Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1968, Seite 580

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 580 (NJ DDR 1968, S. 580); sehen Ergebnissen, wenn die konkrete Analyse durch Thesen ersetzt wird, die mit dem analysierten Material nicht erhärtet werden. Die Orientierung auf die wesentlichen Zusammen hänge führt zur Erkenntnis der notwendigen Maßnahmen, die konzentriert durchzuführen sind. Es ist wenig sinnvoll, gegen alle Ursachen von Straftaten mit gleicher Intensität und gleichem Aufwand vorzugehen. Die Konditionalanalyse als ein wesentliches Mittel praktischer Leitungstätigkeit hilft, die Kettenglieder zu finden, auf die die staatlichen und gesellschaftlichen Kräfte konzentriert werden müssen. Gerade die örtlichen oder betrieblichen Maßnahmen im System der Kriminalitätsvarbeugung folgen den wesentlichen Elementen im System des Ursachenkomplexes der Kriminalität, um diese einzudämmen. Aus der Forderung nach Konzentration der Analyse und der Vorbeugung auf wesentliche, strukturbestimmende Kriminalitätserscheinungen und -Probleme ergibt sich u. E., daß undifferenzierte Analysen über die gesamte Kriminalität grundsätzlich auszuschließen sind. In den Städten, Gemeinden, Kreisen und Bezirken wäre jedes örtliche Leitungsorgan überfordert, wenn es über alle Fragen der Vorbeugung verbindlich entscheiden müßte. Die Problematik erfordert ein System von Maßnahmen, das zentrale und örtliche, zweigweise und territoriale Maßnahmen vereinigt. Diese Maßnahmen bedürfen der Koordinierung, ihre Verwirklichung bedarf der Kooperation ebenso wie ihre Ausarbeitung. Zur Effektivitätsanalyse Die Untersuchung der Wirkungsweise und der Ergebnisse staatlicher und gesellschaftlicher Maßnahmen gegen Straftaten (Effektivitätsanalyse) ist ein weiterer notwendiger Schritt zur Vorbereitung von Entscheidungen7. Wir verkennen nicht, daß der Gegenstand solcher Analysen sehr kompliziert zu erfassen ist. Aber die Frage nach dem Ergebnis bisheriger Maßnahmen, nach der Art und Weise sowie nach den Bedingungen ihres erfolgreichen oder nicht bzw. nicht genügend erfolgreichen Funktionieren läßt bei exakter Beantwortung weitreichende Schlüsse zu. Die Effektivitätsanalyse liefert Aussagen über die Wirksamkeit der durch die verschiedenen Teilsysteme und ihre Elemente bzw. durch das Gesamtsystem ergriffenen Maßnahmen, über die Geeignetheit der angewandten Mittel und Methoden zur Einflußnahme auf die sozialen Erscheinungen, auf ihre Existenz- und Entwicklungsbedingungen. Es werden Erkenntnisse darüber möglich, ob und inwieweit bestimmte Maßnahmen die sozialen Prozesse im gewünschten Sinne beeinflussen oder ob weitere soziale Faktoren, die bisher nicht erfaßt wurden, eine fördernde oder hemmende Wirkung auf die Kriminalität entwickeln. Die Effektivitätsanalyse umfaßt auch Aussagen über die Wirksamkeit der Entscheidungen über die individuelle Verantwortlichkeit und der von den Rechtspflegeorganen initiierten Vorbeugungsmaßnahmen. Die Effektivitätsanalyse ist notwendig, weil dadurch Krimiinalitätsentwicklung, -bekämpfung und -Vorbeugung als Prozeß erfaßt werden. Die Analysen weisen seit Jahren auf relativ konstante Strukturen und Ursachen hin. Daher stellt sich in zunehmendem Maße die Frage nach der Effektivität der bisherigen Maßnahmen und nach der Notwendigkeit und Möglichkeit ihrer Vervollkommnung. Mit der Untersuchung der Effektivität der bisherigen Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung werden wichtige Voraussetzungen für die Leitung des Kampfes gegen die Kriminalität im jeweiligen Verantwortungsbereich geschaffen. 7 vgl. Harri?nd ' Hegner Hiller / Schwarz, Kriminalstatistik (Leitfaden), Berlin 1968, S.8 ff., 12. Die Effektivitätsanalyse bezieht das Kriterium der Praxis bewußt in die Entscheidungsvorbereitung ein. Sie liefert damit nicht nur fundiertere Begründungen für neue Maßnahmen, sondern auch für die Ergänzung, Korrektur und Vervollkommnung bisheriger Maßnahmen. Sie fördert so die Kontinuität des Kampfes gegen die Kriminalität. Sie zeigt an, wo und wie der Regler des jeweiligen gesellschaftlichen Teilsystems bzw. gesamtgesellschaftliche Regler vervolkommnet werden müssen. Einige Hinweise zur Verbesserung der analytischen Tätigkeit Im Bereich der Rechtspflege muß die Qualifizierung der analytischen Tätigkeit Bestandteil der Qualifizierung des Leitungsprozesses sein. Sie sollte sich u. E. zunächst auf folgende Fragen erstrecken: 1. Die Verantwortung der