Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1968, Seite 385

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 385 (NJ DDR 1968, S. 385); N U M M E R 13 JAHRGANG 22 ZEITSCHRI BERLIN 1968 1. J U L I H E F T SSENSCHAFT Weitere Ausgestaltung der Gesetzlichkeit und Rechtspflege -Auftrag der sozialistischen Verfassung i Begründung der Entwürfe des Gesetzes über die gesellschaftlichen Gerichte, des Strafregistergesetzes und des Gesetzes zur Anpassung von Strafbestimmungen und Ordnungsstrafbestimmungen an das sozialistische Strafrecht durch den Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates und Minister der Justiz, Dr. Kurt Wünsche, in der 9. Tagung der Volkskammer am 11. Juni 1968 Die vorliegenden drei Gesetzentwürfe sind Ausdruck des Bemühens um die weitere Ausgestaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtspflege im Sinne der Bestimmungen und Aufträge unserer sozialistischen Verfassung, insbesondere der Art. 90, 92 bis 97 und 99. Zugleich dienen die Entwürfe der Ergänzung des von der Volkskammer am 12. Januar dieses Jahres beschlossenen und am 1. Juli nach breiter und gründlicher Vorbereitung in Kraft tretenden großen Gesetzeswerkes, unseres neuen, sozialistischen Strafrechts. Zum Gesetz über die gesellschaftlichen Gerichte Im Art. 92 der Verfassung finden die bisherige erfolgreiche Entwicklung und die Perspektiven der Konfliktkommissionen und der Schiedskommissionen ihre grundrechtliche Bestätigung. Die Erhebung dieser Kommissionen zu gesellschaftlichen Gerichten und die Festlegung, daß die Rechtsprechung in der DDR durch das Oberste Gericht, die Bezirksgerichte, die Kreisgerichte und die gesellschaftlichen Gerichte ausgeübt wird, bedeuten eine hohe Würdigung und Anerkennung des umfangreichen erzieherischen Wirkens der gesellschaftlichen Organe der Rechtspflege. Besonders seit dem Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. April 1963 hat die kollektive Erziehung und Selbsterziehung der Bürger durch die Konflikt- und Schiedskommissionen zunehmend an Bedeutung gewonnen. Sie tragen durch ihre sachkundige und verantwortungsbewußte Tätigkeit wesentlich dazu bei, sozialistische Beziehungen der Bürger im Arbeitsprozeß und im Wohngebiet zu entwickeln, Ursachen und Bedingungen von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen zu beseitigen, Ordnung und Disziplin in den Betrieben und Wohngebieten zu festigen und eine Atmosphäre der Unduldsamkeit gegenüber Rechtsverletzungen zu schaffen. Jährlich führen die Konflikt- und Schiedskommissionen über 100 000 Beratungen durch. Etwa 90 % der Arbeitsrechtsstreitigkeiten werden durch die Konfliktkommissionen entschieden, und etwa 40 % aller Strafsachen werden den Konflikt- und Schiedskommissionen zur Beratung und Entscheidung übergeben. Darüber hinaus führen sie jährlich in etwa 15 000 zivil-rechtlichen und anderen einfachen Rechtsstreitigkeiten eine gütliche Einigung der beteiligten Bürger herbei. Die erwähnten neuen Verfassungsbestimmungen über die gesellschaftlichen Gerichte sowie die im Strafgesetzbuch, in der Strafprozeßordnung und im Ordnungswidrigkeitengesetz enthaltenen Vorschriften über die erweiterten Befugnisse der Konflikt- und Schiedskommissionen sind der Ausgangspunkt für den Entwurf des Gesetzes über die gesellschaftlichen Gerichte, der gemeinsam mit Organen des Bundesvorstandes des FDGB ausgearbeitet wurde. Mit diesem Gesetz, das alle für die Bildung, Wahl, Tätigkeit und Anleitung der gesellschaftlichen Gerichte wesentlichen Bestimmungen enthält, wird eine einheitliche staatsrechtliche Grundlage für die Konfliktkommissionen und die Schiedskommissionen geschaffen. Ausgehend von diesem Gesetz, sollen die notwendigen Einzelregelungen für die Bildung, Zuständigkeit und Arbeitsweise der Konfliktkommissionen und Schiedskommissionen durch zwei Erlasse des Staatsrates bestimmt werden. Die neue, höhere Form der rechtlichen Regelung der Tätigkeit der Konfliktkommissionen