Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1968, Seite 51

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 51 (NJ DDR 1968, S. 51); linie Nr. 19 (Abschn. Ill Ziff. 6 und 7) ergibt sich daraus, daß die Anfechtung des Beschlusses des Kreisgerichts im Vollstredobarerklärungsverfahren auf arbeitsrechtlichem Gebiet von dem in § 47 AGO geregelten Einspruchsrecht (Berufung) gegen alle Entscheidungen des Kreisgerichts im arbeitsrechtlichen Verfahren, die ein Verfahren beenden oder nicht lediglich der Vor- bereitung und Durchführung der mündlichen Verhandlung dienen, nicht ausgenommen werden kann8. 8 Vgl. die dieser Auflassung entsprechende Argumentation von Huribeck / Mörtl (NJ 1966 S. 485) und den in diesem Heft veröffentlichten Beschluß des Bezirksgerichts Potsdam vom 11. Mai 1967 3 BCR 20/67. Anderer Meinung sind M. Benjamin / Creuzburg (a. a. O., S. 176), ohne dies allerdings näher zu begründen. Aus anderen sozialistischen iZandern Prof. Dr. IGOR IWANOWITSCH KARPEZ, Direktor des Unionsinstituts zur Erforschung der Ursachen und zur Ausarbeitung von Maßnahmen zur Vorbeugung der Kriminalität, Moskau Die Hauptrichtungen der wissenschaftlichen Organisation des Kampfes gegen die Kriminalität in der UdSSR Die Kriminalität ist eine komplizierte negative soziale Erscheinung, die der sozialistischen Gesellschaft als Erbe der Ausbeuterformation überliefert worden ist. Um die Kriminalität erfolgreich überwinden zu können, muß der Kampf gegen sie auf wissenschaftlicher Grundlage organisiert werden. Die wichtigste Richtung in der wissenschaftlichen Organisation dieses Kampfes ist die Erforschung der Kriminalität und ihrer Ursachen sowie die Ausarbeitung der effektivsten Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung und Verhütung. Dies ist Aufgabe der Kriminologie, die wir als einen Zweig der Rechtswissenschaft betrachten. Die sowjetische Kriminologie erstrebt eine wissenschaftliche Durchdringung des Begriffs „Kriminalität“, wobei sie von den Entwicklungsgesetzen der Gesellschaft insgesamt und den Gesetzmäßigkeiten der sozialistischen Gesellschaft insbesondere ausgeht. Die Kriminalität ist keine unveränderliche Größe. Ihre Erscheinungsformen, ihr Zustand und ihre Dynamik verändern sich im Zusammenhang mit der Veränderung der sozialökonomischen und historischen Bedingungen, mit dem Wachsen der Einwohnerzahl dieses oder jenes Territoriums, mit der Qualität der sozialkulturellen und erzieherischen Maßnahmen, mit der Wirksamkeit des gesellschaftlichen Kampfes gegen die Kriminalität usw. Wenn wir von der Kriminalität insgesamt als einer gesellschaftlichen Erscheinung sprechen, gehen wir von einer generellen Einschätzung und von der Verallgemeinerung der Ursachen dieser Erscheinung aus. Wenn wir dagegen eine konkrete Straftat oder einzelne Arten von Straftaten untersuchen, müssen wir erforschen, warum und unter welchen konkreten Umständen und Bedingungen sowjetische Bürger zu Strafrechtsverletzern wurden. Hierbei sind u. a. Zustand, Struktur, Charakter und Besonderheiten der Kriminalität in Städten und ländlichen Gebieten zu untersuchen. Ferner sind die soziale Lage des Täters, seine Verhaltensweisen und andere Umstände zu erforschen. Dazu ist es notwendig, den Zusammenhang zwischen den Bedingungen des sozialen Lebens und Rechtsverletzungen, zwischen unmoralischem Verhalten und Kriminalität usw. aufzudecken. Zur wissenschaftlichen Organisation der Kriminalitätsbekämpfung gehört auch die Erforschung der Persönlichkeit des Strafrechtsverletzers. Sie ist eine wesentliche Voraussetzung für die Auswahl der effektivsten Maßnahmen zur erzieherischen Einwirkung auf den Täter. Die sowjetische Kriminologie betrachtet den Straftäter als Glied im System der gesellschaftlichen Beziehungen und berücksichtigt dabei seine Charaktereigenschaften, Anschauungen und Angewohnheiten, um zu einer richtigen Erklärung für sein die Strafgesetze verletzendes Verhalten zu kommen. Ohne die physischen und psychischen Besonderheiten der Persönlichkeit des Rechtsverletzers zu überschätzen wie es die meisten bürgerlichen Kriminologen tun , müssen wir exakt erforschen, warum Menschen mit bestimmten Charaktereigenschaften sich unter bestimmten Bedingungen anders verhalten als andere Menschen, unter welchen Einflüssen sich die menschliche Psyche verändert usw. Dabei darf das Ziel der Persönlichkeitserforschung, die Festlegung der wirksamsten Maßnahmen zur Erziehung des Täters im Strafvollzug und durch gesellschaftliche Kräfte, nicht aus den Augen verlorengehen. Die ziellose, allgemeine Persönlichkeitserforschung ist nicht nur zeitraubend und nutzlos, sondern beeinträchtigt auch die Aufklärung anderer Straftaten. Eine wichtige Richtung im Kampf des sozialistischen Staates und der Gesellschaft gegen Straftaten ist die Kriminalitätsvorbeugung. Sie ist als ein Komplex von Maßnahmen ökonomischer, ideologischer, erzieherischer und rechtlicher Natur zu betrachten, von denen einige direkt auf die Vorbeugung gerichtet sind, während andere sich mittelbar darauf auswirken oder mit der Lösung größerer staatlicher Aufgaben Zusammenhängen. Die Verallgemeinerung der reichen, vielseitigen Erfahrungen der sowjetischen Staatsorgane und der Öffentlichkeit bei der Kriminalitätsvorbeugung ist eine wesentliche Grundlage für die Ausarbeitung der Theorie der Kriminalitätsvorbeugung. Dazu gehört die Erforschung der Entwicklungstendenzen der Kriminalität und ihrer einzelnen Arten im Verlauf eines größeren Zeitraums in einem bestimmten Territorium. Die Kriminalitätsbewegung ist in der Regel wellenförmig, sogar unter den Bedingungen einer allgemeinen Tendenz des Kriminalitätsrückgangs, wie er für die sozialistische Gesellschaft kennzeichnend ist. In verschiedenen Jahren kann es sowohl ein Ansteigen als auch einen Rückgang der Kriminalitätsziffern geben. Analysiert man diese Entwicklung während einer längeren Zeitspanne, so lassen sich bestimmte Gesetzmäßigkeiten und Erklärungen für die Stabilität der einen oder anderen Straftatengruppe (z. B. Rowdytum) in dem einen oder anderen Rayon finden. Dadurch wird die Aufmerksamkeit der staatlichen Organe und gesellschaftlichen Kräfte auf diese bestimmten Straftaten bzw. auf dieses bestimmte Territorium gelenkt, und es können die erforderlichen Maßnahmen zur konsequenteren Kriminalitätsbekämpfung und -Verhütung ergriffen werden. Eine solche Analyse der Kriminalitätsbewegung hat auch Auswirkungen auf die Gesetzgebung, insbesondere auf die Vervollkommnung des Strafrechts. Von großer Bedeutung ist hierbei die Erhöhung der Effektivität der Strafmaßnahmen. 51;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 51 (NJ DDR 1968, S. 51) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 51 (NJ DDR 1968, S. 51)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Die Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1968 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 (NJ DDR 1968, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1968, S. 1-768).

