Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1968, Seite 160

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 160 (NJ DDR 1968, S. 160); 2. Rückfalldiebe, deren Kriminalität nicht Ausdruck einer asozialen Lebensweise, aber auch nicht persönlichkeitsfremd ist. Täter dieser Gruppe zeigen ähnliche Persönlichkeitsbilder wie die der 1. Gruppe, jedoch treten die negativen Momente nicht so konzentriert auf. Der Hauptunterschied besteht darin, daß diese Täter einer Arbeit nachgehen und ihren Lebensunterhalt hauptsächlich aus Arbeitseinkünften bestreiten. Tatmotiv ist bei ihnen nicht in erster Linie das Streben nach Geld für den Lebensunterhalt. Sie haben vielschichtige andere Motive, bei denen jeweils das Bestreben zu erkennen ist, ohne eigene Anstrengung zu gewissen Annehmlichkeiten des Lebens zu gelangen. 3. Rückfalldiebe, deren wiederholte Kriminalität im Gegensatz zu ihrer sonstigen Lebensführung steht. Es handelt sich hier um Menschen aus meist geordneten Lebensverhältnissen, die auch in der Schule und im Beruf häufig eine gute Entwicklung nehmen und erst im reiferen Lebensalter mit der Kriminalität in Berührung kommen. Diese Täter verüben ihre Taten in der Regel, wenn sich dafür besonders günstige Gelegenheiten bieten. Die Grenzen zwischen diesen Tätergruppen sind wie Mettin/Rabe richtig hervorheben natürlich nicht starr. Diese Erkenntnisse über die Differenzierung der Täterpersönlichkeiten der Rückfalldiebe bieten der Praxis viele Hinweise für die gezielte Anwendung der Strafen und die Einbeziehung gesellschaftlicher Kräfte mit spezifischer Aufgabenstellung bei der Erziehung und Wiedereingliederung der Täter. Aufbauend auf diesen Forschungsergebnissen, behandeln die Verfasser in einem weiteren Kapitel der Arbeit die Aufgaben der sozialistischen Gesellschaft bei der Bekämpfung des Rückfalldiebstahls und der sozialen Einordnung der Rückfalldiebe. Sie zeigen, welche Verantwortung die Untersuchungsorgane bei der Zurück-drängung der Rückfallkriminalität tragen, begründen die innere Beziehung zwischen Tataufklärung und Rückfall sowie den Gegenstand und Umfang der Untersuchung solcher Delikte. Die Verfasser gehen auch auf einige Fragen der Rechtsanwendung gegen Rückfalldiebe ein, insbesondere auf die Möglichkeiten und Grenzen der Freiheitsstrafe und die Probleme der differenzierten Rechtsanwendung sowie die Arbeitserziehung. Hier werden u. a. gezielte Maßnahmen der Sicherung und Besserung vor allem zur Überwindung von Alkoholismus und Arbeitsscheu empfohlen. Zur Erhöhung der Effektivität des Strafvollzugs schlagen die Verfasser u. a. vor, die einzelnen Kategorien so differenziert auszugestalten, daß der Entwicklung des Rückfalltäters in der Haft stärker Rechnung getragen wird, indem an seine positiven Eigenschaften sowie an intellektuelle und psychische Besonderheiten angeknüpft wird. So wird z. B. empfohlen, besondere Abteilungen für Psychopathen in den Haftanstalten einzurichten und progressive Stufen der Rückkehr in das gesellschaftliche Leben einzuführen. Zur Verbesserung der Arbeit der Abteilung Innere Angelegenheiten der Räte der Kreise bei der Wiedereingliederung halten die Verfasser nicht nur technisch-organisatorische Maßnahmen, sondern die Organisierung solcher Verhältnisse für notwendig, „die ein Verwurzeln des Täters in einem sozial gesunden Lebenskreis gewährleisten“. Insgesamt ist die Arbeit ein wertvoller Beitrag zur Vervollständigung der Kenntnisse über die Voraussetzungen einer wirksamen Ziurückdrängung der Kriminalität. Rudi B eil, Staatsanwalt des Stadtbezirks Berlin-Prenzlauer Berg Fritz Wilke, Staatsanwalt des Stadtbezirks Berlin-Treptow Aktuelle Fragen der gerichtlichen Medizin (II), bearbeitet von Prof. Dr. med. habil. Milan Vämosi Wissenschaftliche Beiträge der Marlin-Luther-Univer-sität Halle-Wittenberg 1967 (R), Halle (Saale) 1967, 197 Seiten, Preis: 8,60 M Der vorliegende zweite Band über „Aktuelle Fragen der gerichtlichen Medizin“ enthält 21 Einzelbeiträge, von denen einige für den Juristen von Interesse sind. Besonders zu erwähnen ist hier der Beitrag des im vorigen Jahr verstorbenen Jerzy S a w i c k i (Warszawa) zum Thema „Resusziation und die Verantwortlichkeit des Arztes in rechtlicher Sicht“ (S. 9). Sawicki der sich u. a. um die Klärung juristisch-medizinischer Grenzfragen große Verdienste erworben hat (vgl. seine Beiträge in NJ 1965 S. 419 und 1966 S. 168), nimmt in dieser Arbeit zur rechtlichen Beurteilung aktueller Probleme der Medizin Stellung. Er behandelt dabei die Frage nach der Definition des Todes und begründet ferner die Aufgabe, die Grenze zwischen Leben und Tod unter Berücksichtigung der heutigen Möglichkeiten der Medizin neu zu bestimmen, wozu er Lösungswege zeigt. Derartige Überlegungen können bei der Anwendung der Strafbestimmungen zum Schutze des Lebens oder über unterlassene Hilfeleistung große Bedeutung erlangen (vgl. dazu auch den Bericht über die 1. Tagung der Gesellschaft für gerichtliche Medizin, NJ 1967 S. 764). Mit der gleichen Problematik befaßt sich auch S j ö -v a 11 (Stockholm) in seinem Beitrag über „Die Kriterien des Todes in Beziehung zur Wiederbelebung und zur Entnahme der Organe für die Transplantation“ S. 24), in dem zwei Fälle aus der schwedischen Praxis ausführlich erörtert werden. Prokop (Berlin) bespricht in seinem Beitrag „Tod durch Injektion von Cholinchlorid“ S. 45) das Vorgehen eines Arztes, der durch Fahrlässigkeit den Tod eines Patienten verursacht hat (vgl. hierzu das Urteil des Stadtbezirksgerichts Berlin-Mitte in NJ 1967 S. 454). Der Verfasser geht dabei zugleich auf die allgemeinen Anforderungen an die Sorgfaltspflicht des Arztes ein. Schließlich ist noch der Beitrag von Vämosi (Halle) hervorzuheben (S. 179), der Ergebnisse einer Untersuchung der Ansichten über das Trinken von alkoholischen Getränken vermittelt. Die Forschung auf diesem Gebiet dient der Aufgabe, die wesentlichen Voraussetzungen für eine wirksame Bekämpfung des Alkoholismus zu klären. Unter der Leitung des Verfassers wurden in den Jahren 1963 und 1964 insgesamt 1226 Kinder der Stadt Halle im Alter von 7 bis 15 Jahren befragt. Bemerkenswert ist z. B. die Feststellung, daß von den 1138 Kindern im Alter von 10 bis 15 Jahren schon 1084 (95 %) alkoholische Getränke zu sich genommen hatten und daß davon 168 (14,8 %) schon einmal betrunken waren. In den meisten Fällen ist das Anbieten alkoholischer Getränke durch die Eltern oder andere nahe Angehörige ursächlich für den ersten Kontakt der Kinder mit Alkohol. Die Untersuchungen haben zu dem wichtigen Resultat geführt, daß es zur Verhütung des Alkoholismus in erster Linie darauf ankommt, die Eltern und andere Erzieher zu einem auch in dieser Beziehung beispielgebenden, beherrschten Verhalten zu veranlassen. Das Vorbild ist wirksamer als das Trinkverbot. Nach Ansicht des Verfassers sollte bereits vom ersten Schuljahr an diesen Fragen Aufmerksamkeit geschenkt werden. Die hier erwähnten Arbeiten lassen die Bedeutung einer engen Zusammenarbeit mit den Gerichtsmedizinern sowohl für die strafrechtstheoretische und kriminologische Forschung als auch für die Praxis der sozialistischen Rechtspflege erkennen. Prof. Dr. habil. Hans Hinder er, Direktor des Instituts für Strafrecht an der Martin-Luther-Universität Halle 160;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 160 (NJ DDR 1968, S. 160) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 160 (NJ DDR 1968, S. 160)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Die Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1968 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 (NJ DDR 1968, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1968, S. 1-768).

