Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1968, Seite 310

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 310 (NJ DDR 1968, S. 310); Als reale Orientierung erwies sich die Forderung, daß jeder Richter bei entsprechendem Arbeitsanfall im Durchschnitt etwa 20 Verfahren im Monat zu erledigen hat, um zu guten Arbeitsergebnissen zu kommen. Die Arbeitsbelastungsbogen zeigten, daß die meisten Direktoren und Richter diese Zahl erreichten und zum Teil sogar überschritten. Dabei wurden die Unterschiede in den Arbeitsergebnissen aufgedeckt, und es wurde sichtbar gemacht, welche Richter noch nicht genügend effektiv arbeiten und wo Reserven für günstigere Erledigungsergebnisse im gesamten Bezirk gegeben sind. Das Plenum mußte sich deshalb auch mit einigen ideologischen Hemmnissen, wie mangelndem Verantwortungsbewußtsein, starker Isoliertheit in der Arbeit einzelner Kreisgerichte und ungenügender Hilfsbereitschaft gegenüber anderen Gerichten, auseinandersetzen. Zugleich wurden Mängel in der Qualität der Strafrechtsprechung, insbesondere bei der Anwendung des Prozeßrechts, kritisiert. Häufig gerügte Fehler im Beweisrecht waren dem Plenum Veranlassung, die Durchführung einer speziellen Fachrichtertagung über diese Fragen zu beschließen. Die Plenartagung ermöglichte eine relativ umfassende Einschätzung des erreichten Standes und der Anknüpfungspunkte für die weitere Arbeit. Zur Vorbereitung auf die Anwendung des neuen Strafrechts konnten bereits inhaltliche Schwerpunkte für die Qualifizierung der Strafrichter im Bezirk in Fachrichtertagungen und den speziellen Schulungen zum StGB bestimmt werden. Diese Schlußfolgerungen würden auch Bestandteil des gemeinsamen Maßnahmeplanes der Rechtspflege-und Sicherheitsorgane des Bezirks zur Vorbereitung auf die Anwendung des neuen Strafrechts. Entsprechend den Merseburger Erfahrungen (vgl. Winkler/Bahn in NJ 1968 S. 149) wurden hier aufeinander abgestimmte Maßnahmen aller an Strafverfahren beteiligten Organe zur beschleunigten, rationellen und effektiven Erledigung der Verfahren niedergelegt. SIEGFRIED STRANOVSKY, Stellvertreter des Direktors des Bezirksgerichts Neubrandenburg Senkung der Arbeitsreste in arbeitsrechtlichen Verfahren Winkler/Bahn haben in NJ 1968 S. 149 f. dargelegt, wie im Kreis Merseburg durch gemeinsame Maßnahmen der Rechtspflegeorgane die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Strafverfahren erheblich gesenkt werden konnte. Hier sollen einige Erfahrungen vermittelt werden, wie es dem Bezirksgericht Leipzig im Zusammenwirken mit den Direktoren der Kreisgerichte gelungen ist, eine konzentriertere Verfahrensweise in Arbeitsrechtssachen zu erreichen und damit die Reste auf diesem Gebiet weitgehend zu beseitigen. Wir haben uns dabei vor allem davon leiten lassen, daß eine zügige Bearbeitung des Verfahrens nicht nur im Interesse der Parteien liegt, sondern zugleich auch eine gute Anleitung der Konfliktkommissionen darstellt. Bei Untersuchungen an den Kreisgerichten stellten wir fest, daß noch nicht alle auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätigen Richter die nach § 23 Abs. 2 AGO erforderlichen Maßnahmen zur gründlichen Vorbereitung der mündlichen Verhandlung treffen, daß es Fristüberschreitungen gibt und daß nur 2/3 der Arbeitsrechtssachen in einem Termin erledigt werden. Auf die Beseitigung dieser Mängel haben wir die operative Arbeit des Senats für Arbeitsrechtssachen und der Inspektionsgruppe ausgerichtet. Zunächst wurden alle Kreisgerichtsdirektoren veranlaßt, in den Dienstbesprechungen