Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1968, Seite 465

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 465 (NJ DDR 1968, S. 465); festigen und zu vertiefen. So wurde z. B. zwischen dem Rat der Stadt Wittenberge, dem Rat des Kreises Perleberg und dem VEB Zellstoff- und Zellwollewerk Wittenberge eine Vereinbarung abgeschlossen, in der in differenzierter Weise die Verantwortlichkeit und die Aufgaben der Beteiligten festgelegt sind. Neben Maßnahmen zur Berufsausbildung und Vereinbarungen über die Beschaffung von Kindergartenplätzen sowie die bessere Versorgung der Werktätigen, insbesondere der Bau- und Montagearbeiter, mit Wohn-raum enthält die Vereinbarung Festlegungen zur besseren Ärbeiterversorgung und kulturellen Betreuung der Werktätigen u. ä. m. Durch solche und ähnliche die sozialistischen Gemeinschaftsbeziehungen fördernden Maßnahmen werden die allgemeinen Grundlagen für die Bekämpfung und Verhütung der Kriminalität ausgebaut1’. Die Partner der genannten Vereinbarung beabsichtigen deshalb, zukünftig auch die Aufgaben zu regeln, die sich u. a. bei der Wiedereingliederung haftentlassener bzw. zu Strafen ohne Freiheitsentzug verurteilter Personen ergeben. Ebenso soll die Unterstützung der Konflikt- und Schiedskommissionen sowie deren Zusammenarbeit festgelegt werden, um eine höhere Wirksamkeit der Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte zu erreichen. Es wird also zu prüfen sein, inwieweit solche Kommunalverträge für die Kriminalitätsvorbeugung genutzt werden können. Auch Sicherheitskonferenzen, die häufig durchgeführt werden, um Werkanordnungen vorzubereiten* * S. * 7, entwik-keln sich in einigen Betrieben immer mehr zu einer wirksamen Form, um Sicherheit und Ordnung im Betrieb zu gewährleisten. Auch hier deutet sich die Tendenz an, gesellschaftliche Kräfte aus dem Wohngebiet für die Erziehung und Betreuung von Werkangehörigen, die Rechtsverletzungen begangen haben, zu gewinnen. So nahmen z. B. im Uhrenkombinat Ruhla an der Vorbereitung der Sicherheitskonferenz auch Bürgermeister der Städte und Gemeinden aus dem wesentlichen Einzugsgebiet der Beschäftigten des Kombinats und Mitglieder von Schiedskommissionen teil. Ein weiterer neuer Gesichtspunkt besteht darin, daß Werkanordnungen in einigen Betrieben (z. B. im VEB Gummiwerke Ballenstedt) den Charakter einer Vereinbarung zwischen dem Betriebsleiter und der Betriebsgewerkschaftsleitung haben. Dadurch wird die Verantwortung des Betriebsleiters und der leitenden Mitarbeiter erhöht und erreicht, daß alle Werktätigen für die Lösung der in den Anordnungen (bzw. Vereinbarungen) festgelegten Aufgaben mobilisiert werden. Neben den schon traditionellen Formen des unmittelbaren Kontakts der Betriebe mit den Rechtspflegeorganen entwickeln sich verschiedentlich auch stärkere Beziehungen der Betriebe zu den örtlichen Organen, z. B. durch die aktive Tätigkeit der ständigen i* Vgl. hierzu auch Fleischmann, „Volksvertreter auf größerem Entscheidungsfeld“, Neues Deutschland (Ausg. B) vom 5. Juli 1868. S. 3. 7 Vgl. Sch.Cnewald, a. a. O. Kommissionen, insbesondere der Abgeordneten in den Betrieben*, oder durch die Berichterstattung der Betriebsleiter vor den Stadtverordnetenversammlungen und ihren ständigen Kommissionen sowie vor den Räten und ihren Fachabteilungen. In vielen Betrieben ist dem Kaderleiter (oder der Kaderabteilung) die Koordinierung der mit der Wiedereingliederung Haftentlassener in den Arbeitsprozeß zusammenhängenden Maßnahmen, insbesondere die Verbindung zu den örtlichen Räten, sowie weiterer Probleme der Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit im Betrieb übertragen worden. Eine solche Regelung wird allgemein als sinnvoll angesehen, sofern dadurch nicht die grundsätzliche Verantwortung vom Betriebsleiter auf den Kaderleiter verlagert wird. Im Uhrenkombinat Ruhla hat sich der Generaldirektor ein sog. Sicherheitskomitee geschaffen, um ein koordiniertes Zusammenwirken aller für die verschiedenen Fragen der Sicherheit und Ordnung im Kombinat tätigen Organe zu erreichen. Die Frage, ob es direkte materielle Stimuli zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit im Betrieb gebe, wurde verneint, zugleich jedoch betont, daß die Einhaltung von Ordnung und Sicherheit vielfach Inhalt der Brigadeverträge und Wettbewerbsverpflichtungen ist und insofern berücksichtigt wird. In diesem Zusammenhang wurde auf eine praktisch sehr bedeutsame Frage hingewiesen: auf das Verhältnis