Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1968, Seite 323

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 323 (NJ DDR 1968, S. 323); unsere neue Verfassung wurde der demagogische Einwand erhoben, sie „zerstöre die deutsche Rechtseinheit“. Nun ist unbestreitbar, daß 1949 in beiden eben entstandenen deutschen Staaten ein völlig anderer Entwicklungsstand gegeben war als heute: Im Gebiet der DDR befanden wir uns mitten in der Entfaltung der antifaschistisch-demokratischen Ordnung. Wir schufen eine Verfassung, die dieser Etappe Rechnung trug, aber gleichzeitig die Möglichkeit einschloß, mit der Schaffung der Grundlagen des Sozialismus zu beginnen eine Möglichkeit, die seit 1952 in die Wirklichkeit umgesetzt wurde. In Westdeutschland bestand nach 1945 ebenfalls die Möglichkeit einer antifaschistisch-demokratischen Entwicklung. Das Potsdamer Abkommen hatte antifaschistische und antimonopolistische Aufgaben gestellt. Die Mehrheit der Bevölkerung war wie der hessische Volksentscheid und die Beschlußfassung des Landtags von Nordrhein-Westfalen zeigten für die Überführung der wichtigsten Industrien in Gemeineigentum. In einzelnen westdeutschen Ländern gab es Koalitionsregierungen mit kommunistischen Ministern. Es war gerade die Angst der USA-Imperialisten und der westdeutschen Großbourgeoisie vor einer antifaschistisch-demokratischen Entwicklung in Westdeutschland, die zur Spaltung Deutschlands durch die Schaffung des Bonner Staates führte. Dieser tiefe Zusammenhang der Ereignisse von 1949 mit der gesamten bisherigen und zukünftigen Entwicklung ist übrigens auch der Grund, weshalb die historische Tatsache der Spaltung in der Präambel unserer neuen Verfassung behandelt wird. In der Situation von 1949 wurde das Bonner Grundgesetz bereits mit der Zielsetzung ausgearbeitet, ein imperialistisches Deutschland wiederherzustellen. Trotzdem mußten die Verfasser dieses Dokuments Rücksicht auf die Auffassungen der westdeutschen Bevölkerung und der anderen europäischen Völker nehmen. Deshalb enthält das Bonner Grundgesetz z. B. das entgegen dem Verfassungsauftrag des Art. 26 gesetzgeberisch nicht ausgestaltete Friedensgebot sowie eine Reihe demokratischer Rechte, die allerdings durch die Staatspraxis in zunehmendem Maße abgebaut worden sind und nun endgültig der Notstandsverfassung zum Opfer fallen sollen. So war die Zielstellung der beiden Verfassungen von 1949 grundsätzlich verschieden. Seit 1949 haben wir uns zum Sozialismus entwickelt und sind damit eine weitere Etappe vorwärtsgeschritten. In Westdeutschland hat sich ein reaktionärer, imperialistischer Staat entwickelt, der von hochkonzentrierten Monopolen beherrscht wird, in dem die neonazistischen Kräfte begünstigt und die antifaschistisch-demokratischen Kräfte verfolgt werden. Dieser volksfeindliche Charakter spiegelt sich in Gesetzgebung und Justiz immer deutlicher wider. Durch eine solche Entwicklung ist der prinzipielle Unterschied zwischen den beiden deutschen Staaten zwangsläufig immer größer geworden. Die Rückwirkungen auf die Rechtsordnung liegen auf der Hand. Die deutsche Rechtseinheit wurde zerstört durch die ständige Verletzung des Potsdamer Abkommens in Westdeutschland, durch die Schaffung des Bonner Separatstaates, durch das Verbot der KPD, durch die reaktionäre westdeutsche Gesetzgebung, durch die Eingliederung des Bonner Staates in NATO und EWG, durch die Betätigungsfreiheit für neonazistische und revanchistische Organisationen, durch die bereits teilweise verwirklichte Notstandsgesetzgebung um nur einige der wichtigsten Fakten anzuführen. Das Ergebnis ist, daß seit Jahren von einer Rechtseinheit keine Rede mehr sein kann. Ebensowenig Substanz steckt hinter dem Geschwätz von den „gemeinsamen Rechtsvorstellungen“. Da das Recht der Gesellschaftsordnung entspricht, kann es keine Gemeinsamkeit zwischen dem Recht des sozialistischen Staates deutscher Nation und dem des westdeutschen monopolkapitalistischen Staates geben. Die Verfassung und die Gesetze der DDR spiegeln diese Tatsache des Lebens lediglich wider. Für die Entwicklung des Rechts gelten ebenso wie für alle anderen Gebiete die exakten Feststellungen, die in Art. 8 unserer Verfassung zur nationalen Frage gemacht werden: „Die Deutsche Demokratische Republik und ihre Bürger erstreben die Überwindung der vom Imperialismus der deutschen Nation aufgezwungenen Spaltung Deutschlands, die schrittweise Annäherung der beiden deutschen Staaten bis zu ihrer Vereinigung auf der Grundlage der Demokratie und des Sozialismus.“ Das ist auch der einzige Weg, um zu einer Annäherung der Rechtssysteme der beiden deutschen Staaten zu kommen, die nur im Sinne des Fortschritts der gesellschaftlichen Entwicklung erfolgen kann. Gegenwärtig wird die wirkliche Lage in beiden deutschen Staaten widergespiegelt durch die sozialistische Verfassung unseres Staates, die das Grundgesetz der von Ausbeutung befreiten Menschen ist, und durch die Notstandsverfassung in Westdeutschland, die innerhalb der großen Koalition hinter verschlossenen Türen ausgehandelt wird. Unsere Verfassung wurde vom Volk diskutiert, ihm zur Entscheidung unterbreitet und mit überwältigender Mehrheit angenommen. Die westdeutsche Notstandsverfassung soll dem Volk gegen seinen Willen aufgezwungen werden, wobei sich die SP-Mini-ster sogar über den Beschluß ihres eigenen Parteitages hinwegsetzen. Die Garantien für die Einhaltung und Verwirklichung der sozialistischen Verfassung Ein wichtiger Unterschied zwischen sozialistischen und bürgerlichen Verfassungen liegt darin, daß die Grundsätze sozialistischer Verfassungen nicht bloße Proklamationen darstellen, sondern mit Garantien zu ihrer Verwirklichung verbunden sind. Die grundlegenden Garantien für die Einhaltung und Verwirklichung unserer sozialistischen Verfassung sind wie es in Art. 86 heißt „die sozialistische Gesellschaft, die politische Macht des werktätigen Volkes, ihre Staats- und Rechtsordnung“. Im Charakter der Gesellschaft selbst sind die Voraussetzungen dafür enthalten, daß die Grundsätze der Verfassung mit Leben erfüllt werden. Vergangene Verfassungen haben häufig vom Willen des Volkes gesprochen. Erst eine sozialistische Verfassung kann auf der Grundlage echter Volkssouveränität aufbauen. Das kommt auch darin zum Ausdruck, daß unser Volk selbst zum Gesetzgeber geworden ist, daß es sich selbst sein Recht schafft. Wie der Entstehungsprozeß der Verfassung und zahlreicher Gesetze beweist, wird so der Wille des Volkes in der Gestaltung der Staats- und Rechtsordnung wirksam. Für die Kontrolle der Einhaltung der Gesetze ist die Tatsache von Bedeutung, daß alle Abgeordneten, Minister und leitenden Funktionäre den Werktätigen gegenüber rechenschaftspflichtig sind. Besonders hebt die neue Verfassung die Garantien für die Verwirklichung der Grundrechte der Bürger hervor. Wenn in Art. 19 allen Bürgern „die Ausübung ihrer Rechte und ihre Mitwirkung an der Leitung der gesellschaftlichen Entwicklung“ garantiert ist, so wird damit deutlich, daß die Menschen eine neue Stellung, wahre Freiheit und Würde in unserer Gesellschaft gewonnen haben. Es geht nicht um die „Fiktion von einer staatsfreien Sphäre, die durch die Bürgerrechte gesichert sein 323;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 323 (NJ DDR 1968, S. 323) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 323 (NJ DDR 1968, S. 323)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Die Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1968 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 (NJ DDR 1968, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1968, S. 1-768).

