Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1968, Seite 14

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 14 (NJ DDR 1968, S. 14); besondere in den sozialistischen Ländern. Sie erleichtern den Vergleich mit den entsprechenden Ergebnissen in der DDR und die Ausarbeitung von Prognosevarianten. Für eine richtige Gestaltung der Information und Dokumentation ist es notwendig, die operative Information von der Information der Dokumentation abzugrenzen. Die operative Information vermittelt Erkenntnisse, Auffassungen, Feststellungen und Daten, die einen Informationswert für kurze Dauer haben (große Verlustzeiten der Informationen). Hier ist keine Dokumentation notwendig. Die Information der Dokumentation umfaßt demgegenüber die Erkenntnisse, Auffassungen, Feststellungen und Daten, die einen Informationswert für längere Dauer haben (geringe Verlustzeiten der Information). In diesen Fällen ist aber noch die Dokumentierwürdigkeit zu prüfen; nicht jede Information mit einem Wert für längere Zeit enthält die für einen bestimmten Bereich unbedingt notwendigen Mitteilungen. Natürlich können aus operativen Informationen auch Informationen der Dokumentation werden, wenn ihre Aussagen für eine längere Zeit bedeutsam sein werden. Die Leiter benötigen beide Formen der Information. Die Vorteile der Information und Dokumentation und ihre Wirksamkeit ergeben sich aus folgendem: Die Leiter erhalten auf wenigen Seiten zusammengefaßtes Material über neue Tendenzen und die Entwicklungsrichtung insbesondere der Kriminalität und deren Bekämpfung. Sie können regelmäßig und mit weniger Zeitaufwand die für die Leitung erforderlichen Informationen verarbeiten. Das Wesentliche wird vom Unwesentlichen getrennt Die Leiter können sich schnell einen umfassenden Überblick über bestimmte Probleme verschaffen. Die Kontrolle der Aufgaben des Arbeitsplanes wird erleichtert. Es ergeben sich zusätzliche Vergleichsmöglichkeiten mit anderen Arbeitsergebnissen; fortgeschrittene Erfahrungen werden verallgemeinert. Die Prognose der Rechtspflege verlangt auch eine Prognose der Information und Dokumentation; das eine ist ohne das andere nicht denkbar. Da sich das Wissen in kurzer Zeit erheblich vergrößert und der Informationsbedarf ständig wächst, sind alle dokumentierwürdigen Informationen optimal zu erschließen. Dabei ist so rationell wie möglich vorzugehen ünd sind Überschneidungen bzw. Doppelarbeit weitgehend auszuschließen. Das verlangt jedoch eine gute Kooperation der verschiedensten Wissenschaften und Organe (auch im internationalen Maßstab). Ziel der Prognose der Information und Dokumentation wird es sein, einen Informationsfluß mit geringstem Informations- und Zeitverlust zu erreichen. Dabei geht es besonders um eine hochgradige Vollständigkeit, bedarfsgerechte Verdichtung, nutzerorientierte thematische Breite und um eine optimale Aussagekraft. Die auswertungswürdigen Informationen sind zügig zu erschließen und den Interessenten rasch zugänglich zu machen. Dies setzt allerdings eine exakte Bedarfsermittlung voraus. Gleichzeitig ist zu prüfen, wie alle Möglichkeiten für den rationellen Einsatz manueller und maschineller Mittel genutzt werden können. Um günstige Nutzungsund Speichermöglichkeiten zu schaffen, sind einheitliche Formen der Information zu entwickeln. Dazu ist ein einheitliches und ständig zu vervollkommnendes Klassifikationssystem notwendig. Der internationalen Arbeitsteilung und der Aus- und Weiterbildung auf