Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1968, Seite 161

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 161 (NJ DDR 1968, S. 161); N U M M E R 6 JAHRGANG 22 ZEITSCHRIFT FUR RECHT ncueIustiz FUR RECHT UND RECHTSWI BERLIN 1968 2. MARZHEFT UND RECHTSWISSENSCHAFT Pro/. Dr. habil. EBERHARD POPPE, Prorektor der Martin-Luther-Universität Halle Grundrechte und -pflichten der Bürger im Verfassungsentwurf und die Menschenrechtsdeklaration der UNO Das Jahr 1968 ist von der Organisation der Vereinten Nationen zum Jahr der Menschenrechte erklärt worden. Äußerer Anlaß dafür ist der 20. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die am 10. Dezember 1948 von der UN-Vollversammlung angenommen wurde. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Menschenrechtsdeklaration) wurde verkündet „als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung dieser Rechte und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende Maßnahmen im nationalen und internationalen Bereich ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Verwirklichung bei der Bevölkerung sowohl der Mitgliedstaaten wie der ihrer Oberhoheit unterstehenden Gebiete zu gewährleisten“1. Die UNO-Menschenrechtsdeklaration ist, obwohl sie keine verbindliche Völkerrechtsregel darstellt2, „als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal“ dennoch ein Dokument von zwingender politisch-moralischer Kraft. In der Deklaration wie auch in den sie präzisierenden, von der XXI. UN-Vollversammlung am 16. Dezember 1966 verabschiedeten Menschenrechtskonventionen3 werden Ziele (Ideale) postuliert, die zugleich ureigene Ziele des Sozialismus sind und vielfach überhaupt erst unter den Bedingungen der sozialistischen Gesellschaftsordnung für alle Menschen verwirklicht werden können. Die Verwirklichung der Menschenrechte ist eine dem Sozialismus immanente Zielstellung und war es z. B. in der Sowjetunion auch schon vor der Verkündung der UNO-Deklaration. Es ist ein glückliches Zusammentreffen, daß in diesem Jahr der Menschenrechte in der Deutschen Demokratischen Republik dem gesamten Volk der Entwurf einer neuen, sozialistischen Verfassung zur Diskussion unterbreitet wurde. Dieser Entwurf, vor allem das Kapitel über die Grundrechte und Grundpflichten der Bürger, steht in voller Übereinstimmung mit der Menschenrechtsdeklaration und widerspiegelt die Verfassungswirklichkeit unseres Staates, die u. a. durch eine aktive Verwirklichung der Menschenrechte charakterisiert wird. Der Verfassungsentwurf ist somit gleichermaßen Rechenschaftslegung über die Entwicklung der Gesellschaft und des Menschen im Verlaufe einer fast 20jäh-rigen revolutionären, antifaschistisch-demokratischen und sozialistischen Umwälzung in der Deutschen Demo- 1 Aus der Präambel der Menschenrechtsdeklaration. Zitiert nach Graefrath, Die Vereinten Nationen und die Menschenrechte, Berlin 1956, S. 123 ff. 3 Vgl. dazu Graefrath, a. a. O., S. 77 ff. 9 Es handelt sich um die in der Resolution 2200 (XXI) verabschiedete Konvention über Bürgerrechte und politische Rechte und die Konvention über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Vgl. dazu Graefrath, „Die Menschenrechtskonventionen der Vereinten Nationen“, in: UNO-Bilanz 66/67, Berlin 1967, S. 95 ff. kratischen Republik wie auch Programm der staatlichen und gesellschaftlichen, ökonomischen und geistig-kulturellen Entwicklung und der weiteren Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit. Die sozialistische Gesellschafts- und Staatsordnung der DDR verbürgt, daß die Menschenrechtsdeklaration wie allgemein anerkanntes, dem Frieden und der friedlichen Zusammenarbeit der Völker dienendes Völkerrecht befolgt wird. Die verfassungsmäßig gesicherte politische und ökonomische Macht des werktätigen Volkes ist in der DDR die entscheidende Grundlage für die Verwirklichung der Menschenrechtserklärung von 1948. In diesem Sinne heißt es in Art. 2 Abs. 1 des Verfassungsentwurfs : „Alle politische Macht in der Deutschen Demokratischen Republik wird von den Werktätigen ausgeübt. Der Mensch steht im Mittelpunkt aller Bemühungen der sozialistischen Gesellschaft und ihres Staates.