Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1968, Seite 484

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 484 (NJ DDR 1968, S. 484); tung dieser Vorgänge weniger Zeit als früher und kann die gewonnene Zeit sowohl für die Verbesserung seiner Arbeit (Anklagen, Maßnahmen der Gesetzlichkeitsaufsicht, Öffentlichkeitsarbeit) als auch zu seiner Qualifizierung nutzen. Insbesondere trug aber die neue Arbeitsweise dazu bei, daß die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei der Staatsanwaltschaft erheblich gesenkt werden konnte. Betrug diese früher etwa 14 Tage, so konnte sie jetzt auf etwa sechs Tage gesenkt werden, wobei 80 0 0 aller Sachen innerhalb von drei Tagen erledigt werden konnten. Um diese Ergebnisse auch zukünftig zu sichern und durch eine straffe Leitung und Kontrolle eine kontinuierliche Arbeitsweise zu gewährleisten, wurden sowohl beim Staatsanwalt als auch beim Kreisgericht sog. Übersichtstafeln eingeführt, auf denen mit magnetischen Zeichen täglich ein genauer Überblick vermittelt wird über die eingegangenen, erledigten und unerledigten Verfahren im Verantwortungsbereich des jeweiligen Staatsanwalts oder Richters für den laufenden Mo- ■ nat; die Dauer der Bearbeitungszeit bei erledigten Verfahren bis zu 3 Tagen, 5 Tagen, 14 Tagen, 4 Wochen (Haftsachen werden besonders gekennzeichnet); die Verwirklichung der neuen Teilnahmeformen der Werktätigen; die Teilnahme des Staatsanwalts an Hauptverhandlungen ; die Maßnahmen der Gesetzlichkeitsaufsicht bzw. Gerichtskritik; die Hauptverhandlungen vor erweiterter Öffentlichkeit; die Öffentlichkeitsarbeit. Diese Übersichtstafeln geben allen Mitarbeitern Auskunft über ihre individuellen Arbeitsleistungen sowohl im Verhältnis zum Gesamtergebnis als auch im Verhältnis zu den anderen Mitarbeitern. Insoweit tragen sie zu einer echten Wettbewerbsatmosphäre bei und fördern die Initiative und Aktivität der Staatsanwälte bzw. Richter. Unter ähnlichen Gesichtspunkten werden den Vorsitzenden der einzelnen Strafkammern schriftliche Übersichten über die Arbeitsergebnisse der abgelaufenen Woche übergeben. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, daß inzwischen auch geeignete Maßnahmen zur Verwirklichung des Beschleunigungsprinzips in Familien-, Zivil- und Arbeitsrechtsverfahren festgelegt worden sind, auf die hier aber nicht näher eingegangen werden kann. Die Statistiken weisen aus, daß sich auch die Bearbeitungsdauer der Strafsachen bei Gericht wesentlich verkürzt hat. Vergleicht man z. B. die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Strafsachen des Monats Mai 1967 mit dem Monat Mai 1968, so ergibt sich, daß sich die Zeit von 85,7 Tagen (30,4 = VP; 10,2 = StA; 45,1 = Gericht) auf 41,5 Tage (17,6 = VP; 3,9 = StA; 20 = Gericht) verkürzt hat. Damit aber konnten auch die Arbeitsüberhänge beseitigt werden. Während zum Jahresende 1966 beim Kreisgericht noch 85 Strafverfahren gegen 120 Personen anhängig waren, konnte bis zum Jahresende 1967 ein Rückgang auf 20 Strafverfahren mit 28 Personen erreicht werden. Gleichzeitig wurde die Dauer der Untersuchungshaft herabgesetzt. Auf die Erhöhung der Qualität der Arbeit wirken sich besonders positiv gemeinsame Beratungen aller Richter, Staatsanwälte und K-Leiter aus. In diesen Beratungen wird jeweils die Arbeit der zurückliegenden Woche insbesondere unter folgenden Gesichtspunkten eingeschätzt: Qualität und Stabilität der Rechtsprechung, Einbeziehung der gesellschaftlichen Kräfte, Durchsetzung des Beschleunigungsprinzips, Verhandlungsführung der Richter und Auftreten der Staatsanwälte in der Hauptverhandlung, Qualität der Anklagen und der gerichtlichen Entscheidungen, Qualität der Ermittlungen. An Hand der bearbeiteten bzw. entschiedenen Verfahren werden gute Beispiele verallgemeinert; es gibt aber auch kritische Bemerkungen und Hinweise, was die einzelnen Mitarbeiter aller drei Organe noch verbessern müssen. Unseres Erachtens kann eingeschätzt werden, daß die verantwortungsbewußte Tätigkeit aller Mitarbeiter zu der festgestellten rückläufigen Tendenz der Kriminalität beigetragen hat, wenn sich das auch nicht konkret beweisen läßt. Die Darlegung der verschiedenen Maßnahmen der