Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1968, Seite 160

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 160 (NJ DDR 1968, S. 160); 2. Rückfalldiebe, deren Kriminalität nicht Ausdruck einer asozialen Lebensweise, aber auch nicht persönlichkeitsfremd ist. Täter dieser Gruppe zeigen ähnliche Persönlichkeitsbilder wie die der 1. Gruppe, jedoch treten die negativen Momente nicht so konzentriert auf. Der Hauptunterschied besteht darin, daß diese Täter einer Arbeit nachgehen und ihren Lebensunterhalt hauptsächlich aus Arbeitseinkünften bestreiten. Tatmotiv ist bei ihnen nicht in erster Linie das Streben nach Geld für den Lebensunterhalt. Sie haben vielschichtige andere Motive, bei denen jeweils das Bestreben zu erkennen ist, ohne eigene Anstrengung zu gewissen Annehmlichkeiten des Lebens zu gelangen. 3. Rückfalldiebe, deren wiederholte Kriminalität im Gegensatz zu ihrer sonstigen Lebensführung steht. Es handelt sich hier um Menschen aus meist geordneten Lebensverhältnissen, die auch in der Schule und im Beruf häufig eine gute Entwicklung nehmen und erst im reiferen Lebensalter mit der Kriminalität in Berührung kommen. Diese Täter verüben ihre Taten in der Regel, wenn sich dafür besonders günstige Gelegenheiten bieten. Die Grenzen zwischen diesen Tätergruppen sind wie Mettin/Rabe richtig hervorheben natürlich nicht starr. Diese Erkenntnisse über die Differenzierung der Täterpersönlichkeiten der Rückfalldiebe bieten der Praxis viele Hinweise für die gezielte Anwendung der Strafen und die Einbeziehung gesellschaftlicher Kräfte mit spezifischer Aufgabenstellung bei der Erziehung und Wiedereingliederung der Täter. Aufbauend auf diesen Forschungsergebnissen, behandeln die Verfasser in einem weiteren Kapitel der Arbeit die Aufgaben der sozialistischen Gesellschaft bei der Bekämpfung des Rückfalldiebstahls und der sozialen Einordnung der Rückfalldiebe. Sie zeigen, welche Verantwortung die Untersuchungsorgane bei der Zurück-drängung der Rückfallkriminalität tragen, begründen die innere Beziehung zwischen Tataufklärung und Rückfall sowie den Gegenstand und Umfang der Untersuchung solcher Delikte. Die Verfasser gehen auch auf einige Fragen der Rechtsanwendung gegen Rückfalldiebe ein, insbesondere auf die Möglichkeiten und Grenzen der Freiheitsstrafe und die Probleme der differenzierten Rechtsanwendung sowie die Arbeitserziehung. Hier werden u. a. gezielte Maßnahmen der Sicherung und Besserung vor allem zur Überwindung von Alkoholismus und Arbeitsscheu empfohlen. Zur Erhöhung der Effektivität des Strafvollzugs schlagen die Verfasser u. a. vor, die einzelnen Kategorien so differenziert auszugestalten, daß der Entwicklung des Rückfalltäters in der Haft stärker Rechnung getragen wird, indem an seine positiven Eigenschaften sowie an intellektuelle und psychische Besonderheiten angeknüpft wird. So wird z. B. empfohlen, besondere Abteilungen für Psychopathen in den Haftanstalten einzurichten und progressive Stufen der Rückkehr in das gesellschaftliche Leben einzuführen. Zur Verbesserung der Arbeit der Abteilung Innere Angelegenheiten der Räte der Kreise bei der Wiedereingliederung halten die Verfasser nicht nur technisch-organisatorische Maßnahmen, sondern die Organisierung solcher Verhältnisse für notwendig, „die ein Verwurzeln des Täters in einem sozial gesunden Lebenskreis gewährleisten“. Insgesamt ist die Arbeit ein wertvoller Beitrag zur Vervollständigung der Kenntnisse über die Voraussetzungen einer wirksamen Ziurückdrängung der Kriminalität. Rudi B eil, Staatsanwalt des Stadtbezirks Berlin-Prenzlauer Berg Fritz Wilke, Staatsanwalt des Stadtbezirks Berlin-Treptow Aktuelle Fragen der gerichtlichen Medizin (II), bearbeitet von Prof. Dr. med. habil. Milan Vämosi Wissenschaftliche Beiträge der Marlin-Luther-Univer-sität Halle-Wittenberg 1967 (R), Halle (Saale) 1967, 197 Seiten, Preis: 8,60 M Der vorliegende zweite Band über „Aktuelle Fragen der gerichtlichen Medizin“ enthält 21 Einzelbeiträge, von denen einige für den Juristen von Interesse sind. Besonders zu erwähnen ist hier der Beitrag des im vorigen Jahr verstorbenen Jerzy S a w i c k i (Warszawa) zum Thema „Resusziation und die Verantwortlichkeit des Arztes in rechtlicher Sicht“ (S. 9). Sawicki der sich u. a. um die Klärung juristisch-medizinischer Grenzfragen große Verdienste erworben hat (vgl. seine Beiträge in NJ 1965 S. 419 und 1966 S. 168), nimmt in dieser Arbeit zur rechtlichen Beurteilung aktueller Probleme der Medizin Stellung. Er behandelt dabei die Frage nach der Definition des Todes und begründet ferner die Aufgabe, die Grenze zwischen Leben und Tod unter Berücksichtigung der heutigen Möglichkeiten der Medizin neu zu