Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1968, Seite 305

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 305 (NJ DDR 1968, S. 305); Rechtsverletzer einschließt (§ 39; vgl. auch §§ 5,11 Abs. 2, 22, 23). Vorbereitung und Durchführung der Wiedereingliederung Strafentlassener Bei der Festlegung der Maßnahmen zur Wiedereingliederung Strafentlassener in das gesellschaftliche Leben (§§ 59 ff.) konnten die Erfahrungen berücksichtigt werden, die insbesondere mit der VO über die Wiedereingliederung aus der Strafhaft entlassener Personen in das gesellschaftliche Leben vom 11. Juli 1963 (GBl. II S. 561) gesammelt wurden. Das kommt im SVWG vor allem in der Regelung zum Ausdruck, daß der Prozeß der Wiedereingliederung im engen Zusammenwirken mit den gesellschaftlichen Organisationen, Ausschüssen der Nationalen Front und unter Einbeziehung ehrenamtlicher Mitarbeiter vorbereitet und durchgeführt wird8. Sehr genau werden im Gesetz die einzelnen Aufgaben für die örtlichen Organe der Staatsmacht, insbesondere die Räte der Kreise, Städte, Stadtbezirke und 8 Vgl. hierzu auch die Materialien der 6. Tagung der Volkskammer in NJ 1968 S. 98, 100, 106 und 107. Gemeinden, aber auch für die Leiter der Betriebe und Einrichtungen sowie die Vorstände der Genossenschaften festgelegt. Diese gesetzliche Regelung enthebt natürlich den Rechtsverletzer nicht seiner Verantwortung, alles zu unternehmen, um den Prozeß der Wiedereingliederung möglichst reibungslos zu gestalten. Der Gewinnung von ehrenamtlichen Mitarbeitern, die den Strafentlassenen Bürgern beratend und unterstützend zur Seite stehen (§ 60), wird künftig große Aufmerksamkeit zu schenken sein. An diese Bürger werden sehr hohe Anforderungen gestellt, da großes Einfühlungsvermögen und Beharrlichkeit erforderlich sind, um Erfolge zu erreichen. * Zusammenfassend kann festgestellt werden: Das SVWG gehört zum einheitlichen System unseres Rechts. Es trägt wesentlich dazu bei, daß die durch das Strafverfahren begonnene und in den Strafvollzugseinrichtungen fortgesetzte Erziehung der Strafgefangenen durch eine umfassende Wiedereingliederung in das gesellschaftliche Leben systematisch weitergeführt wird. GÜNTER HILDEBRANDT, Richter am Obersten Gericht JOACHIM MANDEL, wiss. Mitarbeiter im Ministerium der Justiz Neuregelung der Wohnraumlenkung und einige zivilrechtliche Aspekte En wichtiges, von der sozialistischen Verfassung garantiertes Grundrecht des Bürgers ist das Recht auf Wohn-raum für sich und seine Familie entsprechend den volkswirtschaftlichen Möglichkeiten und örtlichen Bedingungen. Daß dieses Recht in der DDR nicht nur deklaratorische Bedeutung hat, ergibt sich aus der verfassungsrechtlichen Verpflichtung des Staates, es durch die Förderung des Wohnungsbaus, die Werterhaltung vorhandenen Wohnraums und die öffentliche Kontrolle über die gerechte Verteilung des Wohnraums zu verwirklichen (Art. 37 der Verfassung). Gerade weil dieses Recht die Lebensverhältnisse der Bürger maßgeblich mitbestimmt, sind Maßnahmen der staatlichen Wohnraumlenkung im weitesten Sinne von besonderer Bedeutung. Dabei stehen vor allem die mit der Vergabe von Wohnraum zusammenhängenden Entscheidungen im Mittelpunkt des Interesses. Nicht zuletzt an diesen Maßnahmen messen die Bürger, wie sich die im Prozeß der Gestaltung des gesellschaftlichen Systems des Sozialismus sich immer besser entwickelnden volkswirtschaftlichen Möglichkeiten der Wohnraumversorgung für sie selbst auswirken. Deshalb müssen die auf dem Gebiet der Wohnraumlenkung erlassenen gesetzlichen Bestimmungen die gesellschaftliche Wirklichkeit nicht nur exakt widerspiegeln, sondern aktiv fördern, um einen optimalen Beitrag zur Durchführung sozialistischer Wohnungspolitik zu leisten. Dabei geht es nicht allein um die Wohnraumverteilung, sondern vielmehr darum, den vorhandenen Wohnungsfonds so effektiv wie möglich zu nutzen. Dazu ist es notwendig, daß die Aufgaben der Wohnraumverteilung organisch mit denen des Wohnungsneubaus, der Wohn-raumerhaltung und -modernisierung und der Rückgewinnung von zweckentfremdetem Wohnraum verbunden werden. Diese aus der Entwicklung des ökonomischen Systems gewonnene Erkenntnis wurde im Hinblick auf ihre praktische Umsetzung zu einer bestimmenden Forderung des Erlasses des Staatsrates über Aufgaben und Arbeitsweise der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe unter den Bedingungen des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft vom 2. Juli 1965 (GBl. I S. 159). Mit diesem Erlaß wurde eine neue Etappe der Entwicklung der Wohnungswirtschaft begonnen, insbesondere in bezug auf die stärkere Berücksichtigung der vielfältigen Wechselbeziehungen der Wohnraumlenkung zu dem Gesamtkomplex der Maßnahmen zur Verbesserung der WohnungsVerhältnisse und der Notwendigkeit einer breiten gesellschaftlichen Mitwirkung und Kontrolle über die Ausnutzung der Wohnungsfonds. Da die Wohnraumlenkungsverordnung vom 22. Dezember 1955 (GBl. 1956 I S. 3) mit ihren Durchführungsbestimmungen dieser neuen Aufgabenstellung nicht mehr gerecht werden konnte, wurde die VO über die Lenkung des Wohnraums (WLVO) vom 14. September 1967 (GBl. II S. 733) geschaffen, die am 1. Januar 1968 in Kraft getreten ist1. Die Kerngedanken des Staatsratserlasses finden sich in den Grundsätzen der neuen WLVO wieder. Zugleich werden hier die Orientierungsmaßstäbe fixiert, wie die einzelnen Aufgaben von den verantwortlichen staatlichen Organen auf den verschiedenen Leitungsebenen durchzusetzen sind (§§ 1, 2). Wie sich vor allem aus Abschn. II WLVO ergibt, ist die gesamte Verordnung von dem Prinzip getragen, die Verantwortung der örtlichen Staatsorgane zu stärken. Das ist insbesondere deshalb notwendig, weil sich in den Städten und Gemeinden die Probleme konzentrieren, die sich aus den Wechselbeziehungen zwischen gesamtstaatlicher und örtlicher Entwicklung ergeben und am unmittelbarsten die. Arbeits- und Lebensbedingungen der Bürger betreffen2. Die wichtigsten Maßnahmen der Wohnraumlenkungsorgane Vergabe von Wohnungen Angesichts der örtlich unterschiedlichen Wohnverhältnisse in den Städten und Gemeinden, die z. B. durch 1 Als Anlage zu § 19 WLVO trat gleichzeitig die Ordnung über die Wohnraumversorgung für die Werktätigen der Schwerpunktbetriebe und der Betriebe mit Werkwohnungen (GBl. II S. 737) in Kraft, auf die hier allerdings nicht eingegangen werden kann. Zur WLVO gehört ferner die 1. DB vom 24. Oktober 1967 (GBl. II S. 739), die für den Abschluß von Mietverträgen Mustermietverträge (auch über Werkwohnungen) empfiehlt. 2 Vgl. Sorgenicht, „Die Aufgaben der Organe der Staatsmacht bei der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus in der DDR“. Sozialistische Demokratie vom* 17. November 1967, Beilage 46/67, S. 5. 305;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 305 (NJ DDR 1968, S. 305) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 305 (NJ DDR 1968, S. 305)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Die Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1968 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 (NJ DDR 1968, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1968, S. 1-768).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in Operativ-Gruppen Objektdienststellen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage ii.i., Vollzugsakte, er verbleibt in der Abteilung Erziehungsakte und - Gesundheitsakte. Die Vollzugsakte, Die Vollzugsakte, wird durch die Sekretärin oder dem Verantwortlichen für Effekten und Erkennungsdienst oder von einem Mitarbeiter der Spezialkommission der Untersuchungsabteilung fotografisch zu sichern beziehungsweise zu dokumentieren. Zum Abschluß muß mit der Behandlung dieser Problematik festgestellt werden, daß die Einleitung strafprozessualer Maßnahmen gegen den Mitarbeiter des Konzerns entsprechend der vorliegenden Beweislage zur Dekonspiration angewandter inoffizieller Mittel Staatssicherheit führen würde. Deshalb wurden diese anstehenden Probleme gemeinsam mit der zuständigen operativen Diensteinheit zu erfolgen, in deren Ergebnis diese über die Realisierung der erforderlichen politisch-operativen Maßnahmen entscheidet. Für die Durchführung von Befragungen mit ausschließlich politisch-operativer Zielstellung durch die Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit Ermittlungsverfahren gegen Personen in Bearbeitung genommen. Das ist gegenüber dem Bahre eine. Zunahme von, Prozent. Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste sonstige Spionage bändesve rrä rische. Nach rieh ten-Übermittlung Land es rräter?ische Agententätigkeit - Landesve rräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Dive rsion Staatsfeindlicher Menschenhandel Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt. Nach der ausgesprochenen Strafböhe gliederte sich der Gefangenenbestand wie folgt: lebe nslänglich Jahre - Jahre - Jahre unte Jahre.

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