Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1968, Seite 520

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 520 (NJ DDR 1968, S. 520); dungsstätten (Kreisgericht und Kreisstaatsanwaltschaft) absolviert. Wie aus der Koppelung der Fächer ersichtlich ist, werden die Praktika künftig als Komplexpraktika ausgestaltet. So wird z. B. das Praktikum im Familien- und Staatsrecht außer der Behandlung materieller und prozessualer Fragen des Familienrechts auch die Formen der staatlichen Leitung und die Aufgaben der gesellschaftlichen Organe auf diesem Gebiet einschließen, z. B. die Ehe- und Familienberatung, Probleme der Erziehung der Kinder in und außerhalb der Familie usw. Bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Teilpraktika wird ferner angestrebt, die bisher übliche Praxis der Information der Studenten über alle Aufgaben des Gerichts und der Staatsanwaltschaft aufzugeben. Diese Information kann viel wirksamer in der späteren Assistentenzeit erfolgen. Das ermöglicht eine Konzentration des Praktikums auf das jeweilige komplexe Ausbildungsgebiet und vermittelt den Studenten durch praktische Veranschaulichung ein gesichertes Wissen. Hinsichtlich der Ausbildungsintensität dürfen an die Praktikantenausbildung keine geringeren Maßstäbe als an das Hochschulstudium angelegt werden. Das bedeutet für die Rechtspflegeorgane, von den Ausbildern eine höhere Qualität der Praktikantenausbildung zu verlangen, aber auch angesichts des Ansteigens der Zulassungen zum juristischen Direktstudium - mehr Ausbildungsstätten zur Verfügung zu stellen. Zur wissenschaftlich-produktiven Tätigkeit der Studenten Nachdem die strukturellen und organisatorischen Fragen nunmehr geklärt und das Studium entsprechend der Hochschulreform am 1. September 1968 begonnen hat, kommt es jetzt darauf an, die neuen Erkenntnisse, Formen und Methoden in der Praxis der Ausbildung und Erziehung wirksam durchzusetzen. Dazu bedarf es einer intensiven Arbeit und der Überwindung einiger Hemmnisse, die der vollen Verwirklichung der Hochschulreform noch im Wege stehen. So bestehen über die grundlegende Bedeutung der wissenschaftlich-produktiven Tätigkeit der Studenten im Prinzip einheitliche Auffassungen; jedoch ist noch nicht überall klar, welchen Sinn und Zweck die wissenschaftlich-produktive Tätigkeit innerhalb der juristischen Ausbildung hat und in welcher Weise und in welchen Formen sie zu verwirklichen ist. Beispielsweise wird in einem Material der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität Berlin die wissenschaftlich-produktive Tätigkeit nicht als Hauptform des Studiums erkennbar, sondern sie wird sozusagen neben die traditionelle Ausbildung gestellt. Das zeigt sich in dem Vorschlag, die wissenschaftlich-produktive Tätigkeit zum Jugendobjekt der FDJ zu erklären, sie vorzugsweise für besonders begabte Studenten vorzusehen und die Praktika in die wissenschaftlich-produktive Tätigkeit der Studenten „einzugliedem“. Wenn man aber richtig davon ausgeht, daß die wissen- schaftlich-produktive Tätigkeit das Grundprinzip des gesamten Lehr- und Erziehungsprozesses ist1, so wird deutlich, daß sie sowohl den Lehrkörper als auch die gesellschaftlichen Organisationen, vor allem die FDJ, gleichermaßen angeht und kein Objekt ist, das man einer Organisation übertragen oder nur für besonders begabte Studenten anwenden kann. Das schließt nicht aus, daß gerade die FDJ-Organisation bei der wissenschaftlich-produktiven Tätigkeit eine wichtige Rolle spielen wird. Die wissenschaftlich-produktive Tätigkeit der Studenten soll dazu dienen, die Einheit von Theorie und Praxis, von Ausbildung und Erziehung auf einer höheren Stufe systematisch, komplex, konkret und variabel entsprechend den einzelnen Ausbildungszielen herzustellen. Das von der Abteilung Marxismus-Leninismus an der Juristischen Fakultät gemeinsam mit dem Institut für Philosophie der Humboldt-Universität Berlin vor einiger Zeit durchgeführte Komplexpraktikum mit dem Thema „Die Rolle der Erfahrungen im Prozeß der Wiedereingliederung straffälliger Jugendlicher“2 scheint uns eine richtige Anwendung dieses Grundprinzips zu sein. Falsch wäre es, den Studenten ohne den konkreten Ausbildungseffekt im Auge zu haben wahllose Forschungsarbeiten zu übertragen oder sie Materialsammlungen vornehmen zu lassen. Der klassenmäßigen Erziehung der Jurastudenten kommt erstrangige Bedeutung zu, denn für einen künftigen Juristen ist es unerläßlich, daß er einen festen Klassenstandpunkt hat und treu zur Partei der Arbeiterklasse und zur Staatsführung steht. Diese Aufgabe kann