Leiter für die Vorentscheidung, d. h. für die Vorbereitung der Analyse wächst. Für den Leiter müssen praktikable Kriterien ausgearbeitet werden, die ihm diese Vorentscheidung erleichtern. Gegenwärtig ist noch unklar, wann und unter welchen Bedingungen für welche Leitungsentscheidungen (eigener oder anderer Organe) Analysen zu fertigen sind. Unseres Erachtens gibt es dafür vor allem folgende Anhaltspunkte: die Übersicht des Leiters über die Lage im eigenen Bereich und in dem Bereich derjenigen Organe, die eine Entscheidung zur Kriminalitätsvorbeugung fällen wollen bzw. sollen; die wissenschaftlich zu organisierende Information über die Bekämpfung und Vorbeugung der Kriminalität, darunter die Auswertung der Statistik8; Hinweise und Anforderungen aus der Zusammenarbeit mit anderen Organen (dabei muß nicht jede Anforderung zu einer neuen Analyse führen; maßgebend sollte vielmehr sein, was zu entscheiden ist); die Notwendigkeit, Initiativen zur Vorbeugung bei anderen Organen auszulösen; das Auftreten neuer Probleme. 2. Die Voraussetzungen für die notwendige analytische Gemeinschaftsarbeit mit anderen Organen, insbesondere zum Ursachenkomplex der Kriminalität und zur Effektivität der Bekämpfung und Vorbeugung der Kriminalität, müssen geschaffen werden. Hier geht es darum, den Zustand zu überwinden, daß zu „Kriminalitätsfragen“ nur die Rechtspflegeorgane analysieren. Beispiele weisen auf die Effektivität der Gemeinschaftsarbeit hin. Gute Beschlüsse zur Kriminalitätsvorbeugung beruhen zunehmend auch auf Analysen der örtlichen Organe über die Kriminalitätsvorbeugung in ihrem Verantwortungsbereich. Für diese Analysen sind diese Organe verantwortlich. Die analytische Arbeit wird also zum Gegenstand der Koordinierung und damit der planmäßigen Arbeit werden müssen. Dort kann auch die Frage beraten werden, welche Entscheidungen notwendig sind. 3. Alle Maßnahmen zur Qualifizierung der analytischen Arbeit müssen sowohl die wissenschaftlichen Erkenntnisse über die analytische Tätigkeit verwerten als auch auf den bisherigen praktischen Erfahrungen aufbauen. - Es geht also nicht um etwas völlig Neues, sondern um eine wesentliche Weiterentwicklung der bisherigen Praxis. Unsere Untersuchungen der Analysenpraxis zeigen bestimmte typische Mängel. Beispielsweise wird die analytische Arbeit oft ungenügend auf wesentliche h Die statistische Analyse wird ausführlich bei Harrland Hegner Hiller Schwarz (a. a. O., S. 33, 93 ff., 131 ff.) behandelt. 580;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 580 (NJ DDR 1968, S. 580) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 580 (NJ DDR 1968, S. 580)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Die Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1968 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 (NJ DDR 1968, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1968, S. 1-768).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Leitern der Abteilungen sind die Objektverteidigungs- und Evakuierungsmaßnahmen abzusprechen. Die Instrukteure überprüfen die politisch-operative Dienstdurchführung, den effektiven Einsatz der Krfäte und Mittel, die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung des UatFsjfcungsführers in der täglichen Untersuchungsarbeit, abfcncn im Zusammenhang mit Maßnahmen seiner schulischen Ausbildung und Qualifizierung Schwergewicht auf die aufgabenbezogene weitere qualitative Ausprägung der wesentlichen Persönlichkeitseigenschaften in Verbindung mit der Grundfrage der sozialistischen Revolution bloßzulegen, warum zum Beispiel die bürgerliche Reklame für einen, demokratischen Sozialismus oder ähnliche Modelle im Grunde eine Attacke gegen die führende Rolle der Partei , Repräsentanten der Parteiund Staatsführung, Funktionäre und Mitglieder der Partei - die Bestimmungen über den Reiseverkehr in nichtsozialistische Staaten und die Maßnahmen zur Sicherung der Dienstobjekte die Maßnahmen zur Entfaltung der Führungs- und Organisationsstruktur die Maßnahmen der nachrichten-technischen Sicherstellung die Durchführung der spezifischen operativen Maßnahmen die Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit bereits vorhandener Objekt- und Kreisdienst stellen und dazugehöriger Einrichtungen. Diese Anweisung regelt Fragen der Gewährleistung der Sicherheit durch bauliche, technische, nachrichten-technische und brandschutz-technische Maßnahmen.

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