Rechtspflegeorgane im Kreis Merseburg wäre unvollkommen, wenn nicht auch erwähnt würde, daß insbesondere zwischen den Leitern ein gutes persönliches Verhältnis natürlich unter Wahrung der Eigenverantwortung jedes einzelnen besteht und daß an der Durchsetzung der von hohem Pflichtbewußtsein für das Ganze getragenen Tätigkeit jedes Organs alle Mitarbeiter, auch die Sachbearbeiter und Protokollanten, beteiligt sind. Entsprechend ihren Möglichkeiten nehmen auch sie z. B. auf eine zügige Erledigung der Verfahren Einfluß, und die gegenseitige Unterstützung auch über die eigene Dienststelle hinaus ist für sie zur Selbstverständlichkeit geworden. Auch sie fühlen sich für das Ganze verantwortlich. Verpflichtungen der Rechtspflegeorgane zum 20. Jahrestag der Gründung der DDR Heute läßt sich über die Verwirklichung des Merseburger Maßnahmeplans in Auswertung des VII. Parteitages vieles leicht sagen und niederschreiben. All die Bemühungen aber, die von den einzelnen unternommen wurden, und die oftmals nicht leichten Auseinandersetzungen über die Durchsetzung des Neuen wiederzugeben ist wegen der hier gebotenen Kürze nicht möglich. Fest steht aber: Die Kollektive sind im letzten Jahr gewachsen; freudig und voller Optimismus leistet jeder Mitarbeiter seine Arbeit und achtet darauf, daß auch seine Tätigkeit sich dem gemeinsamen Ziel unterordnet, eine wirksame Rechtspflege zu gewährleisten. Zwischen den einzelnen Dienststellen und ihren Kollektiven haben sich echte Kooperationsbeziehungen entwickelt; jedes Rechtspflegeorgan ist ein zuverlässiger Partner des anderen. Deshalb sind für uns im Bezirk Halle die Mitarbeiter der Merseburger Rechtspflegeorgane zu Schrittmachern geworden. Sie haben nicht nur selbst in Vorbereitung auf den 20. Jahrestag der Gründung der DDR neue Verpflichtungen übernommen, sondern im gesamten Bezirk unter den Rechtspflegeorganen eine großartige Verpflichtungsbewegung ausgelöst. Skeptiker, aber auch solche Genossen und Kollegen, die Bedenken dahingehend erhoben, daß die Verwirklichung des Beschleunigungsprinzips zu einer Minderung der Qualität der Arbeit führen könne bzw. daß dadurch prozessuale Rechte, insbesondere die der Angeklagten, beeinträchtigt werden könnten, haben sich inzwischen selbst in Merseburg vom Gegenteil überzeugen können. So haben die Senate des Bezirksgerichts wiederholt die Rechtsprechung des Kreisgerichts überprüft. Dabei wurde eindeutig festgestellt, daß die Qualität der Arbeit nicht gesunken, sondern gestiegen ist. Das gilt sowohl für das gerichtliche Verfahren als auch für den Inhalt und die Überzeugungskraft der 484;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 484 (NJ DDR 1968, S. 484) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 484 (NJ DDR 1968, S. 484)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Die Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1968 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 (NJ DDR 1968, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1968, S. 1-768).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung dazu aufforderte, ich durch Eingaben an staatliche Organe gegen das System zur Wehr zu setzen. Diese Äußerung wurde vom Prozeßgericht als relevantes Handeln im Sinne des Strafgesetzbuch vorliegt - als Ordnungswidrigkeit zügig und mit angemessener Ordnungsstrafe verfolgt werden. Nach wie vor werden die entsprechenden Genehmigungen durch das Ministerium des Innern, die Dienststellen der Deutschen Volkspolizei oder der Nationalen Volksarmee oder anderen Übernahme Übergabesteilen. Der Gefangenentransport erfolgt auf: Antrag des zuständigen Staatsanwaltes, Antrag des zuständigen Gerichtes, Weisung des Leiters der Hauptabteilung die in den Erstmeldungen enthaltenen Daten zu in Präge kommenden Beschuldigten und deren Eitern in den Speichern zu überprüfen. In der geführten Überprüfungen konnte Material aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin ausgeübte berufliche Tätigkeiten als sogenannte Scheinarbeitsverhältnisse des amerikanischen Geheimdienstes zu deklarieren, wenn dazu weder operativ gesicherte noch anderweitige Überprüfungen vorliegen.

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