Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1968, Seite 426

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 426 (NJ DDR 1968, S. 426); rechtsliteratur und der Bonner Regierungspraxis’" noch bestritten wird, ein allgemein anerkanntes Prinzip des gegenwärtigen Völkerrechts. Es war einmal ein politisches Prinzip, z. B. im 18. und 19. Jahrhundert als sog. Nationalitätenprinzip, und hat sich in unserem Jahrhundert seit 1917 zum völkerrechtlichen Prinzip verdichtet. Selbstbestimmung in völkerrechtlicher Sicht bedeutet das Recht jedes Volkes oder jeder Nation auf Lostrennung und Bildung eines selbständigen Staates, auf territoriale Integrität, das Recht, seinen Willen frei zum Ausdruck zu bringen und über die eigenen natürlichen Reserven zu verfügen, die staatliche und gesellschaftliche Ordnung zu bestimmen und alle inneren Fragen nach eigenem Ermessen, ohne Einmischung anderer Staaten, unter Nutzung aller für die Nation oder das Volk zugänglichen Mittel zu entscheiden" (S. 141). Mit dieser Definition werden alle wesentlichen Seiten des Begriffs des Selbstbestimmungsrechts erfaßt. Der Kampf um die Durchsetzung des Selbstbestimmungsrechts wird in seinen wichtigsten Etappen seit 1917 skizziert. Hier seien, ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben, folgende Akte genannt: Dekret über den Frieden; Deklaration der Rechte der Völker Rußlands; Deklaration der Rechte des werktätigen und aus-gebeuteten Volkes; Anerkennung der Unabhängigkeit Finnlands, Polens und der baltischen Staaten; Aufhebung der vom zaristischen Rußland geschlossenen ungleichen Verträge mit einer Reihe asiatischer Staaten; die Atlantik-Charta 1941; die UNO-Charta 1945 (S. 145). Durch die Eingliederung des Selbstbestimmungsrechts in das Lehrbuch-Kapitel über den Zerfall des imperialistischen Kolonialsystems wird die Bedeutung dieses Rechts für den nationalen Befreiungskampf der Völker Asiens, Afrikas und Lateinamerikas hervorgehoben. Neben den friedlichen Mitteln zur Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts erkennt das Völkerrecht den unterdrückten Völkern auch das Recht auf den bewaffneten Kampf zu (S. 145). Das Recht auf Selbstbestimmung haben nicht nur die kolonial unterdrückten Völker, sondern ausnahmslos alle Völker und Nationen, unabhängig vom Grad ihrer wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Entwicklung“ (S. 141). Auch die hochindustriell entwickelten Völker besitzen somit das Recht auf Selbsbestimmung und verwirklichen es, wenn sie den historisch-gesetzmäßigen Weg zum Sozialismus einschlagen. Arzin-g e r hat nachgewiesen, daß auch dem Staatsvolk der DDR das Selbstbestimmungsrecht zusteht; die Durchführung der Potsdamer Beschlüsse und der Aufbau einer sozialistischen Ordnung waren völkerrechtsgemäße Ausübung des Selbstbestimmungsrechts1". Die Bonner Alleinvertretungsanmaßung ist daher auch unter diesem Aspekt völkerrechtswidrig. Daß die Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts in der DDR und damit der Vollzug eines in der Geschichte unserer Nation liegenden Auftrages Überwindung des Imperialismus durch den Sozialismus keine Spaltung der deutschen Nation bedeutet, ergibt sich auch aus der neuen Verfassung der DDR. Sie stellt in Art. 8 Abs. 2 der imperialistischen, antinationalen Politik der westdeutschen Bundesrepublik ein konstruktives nationales Programm entgegen: „Die Herstellung und Pflege normaler Beziehungen und die Zusammenarbeit der beiden deutschen Staaten auf der Grundlage der Gleichberechtigung sind nationales Anliegen der Deutschen Demokratischen 16 Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, Bd. 4/1, S. 167: „Das Selbstbestimmungsrecht der Völker beruht nach Ansicht der Bundesregierung nicht auf einer allgemeinen Regel des Völkerrechts.“ Republik. Die Deutsche Demokratische Republik und ihre Bürger erstreben darüber hinaus die Überwindung der vom Imperialismus der deutschen Nation aufgezwungenen Spaltung Deutschlands, die schrittweise Annäherung der beiden deutschen Staaten bis zu ihrer Vereinigung auf der Grundlage der Demokratie und des Sozialismus.“ Schutz der Menschenrechte Die UNO hat mit ihrer Resolution A/1961 (XVIII) vom 12. Dezember 1963 das Jahr 1968 zum Internationalen Jahr der Menschenrechte erklärt. Angesichts des barbarischen USA-Krieges gegen das vietnamesische Volk, der verschärften Apartheid-Politik im Süden Afrikas und des organisierten Wiedererstehens des Nazismus in Westdeutschland kommt dem Jahr der Menschenrechte erhöhte Bedeutung bei. Es gilt, den Völkern den Wert der Menschenrechte und des Selbstbestimmungsrechts für die Erhaltung des Friedens erneut ins Bewußtsein zu rücken. Die UNO-Vollversammlung hat in ihrer einstimmig angenommenen Resolution A/2331 (XXII) vom 16. Dezember 1967 „entschieden jede Ideologie, einschließlich des Nazismus, die auf rassischer Unduldsamkeit und Terror beruht, als eine schwere Verletzung der Menschenrechte und grundlegenden Freiheiten und der Ziele und Grundsätze der UNO-Charta verurteilt (und) alle Staaten aufgefordert, sofortige und wirkungsvolle Maßnahmen gegen jegliche Äußerungen des Nazismus und der rassischen Unduldsamkeit zu ergreifen“. Mit der Resolution A/2338 (XXII) vom gleichen Tage hat sie den Grundsatz der Nichtverjährung von Kriegs- und Nazi verbrechen bestätigt. Der Neonazismus in Gestalt der NP ist daher wie bereits oben betont wurde keine innere Angelegenheit Westdeutschlands, sondern eine Sache, die alle Völker angeht. Die DDR hat in ihrer Rechtsordnung und Rechtsprechung stets den untrennbaren Zusammenhang zwischen der Achtung der Menschenrechte, dem Selbstbestimmungsrecht und der Wahrung des Friedens beachtet. Alle Verstöße dagegen sind unter Strafe gestellt. Unsere neue, sozialistische Verfassung, die auf der Achtung der Menschenrechte beruht und das höchste Menschenrecht, den Fi-ieden, zur Sache der ganzen Gesellschaft macht, ist ein guter Beitrag der DDR zum Internationalen Jahr der Menschenrechte“'. Das vorliegende Lehrbuch gibt eine kurze Übersicht über die Entwicklung der Menschenrechte und ihren Schutz durch das Völkerrecht im Rahmen der UNO. Es wird der progressive Charakter der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 gewürdigt und auf ihre Mängel, z. B. das Fehlen von Garantien zu ihrer Gewährleistung, hingewiesen (S. 155). Das rassistische Apartheid-System in Südafrika wird als Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt (S. 135). Ferner werden behandelt: die Ausarbeitung der Konventionen über die Menschenrechte, die 1966 ferti.gestellt wurden, die Konventionen über die Rechte der Frauen von 1951 und 1952, der völkerrechtliche Schutz der Minderheiten, der Völkermord und die Bekämpfung der Sklaverei und des Sklavenhandels. Daß die Bekämpfung der Sklaverei und des Sklavenhandels immer noch nötig ist, mag manchen überraschen, aber nach Schätzungen der UNO leben noch etwa zwei Millionen Menschen in einigen Ländern des Nahen und Mittleren Ostens sowie Afrikas als Sklaven. * Ein Lehrbuch muß versuchen, den Stoff breit zu behandeln und dabei theoretische Tiefe erkennen zu las- 18 Vgl. Neujahrbotschaft des Vorsitzenden des Staatsrates, Walter Ulbricht. Neues Deutschland vom 1. Januar 1968. S. 1. 426 17 vgl. Arzinger, Das Selbstbestimmungsrecht im allgemeinen Völkerrecht der Gegenwart, Berlin 1966, S. 331, 365.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 426 (NJ DDR 1968, S. 426) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 426 (NJ DDR 1968, S. 426)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Die Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1968 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 (NJ DDR 1968, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1968, S. 1-768).

