Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1968, Seite 421

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 421 (NJ DDR 1968, S. 421); den Betrieben und den Rechtspflegeorganen in Systemen der Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung unter gleichzeitiger Bestimmung ihrer' jeweiligen spezifischen Verantwortung. Die horizontale Integration der Vorbeugung und der Rechtspflege in die Gesamtleitung der Gesellschaft auf den verschiedenen Leitungsebenen. Stellung und Funktion der Rechtspflegeorgane im sozialistischen Gesellschaftssystem; ihre spezifische Verantwortung im vorbeugenden Kampf gegen die Kriminalität; die Prozesse der weiteren Entwicklung der staatlichen und gesellschaftlichen Rechtspflege bei der weiteren Entfaltung der sozialistischen Demokratie; die inhaltliche Gestaltung des vertikalen Leitungssystems und die Anforderungen an die weitere Vervollkommnung der wissenschaftlichen Führungstätigkeit. Diese Forschungen sollen von Anfang an in Konfrontation mit geeigneten praktischen Studienobjekten durchgeführt werden. Die Notwendigkeit der Ausarbeitung einer Theorie der Kriminalitätsvorbeugung Es wird immer deutlicher, daß alle grundsätzlichen Fragen der Weiterentwicklung des vorbeugenden Kampfes gegen die Kriminalität einen beträchtlichen wissenschaftlichen Vorlauf erfordern. Folglich wächst die Bedeutung der theoretischen Arbeit Dabei ist die Entwicklung der angewandten Forschung ohne systematische Grundlagenforschung undenkbar. Wir müssen tiefer eindringen in die gesellschaftlichen Prozesse, welche die Kriminalität bedingen, und in diejenigen, denen die Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität zu folgen hat, die also zu nutzen, zu fördern oder erst in Gang zu bringen sind. Sich voll auf die inneren Vorzüge und Triebkräfte des Sozialismus einzustellen, heißt auch, sich vor Vereinfachungen zu hüten. Das gilt namentlich für die Theorie vom Wesen und von den Ursachen der Kriminalität in unserer Gesellschaft. Die Aufgabe, den sozialen Boden der Kriminalität Schritt für Schritt weiter einzuengen, ist nur lösbar, wenn die Gesetzmäßigkeiten der Entstehung der Kriminalität unter den neuen Bedingungen tiefgründig erforscht werden. Die wissenschaftliche Lehre in der DDR ist in dieser Beziehung noch sehr allgemein. Im wesentlichen wird die Existenz der Kriminalität auf „Relikte der alten Gesellschaft“ zurückgeführt8, die dem Sozialismus wesensfremd seien”. Dem ist kaum zu widersprechen, sobald man „den Begriff des Sozialismus nicht willkürlich als undifferenzierte Summe der Verhältnisse, Beziehungen und Zustände“ faßt, die in der Empirie des Lebens der sozialistischen Staaten zu finden sind1”. Aber eine solche Betrachtung vom Standpunkt des reinen, ungetrübten Modells des Sozialismus ist zugleich derart unverbindlich, daß sie geradezu „wegorientiert“ von den schwierigen gesellschaftlichen Problemen, die bei der Gestaltung des entwickelten Systems des Sozialismus auch im Zusammenhang mit der Kriminalitätsbekämpfung zu bewältigen sind. Ist es tatsächlich so, daß nur noch „Überreste des Alten“ sowie verschiedene Erziehungs- und andere Mängel zu beseitigen sind, um die Kriminalität weiter wesentlich einzuschränken? Das wäre eine sehr vereinfachende Betrachtungsweise. Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands hat es in ihren grundsätzlichen Einschätzungen nie allein darauf abgestellt, sondern an vorderster Stelle immer zugleich auf die vielfältigen 8 Vgl. Buchholz / Hartmann / Lekschas, Sozialistische Kriminologie, Berlin 1966, S. 112. Wir beziehen uns hier auf diese Arbeit an Stelle vieler, weil sie die jüngste größere geschlossene Darstellung ist. 9 a. a. O., S. 72 ff. 10 a. a. O S. 89. Widersprüche aufmerksam gemacht, denen sich die neue Gesellschaft gegenübergestellt sieht". Wir haben nie ein Hehl daraus gemacht, daß die Kriminalität in den materiellen und geistig-kulturellen Existenzbedingungen der jeweiligen Gesellschaft wurzelt, zu denen heute ohne Zweifel auch der erbitterte Klassenkampf zwischen Sozialismus und Kapitalismus in der internationalen Arena gehört. Die entscheidende Voraussetzung für die Vermeidbarkeit der Kriminalität in ihrer jetzigen Gestalt als Massenerscheinung ist die Beherrschung der wesentlichen gesellschaftlichen Prozesse durch die Gesellschaft selbst. Die entwickelte sozialistische Gesellschaft wird eine wichtige Etappe auf diesem Wege sein. Dazu sind jedoch Prozesse und Probleme von bisher nicht gekannten Dimensionen und Verflechtungen zu meistern. Sie können nicht alle gleichzeitig und gleichermaßen gut gelöst werden, und die Vorstellung, daß hierbei alles glatt vonstatten gehen wird, wäre eine Illusion. Es ist sogar nicht ausgeschlossen, daß zeitweise neue, für die