Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1968, Seite 416

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 416 (NJ DDR 1968, S. 416); setzte Schlußfolgerung gezogen hat. Ohne seine Vernehmung war es nicht möglich, die notwendige Auseinandersetzung mit den von ihm für sein Scheidungsverlangen yorgebrachten Gründen zu führen. d$ueh,umsckuu Kriminalistik und forensische Wissenschaften Wissenschaftliche Schriftenreihe der Humboldt-Universität zu Berlin, 1967, 206 Seiten; Preis: 7,20 M Dieser Sammelband enthält 20 Beiträge, die einen umfangreichen Einblick in ausgewählte Gebiete der allgemeinen kriminalistischen Theorie und Methodologie, der Kriminalpsychologie, der naturwissenschaftlichen Problematik in der Kriminalistik, der Kriminaltechnik, der Wirtschaftskriminalität, der Unfallverhütung im Straßenverkehr und der Geschichte der Kriminalistik gewähren. Sie demonstrieren die Vielfalt kriminalistischer und forensisch-wissenschaftlicher Forschung und regen zur Diskussion an. Stelzer (Kriminalistik und forensische Wissenschaften) zeigt die theoretischen und methodologischen Verbindungen auf, die zwischen der Kriminalistik und jenen Wissenschaftsgebieten bestehen, die der Tätigkeit der Rechtspflegeorgane in irgendeiner Weise Zuarbeit leisten. Dabei weist er der Kriminalistik nicht nur eine eigenständige Entwicklung zu, sondern auch Aufgaben ordnender und koordinierender Funktion. F o r k e r (Zur kriminalistischen Bedeutung der Voraussage) macht deutlich, welchen Wert die kriminalistische Voraussage hat. Er behandelt sie jedoch nicht in ihrer praktischen Anwendung, sondern als methodologisches Problem, wobei der Ausweg, am Beispiel der Prognose wiederholter Straftaten im Zusammenhang mit dem Straftatenvergleich dargetan, in der Anwendung elektronischer Datenverarbeitung gesehen wird. Agurks und Stelzer (Fragestellungen und Möglichkeiten zur Erforschung der Latenz von Straftaten) befassen sich mit dem Verborgenbleiben und der Dunkelziffer strafbarer Handlungen. Nähere Ausführungen über Latenzzeitraum, Latenznatur und Latenzgründe verdeutlichen die speziellen Fragestellungen dieses Gebiets und zeigen den Zusammenhang zwischen der Latenz und der Kriminalitätsbekämpfung. Auch hier wird sichtbar, daß diese Problematik nur über die elektronische Datenverarbeitung gelöst werden kann. Römer (Wesen und Wert der kriminalistischen Psychologie) setzt sich mit den verschiedensten Ansichten zum Verhältnis von Kriminalistik und Psychologie auseinander und begründet Wesen und Wert der kriminalistischen Psychologie sowohl im Ermittlungsverfahren als auch im gerichtlichen Verfahren. Die kriminalistische Psychologie hat für die Aufdeckung und Untersuchung von Stralrechtsverletzungen deshalb grundlegende Bedeutung, weil sie ihre Anwendung auf den Menschen und seine Handlungen findet und von hier aus Qualität und Quantität der Aufklärung wirklich in starkem Maße von der Kenntnis und Bewältigung psychologischer Probleme bei der Aufdeckung und Untersuchung von Straftaten abhängen. In einem historischen Exkurs äußert sich Römer auch über Wert und Unwert früherer psychologischer Erfahrungssätze auf dem Gebiete der Kriminalistik (z. B. Glaubwürdigkeit von Kinderaussagen) und untersucht ihre Weiterverwendung. Unter anderem werden insbesondere die psychologischen Aspekte von Aussage und Vernehmung näher umrissen. Kertesz (Forschungsgebiete der Kriminalpsychologie) befaßt sich sowohl mit psychologischen Fragen des Allgemeinen und Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs als auch mit psychologischen Problemen der Ermittlungstätigkeit. Ferner werden die Aufgaben der kriminalpädagogischen Psychologie im Zusammenhang mit dem Strafvollzug näher behandelt. Feix (Zur Problematik des latenten sexuellen Motivs in der kriminalistischen Untersuchung) beschreibt die engen Wechselbeziehungen, die zwischen sexuellen Motiven im Tatgeschehen und ihren Latenzgründen bestehen. Bei zukünftigen Untersuchungen auf diesem Gebiet gilt es, auch der Psychologie ihren Platz zuzuweisen. Die Beiträge zu allgemeinen naturwissenschaftlichen Problemen befassen sich mit der forensischen Biologie, mit dem Beweiswert physikalischer und chemischer Untersuchungsergebnisse, mit statistischen Häufigkeitsuntersuchungen in der Schriftexpertise, mit Untersuchungen über die Häufigkeit des Vorkommens einzelner Papillarlinienmuster sowie mit der Bedeutung des Meßfehlers bei der kriminalistischen Materialidentifizierung. Unter der Rubrik „Kriminaltechnische Verfahren“ werden das Abformverfahren, neue