Von besonderer Bedeutung ist die gründliche Vorbereitung der Oberleitung des Operativen Vorgangs in ein Ermittlungsverfahren zur Gewährleistung einer den strafprozessualen Erfordernissen gerecht werdenden Beweislage, auf deren Grundlage die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sowie die Beantragung eines Haftbefehls gegen den Beschuldigten jederzeit offiziell und entsprechend den Vorschriften der begründet werden kann. Da die im Verlauf der Bearbeitung von Ernittlungsverfähren des öfteren Situationen zu bewältigen, welche die geforderte Selbstbeherrschung auf eine harte Probe stellen. Solche Situationen sind unter anderem dadurch charakterisiert, daß es Beschuldigte bei der Durchführung von Untersuchungshandlungen stellen an die Persönlichkeit des Untersuchungsführers in ihrer Gesamtheit hohe und verschiedenartige Anforderungen. Wie an anderer Stelle dieses Abschnittes bereits ausgeführt, sind für die Bestimmung der Haupt riehtunecn der weiteren Qualifizierung der Untersuchung gesellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Als integrierter Bestandteil der Gcsantstrategie und -aufgabcnstellung für die verbeugende Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte stellt an die Diensteinheiten der Linie Untersuchung anspruchsvolle Aufgaben zu lösen sowie Verantwortungen wahrzunchnen. Die in Bearbeitung genommenen Ermittlungsverfahren sowie die Klärung von Vorkommnissen ind in enger Zusammenarbeit mit den anderen politisch-operativen Diensteinheiten umfassend zu nutzen, um auf der Grundlage der in der politisch-operativen Vorgangsbearbeitung erarbeiteten Feststellungen dazu beizutragen, die im Rahmen der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung zur verbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Dio rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten der Dions toinheiten der Linie Untersuchung im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens ausgerichtet und an den konkreten Haupttätigkeiten und Realisierungsbedingungen der Arbeit des Untersuchungsführers orientiert sein.

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