In der politisch-operativen Arbeit ist schöpferische erforderlich; denn Entwerfen von Varianten, Entwickeln von operativen Kombinationen, Aufbau von Legenden, Planung komplexer operativer Maßnahmen und Aufklärung der Pläne und Absichten Inhaftierter; - Einleitung von wirkungsvollen politisch-operativen Maßnahmen gegen Inhaftierte, die sich Bntweichungsabsichten beschäftigen, zur offensiven Verhinderung der Realisierung solcher Vorhaben; - ständige Überprüfung des Standes der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung zustehenden Befugnisse wahr. Ihm unterstehen: die Referate Sicherung und Kontrolle; das Referat Transport. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung ist verantwortlich für die. Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Ermittlungsergebnisse sachkundige Hilfe und Unterstützung zu geben, die bis zur gemeinsamen Erarbeitung von Gesprächskonzeptionen und dgl. reichen kann. Bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougend-licher durch den Genner. Das sozialistische Strafrecht enthält umfassende Möglichkeiten zur konsequenten, wirksamen unc differenzierten vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte stellt an die Diensteinheiten der Linie als staatliches Vollzugsorgan eng mit anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, vor allem dem sowie Rechtspflegeorganen, wie der Staatsanwaltschaft und den Gerichten, zur ollseitigen Gewährleistung der Ziele der Untersuchungshaft sowie der Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaf tanstalt rechtlich zulässig, in begründeten Fällen von den Trennungsgrundsätzen abzuweichen.

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