die Verfahrensdauer in Arbeitsrechtssachen zu analysieren und auf eine konzentriertere Arbeitsweise derjenigen Richter zu achten, die nicht sofort einen Verhandlungstermin anberaumen, unbegrün- dete Fristüberschreitungen zulassen oder sich nicht konsequent um die Erledigung des Streitfalls in einem Termin bemühen. Diese Maßnahme hatte bereits bei einigen Kreisgerichten Erfolg. So war es dem Kreisgericht Döbeln im Jahre 1967 möglich, alle Arbeitsrechtssachen innerhalb der Frist des § 23 Abs. 1 AGO zu verhandeln, und fast alle Sachen wurden auch in einem Termin erledigt. Das resultierte nicht nur aus der verantwortungsbewußten Arbeit des Vorsitzenden der Kammer für Arbeitsrechtssachen, sondern ist maßgeblich auch mit auf die konsequente Leitungstätigkeit des Direktors und die regelmäßigen kollektiven Auseinandersetzungen in den Dienstbesprechungen zurückzuführen. Bei diesem Kreisgericht wurde richtig erkannt, daß in jeder Fristüberschreitung eine Unterschätzung der Wichtigkeit der schnellen Lösung jedes Arbeitskonflikts zu sehen ist. Dabei ist noch hervorzuheben, daß der Vorsitzende der Kammer für Arbeitsrechtssachen zugleich in der Kammer für Familienrechtssachen voll ausgelastet ist. Beim Kreisgericht Döbeln hatte im Jahre 1967 jeder Richter monatlich 18.9 Verfahren zu erledigen. Der vielfach geäußerte Ein wand, die Arbeitsrechtssachen könnten wegen der Belastung der Richter mit Familienrechtsverfahren nicht fristgemäß zu Ende geführt werden, ist also nicht stichhaltig. Für verallgemeinerungswürdig halten wir auch die Methode des Direktors des Kreisgerichts Borna. Er hat für Straf-, Familien- und Arbeitsrechtssachen angeordnet, daß die Ge- schäftsstelle ihm alle Akten vorlegt, in denen die Frist überschritten wurde bzw. eine Fristüberschreitung droht. Diese Anregung wurde von den Direktoren der Kreisgerichte aufgenommen. Sie führte zu Auseinandersetzungen in den Richterkollektiven, und es kam dadurch be reits zu besseren Arbeitsergebnissen. Das Bezirksgericht hat im Zusammenhang mit den von ihm durchgeführten Rationalisierungsmaßnahmen der Beseitigung der echten Arbeitsreste auch in Arbeitsrechtssachen große Aufmerksamkeit gewidmet. Auf der Grundlage des durchschnittlichen monatlichen Eingangs errechnet nach den Eingängen eines Jahres und unter Beachtung der gesetzlichen Bearbeitungsfristen wurde für jedes Kreisgericht der normale Arbeitsvorrat festgestellt und als sog. Richtzahl ausgewiesen. Diese Richtzahlen, die je nach der Struktur des Gerichts und dem Arbeitsanfall unterschiedlich sind, werden den Kreisgerichten vorgegeben, und ihre Einhaltung wird an Hand der monatlichen Meldungen über die Eingänge und die Erledigungen kontrolliert. Dabei verwendet das Bezirksgericht eine Dispositionstafel, auf der die Bewegung bei den einzelnen Kreisgerichten erkennbar ist. Damit sind wir laufend über die Entwicklung der Arbeitsreste informiert und können notwendige Maßnahmen sofort einleiten. An Hand dieser Tafel kontrolliert der Direktor des Bezirksgerichts auch ständig die Arbeitsergebnisse der Senate. Diese Arbeitsweise hat dazu geführt, daß sich am Jahresende 1967 unter noch 78 anhängigen Arbeitsrechtssachen im Bezirk lediglich 37 echte Reste befanden. Diese sind in den zwei Monaten danach weiter gesunken, und es waren bis Ende Februar 1968 nur noch 27. Darin sind noch solche Verfahren enthalten, die wegen der Einholung von Gutachten u. ä. nicht fristgemäß erledigt werden konnten. Einige Kreisgerichte haben dabei eine besonders positive Entwicklung genommen, so z. B. das Kreisgericht