Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1968, Seite 578

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 578 (NJ DDR 1968, S. 578); dig zum Gegenstand der Analysen, die für die Leitung des Kampfes gegen die Kriminalität benötigt werden. Werden z. B. die Kriminalität Jugendlicher und die Kinderdelikte analysiert, so gehören u. a. auch Untersuchungen über die Effektivität der Jugendhilfe und der staatlichen und gesellschaftlichen Erziehungsarbeit an den Schulen dazu. Ähnlich verhält es sich z. B. mit der Analyse der Alkoholkriminalität (Funktionieren der Organe des Handels, des Gesundheitswesens, der Volksbildung u. a. m.). Zur Analyse der Finanzdelikte gehört die Analyse der Wirksamkeit der inneren und äußeren Kontrolle; zur Analyse von Straftaten gegen das Eigentum muß die Analyse der Organisation und Effektivität seines Schutzes treten. Auf andere Weise können durch Analysen hinreichende Grundlagen für effektive Maßnahmen der Kriminalitätsvorbeugung nicht geschaffen werden. Die analytische Arbeit muß zukünftig vor allem zu Grundsatzlösungen streben. Tagesprobleme, kurzfristig wirksame oder sachlich begrenzte Lösungen oder Maßnahmen nur eines Organs können nicht Hauptanliegen der Analyse sein. Die Analyse muß grundsätzliche Probleme aufspüren und komplexe Lösungen vorbereiten. Offen und mutig wird sie dann auch noch nicht lösbare Aufgaben, nicht im Verantwortungsbereich bzw. nicht mit den vorhandenen Kräften, Mitteln und Leitungsstrukturen zu bewältigende Probleme kennzeichnen. So bereitet sie spätere Lösungen und notwendige Systemregelungen vor. Die Kräfte und Mittel können vorausschauend formiert und heute auf vordringliche und lösbare Vorhaben konzentriert werden. Analyse und Entscheidung Um die analytische Arbeit entsprechend den genannten Anforderungen zu verbessern, muß zunächst Klarheit über ihre Stellung im Leitungsprozeß, insbesondere über den Zusammenhang von Analyse und Entscheidung, bestehen. Die Entscheidung ist das Kernstück des Leitungsprozesses, der als Folge wissenschaftlich begründeter Entscheidungen erfaßt werden kann. Die Analyse dient der planmäßigen Vorbereitung der Entscheidungen, der Erkenntnis ihrer Wirksamkeit und der gesellschaftlichen Wirklichkeit. Schon hier wird deutlich, daß auch die analytische Tätigkeit ein Prozeß sein muß. Sie darf auch nicht von anderen Elementen des Leitungsprozesses (z. B. Information, Prognose, Planung, Koordinierung, Kontrolle) isoliert werden. Dies wird in der Praxis mitunter noch nicht genügend erkannt. Die Entscheidung nimmt diese zentrale Stellung in der Leitungspraxis ein, weil sie das Verhalten und die Aktionen der Menschen in allen Lebensbereichen regelt. Die Entscheidung ist „als Vorgang und Ergebnis der Auswahl zwischen mehreren Möglichkeiten des Handelns oder Unterlassens Hauptelement der Führungstätigkeit. Die Entscheidung ist eine Stellungnahme zugunsten einer bestimmten Lösungsmöglichkeit in der Planungsphase. Entscheidung ist im Prinzip Stellungnahme für ein Verhalten unter definierten Kriterien in der Zukunft. Sie trägt gewisse Züge der Ungewißheit und ist risikobehaftet. Von der Zweckmäßigkeit, dem Ausmaß und richtigen Zeitpunkt der Entscheidung hängt es in hohem Maße ab, ob und wie die den einzelnen Führungsbereichen gestellten Ziele und Aufgaben erfüllt werden. Die wissenschaftlich fundierte Vorbereitung, Durchsetzung und Kontrolle der für die Entwicklung seines Bereiches wesentlichen Entscheidungen stellt daher die wichtigste Aufgabe des Leiters dar.“c Koziolek. „Die Marxsche Analyse er gesellschaftuchen Produktion und die Lehre von der sozialistischen Wirtschaftsführung“, Einheit 1967, Heft 7, S. 842. Die wachsende Rolle und Wirksamkeit des subjektiven Faktors bei der Entwicklung des Systems des Sozialismus erhöht auch die Anforderungen an die Entscheidungen. Diese objektiven Erfordernisse bestimmen auch die Entscheidungen, die von den für die Bekämpfung und Verhütung der Kriminalität zuständigen Organen, darunter von den Rechtspflegeorganen, zu treffen bzw. zu initiieren sind. Im Leitungsprozeß werden die konkreten Anforderungen an die Analyse von den Erfordernissen der ihr folgenden Entscheidungen bestimmt. Die Analyse muß die Veränderungen der gesellschaftlichen Praxis, auf die die Entscheidung zielt, gedanklich vorbereiten. Deshalb muß sie von der voraussichtlich zu fällenden Entscheidung her konzipiert werden. Nicht die Analyse bestimmt Zeitpunkt, Art und Inhalt der Entscheidung, sondern die Planung der Analyse muß von Zeitpunkt, Art und Inhalt der Entscheidung bestimmt werden. Es geht also nicht um eine größere Anzahl von Analysen (auch nicht in erster Linie um ihren Umfang, ihre Häufigkeit oder ihren Aufbau), sondern um ihre rationellere und effektivere Einbeziehung in den Leitungsprozeß. Im Ergebnis muß weniger Aufwand zu größerem Nutzeffekt führen. Da die Analyse von der Entscheidung her bestimmt wird, ist auch der Informationsbedarf von vornherein und relativ genau festgelegt. Gegenüber der gegenwärtigen Praxis dürfte er in aller Regel eingeengt sein. Der vorhandene ständige Informationsfluß ist vor allem rationell zu gestalten und zu nutzen. Er muß auch ohne erheblichen Aufwand auswertbar sein. Zusätzliche Anforderungen von Informationen werden so auf ein Minimum herabgesetzt, weil die laufenden Informationen nach den Bedürfnissen des Entscheidungsprozesses ausgewählt, aufbereitet, gespeichert und schließlich verwertet werden. Die Entscheidungen, für die z. B. der Staatsanwalt eines Kreises einer Analyse bedarf, können hier nicht sämtlich aufgezählt werden. Sie können sich auf die Leitung der Ermittlungen ebenso beziehen wie auf die Anklage-, Strafantrags- und Rechtsmitelpraxis. Vor allem erstrecken sie sich auf die Vorbereitung von Entscheidungen, die Maßnahmen zur Kriminaliitätsvor-beugung initiieren. Die wesentlichen Beziehungen zwischen Analyse und Entscheidung bleiben davon unberührt, ob es sich um eine Analyse mehrerer wesentlicher oder nur einer hauptsächlichen Kiliminalitäts-erscheinung handelt, ob die Kriminalität im ganzen Kreis oder in einer Stadt oder einem Betrieb bzw. Wirtschaftsbereich untersucht werden soll. Jedoch bestimmen der Gegenstand der zu fällenden Entscheidung, das entscheidende Organ und die konkreten Aufgaben, die mit der Entscheidung gelöst werden sollen, maßgeblich Umfang und Aufwand der Analyse. Die Rechtspflegeorgane entscheiden in Strafsachen nur verbindlich über Maßnahmen der Verantwortlichkeit gegenüber Rechtsverletzern sowie über die Leitung ihrer eigenen Organe; sie entscheiden nicht verbindlich über Vorbeugungsmaßnahmen und ihre Durchführung. Das ändert nichts daran, daß die Analyse der Vorbereitung solcher Entscheidungen dient. Dabei sind an Vorschläge, Empfehlungen und Stellungnahmen der Rechtspflegeorgane zur Vorbeugung ebenso hohe Anforderungen hinsichtlich ihrer Wissenschaftlichkeit zu stellen wie an ihre anderen Leitungsentscheidungen. Bevor ein bestimmter sozialer Prozeß analysiert wird, ist zunächst zu klären, wessen Entscheidung notwendig ist. Ist das nicht bekannt, ist auch für eine Analyse noch kein Raum. Ein Arbeitsplan dürfte also z. B. nicht mehr oder weniger routinemäßig mit Aufgaben zur Analyse angefüllt sein, wenn erst nachträg- 578;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 578 (NJ DDR 1968, S. 578) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 578 (NJ DDR 1968, S. 578)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Die Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1968 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 (NJ DDR 1968, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1968, S. 1-768).

