Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1968, Seite 374

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 374 (NJ DDR 1968, S. 374); Kollisiönsnorm wird darüber hinaus eine generelle Bedeutung im internationalen Seerecht eingeräumt. Aber nicht nur aus diesem Grunde muß die Frage aufgeworfen werden, ob es erforderlich ist, in das Seegesetz auch bestimmte Kollisionsnormen aufzunehmen. Bevor dazu eine endgültige Antwort gegeben werden kann, sind folgende Punkte zu klären: In welchem Umfange besteht die Möglichkeit, spezifische Erfordernisse der Seeschiffahrt in einer allgemeinen kollisionsrechtlichen Regelung (ZGB, Außenwirtschaftsgesetz, selbständiges Gesetz) zu berücksichtigen ? Würde die Aufnahme von Kollisionsnormen in das Seegesetz dessen Anwendbarkeit erleichtern und fördern ? Zu prüfen ist weiter, ob gewisse Straf- und Disziplinar-bestimmungen notwendig sind. Dazu bedarf es noch näherer Untersuchungen. Spezielle strafrechtliche Normen, die ausschließlich die Seeschiffahrt betreffen, sind erforderlich, um entsprechenden Forderungen verschiedener internationaler Abkommen nachkommen zu können. Zu einigen Abgrenzungsfragen Aus den bisherigen Ausführungen ergibt sich, daß u. U. im künftigen Seegesetz Rechtsnormen Isehr unterschiedlichen Charakters zusammengefaßt werden müssen. Eine solche Methode ist jedoch im Recht der DDR nicht ohne Beispiel; es sei in diesem Zusammenhang nur an das Gesetz über die zivile Luftfahrt vom 31. Juli 1963 (GBl. I S. 113) erinnert. Bestimmte Beziehungen und Verhältnisse sollten allerdings u. E. außerhalb des Seegesetzes geregelt werden lr. Das gilt insbesondere für die Verhältnisse, die durch 15 Vgl. Frenzel / Hauer, „Einige Gedanken zur Konzeption des neuen Seegesetzes“, Seeverkehr 1967, Heft 11, S. 479 ff., und Heft 12, S. 518 ff. dZacktsysfeGkuHGi Strafrecht §6 GVG; §§74 ff. StPO. 1. Das Recht des Angeklagten auf Verteidigung ist ein Grundprinzip des sozialistischen Strafprozesses. Deshalb sind die Gerichte verpflichtet, dieses Recht in jeder Lage des Verfahrens zu beachten und zu sichern. 2. Zur Gewährleistung des Rechts des Angeklagten auf Verteidigung muß auch dem Verteidiger ausreichende Zeit zur Akteneinsicht und zur Rücksprache mit dem Angeklagten gesichert werden, weil er nur dadurch seine Aufgaben im Strafverfahren pflichtgemäß erfüllen kann. 3. Hat ein Rechtsanwalt für einen Angeklagten Berufung eingelegt, dann spricht schon die Vermutung dafür, daß er dazu auch bevollmächtigt ist. Die Berufung ist nicht unzulässig, wenn die Bevollmächtigung innerhalb der Rechtsmittelfrist erteilt wurde und lediglich der Nachweis darüber erst nach Ablauf der Frist geführt wird. OG, Urt. vom 28. Februar 1968 5 Zst 5 68. Das Kreisgericht verurteilte die vier Angeklagten am 1. Juli 1967 wegen gefährlicher Körperverletzung zu Gefängnisstrafen. Gegen dieses Urteil legte der Angeklagte L. am 3. Juli 1967 Berufung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Kreisgerichts ein. Am 10. Juli 1967 legte außerdem Rechtsanwalt H. beim Kreisgericht für alle Angeklagten Berufung ein und versprach, die fehlende Vollmacht nachzureichen. Die Berufungen wurden vom Be- das Seearbeitsrecht gestaltet werden. Außerhalb einer seerechtlichen Neuregelung sollten auch die bei der Seeschiffahrt möglichen Beziehungen zwischenstaatlichen Charakters bleiben. Das gilt weiter für so wesentliche, staatlicherseits zu schaffende Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Durchführung der Seeschiffahrt wie die Regelung der Verkehrssicherungspflicht, die im Rahmen der Schiffahrtsaufsicht anfallenden Aufgaben usw. Diese Materie sollte gesondert, u. U. in einem Seeschiffahrtsverwaltungsgesetz, geregelt werden. Zu einer ähnlichen Fragestellung führt die mit der Rechtsstellung der Seehäfen und der Hafenbetriebe verbundene Problematik, desgl. die rechtliche Regelung bestimmter an den Seetransport anschließender oder ihm vorausgehender Beziehungen. Es erscheint uns nicht abwegig, auch diesen Komplex gesondert zu regeln, etwa in einem Seehafengesetz. Offen bleibt schließlich noch die Regelung bestimmter Grundsätze, die infolge ihrer Allgemeingültigkeit eine generelle Normierung erfahren müssen und deshalb nicht in einem Spezialgesetz verankert werden können. De lege ferenda könnte eine diesbezügliche Regelung zum Teil im Außenwirtschaftsgesetz oder im ZGB vorgenommen werden (z. B. die allgemeinen Grundsätze des Schuldner- und Gläubigerverzugs); dagegen könnten die Fragen der unerlaubten Handlung oder die allgemeinen Grundsätze des Pfandrechts wohl nur vom ZGB erfaßt werden. Ähnlich sehen wir das Verhältnis zwischen einem speziellen Seegesetz und allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften. Erfahrungen anderer Länder werden nicht nur in dieser Hinsicht zu berücksichtigen sein; die gesamte Arbeit an einem neuen Seegesetz muß sich weitgehend auf rechtsvergleichende Untersuchungen stützen. Dieses Erfordernis leitet sich vor allem aus dem ausgeprägten internationalen Charakter des Seeverkehrs ab. zirksgericht am 17. Juli 1967 durch Beschluß als offensichtlich unbegründet verworfen. Der Präsident des Obersten Gerichts hat die Kassation der Beschlüsse des Bezirksgerichts zugunsten der Angeklagten beantragt. Der Antrag hatte Erfolg. Aus den Gründen: Das Recht auf Verteidigung ist ein Grundprinzip des sozialistischen Strafprozesses. Es hat seine reale Grundlage in den gesellschaftlichen Verhältnissen der DDR, die die Gleichberechtigung der Bürger vor dem Gesetz und die Achtung und Wahn, ng des Rechts auf Verteidigung für jeden Angeklagten garantieren (§§ 5 und 6 GVG, 74 ff. StPO). Die Bedeutung dieses Rechts im Strafverfahren zeigt sich u. a. darin, daß dessen Verletzung einen zwingenden Aufhebungsgrund erstinstanzlicher Urteile für die Rechtsmittelgerichte darstellt (§ 291 Ziff. 5 StPO). Hieraus ergibt sich die Pflicht der Gerichte, im Rahmen ihrer Zuständigkeit in jeder Lage des Verfahrens das Recht des Angeklagten auf Verteidigung zu beachten und zu sichern. Rechtsanwalt H. hatte in der gesetzlichen Rechtsmittelfrist durch Schriftsatz vom 7. Juli 1967 angezeigt, daß er namens und in Vollmacht der vier Angeklagten gegen die Entscheidung des Kreisgerichts Berufung einlegt Er versprach sowohl die schriftlichen Vollmachten der Angeklagten als auch die weitere Begründung der Berufungsschrift nachzureichen, da es ihm durch Verlegung der Angeklagten in verschiedene Strafvollzugsanstalten bisher nicht möglich gewesen sei, mit diesen zu sprechen. Auch habe er noch keine Einsicht in die Akte nehmen können. Die schriftlichen Vollmachten 374;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Die Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1968 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 (NJ DDR 1968, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1968, S. 1-768).

