Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1968, Seite 44

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 44 (NJ DDR 1968, S. 44); ausgesprochenen Erziehungsmaßnahmen, die in dem ungelösten Konflikt auf einer anderen Grundlage beruhten, werden dann gegenstandslos, weil sie der inzwischen erfolgten Aussöhnung störend im Wege stehen würden. Diese Möglichkeit der Beendigung des Einspruchsver- fahrens besteht auch dann, wenn der Einspruch sich nur gegen eine Verpflichtung zur Wiedergutmachung richtet, sowie bei zivilrechtlichen Streitigkeiten. Die Aussöhnung ist vom Kreisgericht zu Protokoll zu nehmen. Einer Aufhebung des Beschlusses der Schiedskommission bedarf es nicht. \ Plenartagung des Obersten Gerichts über die Tätigkeit der Schiedskommissionen Die guten Erfahrungen aus der Tätigkeit der Schiedskommissionen sowie aus der Anleitung durch die Kreis-und Bezirksgerichte zu verallgemeinern, eine einheitliche Rechtsanwendung zu sichern, die gesellschaftliche Wirksamkeit der Schiedskommissionen zu erhöhen und sie auf die Aufgaben vorzubereiten, die ihnen mit dem Inkrafttreten des neuen Strafrechts erwachsen werden das war das Anliegen der 17. Plenartagung des Obersten Gerichts, die am 20. Dezember 1967 stattfand und zu der insbesondere Vorsitzende von Schiedskommissionen als Gäste geladen waren. Nach dem einleitenden Referat von Vizepräsident Dr. Reinwarth1 entwickelte sich eine rege Diskussion, die zahlreiche Probleme der Tätigkeit der Schiedskommissionen und ihrer Anleitung durch die Gerichte sowie Fragen der Anwendung der SchK-Richtlinie berührte. ■ Auf den engen Zusammenhang zwischen den am 1. Juli 1968 in Kraft tretenden neuen Strafgesetzen mit ihren größeren Anforderungen an die Schiedskommissionen und der im Entwurf vorliegenden Neufassung der SchK-Richtlinie wies Dr. Wünsche, Stellvertreter des Vorsitzenden des Mlnisterrats und Minister der Justiz, hin. Die Beratung des Plenums des Obersten Gerichts werde weitere Anregungen für die Ausgestaltung der SchK-Richtlinie geben, und der Plenarbeschluß werde den Boden für die Anwendung der künftigen Richtlinie bereiten. Der Minister faßte ferner die wesentlichen Ergebnisse der Untersuchungen über die Tätigkeit der Schiedskommissionen zusammen, die das Ministerium der Justiz vor einiger Zeit im Bezirk Dresden durchgeführt hatte2. Einerseits erbrächten die zahlreichen Beispiele hoher gesellschaftlicher Wirksamkeit den Nachweis, daß die Schiedskommissionen in der Lage sind, höheren Anforderungen gerecht zu werden. Andererseits sei das Niveau der Anleitung und Schulung der Schiedskommissionen durch die Gerichte noch sehr unterschiedlich. Wenn den Schiedskommissionen durch die künftige SchK-Richtlinie weitere Rechte und neue Aufgaben übertragen würden, so verpflichte das die Kreis- und Bezirksgerichte, die Anleitung der Schiedskommissionen wesentlich zu qualifizieren. Diese Anleitung sei ein integrierender Bestandteil der Leitungstätigkeit des Kreisgerichtsdirektors Und des Bezirksgerichts. Uber gute Erfahrungen bei der Anwendung verschiedener aufeinander abgestimmter Formen der Anleitung der Schiedskommissionen durch das Kreisgericht Mühlhausen konnte Direktor Fischer berichten. Neben der unmittelbaren Hilfe durch das Kreisgericht und der individuellen Anleitung durch einen Betreuer werde den regelmäßigen Schulungen in einem Stützpunktsystem besondere Bedeutung beigemessen. Ein Seminarplan sehe nach Schwerpunkten gegliedert sowohl die Behandlung grundsätzlicher Fragen als auch die Auswertung praktischer Beispiele aus der Tätigkeit der Schiedskommissionen vor. Dieser Plan werde 1 Das Referat ist auszugsweise in diesem Heft veröffentlicht. 2 Vgl. Winkler / Gömer, „Gesellschaftliche Wirksamkeit der Schiedskommissionen“, Der Schöffe 1967, Heft 9, S. 319 ff. mit Literaturhinweisen versehen allen Schiedskommissions-Mitgliedern rechtzeitig übermittelt, damit sie sich auf die Schulung gründlich vorbereiten können. Außerdem finde beim Kreisgericht Mühlhausen vierteljährlich ein Erfahrungsaustausch mit den Vorsitzenden der Schiedskommissionen statt, um die besten Arbeitsmethoden zu verallgemeinern sowie Schiedskommissions-Beschlüsse, Beratungsprotokolle -und Einspruchsentscheidungen des Kreisgerichts auszuwerten. Als ein besonderes Forum des Erfahrungsaustausches hat sich die erste Jahreskonferenz aller Mitglieder der Schiedskommissionen im Stadtbezirk Berlin-Lichten-berg erwiesen, über deren Ergebnisse der Direktor des Stadtbezirksgerichts, K o p a t z , sprach. Auf dieser Konferenz wurde vor allem über das Zusammenwirken der Schiedskommissionen mit den Ausschüssen der Nationalen Front und anderen Organen bei der Schaffung eines geschlossenen Systems der Kriminalitätsvorbeugung, über die Methoden der Kontrolle.von Erziehungsmaßnahmen, über die Arbeit des Beirats für Schiedskommissionen sowie über die langfristige Qualifizierung der Schiedskommissionsmitglieder beraten3. Die Verantwortung der Bezirksgerichte, denen es obliegt, die Kreisgerichte bei der Anleitung der Schiedskommissionen zu unterstützen, hob Direktor Brunner (Stadtgericht von Groß-Berlin) hervor. Das Präsidium des Stadtgerichts habe seit der Bildung des Beirats für Schiedskommissionen einen immer größeren Einfluß auf die planmäßige Anleitung der Schiedskommissionen durch die Stadtbezirksgerichte genommen4 *. Das Plenum des Bezirksgerichts Erfurt hat bereits im November 1965 einen Beschluß über die Aufgaben der Gerichte bei der Anleitung der Schiedskommissionen gefaßt. Direktor K u b a s c h vermittelte die Erfahrungen, die bei der Durchsetzung dieses Dokuments gewonnen wurden. Das Präsidium des Bezirksgerichts werte hierzu regelmäßig Berichte und Einschätzungen der Inspektionsgruppe, der Direktoren der Kreisgerichte und der Fachsenate aus. Die besten Erfahrungen würden durch „Informationsblätter für die Schiedskommissionen“ verallgemeinert, in denen z. B. die gründliche Vorbereitung und zielgerichtete Durchführung der Beratungen, die differenzierte Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte, der richtige Inhalt der Beschlüsse und Empfehlungen, die Kontrolle der Maßnahmen der Schiedskommissionen sowie die Verbesserung der Zusammenarbeit mit staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen behandelt werden. Minister Dr. Wünsche wies in diesem Zusammenhang darauf hin, daß die Bezirksgerichte auch die Entscheidungen der Kreisgerichte über Einsprüche gegen 3 Vgl. Kopatz / Probst, „Kreiskonferenzen Auftakt zur Neuwahl der Schiedskommissionen*', Der Schöffe 1968, Heft 2. 4 Hinsichtlich der Erfahrungen der Berliner Gerichte bei der Anleitung der Schiedskommissionen vgl. „Neues bricht sich Bahn (Aus dem Bericht an das 15. Plenum des Stadtgerichts von Groß-Berlin vom 23. Februar 1966)“, Der Schöffe 1966, Heft 5, S. 163 ff. (167); Probst, „Zur Anleitung der Schiedskommissionen durch die Kreisgerichte“, Der Schöffe 1966, Heft 2, S. 50 ff. 44;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 44 (NJ DDR 1968, S. 44) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 44 (NJ DDR 1968, S. 44)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Die Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1968 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 (NJ DDR 1968, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1968, S. 1-768).

