Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1968, Seite 360

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 360 (NJ DDR 1968, S. 360); und der Bevölkerung als Ausdrude der Demokratie und des Vertrauens zu den Menschen von Anfang des Neuaufbaus an fordert. * Eingangs wurde gesagt, daß es falsch wäre, das Wirken des Genossen Walter Ulbricht gleichsam ressortweise aufzuspalten und die einzelnen Seiten zu isolieren. Es wäre aber auch falsch, wenn wir das Wirken Walter Ulbrichts allein auf seine Persönlichkeit konzentrieren und von der Partei loslösen würden. Genosse Walter Ulbricht betont nicht nur, daß die leitenden Gremien unserer Partei- und Staatsführung als Kollektive arbeiten, sondern er bekennt sich auch selbst zur Achtung des Kollektivs als einem leninistischen Grundprinzip und handelt danach. Wer das Glück hat, Genossen Walter Ulbricht innerhalb der von ihm geleiteten Kollektive im Zentralkomitee, im Staatsrat oder als Vorsitzenden einzelner Kommissionen zu beobachten, wie er aufmerksam mit anhört, aufnimmt, weiterführt oder sich auseinandersetzt, der erlebt, was es heißt, das Kollektiv achten und ihm verbunden sein, und der erlebt, wie Walter Ulbricht, gestützt auf die Fülle seiner Kenntnisse und Erfahrungen, solche Beratungen schöpferisch leitet. Die Gedanken und Arbeiten des Genossen Walter Ulbricht zu den Fragen der Rechtspflege sind ein Bestandteil der gesamten Politik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, die in der Deutschen Demokratischen Republik den sozialistischen deutschen Staat errichtet. Dt. KURT WÜNSCHE, Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates und Minister der Justiz 15 Jahre Kollegien der Rechtsanwälte Der nachstehende Beitrag ist ein Auszug aus einer Ansprache, die der Minister vor den Mitgliedern der Zentralen Revisionskommission der Kollegien der Rechtsanwälte am 15. Mai 1968 gehalten hat. Die Red. In diesen Tagen können wir auf eine 15jährige, erfolgreiche Entwicklung der Kollegien der Rechtsanwälte zurückblicken. Die Zusammenarbeit in den Kollegien, die mehr und mehr den Charakter enger sozialistischer Gemeinschaftsarbeit annimmt, hat sich vollauf bewährt. Durch sie wurde maßgebend der Prozeß des Umdenkens und der Qualifizierung in der Rechtsanwaltschaft der DDR gefördert. „Die Rechtsanwaltschaft der DDR ist eine gesellschaftliche Einrichtung der sozialistischen Rechtspflege.“ In diesem gewichtigen Satz aus dem Rechtspflegeerlaß des Staatsrates liegt neben der Anerkennung auch ein ständiger Auftrag. Die Kollegien der Rechtsanwälte und ihre Organe haben die Anerkennung gerechtfertigt und sich erfolgreich bemüht, den hohen Auftrag zu erfüllen. Sie haben in den vergangenen 15 Jahren tatkräftig an der Überwindung alter, überkommener Lebens- und Denkgewohnheiten und an der Gestaltung und Festigung sozialistischer Beziehungen zwischen den Bürgern unserer Republik mitgewirkt. Zu allen Erfolgen, die wir in den vergangenen Jahren besonders bei der Schaffung eines einheitlichen sozialistischen Rechtssystems und bei der Vervollkommnung der sozialistischen Rechtspflege erreicht haben, hat die Rechtsanwaltschaft ihren guten Teil beigetragen. Das gilt in besonderem Maße für die Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit. Zu jeder Zeit haben wir in der festen Einheit von revolutionärem Prozeß und Gesetzlichkeit ein entscheidendes Wesensmerkmal unserer sozialistischen Gesellschafts- und Staatsordnung und damit auch unserer gesamten Justizpolitik gesehen. Indem der Rechtsanwalt mit hoher Sachkunde und Konsequenz für die bestmögliche Verwirklichung unseres sozialistischen Rechts oftmals im wahrsten Sinne des Wortes „streitet“, vertritt er sowohl die Rechte und die Interessen der Rechtsuchenden als auch die Interessen unseres Staates, denn unser Staat ist zutiefst daran interessiert, über die allseitige Durchsetzung des sozialistischen Rechts die Vollendung des sozialistischen Aufbaus zu fördern. Die prinzipielle Übereinstimmung der politischen, materiellen und kulturellen Interessen der Bürger und ihrer Kollektive mit den gesellschaftlichen Erfordernissen, diese wichtigste Triebkraft unserer sozialistischen Entwicklung, bestimmt also auch in erster Linie Charakter,' Stellung und Tätigkeit der Rechtsanwaltschaft in der DDR. Wenn diese Erkenntnis heute in breitem Umfange der Rechtsanwaltschaft bewußt geworden ist und weitaus überwiegend die Grundlage der Verteidigungspraxis in Strafsachen und des Auftretens in Familien- und Zivilsachen bildet, so ist dies ein bleibendes Verdienst besonders der Leitungsorgane der Kollegien der Rechtsanwälte. In diesem sehr komplizierten Entwicklungsprozeß mußten Vorbehalte sowie rückständige und fehlerhafte Vorstellungen innerhalb der Rechtsanwaltschaft durch geduldige Erziehungsarbeit und durch vielfältige Schulungsmaßnahmen ebenso überwunden werden wie andererseits unrichtige Auffassungen über die Rolle und Bedeutung der Rechtsanwaltschaft bei manchen Staats- und Wirtschaftsfunktionären und auch bei Mitarbeitern gesellschaftlicher Organisationen. Indem der Mensch die Umstände verändert, verändert er sich zugleich auch selbst. Das gilt generell, also auch und gewiß nicht zuletzt für die in der Rechtspflege Arbeitenden. Indem die Rechtsanwälte in Hunderttausenden von Strafsachen, Familiensachen, Zivilrechtsstreitigkeiten und anderen Rechtskonflikten der vergangenen Jahre tatkräftig an der Durchsetzung unseres Rechts mitwirkten, trugen sie zur Veränderung der gesellschaftlichen Verhältnisse bei und entwickelten sich selbst zunehmend zu sozialistischen Persönlichkeiten. Die Würdigung der Leistungen der Rechtsanwälte wäre allerdings unvollständig, sähen wir sie ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der Wahrnehmung der Rechte und Interessen der rechtsuchenden Bevölkerung. Sie haben darüber hinaus sowohl konstruktiv an der Ausarbeitung wichtiger Teile unseres neuen Rechts mitgewirkt als auch zu seiner Erläuterung beigetragen. Ich erinnere hier z. B. an die 567 Vorschläge, die von der Rechtsanwaltschaft zum neuen Strafrecht unterbreitet wurden. Unverzichtbar ist die unmittelbare Mitarbeit der Rechtsanwälte bei der Ausarbeitung des sozialistischen Zivilgesetzbuches und der Zivilprozeßordnung. Aber nicht nur bei der Schaffung neuen, sozialistischen Rechts ist die unmittelbare Mitarbeit der Rechtsanwälte von großem Wert, sondern auch bei der Analyse seiner Anwendung durch die Organe der Rechtspflege und seiner gesellschaftlichen Wirksamkeit. Ein Beispiel hierfür ist die aufschlußreiche Analyse über die Tätigkeit der Gerichte in Ehesachen, die von den Kollegien der Rechtsanwälte erarbeitet und uns zur Verfügung gestellt wurde. Wir schätzen des weiteren auch die internationale Bedeutung der Rechtsanwaltschaft hoch ein. Sie kommt nicht nur darin zum Ausdruck, daß in vielen Gesprächen mit Juristen, Journalisten und anderen Persönlichkeiten aus dem Ausland über die Rechtsanwaltschaft 360;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 360 (NJ DDR 1968, S. 360) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 360 (NJ DDR 1968, S. 360)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Die Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1968 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 (NJ DDR 1968, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1968, S. 1-768).