nur dann wirksam gelöst werden, wenn der gesamte Lehrkörper die dafür geeigneten und notwendigen Mittel und Methoden entwickelt und anwendet. Die Theorie und Politik der Arbeiterklasse kann nur durch enge Verbindung des Studiums mit eigener gesellschaftlicher Praxis des Studenten effektiv erfaßt werden2. Für das gesellschaftswissenschaftliche Grundstudium bedeutet das, den Jurastudenten in stärkerem Maße als bisher gesellschaftliche Funktionen in staatlichen Organen oder gesellschaftlichen Organisationen zu übertragen, die der späteren Tätigkeit verwandt oder benachbart sind, z. B. als Jugendhelfer, VP-Helfer, Helfer der ABI, als Mitglied einer Schiedskommission usw. Selbstverständlich gehören auch Funktionen in der FDJ dazu. Uber die gesamte Studienzeit hinweg ist ein ganzes System solcher Formen gesellschaftlicher Praxis zu entwickeln. Nur so ist es möglich, die wissenschaftlich-produktive Tätigkeit voll wirksam werden zu lassen. (Wird fortgesetzt) 1 Vgl. hierzu den instruktiven Beitrag von Handt / Hiller, „Systematisch + komplex = optimal (Probleme der wissenschaftlik-produktiven Tätigkeit im marxistisch-leninistischen Grundstudium)“, Forum Nr. 13 vom 1. Juli 1968, S. 3/4. 2 Vgl. P.-B. Schulz, „Juristen und Philosophen ergänzen einander“, Neues Deutschland (Berliner Ausgabe) vom 14. November 1967, S. 5. Vgl. Handt / Hiller, a. a. O., S. 4. Oberrichter Dr. RUDOLF BIEBL, Mitglied des Präsidiums des Obersten Gerichts und Leiter der Inspektionsgruppe HERBERT POMPOES, wiss. Mitarbeiter am Obersten Gericht Uber die Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte im Strafverfahren Entsprechend dem Grundsatz der Verfassung, daß die Bekämpfung und Verhütung von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen gemeinsames Anliegen der sozialistischen Gesellschaft, ihres Staates und aller Bürger ist (Art. 90), enthält das sozialistische Strafrecht Bestimmungen, welche die Teilnahme der Bürger an der Rechtspflege gewährleisten. In der Präambel des Strafgesetzbuchs werden alle Bürger aufgefordert, aktiv mitzuwirken, damit Straftaten verhütet, alle Verbrechen und Vergehen auf gedeckt und ihre Ursachen und Bedingungen beseitigt werden. Die unmittelbare Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte im Kampf gegen die Kriminalität und andere Rechtsverletzungen ist Ausdruck des grundlegenden Rechts der Bürger, das gesamte gesellschaftliche Leben mitzugestalten; sie ist zugleich staatsbürgerliche Pflicht. 520;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 520 (NJ DDR 1968, S. 520) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 520 (NJ DDR 1968, S. 520)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Die Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1968 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 (NJ DDR 1968, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1968, S. 1-768).

Die mittleren leitenden Kader müssen deshalb konsequenter fordern, daß bereits vor dem Treff klar ist, welche konkreten Aufträge und Instruktionen den unter besonderer Beachtung der zu erwartenden Berichterstattung der über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung , die Änderung zur Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung , die Änderung zur Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung , die Änderung zur Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung - vom Streit. Der Minister für. Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft. Zur Durchführung der UnrSÜchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Die Ordnung über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Vollzugsorgane sowie Rechte und Pflichten der Verhafteten. Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiigten Organen verantwortlich. Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, zur Verbesserung der wissenschaftlichen Leitungstätigkeit und der Erhöhung der Sicherheit der Dienstobjekte des Untersuchungshaftvollzuges im Ministerium für Staatssicherheit Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Petrick, Die Rolle ethischer Aspekte im Prozeß der Gewinnung und der Zusammenarbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern aus wissenschaftlich-technischen Bereichen Diplomarbeit Politisch-operatives Wörterbuch Geheime Verschlußsache Staatssicherheit - Von Angehörigen der Hauptabteilung wurden die von den Abteilungen bearbeiteten Schwerpunktmittlungsverfahren durchgängig angeleitet und weitere ca, der bearbeiteten Ermittlungsverfahren kontrolliert.

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