Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1968, Seite 430

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 430 (NJ DDR 1968, S. 430); lungsakten geführt6. In ihnen werden in unterschiedlicher Art und Weise Einschätzungen über die Ursachen und Bedingungen des strafbaren Verhaltens des Jugendlichen, seine Motive und die notwendigen Angaben zur Art und Weise der Tatbegehung festgehalten. Zur Zeit bleiben derartige Akten aber bei demjenigen Organ, das sie angelegt hat, also beispielsweise bei der Jugendhilfe, beim Abschnittsbevollmächtigten, bei der Abteilung K des Volkspolizeikreisamtes. Sie werden dann in der Arbeit der anderen beteiligten Organe nicht berücksichtigt. Diesem Mangel könnte durch ein einheitliches Dokument abgeholfen werden, das sich stets bei dem Organ befindet, das den Hauptanteil bei der Erziehung des jugendlichen Strafrechtsverletzers leistet und die Hauptverantwortung trägt. Diese Akte müßte vom Referat Jugendhilfe über die Untersuchungsorgane und die Staatsanwaltschaft zum Gericht gelangen und von dort wiederum dem Referat Jugendhilfe zur Verfügung gestellt werden bzw., soweit eine Strafe zu verbüßen ist, dem Strafvollzugsorgan. Bei Verurteilung auf Bewährung und bei Auferlegung besonderer Pflichten verbliebe die Akte bis zum Ablauf der Bewährungsfrist oder bis zur Realisierung der Pflichten beim Gericht. Eine solche Akte könnte wertvolle Hinweise sowohl für den Strafvollzug als auch für die anschließende Wiedereingliederung Jugendlicher geben. Sie wäre auch in den Fällen sehr wichtig und nützlich, in denen erneut Straftaten begangen werden. Zur analytischen Tätigkeit der Gerichte Als ein wesentliches Element wirksamer Vorbeugung und Bekämpfung der Jugendkriminalität haben die Kreisgerichte eine systematische Analyse der Wirksamkeit ihrer Rechtsprechung in Jugendstrafsachen zu gewährleisten. Diese Aufgabe ist, wenngleich sie sich auch nicht darin erschöpft, eng verbunden mit der Anleitung und Kontrolle der Verwirklichung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit und der Resozialisierung des Jugendlichen. Diese Kontrolle liefert, wenn sie richtig im Sinne der Führung der Verurteilten auf dem Weg der Bewährung und Wiedergutmachung vorgenommen wird und sich nicht in formaler Terminkontrolle erschöpft, ein unentbehrliches, wichtiges Faktenmaterial für die Verhütung und Bekämpfung der Jugendkriminalität. Sie gibt einen Überblick sowohl über die Entwicklung der. Verurteilten als auch über die Eignung und Befähigung der gesellschaftlichen Kräfte, auf die sich das Gericht in Ausübung seiner Kontrolle stützt, sowie über die Richtigkeit und Realisierbarkeit der festgelegten Maßnahmen. Zur Erfassung und Analyse der Ursachen und Bedingungen der Jugendkriminalität liegen gegenwärtig noch unterschiedliche Erfahrungen und Ergebnisse vor. Die Gerichte führen in der Regel Karteikarten über einige Ursachen bzw. Bedingungen. Abgesehen davon, daß jedes Kreisgericht hierfür Formulare nach eigenem Er- ß Vgl. hierzu die Darlegungen von Luther / Bein, zitiert bei Seidel / Lupke, „Internationales Symposion über die Rückfallkriminalität Jugendlicher“, NJ 1968 S. 123/124. messen ausgearbeitet hat und demzufolge eine Zusammenfassung der festgehaltenen Fakten weder im Bezirk noch zentral möglich ist, sind die Vermerke auf den Karteikarten z. T. recht allgemein, so daß sie für sich allein weder Grundlage für bestimmte gerichtliche Kon-trollaufgaben noch für weitergehende analytische Erhebungen sein können. Es könnte daher von großem Nutzen sein, wenn die zentralen Rechtspflegeorgane eine einheitliche Fragestellung erarbeiteten. Die Rechtspflegeorgane in den Bezirken und Kreisen erhielten damit eine einheitliche und verbindliche Anleitung für ihre analytische Tätigkeit. Es muß erreicht werden, daß die im Jugendstrafverfahren erlangten Kenntnisse über die Ursachen und Bedingungen des Straffälligwerdens Jugendlicher, über die Zusammenhänge der Straftaten mit der gesellschaftlichen Entwicklung zu einer Materialbasis des komplexen vorbeugenden Kampfes gegen die Jugendkriminalität werden. Natürlich müßte diese Fragestellung elastisch gehalten sein und den Besonderheiten der Jugendarbeit im jeweiligen Kreis bzw. Bezirk den notwendigen Spielraum lassen. Die von den Gerichten anzufertigenden Analysen sollten sich auf folgende Fragen erstrecken: die Art und Weise der Mitwirkung der Werktätigen im Strafverfahren, ihre Befähigung zu effektivem Auftreten in der Hauptverhandlung, zur Beseitigung der Ursachen und Bedingungen der Straftaten sowie zur weiteren Erziehung des Rechtsverletzers; die Exaktheit der Feststellungen hinsichtlich der Ursachen und Bedingungen der Straftaten einschließlich der Wirksamkeit von erforderlichen Gerichtskritiken, Hinweisen oder Empfehlungen zur Beseitigung dieser Ursachen und Bedingungen; die gesellschaftliche Wirksamkeit öffentlicher Auswertungen von Strafverfahren; die Wirksamkeit der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit und ihre Kontrolle sowie die Feststellung der Ursachen und Bedingungen von Handlungen wiederholt Straffälliger. Es genügt nicht, lediglich die möglichen Ursachen und Bedingungen, die zur Jugendkriminalität führen können, aufzudecken und zu untersuchen und daraus mehr oder weniger allgemeine Folgerungen herzuleiten. Die Analyse muß bis zu den grundlegenden Problemen der Bekämpfung der Jugendkriminalität Vordringen, die auf lange Sicht planmäßig in Angriff zu nehmen sind. Sie muß damit wissenschaftlich begründete Ausgangspositionen für gesellschaftlich wirksame Vorbeugungsprogramme der Kreistage schaffen helfen. Die analytische Tätigkeit muß die Kreisgerichte befähigen, den Kreistagen jederzeit einen umfassenden Überblick über die Probleme der Jugendkriminalität zu geben und auch zu konkreten Fragen der Leitung durch die örtlichen Volksvertretungen auf politischem, ideologischem, ökonomischem und kulturellem Gebiet mit dem Ziel vorbeugender Bekämpfung der Jugendkriminalität Stellung zu nehmen. Bericht über die 19. Plenartagung des Obersten Gerichts Das Plenum des Obersten Gerichts beschäftigte sich in seiner 19. Tagung am 12. Juni 1968 erneut mit der Tätigkeit der Gerichte bei der Bekämpfung und Verhütung der Jugendkriminalität. Ausgehend von den Erkenntnissen, die den Gerichten zu dieser Problematik bereits auf der 6. Plenartagung vermittelt worden waren1, und unter Auswertung der Erfahrungen, die sie 1 Vgl. die Materialien von der 6. Plenartagung des Obersten Gerichts über die Aufgaben der Gerichte bei der Bekämpfung der Jugendkriminalität in NJ 1965 S. 465 ff. im Zusammenwirken mit anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen in Durchsetzung der auf dieser Tagung bestätigten Materialien gesammelt hatten, legte das Präsidium den Mitgliedern des Plenums einen Bericht vor, der sich auf eine eingehende Analyse der gerichtlichen Praxis stützte und sich auf drei Schwerpunkte konzentrierte: Vorbereitung und Durchführung des gerichtlichen Verfahrens: 430;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 430 (NJ DDR 1968, S. 430) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 430 (NJ DDR 1968, S. 430)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Die Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1968 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 (NJ DDR 1968, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1968, S. 1-768).

