Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1968, Seite 515

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 515 (NJ DDR 1968, S. 515);  die Entwicklung wirtschaftsrechtlicher Regelungen zur Erhöhung des Wirkungsgrades der zentralen staatlichen Planung und Leitung bei der Durchsetzung der Strukturpolitik, die Ausarbeitung von rechtlichen Bestimmungen zur Verbesserung der Planung, Leitung, Organisation und Durchführung der Forschung und Entwicklung, die Aufgaben zur Vervollkommnung der rechtlichen Regelung für die wirksamere Gestaltung der Führungsprozesse in der Volkswirtschaft. Strukturgestaltende volkswirtschaftliche Entwicklungsprozesse vordringlich regeln Ein wesentliches Prinzip der weiteren Gestaltung des ökonomischen Systems des Sozialismus in der Planung und Wirtschaftsführung ist die vorrangige Planung, Bilanzierung und Realisierung volkswirtschaftlich strukturbestimmender Aufgaben8. Zu seiner Durchsetzung muß das Planungssystem durch die Einführung der erzeugnisgebundenen Planung volkswirtschaftlich strukturbestimmender Erzeugnisse, Erzeugnisgruppen, Verfahren und Technologien qualifiziert werden. Diese Planung ist darauf gerichtet, die für die wissenschaftlich-technische Revolution und für den Zuwachs an Nationaleinkommen ausschlaggebenden Aufgaben als einheitlichen Komplex au verwirklichen und die For-schungs-, Entwicklungs-, Investitions- und Produktionstätigkeit auf ihre vorrangige Durchsetzung zu konzentrieren. Das erfordert Veränderungen im Leitungssystem und in den Leitungsmethoden der Staats- und Wirtschaftsorgane. Unter dem Aspekt der Entwicklung des Wirtschaftsrechts haben wir es hier mit einer Problematik zu tun, die in mehrfacher Hinsicht mit gesetzgeberischen Aufgaben verbunden ist. Sicher ist, daß es sich um einen Bereich der Entwicklung des Wirtschaftsrechts handelt, der auf eine Qualifizierung wesentlicher Funktionen des Wirtschaftsrechts und seine wirksamere Abstimmung auf die Erfordernisse des ökonomischen Systems des Sozialismus gerichtet ist. Hieraus ergibt sich auch die Bedeutung der notwendigen rechtlichen Regelungen und ihre Stellung innerhalb des Systems der rechtlichen Führungsmethoden und Organisationsformen. Die Durchsetzung volkswirtschaftlich strukturbestimmender Entwicklungsprozesse mit den Mitteln des Wirtschaftsrechts zu fördern, schließt als wichtige Aufgabe ein, Rechtsnormen zu schaffen, die den weiteren Prozeß des verstärkten Übergangs zu progressiveren Formen der Kooperation und Konzentration der Produktion aktiv beeinflussen. Mit der VO über die vertragliche Sicherung der Kooperation für volkswirtschaftlich strukturbestimmende Erzeugnisse und Erzeugnisgruppen- vom 21. Dezember 1967 (GBl. 1968 II S. 43) sind bereits Regelungen über die Gestaltung vertraglicher Beziehungen bei der Zusammenarbeit von Betrieben in Kooperationsverbänden getroffen worden. Nunmehr erwächst die Aufgabe, spezifische Regeln zu schaffen, die den Konzentrations- und Kombinationsprozeß in der Volkswirtschaft rechtlich gestalten und unterstützen. Im Mittelpunkt der Überlegungen steht hier eine Regelung der Stellung volkseigener Kombinate. Durch sie soll der Konzentratäonsprozeß in der Volkswirtschaft als staatliche Führungsaufgabe rechtlich geregelt, sollen die Pflichten und Rechte der Kombinate und ihre rechtliche Stellung innerhalb des Leitungssystems bestimmt sowie das innere Rechtsgefüge im Kombinat, speziell die Rechte, die Pflichten und die Stellung der 8 Vgl. Abschn. II des Beschlusses über die Grundsatzregelung für komplexe Maßnahmen zur weiteren Gestaltung des ökonomischen Systems in der Planung und Wirtschaftsführung für die Jahre 1969 und 1970 vom 26. Juni 1968 (GBl. n S. 433). integrierten Kambinatsbetriebe, rechtlich definiert werden. Unter dem Gesichtspunkt, daß vordringlich die volkswirtschaftlich strukturbestimmenden Entwicklungsprozesse rechtlich zu gestalten sind, erhält auch die Neuregelung der Gründung und Zusammenlegung, der Teilung und Auflösung von Betrieben sowie die Verlagerung und Einstellung der Produktion von Erzeugnissen in volkseigenen Betrieben eine neue Bedeutung. Die für diesen Bereich bestehenden Regelungen9 sind nicht nur insoweit veränderungsbedürftig, als sie auf einer vorwiegend administrativen Regelung der entstehenden vielfältigen zwischenbetrieblichen Beziehungen beruhen, sondern vor allem auch deshalb, weil sie die Veränderung der Wirtschaftsorganisation und des Pro-duktionsprofils der volkseigenen Betriebe als isolierte Leitungsakte und nicht als Teilvargang der strukturellen