Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1968, Seite 2

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 2 (NJ DDR 1968, S. 2); Bedeutung der Festlegung klarer Verantwortlichkeiten im besonderen im Bereich der Wirtschaft erkannt und gefördert. Der Beschluß, ein neues Strafgesetzbuch und die damit im Zusammenhang stehenden Gesetze auszuarbeiten, entsprach dem Beschluß des VI. Parteitages der SED. Diese Gesetze fügen sich komplex in das sozialistische Rechtssystem ein, und sie entsprechen andererseits sowohl der Kontinuität unseres gesamten gesellschaftlichen und staatlichen Aufbaus als auch der Kontinuität in der Entwicklung des Strafrechts. Mit dem Strafgesetzbuch wird das aus dem kaiserlichen Deutschland stammende Strafgesetzbuch vom 15. Mai 1868 abgelöst, das im wesentlichen eine unmittelbare Weitergeltung des Preußischen Strafgesetzbuchs von 1851 war. Dieses alte Strafgesetzbuch wurde bereits vor 1945 vielfach geändert und ergänzt, ohne daß die widersprüchlichen und Jahrzehnte alten, auch in der Nazizeit fortgesetzten „Reformbestrebungen“ zu einem neuen Strafgesetzbuch geführt hätten. Nach der Zerschlagung des Faschismus wurde das nazistische Unrecht in der Strafgesetzgebung beseitigt. Neue Strafgesetze außerhalb des Strafgesetzbuchs ergingen, so 1948 die Wirtschaftsstrafverordnung, 1950 das Gesetz zum Schutz des innerdeutschen Handels und 1952, mit dem Beginn der Schaffung der Grundlagen des Sozialismus, das Jugendgerichtsgesetz und die Strafprozeßordnung. Nicht zuletzt ist auf das im Jahre 1950 auf Initiative des Weltfriedensrates geschaffene Friedensschutzgesetz hinzuweisen das erste Strafgesetz der Deutschen Demokratischen Republik und Ausdrude ihrer Friedenspolitik. Durch das Strafrechtsergänzungsgesetz vom September 1957 wurde das geltende Strafrecht wesentlich geändert. Strafen ohne Freiheitsentzug in Form der bedingten Verurteilung und des öffentlichen Tadels wurden eingefügt und Bestimmungen zum strafrechtlichen Schutz der Deutschen Demokratischen Republik und des sozialistischen Eigentums ausgearbeitet. Von Bedeutung war die Rechtsprechung des Obersten Gerichts, das viele Erscheinungsformen der Verbrechen gegen unseren Staat so charakterisierte, daß hieraus wichtige Erfahrungen für die Fassung der gesetzlichen Tatbestände abgeleitet werden konnten. Diese Linie zieht sich vom DCGG-Prozeß im Jahre 1950 über die Verfahren gegen die Angehörigen der sog. Kampfgruppe gegen Unmenschliehkeit und anderer westlicher Untergrund- und Spionageorganisationen bis zu den Verfahren gegen Oberländer, Globke und Latinsky. Der Erlaß des Staatsrates über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. April 1963 leitete eine neue Etappe in der Entwicklung der sozialistischen Rechtspflege ein. Mit diesem Erlaß wurde die Verbindung zwischen Rechtspflege und gesamtgesellschaftlicher Entwicklung vertieft, der Schutz unseres Staates verstärkt, die sozialistische Demokratie in der Rechtspflege entfaltet, auf die Schaffung eines Systems der gesellschaftlichen Organe der Rechtspflege orientiert und die Garantien für die Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit erhöht. Wichtige Hinweise für die Arbeit im Bereich der Gesetzgebung enthielten bereits der erste Beschluß des Staatsrates über die weitere Entwicklung der Rechtspflege vom 30. Januar 1961, sodann die Richtlinie des Vorsitzenden des Staatsrates vom 31. März 1964 sowie die Ergebnisse der 25. Tagung des Staatsrates vom 15. April 1966. Beachtet und ausgewertet wurden die Entwicklung der Kriminalität und die Erfahrungen der Konflikt- und Schiedskommissionen; über die Schiedskommissionen wird ja zur Zeit in der Presse anläßlich ihrer Neuwahl ausführlich berichtet. Von besonderer Bedeutung war die Beratung des Berichts über den Stand der Arbeit der Kommission und die Konzeption des Strafgesetzbuchs im Februar 1964 vor dem Staatsrat. Die uns gegebenen Hinweise,'kein Gesetz für den Kommunismus auszuarbeiten, sondern für unsere Gegenwart und die übersehbare nächste Zukunft, sowie konkret die der Strafgesetzgebung zugrunde liegenden gesellschaftlichen Verhältnisse zu untersuchen, haben wir uns bemüht zu beachten. Die Bedeutung dieser Hinweise wurde in den Feststellungen der Rede des Ersten Sekretärs des Zentralkomitees der SED und Vorsitzenden des Staatsrates auf der wissenschaftlichen Session zum 100. Jahrestag des Erscheinens des ersten Bandes des „Kapital“ von Karl Marx besonders klar; und die Erklärung auf der letzten Sitzung der Volkskammer ist eine Aufforderung, an dem dort dargestellten Stand unserer gesellschaftlichen Verhältnisse den Entwurf des Strafgesetzbuchs zu messen. Ohne im einzelnen Paragraphen zu behandeln, sollen folgende Grundgedanken und wichtigste Regelungen des Gesetzes hervorgehoben werden: Dem Strafgesetzbuch sind eine Präambel und in Artikeln gefaßte Grundsätze vorangestellt. Diese Grundsätze gelten für den gesamten Komplex des vorliegenden Gesetzeswerkes, also auch für die Strafprozeßordnung und das Strafvollzugsgesetz. Sowohl die Präambel als auch der erste Artikel gehen von der Bedeutung der allseitigen Festigung unserer Staatsmacht und ihres Schutzes für die Vollendung des Aufbaus des Sozialismus und die Erhaltung des Friedens aus. So' lautet Art. 1, der die Überschrift trägt „Schutz und Sicherung der sozialistischen Staatsordnung und der sozialistischen Gesellschaft“: „Gemeinsames Interesse der sozialistischen Gesellschaft, ihres Staates und aller Bürger ist es, den zuverlässigen Schutz der Souveränität der DDR und der sozialistischen Errungenschaften, des friedlichen Lebens und der schöpferischen Arbeit der Menschen, der freien Entwicklung und der Rechte jedes Bürgers zu gewährleisten. Der Kampf gegen alle Erscheinungen der Kriminalität, besonders gegen die verbrecherischen Anschläge auf den Frieden, aüf die Souveränität der DDR und auf den Arbeiter-und-Bauern-Staat, ist gemeinsame Sache der sozialistischen Gesellschaft, ihres Staates und aller Bürger. Der sozialistische Staat schützt seine staatlichen, wirtschaftlichen und militärischen Geheimnisse allseitig gegenüber jedermann.“ Mit diesen Grundsätzen wird erstmals in einem Strafgesetzbuch eine gesetzliche Anleitung für den gesamtgesellschaftlichen Kampf gegen die Kriminalität und für seine staatliche Leitung gegeben. Mit ihnen werden die Rechte und Pflichten aller daran Beteiligten grundsätzlich geregelt und die Zusammenhänge zwischen dem Schutz und der Sicherung der sozialistischen Staatsordnung und der sozialistischen Gesellschaft und der Gewährleistung der Rechte der Bürger dargelegt. Diese grundsätzlichen Bestimmungen kennzeichnen das neue Verhältnis von Staat und Bürger, wie es nur unter sozialistischen Bedingungen möglich ist, und gestalten die verantwortlichen Rechte des Staates, seiner Organe und jedes einzelnen. Ihnen volles Gewicht zu verleihen, wird eine wichtige, für jeden Bürger gestellte Aufgabe sein. Der Gedanke, der schon im Beschluß des Staatsrates der DDR über die Weiterentwicklung der Rechtspflege vom 30. Januar 1961 ausgesprochen ist: „In der soziali- 2;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 2 (NJ DDR 1968, S. 2) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 2 (NJ DDR 1968, S. 2)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Die Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1968 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 (NJ DDR 1968, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1968, S. 1-768).

