Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1968, Seite 436

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 436 (NJ DDR 1968, S. 436); Täterpersönlichkeit, der Ursachen und Motive der Straftat geben kann. Die verschiedenen Zusammenhänge zwischen dem Interiorisationsmodell und den Komponenten der Schuldfähigkeit sowie deren Verhältnis zum Gesetzestext sind in der folgenden Tabelle übersichtlich dargestellt: Gesetze § 4 JGG stext § 66 StGB Interiori- sations- aspekte tatbezogene Umschreibungen der Interiorisationsaspekte psychische Funktions- bereiche „geistige Reife“ Entwicklungsstand der Persönlichkeit Erkenntnis- aspekt Fähigsein zum Kennen und Verstehen der Normen rational- kognitive Prozesse „sittliche Reife“ Einstellungsund Wertungsaspekt Fähigsein zum Anerkennen und Werten der Normen emotional- axiologische Prozesse Motivations- aspekt Motivier- barkeit durch Normen intentional- aktivierende Prozesse Steue- rungs- fähigkeit Handlungs- aspekt Befolgenkönnen der Normen operationale Prozesse Es sei noch einmal betont, daß die in der Tabelle dargestellten Grundkomponenten der Interiorisation unter dem Gesichtspunkt der Schuldfähigkeit sachlich nicht scharf voneinander abgrenzbar sind. Es handelt sich um verschiedene Betrachtungsweisen eines einheitlichen, aber in sich strukturierten Grundsachverhalts, dessen Aufgliederung in Kategorien nur aus theoretischen und didaktischen Gründen berechtigt ist. Auf das zweite Element der Schuldfähi'gkeit Jugendlicher, die Entscheidungsfähigkeit, soll hier nicht näher eingegangen werden. Es sei lediglich betont, daß diese Voraussetzung nur auf der Grundlage des nach den verschiedenen Bereichen aufgegliederten Entwicklungsstandes der Persönlichkeit des Jugendlichen zu prüfen ist. Auf sie kann nicht verzichtet werden, da das Grundelement strafrechtlichen Verschuldens nicht in irgendeinem spezifisch ausgeprägten „Entwicklungsstand“ zu sehen ist, sondern in einer bewußten oder leichtfertigen Entscheidung zum Handeln (§§ 6 und 7 StGB). Daraus folgt, daß als Voraussetzung des Verschuldens die Fähigkeit zu normentsprechenden Entscheidungen vorliegen muß. Allein aus der Überprüfung des Entwicklungsstandes kann noch nicht entschieden werden, ob Schuldfähigkeit vorliegt. Die Resultate der Überprüfung der verschiedenen, für die Schuldfähigkeit relevanten Bereiche des Entwicklungsstandes (Interiorisationsaspekte) müssen sozusagen auf einen Nenner gebracht werden. Die Komponenten der Schuldfähigkeit müssen zueinander in Beziehung gesetzt und unter einem einheitlichen Gesichtspunkt gewertet werden. Dies leistet das zweite Grundelement der Schuldfähigkeit, die Entscheidungsfähigkeit. Sie stellt eine Art Resultante des Entwicklungsstandes in ,bezug auf ein konkretes Handlungsgeschehen (Straftat) dar. Es gibt noch einen weiteren Grund, der die Prüfung der Entscheidungsfähigkeit erforderlich macht. Der Entwicklungsstand einer Persönlichkeit resultiert aus relativ verfestigten (interiorisierten) Persönlichkeitseigenschaften und Verhaltensdispositionen. Bei der Prüfung der Schuldfähigkeit kommt es aber auf die Einschätzung eines konkreten, aktuellen und situativen Verhaltens (der „Tatzeitpersönlichkeit“) an. Bestimmte Tat-, Tatzeit- und Tatsituationsbesonderheiten (z. B. Alkohol, Gruppeneinflüsse, Affekte, tatprovozierende Momente) können nicht unbedingt bei einer Analyse des Entwicklungsstandes der Persönlichkeit erfaßt werden. Das kann jedoch die Analyse der raumzeitlicn-pünktuellen Entscheidungsfähigkeit auf der Basis der Analyse des Entwicklungsstandes leisten. Es kann somit festgestellt werden, daß sich das Problem der Schuldfähigkeit in der Frage nach der aktuellen Entscheidungsfähigkeit zuspitzt. In der Entscheidungssituation der Straftat projiziert, konzentriert und aktualisiert sich die Gesamtpersönlichkeit. In diesem kritischen Zustand wird über die Sachverhalte der Schuldfähigkeit und Schuld „entschieden“. Eine derartige theoretische Durchdringung der Schuldfähigkeit Jugendlicher hat u. a. folgende Vorteile: 1. Auf Grund der strukturellen Aufgliederung der Schuldfähigkeit in ihre einzelnen Komponenten bzw. Aspekte können Untersuchungsorgane, Staatsanwälte, Gerichte und Sachverständige bei der Schuldfähigkeitsprüfung nach einheitlichen begrifflichen Kategorien Vorgehen. Den Gutachtern können präzise Fragen gestellt werden, und die Richter können mit größerer Sachkenntnis die Gutachten zur Sehuldfähigkeit würdigen, ohne daß wie jetzt noch mitunter „Sprach-schwierigkeiten“ (Szewczyk) bestünden. Auch das Rechtsmittelgericht kann die erstinstanzliche Entscheidung hinsichtlich der Schuldfähigkeit leichter überprüfen und bei der Einholung eines Zweitgutachtens die Darlegungen der Gutachter besser miteinander vergleichen. 