In der politisch-operativen Arbeit ist die erhöhte kriminelle Potenz der zu beachten, zumal der Gegner sie in bestimmtem Umfang für seine subversive Tätigkeit auszunutzen versucht. Rückfalltäter, die Staatsverbrechen politischoperativ bedeutsame Straftaten der allgemeinen Kriminalität Vertrauliche Verschlußsache . Dähne Ausgewählte strafprozessuale Maßnahmen und damit im Zusammenhang stehende politisch-operative Probleme bei der Verdachtsprüfung und der Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit ist selbstverständlich an die strafprozessuale Voraussetzunq des Vorliecens eines der. im aufgeführten Anlässe gebunden. Der Anlaß ist in den Ermittlungsakten euszuWeisen. In den meisten Fällen bereitet das keine Schwierigkeiten, weil das zu untersuchende Vorkommnis selbst oder Anzeigen und Mitteilungen von Steats-und Wirtschaftsorganen oder von Bürgern oder Aufträge des Staatsanwalts den Anlaß für die Durchführung des Strafverfahrens als auch für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu garantieren. Das bedeutet daß auch gegenüber Inhaftierten, die selbst während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der aus. Die höchste Nutzungsdauer, und zwar mit liegt hier bis zu Monaten. wurde insgesamt mit die Zusammenarbeit beendet. Außer einigen Ausnahmen wegen Ungeeignetheit wurden im Zusammenhang mit der Sicherung von Transporten Verhafteter sind ursächlich für die hohen Erfordernisse, die an die Sicherung der Transporte Verhafteter gestellt werden müssen. Sie charakterisieren gleichzeitig die hohen Anforderungen, die sich für die mittleren leitenden Kader der Linie bei der Koordinierung der Transporte von inhaftierten Personen ergeben. Zum Erfordernis der Koordinierung bei Transporten unter dem Gesichtspunkt der gegenwärtigen und für die zukünftige Entwicklung absehbaren inneren und äußeren Lagebedingungen, unter denen die Festigung der sozialistischen Staatsmacht erfolgt, leistet der UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit einen wachsenden Beitrag zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit im Verantwortungsbereich insgesamt beitragen. Auf die Wechselbeziehungen zwischen operativen Diensteinheiten und der Linie wird an späterer Stelle detaillierter eingegangen.

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