“ Und der Inhalt der Machtausübung wird in Art. 4 des Verfassungsentwurfs folgendermaßen bestimmt: „Alle Macht dient dem Wohle des Volkes. Sie sichert sein friedliches Leben, schützt die sozialistische Gesellschaft und gewährleistet die planmäßige Steigerung des Lebensstandards, die freie Entwicklung des Menschen, wahrt seine Würde und garantiert die in dieser Verfassung verbürgten Rechte.“ Weil das Volk die Macht selbst ausübt, kann diese Macht seinem Wohl dienen,' können die in der Menschenrechtserklärung und in den Menschenrechtskonventionen garantierten demokratischen Prinzipien in der DDR verwirklicht werden. Das zeigen die Bestimmungen über die Grundrechte und. Grundpflichten der Bürger im Verfassungsentwurf. Macht der Werktätigen Garantie der Grundrechte Der Verfassungsentwurf geht konsequent von der Tatsache aus, daß die Bürger als Träger der Macht und als Gestalter der Gesellschaft, des Staates und ihres eigenen Lebens dazu auch durch entsprechende Rechte befähigt sein müssen. Der Vorsitzende des Staatsrates der DDR, Walter Ulbricht, legte vor der Volkskammer dar, daß die Grundrechte der Bürger im Verfassungsentwurf einen zentralen Platz einnehmen und daß diese Rechte „alle Bürger unserer Deutschen Demokratischen Republik befähigen mögen, aktiv und bewußt ihr Leben und damit ihren sozialistischen Staat zu gestalten“4. Die Praxis unserer gesellschaftlichen und staatlichen Entwicklung in den letzten 20 Jahren hat bewiesen, daß die gesellschaftliche und staatliche Macht voll in den Dienst der Entfaltung des sozialistischen Menschen ge- 4 Die Verfassung des sozialistischen Staates deutscher Nation (Materialien der 7. Tagung der Volkskammer der DDR), Schriftenreihe: Aus der Tätigkeit der Volkskammer und ihrer Ausschüsse, Heft 5, 5. Wahlperiode, Berlin 1968, S. 25. 161;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Die Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1968 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 (NJ DDR 1968, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1968, S. 1-768).

Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der Referate Auswertung der der erreichte Stand bei der Unterstützung der Vorgangsbear-beitung analysiert und auf dieser sowie auf der Grundlage der objektiven Erfordernisse Empfehlungen für die weitere Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der richten, rechtzeitig aufzuklären und alle feindlich negativen Handlungen der imperialistischen Geheimdienste und ihrer Agenturen zu entlarven. Darüber hinaus jegliche staatsfeindliche Tätigkeit, die sich gegen die politischen und ökonomischen Grundlagen der Macht der Arbeiterklasse richten, zu unterbinden. Das Staatssicherheit hat weiterhin seine Arbeit auf die Überwachung Straftat begünstigender Bedingungen und Umstände sowie zur Schadensverhütung; die effektive Zusammenarbeit mit anderen operativen Diensteinheiten das evtl, erforderliche Zusammenwirken mit staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen, die zur Herausarbeitung und Durchsetzung bedeutsamer Sicherheitserfordernisse, zum Erarbeiten operativ bedeutsamer Informationen über die Lage im Verantwortungsbereich sowie zur Legendicrung operativer Kräfte, Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern. Gleichzeitig ist damit ein mögliches Abstimmen in Bezug auf Aussagen vor dem Gericht mit aller Konsequenz zu unterbinden.

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