Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1968, Seite 3

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 3 (NJ DDR 1968, S. 3); stischen Gesellschaft braucht keiner zum Verbrecher zu werden“, bildet die Grundlage der Bestimmungen über die strafrechtliche Verantwortlichkeit, wie sie in Art. 2 und § 5 niedergelegt sind und dort ich möchte nicht den ganzen Art. 2 vorlesen zu der Feststellung führt: „Wer dennoch eine Straftat begeht, hat dafür vor der Gesellschaft einzustehen.“ Und § 5 legt fest: „Eine Tat ist schuldhaft begangen, wenn der Täter trotz der ihm gegebenen Möglichkeiten zu gesellschaftsgemäßem Verhalten durch verantwortungsloses Handeln den gesetzlichen Tatbestand eines Vergehens oder Verbrechens verwirklicht.“ Der Rechtspflegeerlaß verlangt, stets die Verschiedenheit der einzelnen Straftaten und ihrer Begehung und die Verschiedenheit der einzelnen Menschen, die Straftaten begangen haben, und ihrer Motive dazu zu beachten. Dieses Prinzip der Differenzierung zieht sich durch das gesamte Strafgesetzbuch. Es findet sich in dem Unterschied zwischen Verbrechen und Vergehen, es findet sich in der Vielfalt der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die von der schwersten Strafe der lebenslänglichen Freiheitsstrafe und der Todesstrafe bis zu den Maßnahmen der gesellschaftlichen Organe der Rechtspflege reichen. Es wird unterschieden zwischen Straftaten und Nichtstraftaten, wobei solche Handlungen, die nicht die Schwere einer Straftat haben, aber doch eine strafrechtliche Verantwortlichkeit auslösen müssen, in § 4 des Entwurfs neu als Verfehlungen herausgearbeitet werden. Das Prinzip der Differenzierung verlangt nicht nur, schwere Verbrechen und hartnäckige Verbrecher entsprechend zu bestrafen, sondern auch, geringfügigen Straftaten nicht durch unangemessenen im besonderen gesellschaftlichen Aufwand übermäßiges Gewicht zu verleihen. In Auswertung der 25. Staatsratssitzung wurden die Bestimmungen über die Bestrafung des Rückfalls, über die Verantwortlichkeit für unter Alkoholeinfluß begangene Straftaten und für alle Erscheinungen asozialer Lebensweise noch einmal überprüft und exakt herausgearbeitet. Und schließlich sprechen das Strafgesetzbuch und die Strafprozeßordnung deutlich aus, daß die vorbeugende Arbeit im Kampf gegen Verbrechen und Vergehen und die Aufdeckung und Ausmerzung der Bedingungen und Faktoren, die Verbrechen begünstigen und die sozialistische Entwicklung hemmen, untrennbare Bestandteile der Führungstätigkeit aller Staats-, Wirtschaftsund gesellschaftlichen Organe sein müssen. Ich verweise dazu auf Art. 3 des Strafgesetzbuchs, der sich ausdrücklich an die Leiter der Betriebe, der staatlichen Organe und Einrichtungen, an die Vorstände der Genossenschaften und die Leitungen der gesellschaftlichen Organisationen wendet und ihre Verantwortung für die Verhütung von Straftaten festlegt. Dieser Gedanke wiederholt sich in den verschiedensten Zusammenhängen in §§ 26, 32 und 46 des Strafgesetzbuchs und in §§18 und 19 der Strafprozeßordnung. Wenn gefragt wird: Was ist neu an diesem Strafgesetzbuch? so könnte man darauf antworten: alles. Denn als sozialistisches Strafgesetzbuch ist es in seiner Gesamtheit in der Strafgesetzgebung von neuer Qualität. Im einzelnen möchte ich zwei grundsätzlich neue Gesichtspunkte hervorheben: Das sind einmal die bereits erwähnten, dem Gesetz vorangestellten Grundsatzartikel. Das ist aber zweitens die Aufnahme von Strafbestimmungen, die Verbrechen gegen die Souveränität der DDR, den Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte zum Gegenstand haben: Sie bringen auch im Strafrecht das Bekenntnis der sozialistischen Deutschen Demokratischen Republik zu den anerkannten Normen des Völkerrechts zum Ausdruck. Die Grundsätze des Gesetzes zum Schutze des Friedens, das wegen seiner internationalen Bedeutung aufrechterhalten werden soll, sind auch in das Strafgesetzbuch eingegangen. In § 90 ist die Strafbestimmung wiederholt, die bereits im Gesetz zum Schutze der Staatsbürger- und Menschenrechte der DDR vom 13. Oktober 1966 enthalten ist. Den anerkannten Normen des Völkerrechts entspricht auch der Ausschluß der Verjährung für Verbrechen gegen den Frieden, die Menschlichkeit, die Menschenrechte und für Kriegsverbrechen, wie sie in § 84 enthalten ist. Ihnen entspricht auch § 1 Abs. 6 des Einführungsgesetzes, wonach in Bekräftigung der bestehenden Rechtslage Verbrechen gegen den Frieden, die Menschlichkeit, die Menschenrechte und Kriegsverbrechen, die vor dem Inkrafttreten des Strafgesetzbuches begangen wurden, weiterhin auf der Grundlage der völkerrechtlichen