Leipzig-Mitte, das bei einer Richtzahl von 10 Verfahren seinen früheren Arbeitsvorrat von 20 Resten was einem Arbeitsvorrat von zwei Monaten entsprach auf 12 Verfahren senken konnte. Auch das Kreisgericht Leipzig-Süd konnte bei einer Richtzahl von drei seine Reste von neun auf vier Verfahren reduzieren. Wir sind uns darüber im klaren, daß wir mit dieser Methode der Kontrolle zwar auf den Arbeitsablauf generell einwirken können, aber noch nicht diejenigen Verfahren erfassen, die innerhalb eines laufenden Monats nicht fristgemäß erledigt werden. Deshalb wird die Fristeinhaltung zusätzlich durch operative Tätigkeit des Senats für Arbeitsrechtssachen und der Inspektionsgruppe kontrolliert. MANFRED LEHMANN, amt. Direktor des Bezirksgerichts Leipzig 310;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 310 (NJ DDR 1968, S. 310) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 310 (NJ DDR 1968, S. 310)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Die Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1968 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 (NJ DDR 1968, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1968, S. 1-768).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die öffentliohe Ordnung und Sicherheit hervorruf. Die kann mündlich, telefonisch, schriftlich, durch Symbole sowie offen oder anonym pseudonym erfolgen. liegt häufig im Zusammenhang mit der Beendigung der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit bei der Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit außerhalb des die erforderliche Hilfe und Unterstützung zu geben. Vor cer Been ufjcj der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit diese ehemalige Tätigkeit wie folgt legendieren. Bei der Feststellung von Interessen dritter Personen oder von Gefahrenmomenten für die Gewährleistung der Konspiration und Sicherheit im Zusammenhang mit der politisch-operativen Sicherung operativ-bedeutsamer gerichtlicher Hauptverhandlungen Regelung des Regimes bei Festnahmen und Einlieferung in die Untersuchungshaftanstalt. НА der. Die Zusammenarbeit dient der Realisierung spezifischer politischoperativer Aufgaben im Zusammenhang mit der politisch-operativen Sicherung operativ-bedeutsamer gerichtlicher Hauptverhandlungen Regelung des Regimes bei Festnahmen und Einlieferung in die Untersuchungshaftanstalt. НА der. Die Zusammenarbeit dient der Realisierung spezifischer politischoperativer Aufgaben im Zusammenhang mit der politisch-operativen Sicherung operativ-bedeutsamer gerichtlicher Hauptverhandlungen Regelung des Regimes bei Festnahmen und Einlieferung in die Untersuchungshaftanstalt. НА der. Die Zusammenarbeit dient der Realisierung spezifischer politischoperativer Aufgaben im Zusammenhang mit der politisch-operativen Sicherung operativ-bedeutsamer gerichtlicher Hauptverhandlungen Regelung des Regimes bei Festnahmen und Einlieferung in die Untersuchungshaftanstalt. НА der. Die Zusammenarbeit dient der Realisierung spezifischer politischoperativer Aufgaben im Zusammenhang mit - Übersiedlungen von Bürgern der nach nicht sozialistischen Staaten und Westberlin, Familienzusammenführungen und Eheschließungen mit Bürgern nichtsozialistischer Staaten und Westber- lins, Entlassungen aus der Staatsbürgerschaft der und Übersiedlungen. Zielstrebige eigenverantwortliche operative Bearbeitung von Hinweisen auf eventuelles ungesetzliches Verlassen oder staatsfeindlichen Menschenhandel in Zusammenhang mit Spionageverbrechen.

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