von Qualifizierung und Entlohnung bei Haftentlassenen, insbesondere wiederholt Straffälligen. Sehr anschaulich berichtete der Kaderleiter des VEB Möve-Werk Mühlhausen, wie im Prozeß der Erziehung und Selbsterziehung der von Vertrauen und Verantwortung getragen sein muß bei dem betreffenden Werktätigen rechtzeitig die erforderlichen Qualifizierungsmaßnahmen eingeleitet werden, um ihm die Möglichkeit einer höheren Entlohnung und damit zugleich der Wiedergutmachung und Bewährung zu geben und einen eventuellen Rückfall zu verhindern. Abschließend kann festgestellt werden, daß die Beratung an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ den Fortschritt des Systemdenkens auch im Bereich der Kriminalitätsvorbeugung demonstrierte”. Keiner der Diskussionsredner beschäftigte sich nur mit seinen Aufgaben, sondern war bestrebt, seine spezielle Verantwortung vom Gesamtsystem des gesellschaftlichen Kampfes gegen Straftaten und andere Rechtsverletzungen aus zu bestimmen. Der Erfahrungsaustausch hat erste Teilergebnisse gebracht; die Diskussion über die besten Formen und Methoden in den Kreisen geht weiter; auch die Neue Justiz“ steht dafür zur Verfügung. DIETER TARRUHN, Berlin H Vgl. dazu den Diskussionsbeitrag von Brunhilde Hanke in der 6. Sitzung des Staatsrates am 7. Dezember 1967, NJ 1968 S. 8 f. (9, 1. Sp.). !l Lehmann / Gürtler werden demnächst ausführlicher in der Zeitschrift „Staat und Recht“ über diese Beratung berichten. dltzckt uud Justiz iu der d&uudesrepublik Oberrichter Dr. WERNER STRASBERG, Mitglied des Präsidiums und Vorsitzender des Kollegiums für Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen des Obersten Gerichts GOTTFRIED HEJHAL, wiss. Mitarbeiter am Obersten Gericht Zivilgesetzgebung im Dienste juristischer Aggression Das Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Fideikommiß- und Stiftungsrechts vom 3. August 1967 (BGBl. S. 839) ist ein neuerlicher Beweis dafür, daß „die westdeutsche Gesetzgebung in ständig steigendem Maße in den Dienst der aggres- siven und revanchistischen Politik der herrschenden Kreide Westdeutschlands gestellt“ wird1. Das internationale Aufsehen, das dieses Gesetz erregt hat, wird l Erklärung der Regierung der DDR. in: Staat und Recht 1968. Heft 5. S. 813 ft. 465;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 465 (NJ DDR 1968, S. 465) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 465 (NJ DDR 1968, S. 465)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Die Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1968 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 (NJ DDR 1968, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1968, S. 1-768).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der sind. Diese Verhafteten entstammen diesem System subversiver Aktivitäten, dessen Details nur schwer durchschaubar sind, da der Gegner unter anderem auch die sich aus der Durchführung des jeweiligen Strafverfahrens für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren. Die erforderlichen Maßnahmen, die sich aus der Durchführung des jeweiligen Strafverfahrens für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen, insbesondere der Staatsanwaltschaft und dem für das Verfahren zuständigen Gericht, In Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen und. der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortung organisiert er das Zusammenwirken mit den Organen des MdI, vor allem der Verwaltung Strafvollzug sowie mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen, Institutionen und gesellschaftlichen Kräften. Das erfordert - den zielgerichteten und konzentrierten Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Das Zusammenwirken mit anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Kräften zur Erhöhung der Wirksamkeit der Arbeit mit den Die Vorgabe langfristiger Orientierungen undAÄufgabensteihingen. Die Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit-mit den politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung aller anderen zu möglichst tief verwurzelten konspirativen Verhaltensweisen wichtig und wirksam sein kann. Die praktische Durchsetzung der objektiven Erfordernisse der Erhöhung der Qualität und politisch-operativen Wirksamkeit der Arbeit mit notwendigen Erfordernisse der Erziehung und Befähigung der sind mit der Auftragserteilung und Instruierung am wirksamsten umzusetzen und zu realisieren.

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