Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1968, Seite 545

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 545 (NJ DDR 1968, S. 545); N U M M E R 18 JAHRGANG 22 ZEITSCHRIF NIUElUSnz T FÜR RECHT w UND RECHTSWI BERLIN 1968 2.SEPTEMBERHEFT SSEN SCHAFT GERHARD KIRSCHNER, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR Arbeitsrechtliche Probleme im Zusammenhang mit der komplexen sozialistischen Rationalisierung Ausgehend von der Tatsache, daß „die Größe der Aufgabe, das gesellschaftliche System des Sozialismus und sein Kernstück, das ökonomische System, komplex durchzuführen und die Strukturveränderungen zu verwirklichen, große Veränderungen in den Arbeitsprozessen, im persönlichen Leben, sogar in der Regelung der Freizeit der Menschen zur Folge haben“1, setzte sich Walter U 1 b r i c h t in seinem Schlußwort auf der 6. Tagung des Zentralkomitees der SED nachdrücklich dafür ein, daß feinfühlig auf alle damit zusammenhängenden neuen Probleme des Lebens reagiert wird, die Menschen überzeugt werden und die menschlichen Beziehungen im Betrieb richtig gestaltet werden. Dabei kommt der Durchsetzung der Grundsätze des sozialistischen Arbeitsrechts und der Einhaltung der Arbeitsrechtsnormen große Bedeutung zu eine Aufgabe, für die die Leiter der Staats- und Wirtschaftsorgane sowie der Betriebe verantwortlich sind2. Inwieweit die Leiter der Betriebe ihrer Verantwortung in dieser Hinsicht gerecht werden und welche Probleme bei der Anwendung des Arbeitsrechts im Zusammenhang mit der komplexen sozialistischen Rationalisierung auftreten, geht aus einer Analyse der Ergebnisse der staatsanwalt-schaftlichen Gesetzlichkeitsaufsicht auf diesem Gebiet hervor. Allgemein zeigte sich, daß es die meisten Betriebsleiter verstehen, die arbeitsrechtlichen Beziehungen nach dem Grundsatz „Sozialistische Rationalisierung für den Menschen und mit dem Menschen“ zu gestalten. Soweit Meinungsverschiedenheiten auftraten, bemühten sich die meisten Betriebsfunktionäre verantwortungsbewußt, sie auf der Grundlage kameradschaftlicher Zusammenarbeit, gegenseitiger Hilfe und strikter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu klären. Diese Feststellung trifft insbesondere für alle zentralen Rationalisierungsobjekte zu. Im Braunkohlenbergbau sind z. B. im Zusammenhang mit den Maßnahmen der komplexen sozialistischen Rationalisierung keine bemerkenswerten Arbeitsstreitigkeiten an die Konfliktkommissionen herangetragen worden. Zugleich zeigte sich aber, daß die zahlreichen gesellschaftlichen und persönlichen Probleme durch eine straffe Leitung und richtige Anwendung arbeitsrechtlicher (einschließlich sozialrechtlicher) Bestimmungen auf der Grundlage der Übereinstimmung der gesellschaftlichen mit den kollektiven und persönlichen Inter- 1 W. Ulbricht. „Antwort auf einige aktuelle Fragen“, Neues Deutschland (Ausg. B) vom 21. Juni 1968. S. 3. 2 Vgl. insb. § 1 GBA und § 20 der VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten des volkseigenen Produktionsbetriebes vom 9. Februar 1967 (GBl. II S. 121). Wie die Gerichte durch die richtige Anwendung des Arbeitsvertragsrechts einen wirksamen Beitrag zur Gestaltung sozialistischer Arbeitsbeziehungen unter den Bedingungen der wissenschaftlich-technischen Revolution leisten können, war u. a. Gegenstand der 11. Plenartagung des Obersten Gerichts am 28. September 1966 (vgl. dazu die Materialien in NJ 1966 S. 644 fl.). essen gelöst werden können. So scheiden im Bezirk Halle durch die Rationalisierungsmaßnahmen im Kohlenbergbau etwa 8 600 Arbeitskräfte aus, wobei über den künftigen Einsatz dieser Arbeitskräfte klare Vorstellungen bestehen. Arbeitsstreitfälle konnten dadurch vermieden werden. Dabei waren die zentralen Beschlüsse über die Regelung sozialökonomischer Probleme beim Ausscheiden aus dem Kohlenbergbau eine große Hilfe. Für die mittleren und kleineren Betriebe, die Maßnahmen der sozialistischen Rationalisierung von örtlicher und dezentralisierter Bedeutung durchführen, gilt diese Einschätzung aber nur mit Einschränkungen. Einige Leiter haben es nicht verstanden, unter den konkreten Bedingungen ihres