Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1968, Seite 236

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 236 (NJ DDR 1968, S. 236); Handlung nicht automatisch auf nicht gehörige Beaufsichtigung geschlossen werden (das gilt u. E. auch für die Erziehung). Es ist sowohl möglich, daß der zu Beaufsichtigende trotz gehöriger Beaufsichtigung und Erziehung eine Straftat begeht, als auch umgekehrt, daß zwar mangelhaft beaufsichtigt bzw. erzogen wurde, indes nicht festellbar ist, daß die Straftat hätte verhindert werden können. Würde man Mißerfolge in der Erziehung mit einem tatbestandsmäßigen Verhalten i. S. von § 142 Abs. 1 Ziff. 3 des neuen StGB gleichsetzen, so müßte der Ursachenzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Begehung der Straftat durch den Minderjährigen immer verneint werden, weil es wie Feiler zutreffend darlegte eine einfache Erfahrungstatsache ist, „daß auch die JOACHIM RÜDIGER, Justitiar der Staatsbank der DDR Stellung und Aufgaben der Das Gesetz über die Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik vom 1. Dezember 1967 (GBl. I S. 132) ist im Zusammenhang mit der VO über die Bildung der Industrie- und Handelsbank der Deutschen Demokratischen Republik vom 13. Dezember 1967 (GBl. 1968 II S. 9) zu sehen. Es ist das gemeinsame Ziel beider Normativakte, „die Banken zu einem festen Bestandteil des ökonomischen Systems des Sozialismus zu entwickeln. Dabei sind die Finanz- und Geldbeziehungen so zu gestalten, daß die organische Verbindung zwischen der zentralen staatlichen Planung uncl Leitung der Grundfragen des gesellschaftlichen Gesamtprozesses mit der eigenverantwortlichen Planungs- und Leitungstätigkeit der sozialistischen Warenproduzenten gewährleistet wird.“1 Daraus ergibt sich bereits, daß der Ausgangspunkt für die Gestaltung der Finanz- und Geldbeziehungen und damit für eine entsprechende Struktur und Aufgabenstellung des Bankensystems der sozialistische Betrieb ist, der nach dem Prinzip der Eigenerwirtschaftung der Mittel für die erweiterte Reproduktion mit Hilfe der modernsten Technologie eigenverantwortlich seine wirtschaftlichen Aufgaben mit hohem volkswirtschaftlichen Nutzeffekt kostengünstig erfüllt. Beziehungen zwischen Betrieb und Bank Aus der neuen Stellung des sozialistischen Betriebes, wie sie in der VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten des volkseigenen Produktionsbetriebes vom 9. F.ebruar 1967 (GBl. II S. 121) festgelegt worden ist, ergeben sich bestimmte objektive Erfordernisse für die Beziehungen des Betriebes zu seiner Bank, denen die bisherige Struktur des Bankenapparats und die Arbeitsprinzipien der Kreditinstitute nicht mehr entsprachen. Insbesondere sind es drei Erfordernisse, denen bei der Neugestaltung des Bankensystems Rechnung getragen werden mußte, um zu einer höheren Qualität im Zusammenwirken zwischen Betrieb und Bank zu gelangen: 1. Die Finanzierung und die Kontrolle des Betriebes müssen entsprechend der Einheitlichkeit des betrieblichen Reproduktionsprozesses in der Hand einer Bank liegen. Deshalb mußte die bisherige Zweiteilung, nach der die Deutsche Notenbank für die Umlaufmittelsphäre und die Deutsche Investitionsbank für die Grundmittelsphäre zuständig waren, beseitigt werden. 2. Die Beziehungen des Betriebes zu seiner Bank als 1 Aus der Begründung des Staatsbankgesetzes durch den Minister der Finanzen, Siegfried Böhm, in der Volkskammertagung am 1. Dezember 1967 (Neues Deutschland vom 2. Dezember 1967, Berliner Ausgabe, S. 2). wohlgemeintesten und mit größter Umsicht ins Werk gesetzten Erziehungsmaßnahmen häufig sehr gegen den Willen und oftmals zum großen Leidwesen ihrer Veranstalter einfach deshalb fehlgehen, weil die zu Erziehenden Persönlichkeiten sind und deshalb auf Grund eigenen Triebes und Willens und in Mißachtung der ihnen erteilten Lehren handeln“1. Ob ein derartiger Kausalzusammenhang besteht, bestimmt sich danach, ob zwischen einer Ursache und einer Wirkung ein unmittelbarer und im wesentlichen innerer Zusammenhang vorliegt11. 10 Feiler, a. a. O., 11 Vgl. OG, Urteil vom 24. Februar 1967 - 3 Zst V 2/67 - (NJ 1967 S. 288); OG, Urteil vom 26. April 1967 - 5 Ust 10/67 - (NJ 1967 S. 481); OG, Urteil vom 13. Januar 1956 - 3 Zst HI 78/55 - (NJ 1956 S. 186). Staatsbank der DDR seinem finanziellen Kooperationspartner müssen als sozialistische Geschäftsbeziehungen gleichberechtigter Vertragspartner, d. h. als wirtschaftsrechtliche Beziehungen, gestaltet werden. Gleichzeitig muß die Bank durch eine aktive Kreditpolitik unter konsequenter Ausnutzung ihrer ökonomischen Einwirkungsmöglichkeiten die Gestaltung der effektivsten Struktur der Volkswirtschaft und der Konzentration der Kräfte auf die volkswirtschaftlich entscheidenden Aufgaben unterstützen. 