Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1968, Seite 441

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 441 (NJ DDR 1968, S. 441); Verantwortlich: Direktor der Betriebsschule, Abted-lungs- bzw. Betriebsleiter. Das gleiche gilt für einen Kreis ausgewählter Jugendlicher. Verantwortlich: Werkdirektor, Fachdirektoren. 4.3 Das Lehr- und Ausbildungspersonal der Betriebsschule und der Betriebe hat seine Aufsichtspflichten besser wahrzunehmen und alle Lehrlinge und Jugendlichen umfassender in den Ausbildimgsprozeß einzubeziehen, damit ein unkontrollierter Aufenthalt im Werk verhindert wird. Verantwortlich: Direktor der Betriebsschule, Abtei -lungs- bzw. Betriebsleiter. 4.4 Die FDJ-Leitungen der Bereiche sind zu unterstützen. Dabei ist auf die Erhöhung der erzieherischen Rolle der FDJ unter den Jugendlichen Einfluß zu nehmen. Die FDJ-Sekretäre sind zu den Leitungsberatungen hinzuzuziehen. Die Leiter haben an den Jugendveranstaltungen ihres Bereiches persönlich teilzunehmen. Der Prozeß der Selbsterziehung der Jugend ist besonders zu fördern. Verantwortlich: Abteilungs- und Betriebsleiter. 4.5 Da etwa 200 Jugendliche im Alter bis zu 25 Jahren den Abschluß der 8. Klasse noch nicht besitzen, sind diese Jugendlichen für das Nachholen der 8. Klasse bzw. für das Erlernen eines Berufes zu gewinnen. ERNST-JOACHIM SCHOPPE, Direktor des Kreisgerichts Schnellere und erzieherisch von Strafverfahren durch Gemeinschaftsarbeit Es ist bereits eine allgemeine Erkenntnis, daß die Forderung nach wissenschaftlicher Leitungstätigkeit und höchster Effektivität der Arbeit auch für die Rechtspflegeorgane gilt. Nur wenn jede Möglichkeit einer rationellen Arbeitsweise genutzt und jedes schematische, routinemäßige Verhalten überwunden wird, können die Gerichte dem Hauptanliegen des Rechtspflegeerlasses, eine höchstmögliche gesellschaftliche Wirksamkeit zur Überwindung von Rechtsverletzungen zu erreichen, gerecht werden. Diesem Anliegen dienen auf dem Gebiet des Strafrechts auch die neuen Gesetzeswerke, die am 1. Juli 1968 in Kraft getreten sind. Die gesellschaftliche Wirksamkeit eines Strafverfahrens wird nicht unerheblich davon beeinflußt, daß die Rechtspflegeorgane auf jede Straftat reagieren und daß das mit hoher Sachkunde und vor allem auch schnell geschieht. Deshalb soll hier dargelegt werden, wie es uns im Kreis Gotha durch gemeinsame Bemühungen der Rechtspflegeorgane gelungen ist, die Bearbeitungsdauer von Strafsachen von der Anzeige bis zum Urteil erheblich zu senken und dabei eine hohe Qualität der Arbeit aller Rechtspflegeorgane zu erreichen. Ausgangspunkt unserer Überlegungen war, daß eine Qualifizierung der Arbeitsweise nur in Gemeinschaftsarbeit zwischen Ermittlungsorgan, Staatsanwaltschaft und Gericht zu erreichen ist. Wir haben deshalb mit Hilfe der Leiter der Bezirksdienststellen der Rechtspflegeorgane und nach eingehender Diskussion in den Parteileitungen der Rechtspflegeorgane im Kreis konkrete Maßnahmen für jedes einzelne Organ festgelegt. Dabei waren wir uns von Anfang an darüber einig, daß mit der Senkung der Fristen auch eine qualitativ bessere Arbeit in jedem Organ notwendig ist. Bei den Mitarbeitern der Kriminalpolizei und bei den Abschnittsbevollmächtigten, die ja bekanntlich einen Teil der Strafanzeigen selbst bearbeiten, ging es vor allem darum, eine kontinuierliche Bearbeitung der Strafsachen von Monatsanfang bis Monatsende zu er- Verantwortlich für die Gewinnung: Abteilungs- bzw. Betriebsleiter. Verantwortlich für die Qualifizierungsmaßnahmen: Direktor der Betriebsschule. 4.6 Zur Unterstützung einer planmäßigen Berufsorientierung und Berufswerbuing ist eine Broschüre zu erarbeiten, in der der Charakter der Berufe, der Inhalt des Ausbildungsprogramms sowie die Möglichkeiten für die Weiterentwicklung der Jungfacharbeiter darzustellen sind. Gleichzeitig hat der Filmzirkel des Werkes einen Farbfilm zu gestalten, der eine ähnliche Aussagekraft wie die Broschüre besitzen soll. Verantwortlich: Direktor der Betriebsschule. 4.7 Die Möglichkeiten der kulturellen und sportlichen Betätigung der Jugendlichen werden noch ungenügend genutzt und in gewissem Sinne auch wenig Voraussetzungen dazu geschaffen. Daher sind folgende Aufgaben zu lösen: a) Auf die Bildung zentraler Interessengemeinschaften für die verschiedensten Gebiete der Kultur und der technisch-wissenschaftlichen Betätigung ist stärker zu orientieren. Verantwortlich: Direktor der Betriebsschule, Abteilungs- bzw. Betriebsleiter. b) Der Bau von Sportstätten für den Lehrlings- und Jugendsport ist zu beschleunigen. Verantwortlich: Werkdirektor, Direktor der Betriebsschule. Gotha wirksame Durchführung der Rechtspflegeorgane im Kreis reichen und die jeweiligen Bearbeiter zu befähigen, jede Strafsache richtig in den Gesamtkomplex der Kriminalität einzuordnen, die notwendigen und richtigen Beweismittel zu sichern und vor allem den Erfordernissen der Sache entsprechend die richtige Form der Mitwirkung der gesellschaftlichen Kräfte zu finden. Aus diesem Grunde wurden zunächst regelmäßig (zweimal wöchentlich) alle eingegangenen Anzeigen von Staatsanwälten mit dem K-Leiter und den Kommissariatsleitern durchgesprochen und konkrete, schriftlich fixierte Festlegungen für jeden Sachbearbeiter getroffen. Auch jetzt wird noch für jede Sache eine Bearbeitungsfrist festgelegt, und es werden der Bedeutung der Sache entsprechend Hinweise für eine sinnvolle Einbeziehung der gesellschaftlichen Kräfte gegeben. Dabei bemüht sich der Staatsanwalt, die eigene Initiative der Sachbearbeiter in die richtigen Bahnen zu lenken. Weiter werden die Akten auf den notwendigen Umfang reduziert, vor allem, weil die Vernehmungen nach einer gemeinschaftlich ausgearbeiteten Konzeption durchgeführt werden und die Protokolle keine überflüssigen Feststellungen mehr enthalten. Die übersichtliche Gestaltung der Akten erleichtert insbesondere bei größeren Verfahren dem Staatsanwalt und dem Gericht wesentlich die Arbeit. Die Staatsanwaltschaft bemüht sich außerdem, die Mitwirkung der für das jeweilige Verfahren bereits gewonnenen gesellschaftlichen Kräfte zu verbessern und insbesondere schon Kontakte für die spätere Nachbetreuung des Täters aufzunehmen bzw., wo solche Kontakte bereits vorhanden sind, sie zu festigen. Die Vorsitzenden der Strafkammern des Kreisgerichts führen diese qualitativ neue Arbeit folgerichtig weiter. Bereits bei der Eröffnung eines Verfahrens machen sich Richter und Schöffen eingehende Gedanken darüber, was mit der Sache erreicht werden muß. Auf Grund des 441;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 441 (NJ DDR 1968, S. 441) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 441 (NJ DDR 1968, S. 441)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Die Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1968 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 (NJ DDR 1968, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1968, S. 1-768).

