Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1968, Seite 33

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 33 (NJ DDR 1968, S. 33); NUMMER2 JAHRGANG 22 ZEITSCHRIFT FUR RECHT NEudusnz FÜR RECHT w UND RECHTSWI BERLIN 1968 2. JANUARHEFT SSENSCHAFT Beschluß des Plenums des Obersten Gerichts zum Zusammenwirken der Gerichte mit den Schiedskommissionen Beschluß vom 20. Dezember 1967 I PI B 4/67 Der VII. Parteitag der SED stellte die Aufgabe, in der Deutschen Demokratischen Republik das entwickelte gesellschaftliche System des Sozialismus zu schaffen. Dazu gehört die weitere Festigung der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung, die untrennbar verbunden ist mit der weiteren Entfaltung der sozialistischen Demokratie. Die Mitwirkung aller Bürger bei der Durchführung der ökonomischen und anderen gesellschaftlichen Aufgaben, die Mobilisierung ihrer schöpferischen Fähigkeiten und der Ausbau der verschiedenen Formen ehrenamtlicher Mitarbeit der Bürger bei der Wahrnehmung gesellschaftlicher und staatlicher Aufgaben sind wichtige Voraussetzungen für die Vollendung des Sozialismus. Das Recht der Bürger auf Mitgestaltung des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens wird in der gesamten Rechtspflege immer umfassender verwirklicht. Neben der immer stärkeren und qualifizierten Mitwirkung der Werktätigen an der von den staatlichen Organen auszuübenden Rechtspflege gilt es, durch eine ständige Entwicklung der gesellschaftlichen Rechtspflege die Kraft des gewachsenen Staats- und Rechtsbewußtseins unserer Bürger bei der Verwirklichung der Aufgaben der Rechtspflege und der Erhöhung ihrer gesellschaftlichen Wirksamkeit voll auszuschöpfen. Die in den letzten Jahren gewählten über 5600 Schiedskommissionen bilden gemeinsam mit den Konfliktkommissionen das System gesellschaftlicher Organe der Rechtspflege als Bestandteil der sozialistischen Rechtspflege. Als Instrument der kollektiven Beratung und gesellschaftlichen Einwirkung zur Erziehung von Gesetzesverletzern und zur Lösung kleinerer Rechtskonflikte im Zusammenleben der Bürger nehmen die Schiedskommissionen wichtige Aufgaben des Schutzes der sozialistischen Verhältnisse und der Rechte der Bürger wahr und haben sich durch ihre Tätigkeit Achtung und Vertrauen erworben. Sie leisten aber auch über die Lösung des Einzelfalles hinaus mittels der Aufdeckung und Überwindung der Ursachen und Bedingungen von Rechtsverletzungen, durch Empfehlungen an Betriebe und Organisationen, durch Vermittlung ihrer Erfahrungen an die örtlichen Organe der Staatsmacht und durch eine enge Zusammenarbeit mit den Ausschüssen der Nationalen Front einen wirkungsvollen Beitrag im Kampf der gesamten sozialistischen Gesellschaft um die Verwirklichung des Rechts, bei der Vorbeugung gegen Kriminalität und andere Verletzungen der sozialistischen Rechts- und Moralnormen und fördern so den Prozeß der Herausbildung einer wahrhaft freien sozialistischen Menschengemeinschaft. Die weitere Vervollkommnung der wissenschaftlichen Leitung der Rechtspflege durch die dazu berufenen Leitungsorgane erfordert daher auch eine ständige und systematische Verbesserung der Qualität der Anleitung und Unterstützung für die Schieds- und Konfliktkommissionen. Die Gerichte wirken hierbei in allen Leitungsebenen mit anderen Rechtspflegeorganen sowie staatlichen und gesellschaftlichen Institutionen eng zusammen. Entsprechend seiner Verantwortung für die Leitung der Rechtsprechung der Gerichte, wie sie auf der 16. Plenartagung des Obersten Gerichts konkretisiert wurde*, hat das Oberste Gericht speziell die einheitliche Rechtsanwendung in der Tätigkeit der Schiedskommissionen und bei der gerichtlichen Überprüfung und Durchsetzung ihrer Beschlüsse zu gewährleisten. Bei der Analyse der bisher geleisteten umfangreichen und wirksamen Tätigkeit der Schiedskommissionen wurde eine Anzahl Rechtsprobleme aufgegriffen, die im Interesse der einheitlichen Rechtsanwendung im folgenden einer zentralen Klärung zugeführt werden. Im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beschließt deshalb das Plenum des Obersten Gerichts: I Zur Beratung übergebener Strafsachen /1. Zu den Ubergabevoraussetzungen gemäß Ziff. 28 der Schiedskommissions-Richtlinie vom 21. August 1964 (im folgenden RL genannt) a) Den Schiedskommissionen (SchK) sind von den Gerichten nur geringfügige Strafsachen zu übergeben, die im Hinblick auf die eingetretenen Folgen und die Schuld des Täters nicht erheblich gesellschaftswidrig sind. Ferner muß unter Berücksichtigung der Tatumstände und der Persönlichkeit des Täters eine wirksame erzieherische Einwirkung durch die SchK zu erwarten sein. Das ist in der Regel bei Ersttätern der Fall, doch steht eine einmalige Vorstrafe einer Übergabe nicht entgegen. Mehrfache oder einschlägige Vorstrafen werden im allgemeinen eine Übergabe verbie- * Vgl. hierzu den Beschluß des Plenums des Obersten Gerichts zur weiteren Vervollkommnung den Leitungstätigkeit der Ge-richte vom 18. Oktober 1967 (NJ 1967 S. 689). 33;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 33 (NJ DDR 1968, S. 33) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 33 (NJ DDR 1968, S. 33)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Die Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1968 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 (NJ DDR 1968, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1968, S. 1-768).

Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die Auswahl,den Einsatz und die Zusammenarbeit Won und mit Sachverständigen zur von mit hohem Beweiswert bei defWcparbeitüng von Verbrechen gegen die Volkswirtschaft der und die auftretenden spezifischen Probleme ihrer strafrechtlichen Bekämpfung Diskussionsbeitrag der НА Zu den Angriffen auf die: sozialistische Volkswirtschaft und zur weiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen durch die Zusammenarbeit zwischen operativen Diensteinheiten und Untersuchungsabteilungen als ein Hauptweg der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfahren Erfordernisse und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Ermittlungsverfahren Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Wissenschaftskonzeption für die perspektivische Entwicklung profilbestimmender Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit an der Hochschule Staatssicherheit Referat auf der Kreisparteiaktivtagung zur Eröffnung des Parteilehrjah res und jah res, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur Unterbindung und Zurückdrängung von Versuchen von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Unter-suchungshaf tvollzuges und deren Verwirklichung. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Autoren: Rataizick Heinz, Stein ,u. Conrad - Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit. Die Aufgaben der Linie bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft fester Bestandteil der gewachsenen Verantwortung der Linie Untersuchung für die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit bleiben wird. Im Zentrum der weiteren Qualifizierung und Effektivierung der Untersuchungsarbeit. Sie enthält zugleich zahlreiche, jede Schablone vermeidende Hinweise, Schlußfolgerungen und Vorschläge für die praktische Durchführung der Untersuchungsarbeit.

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