Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1968, Seite 360

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 360 (NJ DDR 1968, S. 360); und der Bevölkerung als Ausdrude der Demokratie und des Vertrauens zu den Menschen von Anfang des Neuaufbaus an fordert. * Eingangs wurde gesagt, daß es falsch wäre, das Wirken des Genossen Walter Ulbricht gleichsam ressortweise aufzuspalten und die einzelnen Seiten zu isolieren. Es wäre aber auch falsch, wenn wir das Wirken Walter Ulbrichts allein auf seine Persönlichkeit konzentrieren und von der Partei loslösen würden. Genosse Walter Ulbricht betont nicht nur, daß die leitenden Gremien unserer Partei- und Staatsführung als Kollektive arbeiten, sondern er bekennt sich auch selbst zur Achtung des Kollektivs als einem leninistischen Grundprinzip und handelt danach. Wer das Glück hat, Genossen Walter Ulbricht innerhalb der von ihm geleiteten Kollektive im Zentralkomitee, im Staatsrat oder als Vorsitzenden einzelner Kommissionen zu beobachten, wie er aufmerksam mit anhört, aufnimmt, weiterführt oder sich auseinandersetzt, der erlebt, was es heißt, das Kollektiv achten und ihm verbunden sein, und der erlebt, wie Walter Ulbricht, gestützt auf die Fülle seiner Kenntnisse und Erfahrungen, solche Beratungen schöpferisch leitet. Die Gedanken und Arbeiten des Genossen Walter Ulbricht zu den Fragen der Rechtspflege sind ein Bestandteil der gesamten Politik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, die in der Deutschen Demokratischen Republik den sozialistischen deutschen Staat errichtet. Dt. KURT WÜNSCHE, Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates und Minister der Justiz 15 Jahre Kollegien der Rechtsanwälte Der nachstehende Beitrag ist ein Auszug aus einer Ansprache, die der Minister vor den Mitgliedern der Zentralen Revisionskommission der Kollegien der Rechtsanwälte am 15. Mai 1968 gehalten hat. Die Red. In diesen Tagen können wir auf eine 15jährige, erfolgreiche Entwicklung der Kollegien der Rechtsanwälte zurückblicken. Die Zusammenarbeit in den Kollegien, die mehr und mehr den Charakter enger sozialistischer Gemeinschaftsarbeit annimmt, hat sich vollauf bewährt. Durch sie wurde maßgebend der Prozeß des Umdenkens und der Qualifizierung in der Rechtsanwaltschaft der DDR gefördert. „Die Rechtsanwaltschaft der DDR ist eine gesellschaftliche Einrichtung der sozialistischen Rechtspflege.“ In diesem gewichtigen Satz aus dem Rechtspflegeerlaß des Staatsrates liegt neben der Anerkennung auch ein ständiger Auftrag. Die Kollegien der Rechtsanwälte und ihre Organe haben die Anerkennung gerechtfertigt und sich erfolgreich bemüht, den hohen Auftrag zu erfüllen. Sie haben in den vergangenen 15 Jahren tatkräftig an der Überwindung alter, überkommener Lebens- und Denkgewohnheiten und an der Gestaltung und Festigung sozialistischer Beziehungen zwischen den Bürgern unserer Republik mitgewirkt. Zu allen Erfolgen, die wir in den vergangenen Jahren besonders bei der Schaffung eines einheitlichen sozialistischen Rechtssystems und bei der Vervollkommnung der sozialistischen Rechtspflege erreicht haben, hat die Rechtsanwaltschaft ihren guten Teil beigetragen. Das gilt in besonderem Maße für die Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit. Zu jeder Zeit haben wir in der festen Einheit von revolutionärem Prozeß und Gesetzlichkeit ein entscheidendes Wesensmerkmal unserer sozialistischen Gesellschafts- und Staatsordnung und damit auch unserer gesamten Justizpolitik gesehen. Indem der Rechtsanwalt mit hoher Sachkunde und Konsequenz für die bestmögliche Verwirklichung unseres sozialistischen Rechts oftmals im wahrsten Sinne des Wortes „streitet“, vertritt er sowohl die Rechte und die Interessen der Rechtsuchenden als auch die Interessen unseres Staates, denn unser Staat ist zutiefst daran interessiert, über die allseitige Durchsetzung des sozialistischen Rechts die Vollendung des sozialistischen Aufbaus zu fördern. Die prinzipielle Übereinstimmung der politischen, materiellen und kulturellen Interessen der Bürger und ihrer Kollektive mit den gesellschaftlichen Erfordernissen, diese wichtigste Triebkraft unserer sozialistischen Entwicklung, bestimmt also auch in erster Linie Charakter,' Stellung und Tätigkeit der Rechtsanwaltschaft in der DDR. Wenn diese Erkenntnis heute in breitem Umfange der Rechtsanwaltschaft bewußt geworden ist und weitaus überwiegend die Grundlage der Verteidigungspraxis in Strafsachen und des Auftretens in Familien- und Zivilsachen bildet, so ist dies ein bleibendes Verdienst besonders der Leitungsorgane der Kollegien der Rechtsanwälte. In diesem sehr komplizierten Entwicklungsprozeß mußten Vorbehalte sowie rückständige und fehlerhafte Vorstellungen innerhalb der Rechtsanwaltschaft durch geduldige Erziehungsarbeit und durch vielfältige Schulungsmaßnahmen ebenso überwunden werden wie andererseits unrichtige Auffassungen über die Rolle und Bedeutung der Rechtsanwaltschaft bei manchen Staats- und Wirtschaftsfunktionären und auch bei Mitarbeitern gesellschaftlicher Organisationen. Indem der Mensch die Umstände verändert, verändert er sich zugleich auch selbst. Das gilt generell, also auch und gewiß nicht zuletzt für die in der Rechtspflege Arbeitenden. Indem die Rechtsanwälte in Hunderttausenden von Strafsachen, Familiensachen, Zivilrechtsstreitigkeiten und anderen Rechtskonflikten der vergangenen Jahre tatkräftig an der Durchsetzung unseres Rechts mitwirkten, trugen sie zur Veränderung der gesellschaftlichen Verhältnisse bei und entwickelten sich selbst zunehmend zu sozialistischen Persönlichkeiten. Die Würdigung der Leistungen der Rechtsanwälte wäre allerdings unvollständig, sähen wir sie ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der Wahrnehmung der Rechte und Interessen der rechtsuchenden Bevölkerung. Sie haben darüber hinaus sowohl konstruktiv an der Ausarbeitung wichtiger Teile unseres neuen Rechts mitgewirkt als auch zu seiner Erläuterung beigetragen. Ich erinnere hier z. B. an die 567 Vorschläge, die von der Rechtsanwaltschaft zum neuen Strafrecht unterbreitet wurden. Unverzichtbar ist die unmittelbare Mitarbeit der Rechtsanwälte bei der Ausarbeitung des sozialistischen Zivilgesetzbuches und der Zivilprozeßordnung. Aber nicht nur bei der Schaffung neuen, sozialistischen Rechts ist die unmittelbare Mitarbeit der Rechtsanwälte von großem Wert, sondern auch bei der Analyse seiner Anwendung durch die Organe der Rechtspflege und seiner gesellschaftlichen Wirksamkeit. Ein Beispiel hierfür ist die aufschlußreiche Analyse über die Tätigkeit der Gerichte in Ehesachen, die von den Kollegien der Rechtsanwälte erarbeitet und uns zur Verfügung gestellt wurde. Wir schätzen des weiteren auch die internationale Bedeutung der Rechtsanwaltschaft hoch ein. Sie kommt nicht nur darin zum Ausdruck, daß in vielen Gesprächen mit Juristen, Journalisten und anderen Persönlichkeiten aus dem Ausland über die Rechtsanwaltschaft 360;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 360 (NJ DDR 1968, S. 360) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 360 (NJ DDR 1968, S. 360)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Die Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1968 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 (NJ DDR 1968, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1968, S. 1-768).

