Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1968, Seite 420

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 420 (NJ DDR 1968, S. 420); ehender Erfolgsaussicht in Angriff genommen werden7, wenn wenigstens folgende, selbst eng miteinander verflochtene Bereiche darin eingeschlossen sind: ökonomisches System, geistig-kulturelle Entwicklung, Jugendbildung und -erziehung, Arbeit und Berufsausbildung, Handel und Versorgung, Gesundheits- und Sozialwesen, Massenmedien, Rechtspflege. Bleibt auch nur ein Bereich ausgeschlossen oder wird er nicht richtig eingeordnet, so können die besten Anstrengungen zur Ergebnislosigkeit verurteilt sein. Ähnlich verhält es sich mit den meisten grundlegenden Problemen der Kriminalitätsvorbeugung. Schwierigkeiten gibt'es nicht wenige, da die objektiven Verflechtungen mit den verschiedenen Seiten und Elementen des gesamten Gesellschaftsgefüges mannigfaltiger Natur sind. Daraus erwachsen notwendig prognostische Überlegungen, die Fragen der künftigen Entwicklung der Gesellschaft in ihren einzelnen Bereichen betreffen. Nur beispielhaft seien erwähnt: Welche Wege sind zu beschreiten, um solche ursprünglichen Äußerungen kultureller Selbstbetätigung wie Tanz- und Vergnügungsveranstaltungen allenthalben auf das dem Sozialismus gemäße und würdige Niveau zu heben? Oder: Ist nicht eine weitsichtig angelegte Konzeption für die weitere Entwicklung des Gaststättenwesens notwendig? Soll der Mensch in die Gaststätte gehen, um Alkohol zu trinken, um Langeweile „totzuschlagen“ ? Oder geht es darum und unter Umständen und zunächst wahrscheinlich überwiegend noch unter den Bedingungen des Alkoholgenusses , allmählich eine spezifische Art der Kommunikation durch anregenden Gedankenaustausch, geistig-kulturelle Betätigung und Anregung zu entwickeln? Es versteht sich, daß es sich hierbei nicht um schnell veränderbare Probleme, sondern um solche eines recht langwierigen Entwicklungsprozesses handelt. Aber in Angriff genommen werden müssen sie. Zur Leitung der komplexen Kriminalitätsvorbeugung Die komplexe Kriminalitätsvorbeugung wirft mithin zugleich prinzipielle Fragen des künftigen Profils der sozialistischen Gesellschaft auf, die weit über das enge Feld herkömmlicher Kriminalitätsverhütung hinausgehen. Es sind Probleme, die in die Prognose der gesamten gesellschaftlichen Entwicklung Eingang finden müssen. Das erfordert die weitere Entwicklung der Gemeinschaftsarbeit zwischen den Rechtspflegeorganen, den zuständigen anderen Leitungsorganen und verschiedenen Wissenschaften zur Herausarbeitung der künftig zu lösenden gesellschaftlichen Probleme. Dieser Arbeitsstil muß notwendig ausgebildet werden, um der zentralen und den örtlichen Volksvertretungen die immer vollkommenere Integration der Kriminalitätsvorbeugung in die Leitung der Gesellschaft zu ermöglichen. Großes Gewicht gewinnt dabei die Qualifizierung der analytischen Tätigkeit der Rechtspflegeorgane. Sie wird allerdings immer weniger durch die Rechtspflegeorgane allein zu bewältigen sein. Notwendig durchsetzen muß sich die komplexe Analyse als Gemeinschaftsleistung der jeweils verantwortlichen Organe, die auch den entsprechenden Einfluß auf Veränderungen der Bedin- 7 Vgl. Müller / Wittkopl, „Das System zur vorbeugenden Bekämpfung der Alkoholkriminalität“, Staat und Recht 1968. Heft 2, S. 256 ff. gungen, durch die Kriminalität ermöglicht wird, auszuüben vermögen. Der systematische Ausbau der hier nur knapp geschilderten drei Hauptinhalte der Einheit von Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft sollte als ein unerläßlicher Beitrag zur Ausarbeitung eines sozialistischen Gesellschaftsmodells verstanden werden, welches sich so organisiert und optimiert, daß es den von Ausbeutung und Unterdrückung befreiten Menschen immer besser und allseitiger dient. Die komplexe vorbeugende Kriminalitätsbekämpfung erfordert allerorts zunehmend eine solche Leitung, die schon bei der Inangriffnahme eines Problems stets nach den geschilderten drei Seiten hin prüft und orientiert, welche aufeinander abgestimmten Wege grundsätzlich zu beschreiten sind. Der komplexe Charakter ergibt sich also nicht daraus, daß die gesellschaftlichen Kräfte gegen eine ganze Palette unterschiedlichster Kriminalitätserscheinungen und -determinanten gelenkt werden, wie das heute noch nicht selten durch Kriminalitätsvorbeugungsprogramme geschieht. Die Erfahrung lehrt überdies, daß eine solche Orientierung zur Verzettelung der Kräfte führt und früher oder später ,.im Sande verläuft“. Vielmehr ist es wichtig, die Kräfte schwerpunktmäßig zu organisieren und wenige wesentliche Angriffspunkte zu bestimmen, diese aber von allen erforderlichen Seiten her anzugehen. Folglich kommt einer präzisen