Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1968, Seite 420

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 420 (NJ DDR 1968, S. 420); ehender Erfolgsaussicht in Angriff genommen werden7, wenn wenigstens folgende, selbst eng miteinander verflochtene Bereiche darin eingeschlossen sind: ökonomisches System, geistig-kulturelle Entwicklung, Jugendbildung und -erziehung, Arbeit und Berufsausbildung, Handel und Versorgung, Gesundheits- und Sozialwesen, Massenmedien, Rechtspflege. Bleibt auch nur ein Bereich ausgeschlossen oder wird er nicht richtig eingeordnet, so können die besten Anstrengungen zur Ergebnislosigkeit verurteilt sein. Ähnlich verhält es sich mit den meisten grundlegenden Problemen der Kriminalitätsvorbeugung. Schwierigkeiten gibt'es nicht wenige, da die objektiven Verflechtungen mit den verschiedenen Seiten und Elementen des gesamten Gesellschaftsgefüges mannigfaltiger Natur sind. Daraus erwachsen notwendig prognostische Überlegungen, die Fragen der künftigen Entwicklung der Gesellschaft in ihren einzelnen Bereichen betreffen. Nur beispielhaft seien erwähnt: Welche Wege sind zu beschreiten, um solche ursprünglichen Äußerungen kultureller Selbstbetätigung wie Tanz- und Vergnügungsveranstaltungen allenthalben auf das dem Sozialismus gemäße und würdige Niveau zu heben? Oder: Ist nicht eine weitsichtig angelegte Konzeption für die weitere Entwicklung des Gaststättenwesens notwendig? Soll der Mensch in die Gaststätte gehen, um Alkohol zu trinken, um Langeweile „totzuschlagen“ ? Oder geht es darum und unter Umständen und zunächst wahrscheinlich überwiegend noch unter den Bedingungen des Alkoholgenusses , allmählich eine spezifische Art der Kommunikation durch anregenden Gedankenaustausch, geistig-kulturelle Betätigung und Anregung zu entwickeln? Es versteht sich, daß es sich hierbei nicht um schnell veränderbare Probleme, sondern um solche eines recht langwierigen Entwicklungsprozesses handelt. Aber in Angriff genommen werden müssen sie. Zur Leitung der komplexen Kriminalitätsvorbeugung Die komplexe Kriminalitätsvorbeugung wirft mithin zugleich prinzipielle Fragen des künftigen Profils der sozialistischen Gesellschaft auf, die weit über das enge Feld herkömmlicher Kriminalitätsverhütung hinausgehen. Es sind Probleme, die in die Prognose der gesamten gesellschaftlichen Entwicklung Eingang finden müssen. Das erfordert die weitere Entwicklung der Gemeinschaftsarbeit zwischen den Rechtspflegeorganen, den zuständigen anderen Leitungsorganen und verschiedenen Wissenschaften zur Herausarbeitung der künftig zu lösenden gesellschaftlichen Probleme. Dieser Arbeitsstil muß notwendig ausgebildet werden, um der zentralen und den örtlichen Volksvertretungen die immer vollkommenere Integration der Kriminalitätsvorbeugung in die Leitung der Gesellschaft zu ermöglichen. Großes Gewicht gewinnt dabei die Qualifizierung der analytischen Tätigkeit der Rechtspflegeorgane. Sie wird allerdings immer weniger durch die Rechtspflegeorgane allein zu bewältigen sein. Notwendig durchsetzen muß sich die komplexe Analyse als Gemeinschaftsleistung der jeweils verantwortlichen Organe, die auch den entsprechenden Einfluß auf Veränderungen der Bedin- 7 Vgl. Müller / Wittkopl, „Das System zur vorbeugenden Bekämpfung der Alkoholkriminalität“, Staat und Recht 1968. Heft 2, S. 256 ff. gungen, durch die Kriminalität ermöglicht wird, auszuüben vermögen. Der systematische Ausbau der hier nur knapp geschilderten drei Hauptinhalte der Einheit von Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft sollte als ein unerläßlicher Beitrag zur Ausarbeitung eines sozialistischen Gesellschaftsmodells verstanden werden, welches sich so organisiert und optimiert, daß es den von Ausbeutung und Unterdrückung befreiten Menschen immer besser und allseitiger dient. Die komplexe vorbeugende Kriminalitätsbekämpfung erfordert allerorts zunehmend eine solche Leitung, die schon bei der Inangriffnahme eines Problems stets nach den geschilderten drei Seiten hin prüft und orientiert, welche aufeinander abgestimmten Wege grundsätzlich zu beschreiten sind. Der komplexe Charakter ergibt sich also nicht daraus, daß die gesellschaftlichen Kräfte gegen eine ganze Palette unterschiedlichster Kriminalitätserscheinungen und -determinanten gelenkt werden, wie das heute noch nicht selten durch Kriminalitätsvorbeugungsprogramme geschieht. Die Erfahrung lehrt überdies, daß eine solche Orientierung zur Verzettelung