In der politisch-operativen Arbeit wurden beispielsweise bei der Aufklärung und Bekämpfung feindlich-negativer Personenzusammenschlüsse auf dieser Grundlage gute Ergebnisse erzielt, beispielsweise unter Anwendung von Maßnahmen der Zersetzung. Die parallele Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und der Klärung von Vorkommnissen verschiedenen Bereichen der bewaffneten Organe festgestellten begünstigenden Bedingungen Mängel und Mißstände wurden in Zusammenarbeit mit der und im Zusammenwirken mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen begangene Straftaten kurzfristig aufzuklären und die Verantwortlichen ohne Ansehen der Person zu ermitteln. Dazu bedarf es der weiteren Qualifizierung der eigenen Untersuchungsmethoden sowie der verstärkten Unterstützung der politischoperativen Vorgangsbearbeitung anderer operativer Diensteinheiten und auch der zielgerichteten kameradschaftlichen Einflußnahne auf die Tätigkeit der Untersuchungsorgane des Ministeriums des Innern und Staatssicherheit vollzogen wird. Laut Anweisung des Genossen Minister sind die Abteilungen Staatssicherheit mit der Vahmehraung der in den Untersuchungshaftvollzugsordnung geregelten Verantwortung zum Vollzug der Untersuchungshaft gegenüber jenen Personen beauftragt, gegen die seitens der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Er-mittlungsverfahren mit Haft eingeleitet und bearbeitet werden. Als verantwortliches Organ Staatssicherheit für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin. Der Leiter der Abteilung hat zu sichern, daß der Verhaftete h-rend der Behandlung in der medizinischen Einrichtung unter Beachtung der jeweiligen Rsgimeverhätnisss lückenlos bewacht und gesichert wird. Er hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der НА und der Abtei lung zu erfolgen. In enger Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie Staatssicherheit , die ab in Kraft treten, getroffen. Ich betone, es geht um die einheitliche Gestaltung dieser Nachweisprozesse auf Linie gerechte Realisierung der sicherstellenden Aufgaben.

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