Konzeption für die Leitung der vorbeugenden Kriminalitätsbekämpfung erstrangige Bedeutung zu. Dabei können uns allgemeine Prämissen über die Leitung des gesellschaftlichen Kampfes gegen Straftaten durch die örtlichen Volksvertretungen nicht weiterhelfen. Die konkrete Aufbereitung der drei wesentlichen Seiten vorbeugender Kriminalitätsbekämpfung zwingt dazu, die jeweiligen Verantwortungen genau herauszuarbeiten, die nicht nur horizontal, sondern auch vertikal bestehen (z. B. Ministerien, WB). Erst auf diese Weise können auch die Voraussetzungen geschaffen werden, daß die örtlichen Volksvertretungen die Aufgaben der vorbeugenden Kriminalitätsbekämpfung immer qualifizierter in die Leitung der gesellschaftlichen Prozesse im Territorium integrieren. Eines der Hauptprobleme ist die weitere Gestaltung des Zusammenwirkens der örtlichen Volksvertretungen und der Rechtspflegeorgane des jeweiligen Bereichs. Insbesondere kommt es darauf an, allmählich differenziertere Kriterien dafür zu entwickeln, welche Aufgaben den örtlichen Volksvertretungen und ihren Räten in den Bezirken, Kreisen, Städten und Gemeinden bei der vorbeugenden Kriminalitätsbekämpfung obliegen. Im allgemeinen ist das Zusammenwirken der örtlichen Organe und der Rechtspflegeorgane noch sehr stark auf die Kreis- und Bezirksebene ausgerichtet, während es an den eigentlichen Konzentrationspunkten der Kriminalität, namentlich in größeren Städten, noch nicht genügend wirksam wird. Zur Erkundung und Ausarbeitung der richtigen Wege steht in dieser Beziehung die Hauptsache noch bevor. Die damit verbundenen komplizierten Probleme sind nur durch eine langfristig angelegte, kontinuierliche Forschungsarbeit, durch die der erforderliche wissenschaftliche Vorlauf gesichert wird, zu lösen. Deshalb haben der Generalstaatsanwalt und die Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ eine Vereinbarung zur langfristigen Erforschung folgender Komplexe getroffen: Grundzüge und Elemente eines Systems des vorbeugenden Kampfes gegen die Kriminalität und seiner Leitung. Die inhaltliche Gestaltung der Komplexe von Wechselbeziehungen zwischen den Organen der Staatsmacht, den gesellschaftlichen Organisationen. 420;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 420 (NJ DDR 1968, S. 420) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 420 (NJ DDR 1968, S. 420)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Die Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1968 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 (NJ DDR 1968, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1968, S. 1-768).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu sichern. Effektive Möglichkeiten der Suche und Sicherung von Beweis-gegenständen und Aufzeichnungen besitzt die Zollverwaltung der die im engen kameradschaftlichen Zusammenwirken mit ihr zu nutzen sind. Auf der Grundlage der sozialistischen, Strafgesetze der können deshalb auch alle Straftaten von Ausländem aus decji nichtsozialistischen Ausland verfolgt und grundsätzlich geahndet werden. Im - des Ausländergesetzes heißt es: Ausländer, die sich in der konspirativen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit bev ährt sowie Ehrlichkeit und Zuverläs: konkrete Perspektive besitzen. sigkeit bev iesen haben und ine. Das ergibt sich aus der Stellung und Verantwortung der Linie Untersuchung im Ministerium für Staatssicherheit sowie aus ihrer grundlegenden Aufgabenstellung im Nahmen der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch Staatssicherheit und im Zusammenwirken mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen begangene Straftaten kurzfristig aufzuklären und die Verantwortlichen ohne Ansehen der Person zu ermitteln. Dazu bedarf es der weiteren Qualifizierung der Arbeit mit wie sie noch besser als bisher befähigt werden können, die gestellten Aufgaben praxiswirksamer durchzusetzen. Mir geht es weiter darum, sich in der Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern abhängig. Das erfordert ein ständiges Studium der Psyche des inoffiziellen Mitarbeiters, die Berücksichtigung der individuellen Besonderheiten im Umgang und in der Erziehung der inoffiziellen Mitarbeiter und die Abfassung der Berichte. Die Berichterstattung der inoffiziellen Mitarbeiter beim Treff muß vom operativen Mitarbeiter als eine wichtige Methode der Erziehung und Qualifizierung der wichtigsten Kategorien Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Quellen Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von sind die durch eine besondere Ausbildungsphase auf eine Legalisierung im Operationsgebiet und auf ihre künftigen operativen Aufgaben vorbereitet werden.

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