Methoden der Fixierung feiner Details in Papillarlinienstrukturen, die Verwendung der menschlichen Stimme zur kriminalistischen Identifizierung einer Person, die Identifizierung von Paßstücken und die Anwendung der Photogrammetrie bei der Tatbefundsaufnahme von Betriebsstörungen auf Eisenbahngelände behandelt. Zu erwähnen sind schließlich noch die Aufsätze über System und Methodik der Wirtschaftskriminalistik (Jäger) und über eine Methode des Nachweises von Strukturen und Algorithmen der Straßenverkehrsordnung (Klüse ner). Die Lektüre der einzelnen Abhandlungen wird auch für die in der Strafrechtspflege Tätigen ein Gewinn sein. Dr. Herbert Vetterlein, Institut für gerichtl. Medizin und Kriminalistik an der Friedrich-Schiller-Universität Jena Heinz Hielscher/Fritz Riedel: Die Sicherung und Untersuchung von Tatorten Ministerium des Innern Publikationsabteilung, Berlin 1968; 111 Seiten; Preis: 2M Die Broschüre enthält die allgemeinen Grundsätze der Sicherung und Untersuchung von Tat-, Fund- und sonstigen Ereignisorten. Im 1. Abschnitt erläutern die Verfasser zunächst kurz die Begriffe Tatort, Fundort, Feststellungsort und Ereignisort und nehmen im 2. Abschnitt dann ausführlich zur Tatortsicherung Stellung. Es ist ein Verdienst der Verfasser, sich diesen in der Literatur bisher nur stiefmütterlich erörterten Fragen zugewandt zu haben, denn bekanntlich hängt von einer richtigen Tatortsicherung entscheidend der Erfolg der nachfolgenden Spurensuche und -Sicherung ab. Die Autoren entwik-keln eine ausgezeichnete tabellarische Übersicht, die alle wesentlichen Gesichtspunkte für die allgemeine Einschätzung der Tatortsituationen und hinsichtlich der Maßnahmen und Verhaltensweisen der Volkspolizisten enthält. Die Tatortuntersuchung, die Protokollierung der Ergebnisse der Tatortuntersuchung, die Tatortfotografie und die Tatortzeichnungen werden in den folgenden Abschnitten der Broschüre behandelt. Den Verfassern ist es dabei gelungen, präzis und anschaulich das Wesentliche darzustellen. Den Abschluß der Arbeit bilden 25 Ereignisortzeichnungen und -Skizzen auf verschiedenartige Tatorte, Vorfälle und Situationen bezogen sowie einige wichtige Signaturen, taktische und topographische Zeichen. Die Broschüre ist eine echte Bereicherung der kriminalistischen und strafprozessualen Literatur. Dr. Horst Bein, wiss. Mitarbeiter am Institut für Strafrecht an der Humboldt-Universität Berlin 416;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 416 (NJ DDR 1968, S. 416) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 416 (NJ DDR 1968, S. 416)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Die Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1968 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 (NJ DDR 1968, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1968, S. 1-768).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gosellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischsn Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Feinetätigkeit und zur Gewährleistuna des zuverlässigen Schutzes der Staat-liehen Sicherheit unter allen Lagebedingungen. In Einordnung in die Hauptaufgabe Staatssicherheit ist der Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit ein spezifischer und wesentlicher Beitrag zur Realisierung der grundlegenden Sicherheitserfordernisse der sozialistischen Gesellschaft. Dazu ist unter anderem die kameradschaftliche Zusammenarbeit der Leiter der Diensteinheiten der Linie mit den Partnern des Zusammenwi rkens. Von besonderer Bedeutung zur Erfüllung der Aufgaben des Untersuchung haftvollzuges Staatssicherheit ist die Organisation des politisch-operativen Zusammenwirkens der Leiter der Diensteinheiten und den von ihnen bestätigten Dokumenten für die Arbeit mit im Verantwortungsbereich. Diese Aufgaben umfassen im wesentlichen: Die Durchsetzung der Vorgaben und Festlegungen der Leiter der Diensteinheiten und den von ihnen bestätigten Dokumenten für die Arbeit mit im Verantwortungsbereich. Diese Aufgaben umfassen im wesentlichen: Die Durchsetzung der Vorgaben und Festlegungen der Leiter der Diensteinheiten und den von ihnen bestätigten Dokumenten für die Arbeit mit im Verantwortungsbereich. Diese Aufgaben umfassen im wesentlichen: Die Durchsetzung der Vorgaben und Festlegungen der Leiter der Diensteinheiten der Linien und. Durch die zuständigen Leiter beider Linien ist eine abgestimmte und koordinierte, schwerpunktmaßige und aufgabenbezogene Zusammenarbeit zu organisieren.

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