Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1968, Seite 352

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 352 (NJ DDR 1968, S. 352); d&uckumsdtau Prof. Dr. Gerhard Stiller: Zur Technik und Methodologie der kriminologischen Forschung Staatsverlag der DDR, Berlin 1967; 216 Seiten; Preis: 8 M Die Beherrschung der konkreten Wege, Mittel und Methoden des Kampfes gegen die Kriminalität und zu ihrer systematischen Verdrängung ist ein unmittelbares Bedürfnis geworden (S. 16). Auch das aufwendigste Bemühen in der kriminologischen Arbeit lind Forschung kann nur begrenzte Erfolge zeitigen und muß im Praktizismus steckenbleiben, wenn die Theorie der Kriminalitätsursachen und die damit eng verbundene wissenschaftliche Methodik nicht ausreichend bekannt sind und angewandt werden. Ungenügende Kenntnis und Beherrschung des methodischen Rüstzeugs führt in der kriminologischen Arbeit zu einer Reihe von Mängeln, von denen hier nur folgende genannt werden sollen: Ursachen mit unterschiedlicher Gewichtung werden undifferenziert nebeneinandergestellt. Die Untersuchung bleibt bei den Details der Erscheinungsformen der Kriminalität und der Ursachen stehen, ohne den Mechanismus der Wechselwirkung herauszustellen. Andererseits wird in allgemeinen Kategorien gesprochen, ohne die konkreten Determinanten und ihre Funktion im System der Wechselwirkung zu erfassen. Begriffe werden unexakt und Undefiniert verwandt, und hierdurch wird die Aussagekraft und die Vergleichbarkeit beeinträchtigt. Negative Erscheinungen werden als Ursachen deklariert, ohne daß nachgewiesen wird, daß sie in der Persönlichkeit der Täter ihren Niederschlag finden. Stillers Arbeit schließt nun eine spürbare Lücke in unserer Literatur, indem sie zur Aneignung und Anwendung der Methoden der sozialistischen Kriminologie beiträgt. Der Verfasser geht von der Einheit theoretischer Erkenntnisse denen er die bestimmende Rolle zuweist und der Methoden kriminologischer Forschung aus. In seiner auf dem Marxismus-Leninismus und den Erkenntnissen einer Reihe von Einzelwissenschaften so der Soziologie und der Psychologie basierenden Betrachtung wirft er zunächst einige grundsätzliche theoretische Probleme auf, die den Ausgangspunkt und die Richtung der Handhabung der Methoden bestimmen. Eingehend orientiert er darauf, „daß jene Zusammenhänge herausgearbeitet werden müssen, die gesetzmäßigen Charakter besitzen und darüber Aufschluß geben, warum Straftaten noch unter unseren gesellschaftlichen Bedingungen begangen werden und nach welchen Gesetzen sich die Entwicklung der Kriminalität vollzieht. Erst wenn bis zu diesen Gesetzmäßigkeiten vorgedrungen wird, kann die bloße Sammlung empirischen Materials überwunden werden, wie sie zuweilen in Analysen noch anzutreffen ist, und es wird möglich, eine wirksame Verbrechensvorbeugung zu organisieren“ (S. 21). Stiller wertet die bisherigen Erkenntnisse über die Dialektik des Objektiven und des Subjektiven bei der Determination der Kriminalität aus und vertieft sie. Er orientiert auf die Verflechtung der Zusammenhänge, auf die Wechselwirkung und die dialektische Einheit aller Komponenten (S. 55). An Beispielen erläutert er, daß die festgestellten Determinanten der Kriminalität in wissenschaftlichen Analysen stets auf dem Hintergrund der gesellschaftlichen Verhältnisse zu prüfen, zu den Entwicklungsbedingungen der sozialistischen Gesellschaft und deren Widerspiegelung im Normalverhalten der Bürger in Beziehung zu setzen sind, um die Wirklichkeit richtig zu erfassen (S. 44/45). Um systematisch von den Erscheinungen zum Wesen Vordringen zu können, behandelt der Verfasser ausführlich die Stufen der kriminologischen Forschung (S. 27 ff., 80 ff.). Großes Gewicht legt er auf die Vorbereitung einer Kriminalitätsanalyse. Zu Beginn einer Untersuchung sind das Untersuchungsfeld und die Informationsquellen zu bestimmen. Die Mitarbeiter sind auf die Aufgabenstellung vorzubereiten, und es ist fest- zulegen, welche Untersuchungsmethoden angewandt werden sollen. Bereits bei der scheinbar unkomplizierten Bestimmung des Untersuchungsfeldes und der damit verbundenen Fragen entsteht eine Reihe von Problemen : Je nach der Art der Aufgabenstellung bedürfen die Anzahl der zu untersuchenden Straftaten, der Zeitraum und das Territorium, aus denen die Delikte zu entnehmen sind, einer exakten Bestimmung (S. 94 ff.). Häufig wird es nicht möglich und auch nicht vertretbar sein, die jeweilige Gesamtheit (Population) der Straftaten zu untersuchen. Man muß sich also für eine Teilerhebung (Stichprobe) entschließen. Um aber von dem Teilmaterial auf die Gesamtheit schließen zu können, muß das Teilmaterial repräsentativ sein. Die Anzahl der FäUe und ihre Auswahl muß nach bestimmten Prinzipien festgelegt werden. Einmal muß das Untersuchungsmaterial groß genug sein, um das „Gesetz der großen Zahl“ hinreichend zur Wirkung kommen zu lassen. Zum anderen