Auf der Grundlage von charalcteristischen Persönlichlceitsmerlonalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Tatausführung vorgenommen wird;. Der untrennbare Zusammenhang zwischen ungesetzlichen Grenzübertritten und staatsfeindlichem Menschenhandel, den LandesVerratsdelikten und anderen Staatsverbrechen ist ständig zu beachten. Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der Hauptabteilung Gewährleistung einer wirksamen Hilfe und Unterstützung gegenüber den operativen Diensteinheiten, die operative Materialien oder Vorgänge gegen Personen bearbeiten, die ein ungesetzliches Verlassen durch Überwinden der Staatsgrenze der zur kam es im, als zwei Angehörige des Bundesgrenzschutzes widerrechtlich und vorsätzlich unter Mitführung von Waffen im Raum Kellä Krs. Heiligenstadt in das Staatsgebiet der einreisten; durch in die reisende. Rentner aus der DDR; durch direktes Anschreiben der genannten Stellen. Im Rahmen dieses Verbindungssystems wurden häufig Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik, Kontakttätigkeit und Stützpunkttätigkeit, des staatsfeindlichen Menschenhandels und des ungesetzlichen Verlassens über sozialistische Länder. Der Mißbrauch der Möglichkeiten der Ausreise von Bürgern der in sozialistische Länder zur Vorbereitung und Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts mit unterschiedlicher Intensität Gewalt anwandten. Von der Gesamtzahl der Personen, welche wegen im Zusammenhang mit Versuchen der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und nach Westberlin verhaftet wurden. Im zunehmenden Maße inspiriert jedoch der Gegner feindlich-negative Kräfte im Innern der dazu, ihre gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung dor gerichteten Formierung Jugendlicher Ausdruck dessen unter anderem die vom Gegner bereits seit Bahren verbreitete feindliche These Bleib daheim und wehr dich täglich.

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