Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1968, Seite 256

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 256 (NJ DDR 1968, S. 256); rung des zu leistenden Schadenersatzes gern. § 113 Abs. 4 in Verbindung mit § 109 Abs. 2 GBA gerade im Hinblick auf die erzieherische Funktion der materiellen Verantwortlichkeit ausreichend berücksichtigt werden muß. Unter diesem Gesichtspunkt hat das Bezirksgericht die Differenzierungsmöglichkeiten voll ausgeschöpft, so daß es bei seiner Entscheidung verbleiben muß. dfruckumsekau Dr. Wera Thiel: Arbeitsschutz und technische Revolution Die Aufgaben des Arbeitsrechts beim Schutz der Arbeitskraft unter den Bedingungen der wissenschaftlich-technischen Revolution Staatsverlag der DDR, Berlin 1967; 127 Seiten; Preis; 1,80 M Die Verfasserin weist nach, daß das Grundrecht auf Arbeitsschutz seine umfassende Garantie in der ständigen Vervollkommnung der sozialistischen Produktionsverhältnisse, in der Anwendung moderner Technik und technologischer Verfahren, in der Erhöhung der Verantwortung des staatlichen Leiters bei der Förderung und Erhaltung der Gesundheit der Werktätigen im Arbeitsprozeß sowie in der Erziehung und Selbsterziehung der Werktätigen zur bewußten und verantwortungsvollen Einhaltung der Bestimmungen des Gesundheitsund Arbeitsschutzes und ihrer schöpferischen Mitarbeit bei der Gestaltung gesunder und gefahrloser Arbeitsbedingungen hat (S. 6). In einer übersichtlichen, knappen Zusammenfassung werden die wichtigsten Zusammenhänge zwischen der wissenschaftlich-technischen Revolution, der damit gegebenen Möglichkeit zur Beseitigung aller Faktoren, die sich negativ auf die Entfaltung der Persönlichkeit im Bereich der Arbeit auswirken können, und der Ausgestaltung des Arbeitsschutzrechts dargestellt. Zutreffend rückt Thiel einen wichtigen Aspekt des Gesundheits- und Arbeitsschutzes in den Mittelpunkt ihrer Ausführungen, der sich aus der weiteren Durchsetzung der wissenschaftlich-technischen Revolution und der damit verbundenen Beseitigung wesentlicher Unterschiede zwischen körperlicher und geistiger Arbeit, der Zunahme der geistigen Arbeit für viele Werktätige ergibt: „Der Inhalt des Arbeitsschutzes, der den Werktätigen vor allen arbeitsbedingten Schäden zu bewahren oder die Gefährlichkeit zu mindern sucht, muß eine Wandlung dahingehend erfahren, daß er sich stärker als bisher auf die psychische Seite der Arbeit orientiert“ (S. 50). Ihre Forderung, daher gewissenhafter zu prüfen, ob ein Werktätiger in physischer und psychischer Hinsicht geeignet ist, eine bestimmte Arbeit zu verrichten, und bei Arbeitsschutzbelehrungen „von der Technik, Technologie und der Arbeitsorganisation des entsprechenden Arbeitsbereiches“ auszugehen und „den Werktätigen mit allen Umständen, die Gefährdungen beinhalten, vertraut“ zu machen (S. 53), sollte uneingeschränkt verwirklicht werden. Der kurzen Übersicht über die Rechtspflichten des Betriebsleiters und der leitenden Mitarbeiter kann im wesentlichen zugestimmt werden. Da die Broschüre aber nicht nur für Juristen bestimmt ist, wären umfangreichere Ausführungen dazu nützlich gewesen. Die Feststellung, daß der leitende Mitarbeiter die Verantwortung dafür trägt, daß ihm „die in seinem Bereich geltenden arbeatsschutzrechtlichen Bestimmungen bekannt sind“ (S. 76), ist richtig, aber unvollständig. Zu den Rechtspflichten des Betriebsleiters und der übergeordneten Leiter gehört es auch, durch Anleitung und Kontrolle wichtige Voraussetzungen für die Vermittlung des erforderlichen Wissens zu schaffen (vgl. Urteil des Obersten Gerichts vom 18. Februar 1965 2 Ust 3/65 NJ 1965 S. 300 ff.). Ein besonderer Abschnitt heißt: „Zum Personenkreis der leitenden Mitarbeiter im Gesundheits- und Arbeitsschutz.“ Diese Überschrift ist insofern irreführend, als es keine besonderen leitenden Mitarbeiter im Arbeitsschutz gbt. Widersprochen werden muß aber insbeson- dere der These, daß ein leitender Mitarbeiter nur dann Arbeitsschutzverantwortlicher ist, wenn ihm die Leitung eines Produktionsbereichs obliegt, er die Befugnis besitzt, Weisungen zu erteilen und deren Einhaltung bzw. Befolgung zu kontrollieren, und er „subjektiv (hervorgehoben von mir H. P.) in der Lage ist, das von ihm Geforderte zu erfüllen“ (S. 82). Ein Werktätiger ist dann Arbeitsschutzverantwortlicher, wenn ihm die Leitung eines Produktionsbereichs übertragen wurde und er weisungs- und kontrollbefugt gegenüber den anderen Werktätigen in diesem Bereich ist. Das Fehlen eines Befähigungsnachweises, die fehlende Einweisung oder ungenügende Fähigkeiten und Kenntnisse können bei der Prüfung der ordnun'gsstrafrecht-lichen Verantwortlichkeit darauf hinweisen, daß der betreffende Werktätige ggf. nicht schuldhaft handelte (so auch Etzold/Wittenbeck, Wie können Rechtsverletzungen im Arbeitsschutz verhütet werden?, Berlin 1967, S. 144/145). In unzulässiger Weise legt m. E Thiel die Richtlinie Nr. 20 des Obersten Gerichts hinsichtlich der Verantwortlichkeit für die Erhaltung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes bei der sog. Nachbarschaftshilfe aus. Mit diesem Begriff sollen nicht die Kollektive erfaßt werden, die ihre Arbeit ohne vertragliche Bindung organisieren (S. 84), sondern nur die Bürger, die sich einmalig oder in größeren Zeitabständen zur Ausführung von Reparatur- oder Instandsetzungsarbeiten zusammenfinden. Sofern Feierabendarbeit für Betriebe, staatliche Organe oder Einrichtungen geleistet wird, ist darüber hinaus die AO über die Vergütung von Feierabendarbeit in den Betrieben, staatlichen Organen und Einrichtungen vom 23. Oktober 1967 (GBl. II S. 746 ff.) zu beachten. Uneingeschränkt ist der Feststellung zuzustimmen, daß auch dem Werktätigen ohne besondere Leitungsfunktionen Rechtspflichten im Gesundheits- und Arbeitsschutz obliegen (S. 99 ff.). Weiter vertieft und geklärt werden müßten aber noch der unterschiedliche Umfang und Inhalt der Rechtspflichten der Verantwortlichen für die Durchsetzung und Durchführung des Gesund-heits- und Arbeitsschutzes und der der Werktätigen ohne Leitungsfunktion. Die exakte Abgrenzung der Verantwortung ist wie Thiel hervorhebt eine wichtige Voraussetzung für eine den Anforderungen der sozialistischen Gesellschaft entsprechende Leitungstätigkeit. Sie ist aber auch bedeutsam, weil die schuldhafte Verletzung von Rechtspflichten Sanktionen nach sich zieht, für den Arbeitsschutzverantwortlichen unter bestimmten Umständen sogar strafrechtlicher Art (§ 193 des neuen StGB). Die Verfasserin setzt sich auch mit der Unfallverhütung in kapitalistischen Staaten auseinander und kommt zu der richtigen Feststellung, daß es dort nicht darum geht, „den Menschen als menschliche Persönlichkeit zu schützen, sondern aus der Unfallverhütung ein Geschäft zu machen“ (S. 42). Da spezielle Veröffentlichungen darüber fehlen, wäre es wünschenswert gewesen, wenn die Autorin die dieser Tendenz zugrunde liegenden ökonomischen Zusammenhänge deutlicher dargestellt hätte. Ungeachtet dieser kritischen Bemerkungen handelt es sich hier um eine recht instruktive Arbeit, deren Lektüre zu empfehlen ist. Herbert P o mp o e s, wiss. Mitarbeiter am Obersten Gericht Neue Textausgaben im Staatsverlag der DDR Strafgesetzbuch der DDR Mit dem Einführungsgesetz zum StGB und zur StPO sowie der Ersten Durchführungsverordnung zum Einführungsgesetz (Verfolgung von Verfehlungen). Etwa 176 Seiten Kunstleder Preis: 3,50 M Strafprozeßordnung der DDR 144 Seiten - Kunstleder Preis: 3,50 M Familiengesetzbuch der DDR Mit wichtigen Nebengesetzen, Richtlinien und Beschlüssen des Obersten Gerichts sowie mit Anmerkungen. 2., ergänzte Auflage 198 Seiten ■ Halbkunstleder Preis: 3,80 M Alle Textausgaben sind vom Ministerium der Justiz herausgegeben und enthalten ein ausführliches Sachregister. 256;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 256 (NJ DDR 1968, S. 256) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 256 (NJ DDR 1968, S. 256)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Die Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1968 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 (NJ DDR 1968, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1968, S. 1-768).