Die sich aus den Parteibeschlüssen soY den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der subversiven Angriffe, Pläne und Absichten des Feindes sowie weiterer politisch-operativ bedeutsamer Handlungen, die weitere Erhöhung der Staatsautorität, die konsequente Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit und den umfassenden Schutz und die Mehrung des sozialistischen Eigentums voll wahrzunehmen und geeignete Maßnahmen einzuleiten und durchzusetzen und deren Ergebnisse zu kontrollieren. Auch diese Maßnahmen sind zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und die weitere Festigung des Vertrauensverhältnisses der Bürger zur sozialistischen Staatsmacht, besonders zum Staatssicherheit , die objektive allseitige und umfassende Aufklärung jeder begangenen Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen konsequent, systematisch und planvoll einzuengen sowie noch effektiver zu beseitigen, zu neutralisieren bzw, in ihrer Wirksamkeit einzuschränken. Die Forderung nach sofortiger und völliger Ausräumung oder Beseitigung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen eine besonders hohe Verantwortung Realisierung Schadens- und vorbeugendet Maßnahmen im Rahmen politisch-operativer Arbeitsprozesse, X! vve allem in Verwirklichung des Klärungoprozesse und im Zusammenhang mit der Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts mit unterschiedlicher Intensität Gewalt anwandten. Von der Gesamtzahl der Personen, welche wegen im Zusammenhang mit Versuchen der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland an -streben und bei denen in diesem Zusammenhang Vordcchtogründe für feindlich-nogative Handlungen, wie Vorbindungsoufnahmen zu staatlichen Einrichtungen in der.

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