Gedankengutes unseres humanistischen Strafrechts darzulegen. Das vermag ganz gewiß auch und gerade den demokratischen Kräften in der Bundesrepublik in ihrem Kampf von hohem Nutzen zu sein. Mit den uns vorliegenden Gesetzeswerken stärken wir unsere Deutsche Demokratische Republik. Wir schrei- 6;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 6 (NJ DDR 1968, S. 6) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 6 (NJ DDR 1968, S. 6)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Die Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1968 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 (NJ DDR 1968, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1968, S. 1-768).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Ordnung über die Rechte und Pflichten der Zivilbeschäftigten im Ministerium für Staatssicherheit. Disziplinarordnung -NfD. Anweisung über die Entlohnung der Zivilbeschäftigten im Ministerium für Staatssicherheit sowie zur Durchsetzung der Rechtsnormen des Untersuchungshaftvollzuges und der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane auf dem Gebiet des Unter-suchungshaftvollzuges und zur Kontrolle der Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit im Kampf gegen den Feind und bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Die höheren Sicherheits-erfordernisse sowie die veränderten politischen und politisch-operativen Lagebedingungen stellen höhere Anforderungen an die Persönlichkeit der an ihre Denk- und Verhaltensweisen, ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie an ihre Bereitschaft stellt. Es sind deshalb in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit erkennbar. Maßnahmen der Vorbeugung im Sinne der Verhütung und Verhinderung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern der unter den äußeren und inneren Existenzbedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der Das Wirken des imperialistischen Herrschaftssystems als soziale Ursache für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgehend davon, daß feindlich-negative Einstellungen von den betreffenden Büroern im Prozeß der Sozialisation erworbene, im weitesten Sinne erlernte Dispositionen des Sözialve rhalcens gegenüber der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der anzugreifen oder gegen sie aufzuwiegeln. Die staatsfeindliche hetzerische Äußerung kann durch Schrift Zeichen, bildliche oder symbolische Darstellung erfolgen.

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