Dabei handelt es sich insbesondere um Spekulationsgeschäfte und sogenannte Mielke, Rede an der Parteihochschule Karl Marx beim der Partei , Anforderungen und Aufgaben zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich, alle Versuche der Inszenierung von Widerstands-handlungen die Untersucnungshsftvozu gsmsSnahnen, der gewaltsamen Durchsetzung von Dntwe der UntersuchungsHaftanstalt und der waitsamen Ausreise ins kapitalistische zu erkennen und zu verhindern bei entsprechender Notwendigkeit wirksam zu bekämpfen. Die Verantwortung für die sichere, und ordnungsgemäße Durchführung der Transporte tragen die Leiter der Abteilungen sowie die verantwortlichen Transportoffiziere. Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Dienstobjekt, In Spannungssituationen und zu besonderen Anlässen, die erhöhte Sicherungsmaßnahmen erforderlich machen, hat der Objektkommandant notwendige Maßnahmen einzuleiten und durchzusetzen. Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Rostock, Schwerin, Potsdam, Dresden, Leipzig und Halle geführt. Der Untersuchungszeitraum umfaßte die Jahie bis Darüber hinaus fanden Aussprachen und Konsultationen mit Leitern und verantwortlichen Mitarbeitern der Abteilung Staatssicherheit und den Abteilungen der Bezirks-VerwaltungenAerwaltungen für Staatssicherheit Anweisung über die grundsätzlichen Aufgaben und die Tätig-keit der Instrukteure der Abteilung Staatssicherheit. Zur Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen des Ministers und des Leiters der Bezirksverwaltung. Er hat die Grundrichtung und die Schwerpunktauf-gaben festzulegen, die Planung der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben und durch das gesamte System der Aus- und Weiterbildung in und außerhalb Staatssicherheit sowie durch spezifische Formen der politisch-operativen Sohulung. Die ist ein wesentlicher Bestandteil der bedingungslosen und exakten Realisierung der Schwerpunktaufgaben. Die Arbeit nach dem Schwerpunktprinzip hat seinen Nutzen in der Praxis bereits voll bestätigt.

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