Neugliederung der Volkswirtschaft entsprechend den objektiven Entwicklungserfordemissen der wissenschaftlich-technischen Revolution und der Durchsetzung einer ihr entsprechenden rationellen Wirtschaftsorga-, nisation erfassen. Mit der Durchsetzung einer hocheffektiven, perspektivisch geplanten volkswirtschaftlichen Strukturpolitik ist die Vervollkommnung des Leitungssystems in der Volkswirtschaft und deren rationelle Organisation untrennbar verbunden. In diesem Zusammenhang erweist sich die definitive Bestimmung der Aufgaben, Pflichten und Rechte, die rechtlich verbindliche Fixierung der Entscheidungsfeäder der wirtschaftenden Einheiten und deren Leitungsorgane in Form einer normativen Regelung ihrer Rechtsstellung als besonders wichtig. Der hochgradig arbeitsteilige Charakter unserer Volkswirtschaft läßt die eindeutige Aufgabenbestimmung und -abgrenzung geradezu als Grundvoraussetzung für ein rationelles Leitungssystem erscheinen. Diese Überlegungen führten bereits zum Erlaß der VO über die Aufgaben, Pflichten und Rechte des volkseigenen Produktionsbetriebes vom 9. Februar 1967 (GBl. II S. 121). Die damit eingeleitete Entwicklung soll nunmehr zunächst mit dem Erlaß der bereits erwähnten VO über die Pflichten und Rechte volkseigener Kombinate fortgesetzt werden. Daran müßten sich m. E. normative Regelungen der Rechtsstellung der WB und der Industrieministerien anschließen, um die Rechtsentwicklung auf diesem Gebiet folgerichtig weiterzuführen. Dabei müssen die bereits bestehenden neuen Regelungen über die Rechtsstellung volkswirtschaftlicher Teilsysteme und die noch zu erlassenden Normen als ein einheitliches Regelungsvorhaben konzipiert werden. Die gesetzgeberisch zu lösende Aufgabe besteht nicht nur in der Regelung der Rechtsstellung der verschiedenen Arten von produzierenden Einheiten und deren Leitungsorganen, sondern in der Ausarbeitung eines aufeinander abgestimmten und als einheitliches Regelsystem wirkenden Normenkomplexes. Nur so wird es gelingen, über die rechtliche Ausgestaltung der Entscheidungsfelder der im Leitungs- und Produktionsprozeß zusammenwirkenden Führungsorgane und sozialistischen Warenproduzenten einen wirksamen Beitrag zur rationellen und effektiven Gestaltung des Leitungssystems und der Wirtschaftsorganisation zu leisten. Eine zielstrebige volkswirtschaftliche Strukturpolitik bedingt schließlich auch die kompromißlose Konzentra- 9 vgl. AO zur Sicherung der Versorgung der Wirtschaft und der Bevölkerung bei Produktionseinstellungen und -Verlagerungen durch volkseigene und gleichgestellte Betriebe vom 25. Novembei 1959 (GBl. I S. 883) sowie AO über die Vorbereitung und Durchführung von Produktionsumstellungen in der Industrie vom 31. August 1962 (Verfügungen und Mitteilungen des Volkswirtschaftsrates 1962. Nr. 6. S. 51). 515;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 515 (NJ DDR 1968, S. 515) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 515 (NJ DDR 1968, S. 515)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Die Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1968 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 (NJ DDR 1968, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1968, S. 1-768).

Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von einer Stunde zu empfangen. Die Sicherung dieser Besuche hat durch Angehörige der Abteilungen zu erfolgen. Die für den Besuch verantwortlichen Angehörigen der Diensteinheiten der Linie Staatssicherheit erfordert die strikte Beachtung und Durchsetzung, insbesondere der im Gesetz geregelten Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse. Zugleich sind die in der Verfassung der und im in der Strafprozeßordnung , im und weiter ausgestalteten und rechtlich vsr bindlich fixierten Grundsätze, wie zum Beispiel Humanismus; Achtung der Würde des Menschen ein durchgängiges unverbrüchliches Gebot des Handelns. Das Recht Verhafteter auf aktive Mitwi in dem rechtlich gesicherten Rahmen in und die sich daraus für den Untersucht! rkung im Strafverfahren wird vollem Umfang gewährleistet sha tvcIzug ablei Aufgaben zur Gewährlei tung dieses Rechts werden voll sichergestellt. Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die straf rechtliche Verantwortlichkeit die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht verursachende beeinflussende Umstände und Bedingungen hervorzuheben und darzustellen, wie diese Situationen, Umstände und Bedingungen sich auf das Handeln des Täters auswirkten.

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