Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1968, Seite 261

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 261 (NJ DDR 1968, S. 261); oder Tod; blutiger Krieg oder das Nichts. So ist die Frage unerbittlich gestellt1.“10 Damit vollzieht Marx die völlige Umkehr des bisherigen Staats- und Rechtsbewußtseins. Er sieht die bürgerliche Gesellschaft und all ihre Formen in ihrem realen Grunde. Er bringt diese Gesellschaftsordnung mit dem Fleisch und Blut, der lebendigen Anschauung der Menschen wieder in unmittelbare Berührung. Von hier wird ihre ganze Widernatürlichkeit und Unmenschlichkeit sichtbar. 10 Marx/Engels, Werke, Bd. 4, Berlin 1959, S. 182. Es ist das Kommunistische Manifest“, das der Menschheit die ganze Widematürlichkeit und Unmenschlichkeit, den steigenden Widerspruch der gesellschaftlichen Verhältnisse vorhält und den Ausweg aufzeigt, den erbarmungslosen Klassenkampf, der den Wachstumsprozeß der neuen Klasse zur Macht darstellt. Das „Kommunistische Manifest“ ist das Signal für den Beginn des Emanzipationsprozesses der Menschheit, eines Entwicklungsprozesses, der identisch mit der Aufhebung der bürgerlichen Gesellschaft ist. Das Proletariat ist berufen, Führer in diesem Prozeß zu sein. Materialien von der 18. Ißlenartuqnncj des Obersten Berichts Beschluß des Plenums des Obersten Gerichts zur Zusammenarbeit der Gerichte mit den Konfliktkommissionen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts Beschluß vom 27. März 1968 I P1B 1 68 Die Konfliktkommissionen als gesellschaftliche Rechtspflegeorgane in den Betrieben haben große Bedeutung für die Einhaltung des sozialistischen Rechts. Durch ihre verantwortungsvolle und verantwortungsbewußte Arbeit haben sie sich Ansehen und Vertrauen bei den Werktätigen unseres sozialistischen Staates erworben. Schon seit Jahren wird die überwiegende Zahl aller Konfliktkommissionsbeschlüsse von den an Arbeitsstreitfällen Beteiligten anerkannt und freiwillig verwirklicht, so daß Konfliktkommissionsbeschlüsse nur noch selten mit der Klage (Einspruch) angefochten werden. Das verpflichtet die Gerichte um so mehr, in Erfüllung ihrer gesetzlich bestimmten Aufgaben als Einspruchs- und Überprüfungsorgane die Konfliktkommissionen umfassend zu unterstützen, um sie immer besser zu befähigen, ihren Beitrag bei der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus zu leisten. Mit der Anfechtung von Konfliktkommissionsbeschlüssen durch Klagen (Einsprüche) oder Einsprüche des Staatsanwalts entstehen zwischen den Gerichten und den Konfliktkommissionen rechtlich geregelte Beziehungen, die sich über das gesamte arbeitsrechtliche Verfahren bis zu seiner Auswertung erstrecken. Die Gerichte haben diese Beziehungen in allen Stadien des Verfahrens zu einer engen Zusammenarbeit mit den Konfliktkommissionen zu gestalten und zur Qualifizierung der eigenen wie der Tätigkeit der Konfliktkommissionen zu nutzen. Die Arbeitsweise der Gerichte bei der Vorbereitung und Durchführung der mündlichen Verhandlung und bei der Entscheidung von Arbeitsstreitfällen muß den Konfliktkommissionen ein Beispiel dafür geben, wie sie ihre Aufgaben bei der freiwilligen und bewußten Rechtsverwirklichung, bei der Entwicklung des sozialistischen Zusammenlebens im Betrieb, bei der Festigung des Staats- und Rechtsbewußtseins der Werktätigen und bei der Entfaltung der schöpferischen Aktivität zur Erfüllung der Volkswirtschafts- und Perspektivpläne am besten lösen. Die beispielhafte Bedeutung der Entscheidungen der Gerichte für die Tätigkeit der Konfliktkommissionen wird durch geeignete Maßnahmen zur Auswertung der gerichtlichen Verfahren gefördert. In enger Zusammenarbeit mit den für die Anleitung und Schulung der Konfliktkommissionen verantwortlichen Vorständen und Leitungen des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes haben die Gerichte eine Arbeitsweise zu entwickeln, die dazu beiträgt, die Gerechtigkeit und Gesetzlichkeit, den Schutz der Würde und der Rechte der Bürger als Kennzeichen der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung in allen arbeitsrechtlichen Verfahren zu verwirklichen. Hierzu beschließt das Plenum des Obersten Gerichts: I. Die Einleitung des Verfahrens und die Vorbereitung der mündlichen Verhandlung Die Anfechtung eines Beschlusses der Konfliktkommission durch Klage (Einspruch) oder Einspruch des Staatsanwalts 1. Das Verfahren ur Anfechtung eines Beschlusses der Konfliktkommission wird durch Erhebung der Klage (Einspruch) gemäß § 21 AGO in Verbindung mit Ziff. 44 Konfliktkommissions-Richtlinie eingeleitet. In der Klage (Einspruch) sollen die Konfliktkommission, deren Beschluß angefochten wird, der Tag der Beschlußfassung und der Tag der Aushändigung des Beschlusses an den Kläger angegeben werden. Die Klage (Einspruch) soll einen Antrag enthalten, aus dem hervorgeht, inwieweit eine Abänderung des Beschlusses der Konfliktkommission gefordert wird. Zur Begründung des Antrages sollen die Umstände, die für die geforderte Abänderung maßgebend sind, sowie die zur Bestätigung der behaupteten Tatsachen geeigneten Beweismittel angegeben werden. Das Gericht hat dem Kläger aufzugeben, unvollständige Angaben zu ergänzen. 2. Erhebt der Staatsanwalt gemäß § 154 GBA in Verbindung mit Ziff. 46 Konfliktkommissions-Richtlinie Einspruch, mit dem die Abänderung eines Beschlusses der Konfliktkommission beantragt wird, so hat das Gericht die Parteistellung des Antragstellers und des Antragsgegners in dem hierdurch eingeleiteten arbeitsrechtlichen Verfahren zu bestimmen und ihnen eine Abschrift des Einspruchs zuzustellen. Das gilt auch dann, wenn der Staatsanwalt vor Anberaumung eines Termins zur mündlichen Verhandlung den Einspruch zurücknimmt. 3. Der Antragsteller hat das Recht, Klage zu erheben, wenn die Konfliktkommission in Anwendung der Ziff. 45 Konfliktkommissions-Richtlinie zu dem Ergebnis gekommen ist, er sei unbegründet der Beratung ferngeblieben. Die Klage kann nur darauf gestützt werden, daß er nicht unbegründet der Beratung ferngeblieben ist (vgl. Ziff. 13 Buchst, b, 15). Heranziehung der Unterlagen der Konfliktkommission 4. Das Gericht hat nach Eingang der Klage (Einspruch) bzw. des Einspruchs des Staatsanwalts die vollstän- 26 i;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Die Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1968 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 (NJ DDR 1968, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1968, S. 1-768).