Betriebes den Erfordernissen der sozialistischen Rationalisierung durch die richtige Anwendung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen zu entsprechen. Das führte zu Arbeitsstreitigkeiten, wobei Unkenntnis der arbeitsrechtlichen Bestimmungen und Mängel in der Arbeit mit den Menschen die. primären Ursachen bildeten. In einigen Fällen lösten auch überbetriebliche Faktoren arbeitsrechtliche Streitigkeiten aus. Sie hängen beispielsweise mit unklar formulierten oder veralteten Rechtsnormen zusammen. Nur in sehr geringem Umfange zeigten sich Werktätige uneinsichtig und ablehnend gegenüber den Maßnahmen der sozialistischen Rationalisierung und verursachten dadurch Arbeitskonflikte. Die Rolle des Arbeitsrechts bei der Arbeitskräftelenkung und beim Arbeitskräfteeinsatz Die komplexe sozialistische Rationalisierung stellt ständig neue qualitative und quantitative Anforderungen an die Beschäftigten und verändert somit permanent die Beschäftigtenstruktur. Mit ihr sind Bewegungen und Verschiebungen der Arbeitskräfte sowohl innerhalb des Betriebes als auch zwischen den Betrieben und innerhalb der volkswirtschaftlichen Zweige verbunden. Die Lenkung und Leitung dieses Prozesses erfordert u. a. die zielbewußte Anwendung der entsprechenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Aus der Sicht der staatsanwaltschaftlichen Überprüfung der Beschlüsse der Konfliktkommissionen ergibt sich dazu folgendes: Zur Beendigung des Arbeitsrechtsverhältnisses Werden im Betrieb durch die sozialistische Rationalisierung Arbeitskräfte frei, so wird die Aufhebung des Arbeitsrechtsverhältnisses notwendig, wenn eine Weiterbeschäftigung im Betrieb nicht mehr möglich ist oder der Werktätige die angebotene zumutbare neue Tätigkeit im Betrieb ablehnt. Entsprechend § 31 Abs. 1 GBÄ soll in diesen Fällen zwischen dem Betrieb und dem Werktätigen grundsätzlich ein Aufhebungsvertrag abgeschlossen werden. Kommt es dagegen zu einer Kündi- 545;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Die Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1968 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 (NJ DDR 1968, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1968, S. 1-768).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges rechtzeitig erkannt und verhindert werden weitgehendst ausgeschaltet und auf ein Minimum reduziert werden. Reale Gefahren für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt erwachsen können. Verschiedene Täter zeigen bei der Begehung von Staatsverbrechen und politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität - Analyse von Forschungs und Diplomarbeiten - Belegarbeit, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit . Die auf den Sicherheitserfordemissen der sozialistischen Gesellschaft beruhende Sicherheitspolitik der Partei und die nächsten Aufgaben der Partei in der Innen- und Außenpolitik, Dietz Verlag Berlin. Aus dem Bericht des Politbüros an die Tagung des der Partei , Genossen Erich Honecker, wiederholt zum Ausdruck gebracht wurde. Darüber hinaus beschränkt sich unser Traditionsbild nicht nur einseitig auf die durch den Kampf der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei entsprechen, Hur so kann der Tschekist seinen Klassenauftrag erfüllen. Besondere Bedeutung hat das Prinzip der Parteilichkeit als Orientierungsgrundlage für den zu vollziehenden Erkenntnisprozeß in der Bearbeitung von feindlich tätigen Personen und Dienststellen in Vorgängen, bei ihrer Aufklärung, Entlarvung und Liquidierung. Der Geheime Mitarbeiter im besonderen Einsatz Geheime Mitarbeiter inr besonderen Einsatz sind geworbene Personen, die auf Grund ihrer Eigenschaften und Verbindungen die Möglichkeit haben, in bestimmte Personenkreise oder Dienststellen einzudringen, infolge bestehender Verbindungen zu feindlich tätigen Personen oder Dienststellen in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen der Staatssicherheit herangesogen sind und, obwohl sie keine besonderen Verbindungen zu Personen haben, die eine feindliche Tätigkeit ausüben, kraft ihrer.

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