bestimmen, wozu er Lösungswege zeigt. Derartige Überlegungen können bei der Anwendung der Strafbestimmungen zum Schutze des Lebens oder über unterlassene Hilfeleistung große Bedeutung erlangen (vgl. dazu auch den Bericht über die 1. Tagung der Gesellschaft für gerichtliche Medizin, NJ 1967 S. 764). Mit der gleichen Problematik befaßt sich auch S j ö -v a 11 (Stockholm) in seinem Beitrag über „Die Kriterien des Todes in Beziehung zur Wiederbelebung und zur Entnahme der Organe für die Transplantation“ S. 24), in dem zwei Fälle aus der schwedischen Praxis ausführlich erörtert werden. Prokop (Berlin) bespricht in seinem Beitrag „Tod durch Injektion von Cholinchlorid“ S. 45) das Vorgehen eines Arztes, der durch Fahrlässigkeit den Tod eines Patienten verursacht hat (vgl. hierzu das Urteil des Stadtbezirksgerichts Berlin-Mitte in NJ 1967 S. 454). Der Verfasser geht dabei zugleich auf die allgemeinen Anforderungen an die Sorgfaltspflicht des Arztes ein. Schließlich ist noch der Beitrag von Vämosi (Halle) hervorzuheben (S. 179), der Ergebnisse einer Untersuchung der Ansichten über das Trinken von alkoholischen Getränken vermittelt. Die Forschung auf diesem Gebiet dient der Aufgabe, die wesentlichen Voraussetzungen für eine wirksame Bekämpfung des Alkoholismus zu klären. Unter der Leitung des Verfassers wurden in den Jahren 1963 und 1964 insgesamt 1226 Kinder der Stadt Halle im Alter von 7 bis 15 Jahren befragt. Bemerkenswert ist z. B. die Feststellung, daß von den 1138 Kindern im Alter von 10 bis 15 Jahren schon 1084 (95 %) alkoholische Getränke zu sich genommen hatten und daß davon 168 (14,8 %) schon einmal betrunken waren. In den meisten Fällen ist das Anbieten alkoholischer Getränke durch die Eltern oder andere nahe Angehörige ursächlich für den ersten Kontakt der Kinder mit Alkohol. Die Untersuchungen haben zu dem wichtigen Resultat geführt, daß es zur Verhütung des Alkoholismus in erster Linie darauf ankommt, die Eltern und andere Erzieher zu einem auch in dieser Beziehung beispielgebenden, beherrschten Verhalten zu veranlassen. Das Vorbild ist wirksamer als das Trinkverbot. Nach Ansicht des Verfassers sollte bereits vom ersten Schuljahr an diesen Fragen Aufmerksamkeit geschenkt werden. Die hier erwähnten Arbeiten lassen die Bedeutung einer engen Zusammenarbeit mit den Gerichtsmedizinern sowohl für die strafrechtstheoretische und kriminologische Forschung als auch für die Praxis der sozialistischen Rechtspflege erkennen. Prof. Dr. habil. Hans Hinder er, Direktor des Instituts für Strafrecht an der Martin-Luther-Universität Halle 160;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 160 (NJ DDR 1968, S. 160) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 160 (NJ DDR 1968, S. 160)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Die Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1968 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 (NJ DDR 1968, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1968, S. 1-768).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der ZAIG. Schließlich ist im Halbjahr mit der Erarbeitung von Vorschlägen für Themen zentraler, Linien- und Territorialprognosen zu beginnen und sind die entsprechenden vorbereitungsarbeiten für die Erarbeitung von Ersthinweisen oder die Ergänzung bereits vorliegender Informationen Staatssicherheit . Unter Berücksichtigung der spezifischen Funktionen dieser Organe und Einrichtungen und der sich daraus ergebenden differenzierten Möglichkeiten für die Erarbeitung von Koör dinierungaVorschlägen liegt dementsprechend bei den Referatsleitern der Abteilung ХѴ Sie haben im Rahmen dieser Verantwortung die Realisierung der vom Leiter der Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den Untersuchungshaftanstalten gefährdenden verletzenden Handlungen; vorbeugende Verhinderung sowie rechtzeitige Bekämpfung von Geiselnahmen sowiajejicher weiterer terroristischer Gewalthandlungen, die insbesondere mit dem Ziel der Zersetzung oder Verunsicherung feindlicher und anderer negativer Zusammenschlüsse sowie der Unterstützung der Beweisführung bei der Überprüfung von Ersthinweisen, der Entwicklung operativer fr- Ausgangsmaterialien sowie bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen sogenannte gesetzlich fixierte und bewährte Prinzipien der Untersuchungsarbeit gröblichst mißachtet wurden. Das betrifft insbesondere solche Prinzipien wie die gesetzliche, unvoreingenommene Beweisführung, die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Feindtätigkeit und zur Gewährleistung des zuverlässigen Schutzes der staatlichen Sicher heit unter allen operativen Lagebedingungen.

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