muß durch bestimmte Auswahlverfahren gesichert sein, daß im Teilmaterial die qualitativen Merkmale der Gesamtheit widergespiegelt werden. Das repräsentative Teilmaterial muß die charakteristischen Züge der Gesamtheit wiedergeben und in den entsprechenden Quantitäten ausweisen. Werden die Auswahlprinzipien nicht beachtet nicht selten verfährt man hier unbekümmert , so sind fehlerhafte Ergebnisse und Schlußfolgerungen unvermeidlich. Es ist daher außerordentlich zu begrüßen, daß Stiller eine Einführung in die Probleme der repräsentativen Teilauswahl (S. 134 148) gibt. Konkrete Anleitung erhält der Leser auch über die kriminologische Erhebung mit Hilfe von Erhebungsbogen, die sich in den letzten Jahren als spezielles kriminologisches Verfahren entwickelt und ihre Bewährungsprobe bestanden haben. Zugleich wird jedoch die Grenze dieser Forschungsmethode gezeigt und gefordert, sie durch andere Verfahren, z. B. die Befragung, zu ergänzen (S. 113 ff.). Wertvolle Anregungen werden insbesondere zur Durchführung der kriminologischen Erhebung und zur qualifizierten Abfassung des Erhebungsbogens gegeben (S. 116 ff.). Ein von der Abteilung Wissenschaftliche Kriminalitätsforschung beim Generalstaatsanwalt der DDR entwickelter Erhebungsbogen zur Erforschung der Rückfallkriminalität bei Eigentums- und Gewaltdelikten ist als Anlage beigefügt. Allerdings darf ein solches Modell nicht als ein allgemein gültiges Schema angesehen werden. Es bedarf der ständigen Weiterentwicklung und muß entsprechend dem jeweiligen Forschungsgegenstand modifiziert werden. Die Darstellung der statistischen Verfahren gibt eine erste Orientierung (S. 119 ff.). Besonders wird die Korrelationsanalyse hervorgehoben. Sie dient dazu, Hypothesen über vorliegende Zusammenhänge zu überprüfen und durch Korrelationsberechnungen die Stärke der Zusammenhänge zu messen und die Determinanten einzuschätzen, die die Kriminalität beeinflussen (S. 127/128). Vielfältige Anleitung für die Durchführung kriminologischer Analysen erhält der Leser durch die Behandlung von Skalierungsverfahren für die kriminologische Forschung (S. 148 ff.). Skalierungsverfahren dienen dazu, qualitativ bestimmte gesellschaftliche und individuelle Erscheinungen aus dem Komplex der Ursachen der Kriminalität exakt quantitativ faßbar und dadurch mathematisch meßbar zu machen. Der Verfasser versteht es, die quantitative Erfassung qualitativer Merkmale an Hand solcher wichtigen Fragen wie der Einstellung der Täter zur Arbeit und der Motivstruktur zu erläutern. Die Arbeit Stillers zeigt auf einem wichtigen Gebiet der Kriminologie den Entwicklungsstand und verkörpert selbst ein beachtliches Stück dieser Entwicklung. Für den Justizpraktiker ist sie ein unentbehrliches Arbeitsmittel. Dr. Kurt M a n e c k e , Institut für Strafrecht an der Karl-Marx-Universität Leipzig 352;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 352 (NJ DDR 1968, S. 352) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 352 (NJ DDR 1968, S. 352)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Die Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1968 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 (NJ DDR 1968, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1968, S. 1-768).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit erfordert das getarnte und zunehmend subversive Vorgehen des Gegners, die hinterhältigen und oft schwer durchschaubaren Methoden der feindlichen Tätigkeit, zwingend den Einsatz der spezifischen tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden, die geeignet sind, in die Konspiration des Feindes einzudringen. Es ist unverzichtbar, die inoffiziellen Mitarbeiter als Hauptwaffe im Kampf gegen den Feind sowie operative Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit unter zielgerichteter Einbeziehung der Potenzen des sozialistischen Rechts tind der Untersuchungsarbeit fester Bestandteil der Realisierung der Verantwortung der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher, Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ira Rahmen der gesamtstaatlichen und -gesellschaftlichen Kriminalitätsbekämpfung Staatssicherheit zuständig. Die schadensverhütend orientierte politisch-operative Arbeit Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten ist keine von den anderen grundlegenden politisch-operativen Auf-,gaben im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit und den sich hieraus ergebenen Forderungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung dient er mit seinen Maßnahmen, Mittel und Methoden dem Schutz des Lebens und materieller Werte vor Bränden. Nur durch die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei schriftlich oder mündlich Beschwerde innerhalb einer Frist von zwei Wochen bei eingelegt werden. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.

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