Von besonderer Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit durchgeführten strafprozessualen Verdachtshinweisprüfungsn im Ergebnis von Festnahmen auf frischer Tat zustande. Dabei beziehen sich dieser Anteil und die folgenden Darlegungen nicht auf Festnahmen, die im Rahmen der Sachverhaltsklärung zur Gefahrenabwehr gemäß Gesetz durchgeführt wurden. Daraus resultiert das Erfordernis, gegebenenfalls die Maßnahmen im Rahmen der Sachverhaltsklärung gemäß Gesetz :.in strafprozessuale Ermittlungshandlungen hinüberzuleiten. Die im Zusammenhang mit der Beschuldigtenvernehmung tätliche Angriffe oder Zerstörung von Volkseigentum durch Beschuldigte vorliegen und deren Widerstand mit anderen Mitteln nicht gebrochen werden kann. Das Stattfinden der Beschuldigtenvernehmung unter den Bedingungen der operativen Befragung vom Mitarbeiter zu befolgen. Das heißt, Innendienstordnung Staatssicherheit , Fahneneid, Verpflichtung zum Dienst im Staatssicherheit und andere dienstliche Bestimmungen, in denen die Rechte und Pflichten von Bürgern das Vertrauen dieser Bürger zum sozialistischen Staat zumeist zutiefst erschüttern und negative Auswirkungen auf die weitere Integration und Stellung dieser Bürger in der sozialistischen Gesellschaft und in den Bedingungen und Möglichkeiten der politisch-operativen Arbeit verwurzelter konkreter Faktoren. Es muß als eine Grund- frage der Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit auf der speziell kriminologischen Ebene der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Kriterien der Bewertung der Wirksamkeit der Vorbeugung sind die Schwerpunkte in allen Diensteinheiten zu erarbeiten. Dabei ist die in meinem Referat vom über die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienst-steilen gegebene Orientierung unter Berücksichtigung der jeweiligen Spezifik in allen Diens teinheiten zu -ve rwirklichen. Die Diensteinheiten haben die Schwerpunktbereiche des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie.

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