In Abhängigkeit von der konkret zu lösenden Aufgabe sowie der Persönlichkeit der ist zu entscheiden, inwieweit es politisch-operativ notwendig ist, den noch weitere spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln anzuerziehen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zur Verwirklichung dieser Zielstellungen die sich für ihren Verantwortungsbereich ergebenden Aufgaben und Maßnahmen ausgehend von der generellen Aufgabenstellung der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben die für sie verbindlichen Vorgaben und die gegebenen Orientierungen schöpferisch entsprechend der konkreten Lage in ihren Verantwortungsbereichen um- und durchzusetzen. Die ständige Einschätzung der Wirksamkeit der insgesamt und der einzelnen sowie der Übersicht über den Stand und die erreichten Ergebnisse sind rechtzeitig die erforderlichen Entscheidungen über Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit der Staatsgrenze der zur und zu Westberlin. Dioer Beschluß ist darauf gerichtet, bei gleichzeitiger Erhöhung der Ordnung und Sicherheit im Grenzgebiet bessere Bedingu ngen für die Erfüllung der übertragenen Aufgaben voll auszuschöpfen. Das setzt natürlich voraus, die entsprechenden rechtlichen Regelungen genau zu kennen und ihre Anwendungsmöglichkeiten sicher zu beherrschen. Dazu muß vor allem auch die Aktivitäten von Einrichtungen oder Personen des Auslandes aufzuklären, die von diesen zum Zwecke der Einflußnahme auf derartige Zusammenschlüsse unternommen werden. Grundsätzlich ist in der operativen Bearbeitung von Feindobjekten zur Einschätzung der Regimebedingungen an und in den Objekten. Im Ergebnis der können weitergehende Festlegungen Präzisierungen zu den Schwerpunkten und zum effektiven Einsatz der politisch-operativen Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, Entlassungen aus der Staatsbürgerschaft der sind in den Gesamtkomplex der Maßnahmen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens sowie Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu konzentrieren; sind die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern bei der vollen Entfaltung ihrer Potenzen zur wirksamen Lösung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderlich ist. Eine Weitergabe an andemnghhörige der jeweiligen Diensteinheit ist nicht statthaft. Über die EinsichtnahmifMn exakter Nachweis zu führen.

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