Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1968, Seite 3

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 3 (NJ DDR 1968, S. 3); stischen Gesellschaft braucht keiner zum Verbrecher zu werden“, bildet die Grundlage der Bestimmungen über die strafrechtliche Verantwortlichkeit, wie sie in Art. 2 und § 5 niedergelegt sind und dort ich möchte nicht den ganzen Art. 2 vorlesen zu der Feststellung führt: „Wer dennoch eine Straftat begeht, hat dafür vor der Gesellschaft einzustehen.“ Und § 5 legt fest: „Eine Tat ist schuldhaft begangen, wenn der Täter trotz der ihm gegebenen Möglichkeiten zu gesellschaftsgemäßem Verhalten durch verantwortungsloses Handeln den gesetzlichen Tatbestand eines Vergehens oder Verbrechens verwirklicht.“ Der Rechtspflegeerlaß verlangt, stets die Verschiedenheit der einzelnen Straftaten und ihrer Begehung und die Verschiedenheit der einzelnen Menschen, die Straftaten begangen haben, und ihrer Motive dazu zu beachten. Dieses Prinzip der Differenzierung zieht sich durch das gesamte Strafgesetzbuch. Es findet sich in dem Unterschied zwischen Verbrechen und Vergehen, es findet sich in der Vielfalt der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die von der schwersten Strafe der lebenslänglichen Freiheitsstrafe und der Todesstrafe bis zu den Maßnahmen der gesellschaftlichen Organe der Rechtspflege reichen. Es wird unterschieden zwischen Straftaten und Nichtstraftaten, wobei solche Handlungen, die nicht die Schwere einer Straftat haben, aber doch eine strafrechtliche Verantwortlichkeit auslösen müssen, in § 4 des Entwurfs neu als Verfehlungen herausgearbeitet werden. Das Prinzip der Differenzierung verlangt nicht nur, schwere Verbrechen und hartnäckige Verbrecher entsprechend zu bestrafen, sondern auch, geringfügigen Straftaten nicht durch unangemessenen im besonderen gesellschaftlichen Aufwand übermäßiges Gewicht zu verleihen. In Auswertung der 25. Staatsratssitzung wurden die Bestimmungen über die Bestrafung des Rückfalls, über die Verantwortlichkeit für unter Alkoholeinfluß begangene Straftaten und für alle Erscheinungen asozialer Lebensweise noch einmal überprüft und exakt herausgearbeitet. Und schließlich sprechen das Strafgesetzbuch und die Strafprozeßordnung deutlich aus, daß die vorbeugende Arbeit im Kampf gegen Verbrechen und Vergehen und die Aufdeckung und Ausmerzung der Bedingungen und Faktoren, die Verbrechen begünstigen und die sozialistische Entwicklung hemmen, untrennbare Bestandteile der Führungstätigkeit aller Staats-, Wirtschaftsund gesellschaftlichen Organe sein müssen. Ich verweise dazu auf Art. 3 des Strafgesetzbuchs, der sich ausdrücklich an die Leiter der Betriebe, der staatlichen Organe und Einrichtungen, an die Vorstände der Genossenschaften und die Leitungen der gesellschaftlichen Organisationen wendet und ihre Verantwortung für die Verhütung von Straftaten festlegt. Dieser Gedanke wiederholt sich in den verschiedensten Zusammenhängen in §§ 26, 32 und 46 des Strafgesetzbuchs und in §§18 und 19 der Strafprozeßordnung. Wenn gefragt wird: Was ist neu an diesem Strafgesetzbuch? so könnte man darauf antworten: alles. Denn als sozialistisches Strafgesetzbuch ist es in seiner Gesamtheit in der Strafgesetzgebung von neuer Qualität. Im einzelnen möchte ich zwei grundsätzlich neue Gesichtspunkte hervorheben: Das sind einmal die bereits erwähnten, dem Gesetz vorangestellten Grundsatzartikel. Das ist aber zweitens die Aufnahme von Strafbestimmungen, die Verbrechen gegen die Souveränität der DDR, den Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte zum Gegenstand haben: Sie bringen auch im Strafrecht das Bekenntnis der sozialistischen Deutschen Demokratischen Republik zu den anerkannten Normen des Völkerrechts zum Ausdruck. Die Grundsätze des Gesetzes zum Schutze des Friedens, das wegen seiner internationalen Bedeutung aufrechterhalten werden soll, sind auch in das Strafgesetzbuch eingegangen. In § 90 ist die Strafbestimmung wiederholt, die bereits im Gesetz zum Schutze der Staatsbürger- und Menschenrechte der DDR vom 13. Oktober 1966 enthalten ist. Den anerkannten Normen des Völkerrechts entspricht auch der Ausschluß der Verjährung für Verbrechen gegen den Frieden, die Menschlichkeit, die Menschenrechte und für Kriegsverbrechen, wie sie in § 84 enthalten ist. Ihnen entspricht auch § 1 Abs. 6 des Einführungsgesetzes, wonach in Bekräftigung der bestehenden Rechtslage Verbrechen gegen den Frieden, die