Auf der Grundlage der Ergebnisse der Analyse sind schwerpunktmäßig operative Sicherungsmaßnahmen vorbeugend festzulegen Einsatz- und Maßnahmepläne zu erarbeiten, deren allseitige und konsequente Durchsetzung, die spezifische Verantwortung der Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Strafprozeßordnung, des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der zu den Aufgaben des Staatsanwalts im Ermittlungsverfahren. Vertrauliche Verschlußsache Beschluß des Präsidiums igies Obersten Gerichts der zu raahder Untersuchungshaft vom Vertrauliche Verschlußsache -yl Richtlvirt iie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes und organisiert die Kontrolle. Der Leiter der Abteilung hat durch eine wirksame politischoperative Anleitung und Kontrolle im Prozeß der täglichen Dienstdurchführung die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich, Koordinierung aller erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung des politisch-operativen Untersuchungshaftvollzuges, die Absicherung von Schwerpunktinhaftierten, Besonderheiten, die sich aus der Persönlichkeit des Beschuldigten ergeben, können sich Veränderungen im abschließenden Teil des Vernehnungsprotokolls erforderlich machen. Derartige spezifische Umstände sind. Der Beschuldigte ist nicht in der Lage, Weiterhin besteht die Möglichkeit, das Zeitverhältnis im Vernehmungsunterbrechungen unter Angabe der Uhrzcit in das Protokoll an der Stelle aufgenommen werden, wo sie im Vernehmungsablauf eintrcten.

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