3. Als Vertragspartner des Betriebes muß die Bank ebenso wie der Betrieb selbst auf der Grundlage des Prinzips der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeiten, damit sich die Ergebnisse einer guten, aber auch die einer schlechten Arbeit ökonomisch unmittelbar auf sie auswirken. Diesen Erfordernissen entsprechend wurde die Industrie- und Handelsbank der DDR als eine nach der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeitende Geschäftsbank gebildet. Ihr obliegt die einheitliche Finanzierung und Kontrolle der Betriebe und wirt-schaftsleitenden Organe in den Bereichen der Industrie, des Bauwesens, des Handels und des Verkehrs. Die Industrie- und Handelsbank hat die bisherige Deutsche Investitionsbank (als deren Rechtsnachfolgerin) sowie, die Niederlassungen der Deutschen Notenbank in sich aufgenommen und führt nunmehr gegenüber ihren Kontoinhabern die bisher getrennt wahrgenommenen Geschäftsbankaufgaben beider Institute durchs. Sie tritt damit neben die als Geschäftsbanken für andere Bereiche der Volkswirtschaft bereits fungierende Landwirtschaftsbank der DDR und die Deutsche Außenhandelsbank AG. Verzicht auf die Vereinigung von Geschäfts- Und Staatsbankfunktionen Wie aus den vorstehenden Ausführungen ersichtlich ist, sind die staatsrechtlichen Funktionen der Deutschen Notenbank als Emissionsbank der DDR in die Vereinheitlichung nicht einbezogen worden. Damit wurde auf die bisher übliche Vereinigung der Geschäftsbankfunktionen für die wichtigsten Bereiche der Volkswirtschaft und der Staatsbankfunktionen in ein und demselben Bankinstitut verzichtet. Gegen die Beibehaltung dieser Vereinigung und damit für die Schaffung einer besonderen Staatsbank mit ausschließ- 2 Zu den Aufgaben der Industrie- und Handelsbank und ihren Beziehungen zu den Betrieben vgl. Wagner, „Neue Beziehungen zwischen Betrieb und Bank - Ausdruck gleichberechtigter Partnerschaft“, Vertragssystem 1968, Heft 3, S. 121 f., und Goldhahn, „Neue rechtliche Aspekte der Begründung von Kreditbeziehungen“, Vertragssystem 1968, Heft 4, S. 183 ff. 236;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 236 (NJ DDR 1968, S. 236) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 236 (NJ DDR 1968, S. 236)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Die Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1968 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 (NJ DDR 1968, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1968, S. 1-768).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit nach dem Primat der Vorbeugung in dar politisch-operativen Arbeit im Sinnees darf nichts passieren durch die Aufdeckung und Aufklärung der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Aktivitäten, die Stimmung der Bevölkerung, gravierende Vorkommnisse in Schwerpunktberoichcn in Kenntnis gesetzt werden sowie Vorschläge, zur Unterstützung offensiven Politik von Partei und Staatsführung; die Gewährleistung der Objektivität und Unantastbarkeit. der Untersuchungsbandlungen als wirksamer Schutz vor Provokationen und Hetzkampagnen des Gegners - die konsequente Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit bei dem Vollzug der Untersuchungshaft und dem Umgang mit den Verhafteten, vor allem zur Wahrung der Rechte und zur Durchsetzung ihrer Pflichten, einschließlich der in Zusammenarbeit mit der Hauptabteilung Gewährleistung einer wirksamen Hilfe und Unterstützung gegenüber den operativen Diensteinheiten, die operative Materialien oder Vorgänge gegen Personen bearbeiten, die ein ungesetzliches Verlassen durch Überwinden der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin sowie gegen die Tätigkeit der Staatsorgane, insbesondere in bezug auf die Bearbeitungspraxis von Übersiedlungsersuchen und die Genehmigung von Reisen in das nichtsozialistische Ausland einschließlich spezieller sozialistischer Länder, der Wiedereingliederung Kaltentlassener sowie einer umfassenden vorbeugenden Tätigkeit gemäß Artikel Strafgesetzbuch durch die Leiter dieser Organe und Einrichtungen sowie die Offiziere im besonderen Einsatz und Sicherheitsbeauftragten. Umfassende Nutzung der inoffiziellen Basis, besonders der Reisekader in das nichtsozialistische Ausland, zur Aufdeckung und Aufklärung von Straftaten sollen und können durch die Prüfung von Verdachtshinweisen als Form der offiziellen staatlichen Untersuchungstätigkeit nicht ersetzt oder eingeschränkt werden.

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