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der ist auch in der Anleitung und Kontrolle durch die Leiter und mittleren leitenden Kader eine größere Bedeutung beizumessen. Ich werde deshalb einige wesentliche Erfordernisse der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Befähigung der aufzeigen. Zunächst ist es notwendig, Klarheit über die entscheidenden Ziele zu schaffen, auf die sich die Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung der zur Wahrung der Konspiration, Geheimhaltung und Wachsamkeit. Ich habe zur Gewährleistung von Konspiration und Geheimhaltung bereits im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen irksam-keit der Arbeit mit gesprochen. Dort habe ich auf die große Verantwortung der Leiter, der mittleren leitenden Kader und der führenden Mitarbeiter für die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren. Aus den gewachsenen Anforderungen der Untersuchungsarbeit in Staatssicherheit in Durchsetzung der Beschlüsse des Parteitages der Dietz Verlag Berlin Honecker, Die Aufgaben der Partei bei der weite ren Verwirklichung der Beschlüsse des Parteitages der. Aus dem Referat auf der Beratung mit den Sekretären der Kreisleitungen ans? in Berlin Dietz Verlag Berlin? Mit dom Volk und für das Volk realisieren wir die Generallinie unserer Partei zum Wöhle dor Menschen Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der operativen Grundfragen kann aber der jetzt erreichte Stand der politisch-operativen Arbeit und ihrer Leitung in den Kreisdienststellen insgesamt nicht befriedigen.

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