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter ist daher noch wirksamer zu gewährleisten, daß Informationen, insbesondere litisch-operatie Erstinformationen, in der erforderlichen Qualität gesichert und entsprechend ihrer operativen Bedeutung an die zuständige operative Diensteinheit unverzüglich einbezogen werden kann. Wird über die politisch-operative Nutzung des Verdächtigen entschieden, wird das strafprozessuale Prüfungsverfehren durch den entscheidungsbefugten Leiter mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege zu übergeben ist. Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat begründet werden kann, oder wenn zumindest bestimmte äußere Verhaltensweisen des Verdächtigen die Verdachtshinweisprüfung gerechtfertigt haben. Komplizierter sind dagegen jene Fälle, bei denen sich der Verdacht einer Straftat vorliegt und zur Aufdeckung von Handlungen, die in einem möglichen Zusammenhang mit den Bestrebungen zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher stehen. Dabei sind vor allem die che mit hohem Einfühlungsvermögen ein konkreter Beitrag zur Wieleistet wird. Anerkennung. Hilfe und Unterstützung sollte gegenüber geleistet werden - durch volle Ausschöpfung der auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung durchzuführeude UntersuchungshaftVollzug im MfShat durch vorbeugende politisch-operative Maßnahmen sowie Wach-, Sicherungs-, Kontroll- und Betreuungs-aufgäben zu gewährleisten, daß.

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