2. Staatsanwälte, Richter und auch Gutachter können mit Hilfe dieses Begriffsinstrumentariums auch die theoretischen und empirischen Forschungsergebnisse der Psychologie, Pädagogik, Jugendforschung und Kriminologie zur Interiorisation von sozialen Verhaltensnormen berücksichtigen und unmittelbar in ihre Tätigkeit einmünden lassen10. 3. Die differenzierte Erfassung des Entwicklungsstandes hinsichtlich der Normverinnerlichung ist geeignet, Aufschlüsse über die Täterpersönlichkeit sowie die Ursachen und Bedingungen der Straftat zu geben. 4. Auf Grund der Analyse des Interiorisationsinventars der Persönlichkeit ist es möglich, differenzierte Maßnahmen je nachdem, welche Schwächen, Mängel, Defekte oder Verzerrungen der einzelnen Bereiche des „internen Normmodells“ (Friedrich) im Verfahren festgestellt wurden strafrechtlicher, pädagogischer, heilpädagogischer oder ggf. fachärztlich-therapeutischer Art zu ergreifen, um die (Re-)Sozialisierung des straffälligen Jugendlichen herbeizuführen und einem erneuten Straffälligwerden vorzubeugen. 10 Bei der Forschungsgruppe Jugendkriminologie beim Amt für Jugendfragen des Ministerrates der DDR läuft ein Forschungs-Projekt, das mit Hilfe sozial wissenschaftlicher Methoden die Erarbeitung von empirischen Kriterien der Schuldfähigkeit zum Ziele hat. Diese Forschungsergebnisse könnten z. B. unmittelbar Eingang in das Begutachtungswesen bzw. in die Rechtspraxis finden. Im Staatsverlag tier DCS erschien soeben: Prof. Dr. habil. Erich Buchholz Dr. Ulrich Dähn: Strafe wozu? 91 Seiten ■ Preis: 2 M Die Broschüre will das Verständnis für die sozialistische Strafpolitik vertiefen und gleichzeitig Klarheit über die Mitverantjvortunng und Mitwirkung der gesellschaftlichen Kräfte bei der Bekämpfung und Verhütung der Kriminalität schaffen helfen. Die Autoren befassen sich zunächst mit dem Charakter der Straftat und mit den Ursachen der Kriminalität in der DDR. Sie behandeln dann Aufgaben und Funktionen der Strafe, die Einheit von Zwang und Überzeugung, die bei der Erziehung von Straftätern auftauchenden Widersprüche sowie Fragen der Bewährung und Wiedergutmachung. Die beiden letzten Kapitel sind dem Strafensystem in der DDR, insbesondere den Aufgaben der gesellschaftlichen Kräfte bei der Erziehung von Straftätern, sowie der Berücksichtigung individueller Besonderheiten der Persönlichkeit des Rechtsverletzers gewidmet. 436;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 436 (NJ DDR 1968, S. 436) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 436 (NJ DDR 1968, S. 436)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Die Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1968 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 (NJ DDR 1968, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1968, S. 1-768).

Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der Abteilung und der Abteilung zusammenzuwirken. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Leitern der Abteilungen sind die Objektverteidigungs- und Evakuierungsmaßnahmen abzusprechen. Die Instrukteure überprüfen die politisch-operative Dienstdurchführung, den effektiven Einsatz der Krfäte und Mittel, die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung zu verallgemeinern. Er hat die notwendigen VorausSetzungen dafür zu schaffen, daß bestimmte in der Arbeitskartei enthaltene Werte ab Halbjahr zentral abgefragt werden können. Der Leiter der Abteilung ist für die konsequente Verwirklichung der unter Punkt genannten Grundsätze verantwortlich. hat durch eigene Befehle und Weisungen., die politisch-operative Dienstdurchführung, die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen.

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