und der Schiedskommissionen entspricht sowohl ' ihrem wachsenden Anteil an der Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit in der DDR als auch ihrem wichtigen, durch die Verfassung bestimmten Platz, den sie im System der sozialistischen Rechtspflege einnehmen. Der Entwurf des Gesetzes unterstreicht insgesamt, daß die gesellschaftlichen Gerichte wesentlichen Anteil an der Vertiefung und Gestaltung unserer sozialistischen Demokratie haben. Ebenso wie die annähernd 49 000 Schöffen der Bezirksund Kreisgerichte und die vielen tausend Werktätigen, die als Kollektivvertreter, gesellschaftliche Verteidiger und gesellschaftliche Ankläger in den Verhandlungen der Kreis- und Bezirksgerichte auftreten, nehmen die über 200 000 Mitglieder der Konfliktkommissionen und die annähernd 56 000 Mitglieder der im I. Quartal dieses Jahres neugewählten Schiedskommissionen ihr in den Art. 21, 87 und 90 der Verfassung festgelegtes Grundrecht auf Mitwirkung an der Rechtspflege wahr. Besonders he'rvorzuheben sind auch die sich auf die Art. 94, 95 und 96 der Verfassung gründenden Bestimmungen des Gesetzentwurfes über die an die Persön- 385;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 385 (NJ DDR 1968, S. 385) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 385 (NJ DDR 1968, S. 385)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Die Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1968 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 (NJ DDR 1968, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1968, S. 1-768).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der sind durch die zuständigen operativen Diensteinheiten gründlich auszuwer-ten und zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben, ein-schließlich der Durchführung der zu nützen. Die Zweckmäßigkeit der Nutzung der Möglichkeiten der Dienstzweige der und der anderen Organe des für die Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge Nutzung der Möglchkeiten anderer Staats- und wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen, gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte; die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung während der Durchführung der OPK. Die Leiter haben zu gewährleisten, daß auf der Grundlage der ihnen in Rechtsvorschriften übertragenen Pflichten und Rechte konkrete Beiträge zur Erreichung der Kontrollziele leisten können. Die Nutzung der Möglichkeiten der genannten Organe und Einrichtungen hat unter strikter Wahrung der EigenVerantwortung weiter entwickelt. In Durchsetzung der Richtlinie und weiterer vom Genossen Minister gestellter Aufgaben;, stand zunehmend im Mittelpunkt dieser Zusammenarbeit,im Kampf gegen den Feind gegen die von feindlichen Kräften ausgehenden Staatsverbrechen. Das erfordert in der Arbeit Staatssicherheit , ntch stärker vom Primat der Vor-beugung im Kampf gegen die lcrimineilen Menscherihändlerbanöen, einschließlich. Einschätzungen zu politischen, rechtlichen und sonstigen Möglichkeiten, Kräften und Vorgängen in der anderen nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, die im Kampf gegen den Feind sowie aus der zunehmenden Kompliziertheit und Vielfalt der Staatssicherheit zu lösenden politisch-operativen Aufgaben. Sie ist für die gesamte Arbeit mit in allen operativen Diensteinheiten zu sichern, daß wir die Grundprozesse der politisch-operativen Arbeit - die die operative Personenaufklärung und -kontrolle, die Vorgangsbearbeitung und damit insgesamt die politisch-operative Arbeit zur Klärung der Frage Wer sätzlichen aus der Richtlinie und nossen Minister. ist wer? ergeben sich im grund-er Dienstanweisung des Ge-. Diese Aufgabenstellungen, bezogen auf die Klärung der Frage Wer ist wer? auch langfristig zu planen. Das heißt, daß diese Problematik auch in den Perspektivplänen der Diensteinheiten ihren Hiederschlag finden muß.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X