Vorschriften zu verfolgen sind. In diesem Zusammenhang sind auch die klaren Festlegungen des territorialen und persönlichen Geltungsbereichs der Strafgesetze der DDR von Bedeutung, die im besonderen alle Anmaßungen westdeutscher Alleinvertretung auf dem Gebiet des Strafrechts zurückweisen. Neben diesem grundsätzlich Neuen möchte ich noch auf drei Komplexe kurz eingehen. Im Verlauf der Diskussion und im besonderen auf Grund von Hinweisen des Ministeriums für Volksbildung hat eine neue Ausgestaltung der Bestimmungen über die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Jugendlichen stattgefunden. Dies führte zu einer Zusammenfassung der Besonderheiten im Strafverfahren gegen Jugendliche in einem besonderen Kapitel, dem 4. Kapitel des Allgemeinen Teils. Es kam darauf an, ausgehend von der Realität der Erscheinungen der Jugendkriminalität und den Ergebnissen ihrer Zurück-drängung, die nach den bisherigen Erfahrungen wirkungsvollsten Maßnahmen den dazu am besten geeigneten Organen zu übertragen. Die jetzt vorgesehenen Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit Jugendlicher sind in § 69 zusammengestellt. Die breite Skala der Maßnahmen ohne Freiheitsentzug und die Möglichkeit, auch Straftaten Jugendlicher den gesellschaftlichen Rechtspflegeorganen zu übergeben, werden für die Jugendlichen noch ergänzt durch eine besondere Maßnahme: „Auferlegung besonderer Pflichten durch das Gericht.“ Die Geldstrafe wird auf die Höhe von 500 M beschränkt. Als Maßnahmen des Freiheitsentzugs sind jetzt vorgesehen: Jugendhaft eine kurzfristige disziplinierende Maßnahme bis zu sechs Wochen; Jugendhaus eine Besserungseinrichtung, in die für die Dauer von 1 bis 3 Jahren eingewiesen werden kann; Freiheitsstrafe als strengste Form der strafrechtlichen Verantwortlichkeit bei Jugendlichen. Alle Formen des gerichtlich ausgesprochenen Freiheitsentzugs werden ausnahmslos von den Organen des Ministeriums des Innern verwirklicht werden. Die Erziehungseinrichtungen des Ministeriums für Volksbildung werden Jugendliche auf Grund eines Strafurteils nicht mehr aufnehmen. Die Organe der Jugendhilfe sind jedoch entsprechend ihrer Verantwortung am gesamten Strafverfahren gegen einen Jugendlichen zu beteiligen, und es besteht auch die Möglichkeit, wenn die Straftat eines Jugendlichen nicht erheblich ist und Maßnahmen der Organe der Jugendhilfe ausreichend sind, von einer Strafverfolgung abzusehen. Besondere Aufmerksamkeit wurde sowohl bei der 3;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 3 (NJ DDR 1968, S. 3) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 3 (NJ DDR 1968, S. 3)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Die Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1968 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 (NJ DDR 1968, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1968, S. 1-768).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit MdI-Publikat ionsabteilung Pflichten und Befugnisse des Volkspolizisten zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit Mdl-Publikationsabteilung Pflichten und Befugnisse des Volkspolizisten zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit MdI-Publikat ionsabteilung Pflichten und Befugnisse des Volkspolizisten zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit Mdl-Publikationsabteilung Pflichten und Befugnisse des Volkspolizisten zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit Mdl-Publikationsabteilung. Die Vernehmung von Zeugen und Beschuldigten Mdl-Publikat ionsabteilung. Die Anzeigenaufnahme und die Prüfung des Sachverhaltes Mdl-Publikationsabteilung Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren Ministerium des Innern - Publikationsabteilung, Kleines Lexikon für Kriminalisten Ministerium des Innern - Publikationsabteilung. Die Methoden zur Wiedererkennung von Personen und von Sachen Ministerium des Innern - Publikationsabteilung, Grundsätzliche Bemerkungen zum Beweis-wert der Aussagen von Beschuldigtem Forum der Kriminalistik, Sozialistische Kriminalistik Allgemeine kriminalistische Theorie und Methodologie Lehrbuch, Deutscher Verlag der Wissenschaften Berlin Bedürfnisse und Interessen als Triebkräfte unseres Handelns, Schriftenreihe Wissenschaftlicher Kommunismus -Theorie und Praxis, Dietz Verlag Berlin. Zur Wechselwirkung von objektiven und subjektiven Faktoren bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialis tischen Gesellschaft spezifische und grundsätzliche Forschungsergebnisse von Zank О.,vgl Honecker, Bericht des Zentralkomitees der an den Parteitag,a.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X