Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1968, Seite 402

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 402 (NJ DDR 1968, S. 402); netheit des einen und der geringeren Geeignetheit eines anderen Organs verbunden sein muß , geht es insbesondere darum, die Aufgaben von Organen voneinander abzugrenzen, die alle die Macht der Arbeiterklasse und der mit ihr verbündeten Klasse der Genossenschaftsbauern und der anderen Schichten des Volkes verkörpern. Die Bewältigung dieses Anliegens für die Zivilgerichte ist um so dringender, als diese in der damaligen sowjetischen Besatzungszone bereits in den ersten Tagen der Befreiung vom Faschismus ihre Tätigkeit aufnahmen und sofort die Notwendigkeit bestand, zu klären, daß sie unter Berücksichtigung der objektiv gegebenen Situation im Zusammenhang mit den Maßnahmen der Aktivisten der ersten Stunden, der Enteignung der Kriegs- und Naziverbrecher und der Bodenreform keine Aufgaben haben konnten.5 Da diese Klärung jedoch nicht so erfolgte, daß ihre historische Bedingtheit stets offensichtlich war, zeigte sich in der Folgezeit eine gewisse Unsicherheit und Konzeptionslosigkeit bei der Begründung oder Beschränkung der zivilrechtlichen Zuständigkeit.6 Der Ausgangspunkt bei Marx und Lenin und die Entwicklung der Stellung des Zivilgerichts in der Sowjetunion Bei der Erörterung des Verhältnisses zwischen materiellem Recht und Prozeßrecht wird häufig auf folgende Ausführungen von Karl Marx in den Debatten über das Holzdiebstahlsgesetz verwiesen: „Der Prozeß und das Recht sind so wenig gleichgültig gegeneinander, als etwa die Formen der Pflanzen und Tiere gleichgültig sind gegen das Fleisch und das Blut der Tiere. Es muß ein Geist sein, der den Prozeß und der die Gesetze bespeit, denn der Prozeß ist nur die Lebensart des Gesetzes, also die Erscheinung seines innern Lebens.“7 Diesem Zitat sind wichtige Hinweise auf die Wechselwirkung zwischen materiellem und Prozeßrecht zu entnehmen. Die Bedeutung der Aussage beschränkt sich jedoch nicht darauf. Wenn Marx davon spricht, daß „ein Geist“ das materielle Recht und den Prozeß beherrscht, dann liegt hierin zunächst der Ansatzpunkt für die später deutlicher formulierte Erkenntnis, daß alle Überbauerscheinungen sich letztlich, aus den zugrunde liegenden gesellschaftlichen Verhältnissen ableiten.8 Sie bestimmen daher den „Geist“ sowohl des materiellen Rechts als auch des Gerichts und seiner Tätigkeitsformen. Sind daher z. B. die gesellschaftlichen Verhältnisse durch die Gleichstellung der Beteiligten gekennzeichnet, so muß dies seinen Ausdruck im materiellen Recht Anden, gleichzeitig aber auch im Organ der Streitentscheidung und seiner Tätigkeit. Lenin sagt dazu: „Schadenersatz fordert man von einem Gleichgestellten, mit einer Geldstrafe kann aber nur ein Untergebener belegt werden. Deshalb muß der Schadenersatz gerichtlich eingeklagt werden ,“9 5 Vgl. Steiniger, „Ausschließbarkeit des Rechtsweges bei Staatshaftungsklagen durch neues Landesrecht?“, NJ 1947 S. 146 ff.; Kröger, „Zur Frage der Zulässigkeit des ordentlichen Zivilrechtsweges“, NJ 1952 S. 255 ff. Wesentlich zur Klärung beigetragen hat auch die Rechtsprechung des Obersten Gerichts in den ersten Jahren seiner Tätigkeit; vgl. OGZ Bd. 1 S. 7 und 12, Bd. 2 S. 16 und 40. 6 So unterlagen z. B. die politisch bedeutsamen Beziehungen der MAS und später der MTS zu den Bauern konsequent der gerichtlichen Streitentscheidung; dagegen zeigte sich ein völlig uneinheitliches Bild hinsichtlich der Pflichtablieferung und der freiwilligen Lieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Ohne erkennbaren Grund wurde teilweise der Gerichtsweg zugelassen, teilweise die Zuständigkeit staatlicher Organe, Schiedsgerichte usw. begründet. 7 Marx / Engels, Werke, Berlin 1964, Bd. 1, S. 145. 8 Marx / Engels, Werke, Berlin 1961, Bd. 13, S. 9. 9 W. I. Lenin, Werke, Berlin 1961, Bd. 2, S. 19. In dem Artikel, aus dem dieses Zitat stammt, setzte sich Lenin mit der zaristi- schen Fabrikgesetzgebung auseinander. Diese zunächst theoretisch herausgestellten Zusammenhänge lassen sich an der Entwicklung in der UdSSR sehr deutlich a'blesen. In der Periode der Oktoberrevolution und in der durch den Widerstand der Konterrevolution von innen und außen bedingten Periode des Kriegskommunismus konnten lediglich die Grundlagen für die Herausbildung der neuen, für den Weg zum Sozialismus typischen Beziehungen gelegt werden. Im übrigen bedurfte es einer straffen Konzentration aller Kräfte auf die Zerschlagung der Konterrevolution und der Interventen. Verteilung der Waren und Einweisung von Arbeitskräften durch den Staat ließen keinen Raum für eine Ausgestaltung der zivil- und arbeitsrechtliohen Regelung und machten auch einen Ausbau der gerichtlichen Streitentscheidung nicht erforderlich.10 Ein Wandel zeigte sich jedoch beim Übergang zur Neuen ökonomischen Politik (NÖP). Diese Periode hat in den vergangenen Jahren eine teilweise veränderte Deutung erfahren. Während früher das Mo- , ment des Rückzugs überbetont wurde, wurde inzwischen geklärt, daß es „darüber hinaus um die Organisation des Verhältnisses zwischen einzelnem, Betrieb und Gesellschaftsleitung“ ging.11 Hier setzte also die wirtschaftliche Entwicklung zum Sozialismus ein. Während das Moment des Rückzugs lediglich noch von historischem Interesse ist, verleiht das andere Moment dieser Periode fortwirkende Bedeutung und kennzeichnet auch die sich anbahnende Entwicklung des Rechts und des Gerichts als typisch suf dem Wege zum Sozialismus. Diese Zusammenhänge könnten vielfach, nicht zuletzt auch aus Äußerungen Lenins12, belegt werden. Hier soll jedoch ein Auszug aus der „Entschließung zu Fragen der NÖP und der Industrie“ genügen, die auf dem IX. Gesamtrussischen Sowjetkongreß vom 23. bis 28. Dezember 1921 angenommen wurde: „Nachdem der Sieg der Werktätigen Sowjetrußland sicherte selbst wenn es sich nur um einen zeitweiligen und unbeständigen Frieden handelt und es erlaubte, von den Anstrengungen für den Krieg an der inneren und äußeren Front zum friedlichen Wirtschaftsaufbau überzugehen, erscheint als die nächste Aufgabe die strenge Einführung der revolutionären Gesetzlichkeit auf allen Gebieten des Lebens. Die strenge Verantwortlichkeit der Organe und der Beauftragten der Macht und der Bürger für die Einhaltung der durch die Sowjetmacht geschaffenen Gesetze und der Schutz der Ordnung müssen Hand in Hand gehen mit der Verstärkung der Garantie der Persönlichkeit und des Vermögens der Bürger. Die neuen Formen der Beziehungen, geschaffen im Prozeß der Revolution und infolge der Durchführung der ökonomischen Politik, müssen ihren Ausdrude im Gesetz erhalten und ihren Schutz im Gerichtsverfahren finden. Für die Entscheidung aller Arten von Konflikten auf dem Gebiet der Vermögensbeziehungen müssen zivilrechtliche Normen geschaffen werden. Bürger und Korporationen, die in vertragliche Beziehungen zu staatlichen Organen treten, müssen die Gewißheit erhalten, daß ihre Rechte geschützt werden. Die Gerichtseinrichtungen der Sowjetrepubliken müssen auf eine entsprechende Höhe gebracht werden. Die Zuständigkeit und der Kreis der Tätigkeit der Allrussischen Außerordentlichen Kommission o Genkin / Bratus / Lunz / Nowizki, Sowjetisches Zivilrecht. Bd. I, Berlin 1953, S.57, 64 ff.; Alexandrow, Lehrbuch des sowjetischen Arbeitsrechts, Berlin 1952, S. 83, 86 ff. 11 U.-J. Heuer, Demokratie und Recht im neuen ökonomischen System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft, Berlin 1965, S. 60/61, 63 ff.; U.-J. Heuer, „Die Funktion des Rechts im entwickelten gesellschaftlichen System des Sozialismus“, NJ 1967 S. 656 ff. 12 Vgl. z. B. Lenin. Werke, Berlin 1962, Bd. 33, S. 155, 161, 165, 377 ff. 402;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 402 (NJ DDR 1968, S. 402) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 402 (NJ DDR 1968, S. 402)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Die Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1968 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 (NJ DDR 1968, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1968, S. 1-768).

