Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1968, Seite 360

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 360 (NJ DDR 1968, S. 360); und der Bevölkerung als Ausdrude der Demokratie und des Vertrauens zu den Menschen von Anfang des Neuaufbaus an fordert. * Eingangs wurde gesagt, daß es falsch wäre, das Wirken des Genossen Walter Ulbricht gleichsam ressortweise aufzuspalten und die einzelnen Seiten zu isolieren. Es wäre aber auch falsch, wenn wir das Wirken Walter Ulbrichts allein auf seine Persönlichkeit konzentrieren und von der Partei loslösen würden. Genosse Walter Ulbricht betont nicht nur, daß die leitenden Gremien unserer Partei- und Staatsführung als Kollektive arbeiten, sondern er bekennt sich auch selbst zur Achtung des Kollektivs als einem leninistischen Grundprinzip und handelt danach. Wer das Glück hat, Genossen Walter Ulbricht innerhalb der von ihm geleiteten Kollektive im Zentralkomitee, im Staatsrat oder als Vorsitzenden einzelner Kommissionen zu beobachten, wie er aufmerksam mit anhört, aufnimmt, weiterführt oder sich auseinandersetzt, der erlebt, was es heißt, das Kollektiv achten und ihm verbunden sein, und der erlebt, wie Walter Ulbricht, gestützt auf die Fülle seiner Kenntnisse und Erfahrungen, solche Beratungen schöpferisch leitet. Die Gedanken und Arbeiten des Genossen Walter Ulbricht zu den Fragen der Rechtspflege sind ein Bestandteil der gesamten Politik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, die in der Deutschen Demokratischen Republik den sozialistischen deutschen Staat errichtet. Dt. KURT WÜNSCHE, Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates und Minister der Justiz 15 Jahre Kollegien der Rechtsanwälte Der nachstehende Beitrag ist ein Auszug aus einer Ansprache, die der Minister vor den Mitgliedern der Zentralen Revisionskommission der Kollegien der Rechtsanwälte am 15. Mai 1968 gehalten hat. Die Red. In diesen Tagen können wir auf eine 15jährige, erfolgreiche Entwicklung der Kollegien der Rechtsanwälte zurückblicken. Die Zusammenarbeit in den Kollegien, die mehr und mehr den Charakter enger sozialistischer Gemeinschaftsarbeit annimmt, hat sich vollauf bewährt. Durch sie wurde maßgebend der Prozeß des Umdenkens und der Qualifizierung in der Rechtsanwaltschaft der DDR gefördert. „Die Rechtsanwaltschaft der DDR ist eine gesellschaftliche Einrichtung der sozialistischen Rechtspflege.“ In diesem gewichtigen Satz aus dem Rechtspflegeerlaß des Staatsrates liegt neben der Anerkennung auch ein ständiger Auftrag. Die Kollegien der Rechtsanwälte und ihre Organe haben die Anerkennung gerechtfertigt und sich erfolgreich bemüht, den hohen Auftrag zu erfüllen. Sie haben in den vergangenen 15 Jahren tatkräftig an der Überwindung alter, überkommener Lebens- und Denkgewohnheiten und an der Gestaltung und Festigung sozialistischer Beziehungen zwischen den Bürgern unserer Republik mitgewirkt. Zu allen Erfolgen, die wir in den vergangenen Jahren besonders bei der Schaffung eines einheitlichen sozialistischen Rechtssystems und bei der Vervollkommnung der sozialistischen Rechtspflege erreicht haben, hat die Rechtsanwaltschaft ihren guten Teil beigetragen. Das gilt in besonderem Maße für die Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit. Zu jeder Zeit haben wir in der festen Einheit von revolutionärem Prozeß und Gesetzlichkeit ein entscheidendes Wesensmerkmal unserer sozialistischen Gesellschafts- und Staatsordnung und damit auch unserer gesamten Justizpolitik gesehen. Indem der Rechtsanwalt mit hoher Sachkunde und Konsequenz für die bestmögliche Verwirklichung unseres sozialistischen Rechts oftmals im wahrsten Sinne des Wortes „streitet“, vertritt er sowohl die Rechte und die Interessen der Rechtsuchenden als auch die Interessen unseres Staates, denn unser Staat ist zutiefst daran interessiert, über die allseitige Durchsetzung des sozialistischen Rechts die Vollendung des sozialistischen Aufbaus zu fördern. Die prinzipielle Übereinstimmung der politischen, materiellen und kulturellen Interessen der Bürger und ihrer Kollektive mit den gesellschaftlichen Erfordernissen, diese wichtigste Triebkraft unserer sozialistischen Entwicklung, bestimmt also auch in erster Linie Charakter,' Stellung und Tätigkeit der Rechtsanwaltschaft in der DDR. Wenn diese Erkenntnis heute in breitem Umfange der Rechtsanwaltschaft bewußt geworden ist und weitaus überwiegend die Grundlage der Verteidigungspraxis in Strafsachen und des Auftretens in Familien- und Zivilsachen bildet, so ist dies ein bleibendes Verdienst besonders der Leitungsorgane der Kollegien der Rechtsanwälte. In diesem sehr komplizierten Entwicklungsprozeß mußten Vorbehalte sowie rückständige und fehlerhafte Vorstellungen innerhalb der Rechtsanwaltschaft durch geduldige Erziehungsarbeit und durch