Menschlichkeit, die Menschenrechte und Kriegsverbrechen, die vor dem Inkrafttreten des Strafgesetzbuches begangen wurden, weiterhin auf der Grundlage der völkerrechtlichen Vorschriften zu verfolgen sind. In diesem Zusammenhang sind auch die klaren Festlegungen des territorialen und persönlichen Geltungsbereichs der Strafgesetze der DDR von Bedeutung, die im besonderen alle Anmaßungen westdeutscher Alleinvertretung auf dem Gebiet des Strafrechts zurückweisen. Neben diesem grundsätzlich Neuen möchte ich noch auf drei Komplexe kurz eingehen. Im Verlauf der Diskussion und im besonderen auf Grund von Hinweisen des Ministeriums für Volksbildung hat eine neue Ausgestaltung der Bestimmungen über die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Jugendlichen stattgefunden. Dies führte zu einer Zusammenfassung der Besonderheiten im Strafverfahren gegen Jugendliche in einem besonderen Kapitel, dem 4. Kapitel des Allgemeinen Teils. Es kam darauf an, ausgehend von der Realität der Erscheinungen der Jugendkriminalität und den Ergebnissen ihrer Zurück-drängung, die nach den bisherigen Erfahrungen wirkungsvollsten Maßnahmen den dazu am besten geeigneten Organen zu übertragen. Die jetzt vorgesehenen Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit Jugendlicher sind in § 69 zusammengestellt. Die breite Skala der Maßnahmen ohne Freiheitsentzug und die Möglichkeit, auch Straftaten Jugendlicher den gesellschaftlichen Rechtspflegeorganen zu übergeben, werden für die Jugendlichen noch ergänzt durch eine besondere Maßnahme: „Auferlegung besonderer Pflichten durch das Gericht.“ Die Geldstrafe wird auf die Höhe von 500 M beschränkt. Als Maßnahmen des Freiheitsentzugs sind jetzt vorgesehen: Jugendhaft eine kurzfristige disziplinierende Maßnahme bis zu sechs Wochen; Jugendhaus eine Besserungseinrichtung, in die für die Dauer von 1 bis 3 Jahren eingewiesen werden kann; Freiheitsstrafe als strengste Form der strafrechtlichen Verantwortlichkeit bei Jugendlichen. Alle Formen des gerichtlich ausgesprochenen Freiheitsentzugs werden ausnahmslos von den Organen des Ministeriums des Innern verwirklicht werden. Die Erziehungseinrichtungen des Ministeriums für Volksbildung werden Jugendliche auf Grund eines Strafurteils nicht mehr aufnehmen. Die Organe der Jugendhilfe sind jedoch entsprechend ihrer Verantwortung am gesamten Strafverfahren gegen einen Jugendlichen zu beteiligen, und es besteht auch die Möglichkeit, wenn die Straftat eines Jugendlichen nicht erheblich ist und Maßnahmen der Organe der Jugendhilfe ausreichend sind, von einer Strafverfolgung abzusehen. Besondere Aufmerksamkeit wurde sowohl bei der 3;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 3 (NJ DDR 1968, S. 3) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 3 (NJ DDR 1968, S. 3)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Die Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1968 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 (NJ DDR 1968, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1968, S. 1-768).

Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft; der Haftgründe; der Einschätzung der Persönlichkeit des Verhafteten zu bestimmen. Die Festlegung der Art der Unterbringung obliegt dem Staatsanwalt und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Abteilung Kader der Hauptabteilung Kader und Schulung Abteilung Kader und Schulung der Bezirksverwaltungen im weiteren als zuständiges Kaderorgan bezeichnet abgestimmter und durch die Leiter per- sönlich bzw, den Offizier für Sonderaufgaben realisiert. Der Einsatz der inoffiziellen Kräfte erfolgt vorwiegend zur Gewährleistung der inneren Sicherheit der Diensteinheit, zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gosellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischsn Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner wird nachfolgend auf ausgewählte Problemstellungen näher eingegangen. Zu einigen Problemen der Anlässe Voraussetzung für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie weiter ope rativ-technisch kontrolliert und weitergeleitet werden. Die Notwendigkeit der operativ-technischen Kontrolle, wie zum Beispiel mittels Schräglicht und andere Methoden, ergibt sich aus der Tatsache, daß -sicl der neueingestellte Angehörige anif Anforderungen Probleme einstelJ muß, die sich aus dem Charakter der Verpflichtung als Berufssoldat r? ergeben.

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