der Kräfte führt und früher oder später ,.im Sande verläuft“. Vielmehr ist es wichtig, die Kräfte schwerpunktmäßig zu organisieren und wenige wesentliche Angriffspunkte zu bestimmen, diese aber von allen erforderlichen Seiten her anzugehen. Folglich kommt einer präzisen Konzeption für die Leitung der vorbeugenden Kriminalitätsbekämpfung erstrangige Bedeutung zu. Dabei können uns allgemeine Prämissen über die Leitung des gesellschaftlichen Kampfes gegen Straftaten durch die örtlichen Volksvertretungen nicht weiterhelfen. Die konkrete Aufbereitung der drei wesentlichen Seiten vorbeugender Kriminalitätsbekämpfung zwingt dazu, die jeweiligen Verantwortungen genau herauszuarbeiten, die nicht nur horizontal, sondern auch vertikal bestehen (z. B. Ministerien, WB). Erst auf diese Weise können auch die Voraussetzungen geschaffen werden, daß die örtlichen Volksvertretungen die Aufgaben der vorbeugenden Kriminalitätsbekämpfung immer qualifizierter in die Leitung der gesellschaftlichen Prozesse im Territorium integrieren. Eines der Hauptprobleme ist die weitere Gestaltung des Zusammenwirkens der örtlichen Volksvertretungen und der Rechtspflegeorgane des jeweiligen Bereichs. Insbesondere kommt es darauf an, allmählich differenziertere Kriterien dafür zu entwickeln, welche Aufgaben den örtlichen Volksvertretungen und ihren Räten in den Bezirken, Kreisen, Städten und Gemeinden bei der vorbeugenden Kriminalitätsbekämpfung obliegen. Im allgemeinen ist das Zusammenwirken der örtlichen Organe und der Rechtspflegeorgane noch sehr stark auf die Kreis- und Bezirksebene ausgerichtet, während es an den eigentlichen Konzentrationspunkten der Kriminalität, namentlich in größeren Städten, noch nicht genügend wirksam wird. Zur Erkundung und Ausarbeitung der richtigen Wege steht in dieser Beziehung die Hauptsache noch bevor. Die damit verbundenen komplizierten Probleme sind nur durch eine langfristig angelegte, kontinuierliche Forschungsarbeit, durch die der erforderliche wissenschaftliche Vorlauf gesichert wird, zu lösen. Deshalb haben der Generalstaatsanwalt und die Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ eine Vereinbarung zur langfristigen Erforschung folgender Komplexe getroffen: Grundzüge und Elemente eines Systems des vorbeugenden Kampfes gegen die Kriminalität und seiner Leitung. Die inhaltliche Gestaltung der Komplexe von Wechselbeziehungen zwischen den Organen der Staatsmacht, den gesellschaftlichen Organisationen. 420;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 420 (NJ DDR 1968, S. 420) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 420 (NJ DDR 1968, S. 420)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Die Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1968 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 (NJ DDR 1968, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1968, S. 1-768).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände durch Einflußnahme auf die dafür zuständigen Organe, Betriebe, Kombinate imd Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen weitgehend auszuräumen, weitere feindlich-negative Handlungen zu verhindern und Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung dient er mit seinen Maßnahmen, Mittel und Methoden dem Schutz des Lebens und materieller Werte vor Bränden. Nur durch die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit im Vollzug der Untersuchungshaft zu garantieren. Damit leisten die Angehörigen der Linie einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der dem Staatssicherheit übertragenen Aufgaben verlangt objektiv die weitere Vervollkommnung der Planung der politisch-operativen Arbeit und ihrer Führung und Leitung. In Durchsetzung der Richtlinie und der auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von qualifizierten noch konsequenter bewährte Erfahrungen der operativen Arbeit im Staatssicherheit übernommen und schöpferisch auf die konkreten Bedingungen in den anzuwenden sind. Das betrifft auch die unmittelbar einzubeziehenden Aufgabengebiete der unterstellten nachgeordrieten Diensteinheiten der jeweiligen operativen Linie und anderer Diensteinheiten in den Eezirksverwaltungen. Das muß - auf der Grundlage der zentralen Orientierungen und Weisungen, den Maßnahmen der Vorbeugung, Schadensverhütung und der Öffentlichkeitsarbeit in allen gesellschaftlichen Bereichen noch mehr Aufmerksamkeit beizumessen.

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