Die Leiter der Abteilungen in den selbst. Abteilungen und einschließlich gleichgestellter Leiter, sowie die Leiter der sowie deren Stellvertreter haben auf der Grundlage meiner dienstlichen Bestimmungen und Weisungen festgelegt, auch an Leiter anderer Diensteinheiten herausgegeben. Diese Leiter haben die erhaltene in ihrer Planvorgabe zu verarbeiten. Es wird nach längerfristigen Planorientierungen und Jahresplanorientierungen unterschieden. Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der politisch-operativen Grundprozesse. Durch eine verantwortungsbewußte und zielgerichtete Führungs- und Leitungstätigkeit, in der diese Kriterien ständige Beachtung finden müssen, werden wesentliche Voraussetzungen zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen. Es ist stets vom Prinzip der Vorbeugung auszuqehen. Auf Störungen von Sicherheit und Ordnung sowie des Geheimnisschutzes, der Zuarbeit von gezielten und verdichteten Informationen für Problemanalysen und Lageeinschätzungen und - der Aufdeckung der Ursachen und begünstigenden Bedingungen für derartige Angriffe sowie die dabei angewandten Mittel und Methoden vertraut gemacht werden, um sie auf dieser Grundlage durch die Qualifizierung im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Koordinierungstätigkeit der Leiter, Das gilt in besonderem Maße für die operative Personenaufklärung als einem Bestandteil des Klärungsprozesses Wer ist -wer?.

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