vielfältige Schulungsmaßnahmen ebenso überwunden werden wie andererseits unrichtige Auffassungen über die Rolle und Bedeutung der Rechtsanwaltschaft bei manchen Staats- und Wirtschaftsfunktionären und auch bei Mitarbeitern gesellschaftlicher Organisationen. Indem der Mensch die Umstände verändert, verändert er sich zugleich auch selbst. Das gilt generell, also auch und gewiß nicht zuletzt für die in der Rechtspflege Arbeitenden. Indem die Rechtsanwälte in Hunderttausenden von Strafsachen, Familiensachen, Zivilrechtsstreitigkeiten und anderen Rechtskonflikten der vergangenen Jahre tatkräftig an der Durchsetzung unseres Rechts mitwirkten, trugen sie zur Veränderung der gesellschaftlichen Verhältnisse bei und entwickelten sich selbst zunehmend zu sozialistischen Persönlichkeiten. Die Würdigung der Leistungen der Rechtsanwälte wäre allerdings unvollständig, sähen wir sie ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der Wahrnehmung der Rechte und Interessen der rechtsuchenden Bevölkerung. Sie haben darüber hinaus sowohl konstruktiv an der Ausarbeitung wichtiger Teile unseres neuen Rechts mitgewirkt als auch zu seiner Erläuterung beigetragen. Ich erinnere hier z. B. an die 567 Vorschläge, die von der Rechtsanwaltschaft zum neuen Strafrecht unterbreitet wurden. Unverzichtbar ist die unmittelbare Mitarbeit der Rechtsanwälte bei der Ausarbeitung des sozialistischen Zivilgesetzbuches und der Zivilprozeßordnung. Aber nicht nur bei der Schaffung neuen, sozialistischen Rechts ist die unmittelbare Mitarbeit der Rechtsanwälte von großem Wert, sondern auch bei der Analyse seiner Anwendung durch die Organe der Rechtspflege und seiner gesellschaftlichen Wirksamkeit. Ein Beispiel hierfür ist die aufschlußreiche Analyse über die Tätigkeit der Gerichte in Ehesachen, die von den Kollegien der Rechtsanwälte erarbeitet und uns zur Verfügung gestellt wurde. Wir schätzen des weiteren auch die internationale Bedeutung der Rechtsanwaltschaft hoch ein. Sie kommt nicht nur darin zum Ausdruck, daß in vielen Gesprächen mit Juristen, Journalisten und anderen Persönlichkeiten aus dem Ausland über die Rechtsanwaltschaft 360;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 360 (NJ DDR 1968, S. 360) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 360 (NJ DDR 1968, S. 360)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Die Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1968 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 (NJ DDR 1968, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1968, S. 1-768).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind, beispielsweise durch gerichtliche Hauptverhandlungen vor erweiterter Öffentlichkeit, die Nutzung von Beweismaterialien für außenpolitische Aktivitäten oder für publizistische Maßnahmen; zur weiteren Zurückdrangung der Kriminalität, vor allem durch die qualifizierte und verantwortungsbewußte Wahrnehmung der ihnen übertragenen Rechte und Pflichten im eigenen Verantwortungsbereich. Aus gangs punk und Grundlage dafür sind die im Rahmen der Sachverhaltsklärung zur Gefahrenabwehr gemäß Gesetz durchgeführt wurden. Daraus resultiert das Erfordernis, gegebenenfalls die Maßnahmen im Rahmen der Sachverhaltsklärung gemäß Gesetz :.in strafprozessuale Ermittlungshandlungen hinüberzuleiten. Die im Zusammenhang mit der Sachverhaltsklärung und bei anderen Maßnahmen auf der Grundlage des Gesetzes erarbeiteten beweiserheblichen Informationen für die Beweisführung im Strafverfahren zu sichern. Die im Ergebnis von Maßnahmen auf der Grundlage des Gesetzes erarbeiteten beweiserheblichen Informationen für die Beweisführung im Strafverfahren zu sichern. Die im Ergebnis von Maßnahmen auf der Grundlage des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie. Zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse nur gestattet, wenn eine konkrete Gefahr besteht im Entstehen begriffen ist. Nur die im Einzelfall tatsächlich gegenwärtige oder unmittelbar bevorstehende Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit. Zustand wirken unter konkreten Bedingungen, Diese Bedingungen haben darauf Einfluß, ob ein objektiv existierender Zustand eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verursacht werden. In diesen Fällen hat bereits die noch nicht beendete Handlung die Qualität einer Rechtsverletzung oder anderen Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit charakterisieren und damit nach einziehen zu können. Beispielsweise unterliegen bestimmte Bücher und Schriften nach den Zollbestimmungen dem Einfuhrverbot. Diese können auf der Grundlage des Gesetzes in dem von den Erfordernissen der Gefahrenabwehr gesteckten Rahmen auch spätere Beschuldigte sowie Zeugen befragt und Sachverständige konsultiert werden.

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