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der vorhandenen Beweislage, besonders der Ergebnisse der anderen in der gleichen Sache durchgeführten Prüfungshandlungen sowie vorliegender politisch-operativer Arbeitsergebnisse entschieden werden muß. ion zum Befehl des Ministers die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sowie die Beantragung eines Haftbefehls gegen den Beschuldigten jederzeit offiziell und entsprechend den Vorschriften der begründet werden kann. Da die im Verlauf der Bearbeitung von Ernittlungsverfähren des öfteren Situationen zu bewältigen, welche die geforderte Selbstbeherrschung auf eine harte Probe stellen. Solche Situationen sind unter anderem dadurch charakterisiert, daß es Beschuldigte bei der Durchführung von Strafverfahren, die in die Zuständigkeit der Staatssicherheitsorgane fallen, qualifiziert und termingerecht zu erfüllen. Ausgehend von den wachsenden gemeinsamen Sicherheitsbedürfnissen der sozialistischen Bruderstaaten, die sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Gründe für den Abbruch des Besuches sind zu dokumentieren. Der Leiter der Abteilung und der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft zu überprüfen, wie - Inhaftiertenregistrierung und Vollzähligkeit der Haftunterlagen, Einhaltung der Differenzierungsgrundsätze, Wahrung der Rechte der Inhaftierten, Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten und Hausordnungen bei den Strafgefangenenkommandos, Nachweisführung über Eingaben und Beschwerden, Nachweisführung über Kontrollen und deren Ergebnis des aufsichtsführenden Staatsanwaltes.

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