Kriminalitätsbekämpfung relevante Probleme auftreten werden. Auf einige werden wir derzeit schon aufmerksam, etwa im Zusammenhang mil sogenannten Feierabendverträgen oder gewissen Finanzdelikten. Bisher latente, unbewältigte einzelne Seiten unseres Gesellschaftslebens, die für die weitere Eindämmung der Kriminalität bedeutsam sind, werden nur sehr allmählichen Lösungen zugeführt werden können (etwa Schwererziehbarkeit, gesellschaftliche Entwicklung Minderbegabter, Probleme der Debilität oder aus dem Grenzbereich zum Krankhaften, um nur einige zu nennen), zumal es oft noch geeigneter wissenschaftlicher Grundlagen ermangelt. Gewiß bleiben bei uns derzeit noch manche Potenzen für die Verhütung von Straftaten ungenutzt, gewiß haben wir noch manche Reserven aufzuspüren und besser auszuschöpfen, aber es wäre ein Trugschluß, daraus abzuleiten, unsere Gesellschaft sei bereits befähigt, die Kriminalität in ihrer Gesamtheit zu vei meiden, sofern in den betreffenden Einflußsphären nur der gute Wille gegeben sei. Diese Befähigung ist nur durch zielstrebige, unermüdliche wissenschaftlich begründete Führung zu erreichen. Die Aufhebung der inneren Bedingungen für die Kriminalität kann nicht durch einfache Negation geschehen, sondern führt über die konstruktive Gestaltung der neuen gesellschaftlichen Beziehungen. Dabei geht es eben nicht lediglich um die Überwindung von Rudimenten des Alten, von noch manchen Fehlern und Mängeln oder um die Beseitigung dieser oder jener Ungereimtheiten unseres gesellschaftlichen Lebens1-, sondern um die schöpferische Ausbildung des grundlegenden und detaillierten Profils der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. Dazu werden wir uns um das tiefe Verständnis vor allem des Folgenden zu sorgen haben: Das Hauptmerkmal, durch das das entv ickelte gesellschaftliche System des Sozialismus charakterisiert wird, ist die Rolle der werktätigen Menschen als Schöpfer und Gestalter der gesellschaftlichen Verhältnisse, des materiellen, geistigen und kulturellen Reichtums. Die entwickelte sozialistische Gesellschaft ist obwohl sie einmal auch an den materiellen Dingen des Lebens reicher sein wird als jede Gesellschaft vor ihr nicht denkbar als eine Gesellschaft von Einzelgängern und engherzigen Besitzbürgern. Sie ist undenkbar als Gesellschaft unpolitischer Menschen. Der typische Charakterzug des sozialistischen Bürgers, der die gesellschaftlichen Dinge, der die Politik aktiv wahrnimmt wie seine engsten persönlichen Interessen, muß und 11 W. t.'lbrirht. Das Programm des Sozialismus und die ge-schicfctliche Aufgabe der sozialistischen Einheitspartei Deutschlands. Berlin 1963. S. 258 f. I- Vgl. Buelil:**!/ / Hartmann / I.ekschas. a. a. O S. 113. 421;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 421 (NJ DDR 1968, S. 421) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 421 (NJ DDR 1968, S. 421)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Die Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1968 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 (NJ DDR 1968, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1968, S. 1-768).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit voraus, oder es erfolgte eine Übernahme der Bearbeitung des Verdächtigen von einem der anderen Untersuchungsorgane der aus dem sozialistischen Ausland. Weitere Möglichkeiten können die Anlässe zur Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens dar. Sie erfordern im besonderen Maße eine enge und kameradschaftliche Zusammenarbeit zwischen operativer Diensteinheit und der Untersuchungsabteilung, insbesondere unter dem Aspekt der Offizialisierung von inoffiziellen Beweismitteln bei der Bearbeitung und beim Abschluß operativer Materialien Vertrauliche Verschlußsache - Meinhold Ausgewählte Probleme der weiteren Qualifizierung der Zusammenarbeit der Abteilung mit anderen operativen Diensteinheiten sowie der Volkspolizei Vorkommnisse Vorkommnisse. Der Einsatz der genannten Referate erfolgte entsprechend zentraler Orientierungen und territorialer Schwerpunkte vorwiegend zur Klärung von Anschlägen gegen die Staatsgrenze der andere Gewaltakte mit folgenschweren Auswirkungen für die staatliche und öffentliche Ordnung und Sicherheit, aber auch - Morddrohung, Erpressungsversuche unter Vortäuschung von Ereignissen oder Straftaten, die ernsthafte Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben oder Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder der Widerstand gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung in mündlicher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Den Leitern der zuständigen Diensteinheiten der Linie sind die vorgesehenen Termine unverzüglich mitzuteilen.

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