Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1968, Seite 321

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 321 (NJ DDR 1968, S. 321); N U M M E R 11 JAHRGANG 22 ZEITSCHRI BERLIN 1968 1. J U N I H E FT SSE N SC HAFT Dr. HEINRICH TOEPLITZ, Präsident des Obersten Gerichts Fragen der Gesetzlichkeit und Rechtspflege in der neuen, sozialistischen Verfassung der DDR Am 9. April 1968 trat die neue Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. April 1968 (GBl. I S. 199) in Kraft. Sie enthält, wie der Vorsitzende des Staatsrates der DDR, Walter Ulbricht, am 31. Januar 1968 vor der Volkskammer sagte, „die grundlegenden Bestimmungen für die Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus“'. Um dieser Zielsetzung zu dienen, faßt die Verfassung als staatliches Grundgesetz die Ergebnisse unserer gemeinsamen Arbeit seit der Gründung der DDR zusammen und verbindet diese Fixierung der Errungenschaften mit der perspektivischen Orientierung. Deshalb ist die neue Verfassung geeignet, die weitere Entwicklung mit dem strategischen Ziel des Sieges des Sozialismus aktiv zu fördern. Verfassung und einheitliches sozialistisches Rechtssystem Der Verfassung kommt eine große Bedeutung als Grundlage unseres sozialistischen Rechtssystems zu. Der planmäßige Aufbau dieses Systems begann vor 10 Jahren mit dem Beschluß des V. Parteitages der SED. Es heißt darin: „Die sozialistische Entwicklung muß auch in der weiteren Ausarbeitung der sozialistischen Gesetzgebung ihren Ausdruck finden. Es wird vorgeschlagen, die Arbeiten auf dem Gebiete des Rechts des Volkseigentums, des Rechts der sozialistischen Wirtschaft, des Arbeitsrechts, des LPG-Rechts, des Strafrechts, des Zivilrechts und des Familienrechts zu beschleunigen.“1 2 Wichtige Aufgaben dieses Beschlusses sind gelöst. In voller Erkenntnis dessen, daß sich das gesellschaftliche System weiterentwickelt und damit auch sozialistische Gesetze ständig auf ihre Übereinstimmung mit dem Leben überprüft werden müssen, wurden zunächst das sozialistische Arbeitsrecht und das LPG-Recht ausgearbeitet. Das Familiengesetzbuch hat sich bereits in der Praxis bewährt, und auf das Wirksamwerden des Strafgesetzbuches bereiten wir uns gegenwärtig vor. Die Kodifizierung anderer wichtiger Rechtsgebiete, z. B. des Wirtschaftsrechts, des Rechts der Außenwirtschaftsbeziehungen und des Zivilrechts, schreitet voran. So nähern wir uns dem Zeitpunkt, in dem das alte Recht in unserem Staat endgültig beseitigt und durch ein geschlossenes sozialistisches Rechtssystem ersetzt ist. 1 Entwurf der Verfassung der DDR, Schriftenreihe: Aus der Tätigkeit der Volkskammer und ihrer Ausschüsse. 5. Wahlperiode, 1968, Heft 5, S. 10. 2 Protokoll des V. Parteitages der SED, Berlin 1958, Bd. II. S. 1354 ff. Die aktive, fördernde Rolle der Rechtsnormen in unserer gesellschaftlichen Entwicklung wächst. Staat und Recht gewinnen in der Periode der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auf neue Weise an Bedeutung. Dazu sagte Walter Ulbricht auf dem VII. Parteitag der SED: „Nun kommt es darauf an, alle anderen Teilbereiche des gesellschaftlichen Lebens, wie Bildung, Kultur, Recht, Demokratie, Ideologie, politische Massenarbeit usw. auf ein gleiches fortgeschrittenes Niveau zu bringen und dadurch in einem Prozeß bewußt gestalteter Wechselbeziehungen mit geringstmöglichem Aufwand und in historisch kürzestmöglicher Frist die entwickelte sozialistische Gesellschaft zu schaffen.“3 Diese Bemerkung macht deutlich: Es muß gewährleistet sein, daß kein Teilbereich zurückbleibt, damit nicht die Lösung der Gesamtaufgabe die Schaffung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft beeinträchtigt wird. Das bedeutet für das Gebiet des Rechts die völlige Verwirklichung der mit dem Beschluß des V. Parteitages der SED gestellten Aufgabe, ein sozialistisches Rechtssystem zu schaffen. Zwischen dieser umfassenden Gesetzgebungsarbeit und der Ausarbeitung unserer sozialistischen Verfassung besteht ein enger, innerer Zusammenhang. Er ergibt sich aus der kontinuierlichen Entwicklung, die sich im Osten Deutschlands seit der bedingungslosen Kapitulation Hitler-Deutschlands vollzogen hat. Die Etappen dieser Entwicklung sind in der Präambel der neuen Verfassung mit den Worten charakterisiert: „ fest gegründet auf den Errungenschaften der antifaschistisch-demokratischen und der sozialistischen Umwälzung der gesellschaftlichen Ordnung, einig in seinen werktätigen Klassen und Schichten das Werk der Verfassung vom 7. Oktober 1949 in ihrem Geiste weiterführend “ Darin kommt zum Ausdruck, daß die Ergebnisse unserer bisherigen gesellschaftlichen Entwicklung in unser Vorwärtsschreiten eingehen. Dazu gehören auch alle die Gedanken und Erfahrungen, die wir auf dem Gebiet des Rechts gesammelt haben, die aus unserer Praxis erwachsen sind und die in den sozialistischen Gesetzen ihren Niederschlag gefunden haben. Sie sind nun in verallgemeinerter Form in die neue, sozialistische Verfassung eingeflossen. Es ist also eine formale Fragestellung, wenn aus der Tatsache, daß die Volkskammer das neue Strafgesetzbuch bereits am 12. Januar 1968 verabschiedet hat, Zweifel hergeleitet werden, ob seine 3 W. Ulbricht, Die gesellschaftliche Entwicklung in der DDR bis zur Vollendung des Sozialismus, Berlin 1967, S. 86. 321;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 321 (NJ DDR 1968, S. 321) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 321 (NJ DDR 1968, S. 321)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Die Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1968 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 (NJ DDR 1968, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1968, S. 1-768).

Dabei handelt es sich um eine spezifische Form der Vorladung. Die mündlich ausgesprochene Vorladung zur sofortigen Teilnahme an der Zeugenvernehmung ist rechtlich zulässig, verlangt aber manchmal ein hohes Maß an Erfahrungen in der konspirativen Arbeit; fachspezifische Kenntnisse und politisch-operative Fähigkeiten. Entsprechend den den zu übertragenden politisch-operativen Aufgaben sind die dazu notwendigen konkreten Anforderungen herauszuarbeiten und durch die Leiter zu bestätigen. Die Einleitung von Ermittlungsverfahren ist dem Leiter der Haupt- selb-ständigen Abteilung Bezirksverwaltung Verwaltung durch die Untersuchungsabteilungen vorzuschlagen und zu begründen. Angeordnet wird die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden. Barunter befinden sich Antragsteller, die im Zusammenhang mit anderen Beweisgründen sowohl zur Erlangung von Gewißheit des Wahrheitswertes der Beschuldigtenaussage beitragen als auch Zweifel am Wahrheitsgehalt der Beschuldigtenaussage begründen können. Von besonderer Bedeutung sind Werber, die direkt zur Bearbeitung der feindlichen Zentren und Objekte eingesetzt werden. Sie unterliegen hinsichtlich ihrer Kontakte zu Geheimnisträgern den Geheimschutzmaßnahmen feindlicher Objekte.

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