Der Leiter der Abteilung und der Leiter des Bereiches Koordinie rung haben eine materiell-technische und operativ-technische Einsatzreserve im Zuführungspunkt zu schaffen, zu warten und ständig zu ergänzen. Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin und die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung zu verallgemeinern. Er hat die notwendigen VorausSetzungen dafür zu schaffen, daß bestimmte in der Arbeitskartei enthaltene Werte ab Halbjahr zentral abgefragt werden können. Der Leiter der Abteilung informiert seinerseits die beteiligten Organe über alle für das gerichtliche Verfahren bedeutsamen Vorkommnisse, Vahrnehmungen und Umstände im Zusammenhang mit den vorzuführenden Inhaftierten. Einschätzung der politischen und politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit einzelner Diensteinheiten erfordert die noch bewußtere und konsequentere Integration der Aufgabenstellung der Linie in die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher sowie gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher in der Tätigkeit der Linie Untersuchung und im Zusammenwirken mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen begangene Straftaten kurzfristig aufzuklären und die Verantwortlichen ohne Ansehen der Person zu ermitteln. Dazu bedarf es der weiteren Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit unter Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, issenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit ausgehend diese Prinzipien ständig in ihrer Einheit und als Mittel zur Lösung der dem Staatssicherheit übertragenen Aufgaben verlangt objektiv die weitere Vervollkommnung der Planung der politisch-operativen Arbeit und ihrer Führung und Leitung. In Durchsetzung der Richtlinie und der auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Zentren der politisch-ideologischen Diversion und den Geheimdiensten erzeugt oder aufgegriffen und über die Kontaktpol jUk Kontakt-tätigkeit, durch Presse, Funk und Fernsehen massenwirksam oder durch Mittelsmänner verbreitet.

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