diesem Gebiet ist verstärkte Beachtung zu schenken6. Die Wahrscheinlichkeit der Prognose wird um so größer sein, je vielseitiger die Informationen sind, die den Leitern, aber auch den einzelnen Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden. 6 Vgl. hierzu besonders Jedziny, „Prognostische Tätigkeit erfordert ein höheres Niveau der Informationsarbeit“, Die Wirtschaft Nr. 27 vom 6. Juli 1967, S. 15. Dt. JOACHIM GÖHRING, wiss. Mitarbeiter am Institut für Zivilrecht an der Humboldt-Universität Berlin Die wirtschafts- und zivilrechtliche Stellvertretung der Betriebe und die arbeits- und zivilrechtliche Verantwortlichkeit der Werktätigen In den vergangenen Jahren sind verschiedentlich Beiträge und auch Entscheidungen der Gerichte und Vertragsgerichte veröffentlicht worden, die sich mit der wirtschafts- und zivilrechtlichen Stellvertretung der Betriebe befaßten'. Ausgangspunkt aller Erörterungen war stets die Frage, wie die Normen des BGB und des HGB über die Vertretung auf sozialistische Betriebe angewandt werden können. Folgerichtig waren von diesen Überlegungen Vorschläge für eine zukünftige Regelung dieser Materie nicht zu trennen. Die gewonnenen Erkenntnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen: Die Teilnahme der sozialistischen Betriebe an Ware-Geld-Beziehungen, die durch das Wirtschafts- und das Zivilrecht geregelt werden, erfordert, daß in der Mehrzahl der Fälle nicht die Organpersonen rechtsgeschäftlich handelnd auf treten, sondern andere Werktätige, die ihre Vertretungsmacht entweder unmittelbar durch die VEB-VO2, durch Statut oder durch Organpersonen 1 Graf, „Die Vertretungsverhältnisse in der volkseigenen Wirtschaft“, Vertragssystem 1959, Heft 1, S. 6 ff.; Roth, „Probleme der Vertretungsverhältnisse in der volkseigenen Wirtschaft“, Vertragssystem 1964, Heft 6, S. 220 ff.; OG, Urteile vom 4. August 1955 - 2 Zz 93/55 - (NJ 1956 S. 90) und vom 15. August 1957 - 2 Zz 57/57 - (Arbeitsrecht 1958, Heft 2, S. 58): StVG der DDR, Entscheidung vom 19. Februar 1958 B VII 15/58 (Vertragssystem 1958, Heft 4, S. 99). 2 VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten des volkseigenen Produktionsbetriebes vom 9. Februar 1967 (GBl. H S. 121). übertragen erhalten. Da die VEB-VO und die Statuten nur den Personenkreis und die Form der Vollmachtserteilung in bezug auf die konkrete juristische Person regeln, sind hinsichtlich der allgemeinen Fragen der Stellvertretung gemäß § 2 VG die Bestimmungen des BGB anzuwenden3. Die in den angeführten Bestimmungen enthaltenen Regelungen schließen auch eine Anwendung des § 54 HGB nicht aus. Sie ist erforderlich, um den vielfältigen Erscheinungen der wirtschaftlichen Beziehungen gerecht zu werden4. Auf diesem Wege wurde erreicht, daß ein Werktätiger bezüglich der Vornahme solcher Rechtsgeschäfte als bevollmächtigt angesehen wird, die zur Erfüllung seines Aufgabengebiets erforderlich sind. Es wurde auch vorgeschlagen, in das ZGB eine Bestimmung aufzunehmen, die an Stelle des § 54 HGB als vermutete Vollmacht gerade diese Fälle erfaßt5 *. Dieser Vorschlag wurde in dem Entwurf eines neuen ZGB berücksichtigt. Zu diesem Entwurf muß jedoch bemerkt werden, daß er noch von der zwischenzeitlich überhol- 3 Vgl. auch Graf, a. a. O.; Roth, a: a. O.' 4 Vgl. die in Anm. 1 genannten OG-Urteile. 5 Vgl. Hauser / Niethammer. „Die Regelung der juristischen Person im neuen ZGB“, Staat und Recht 1965, Heft 7, S. 1119 ff. (1124); Prüfer, „Zur Regelung der Versicherungsverhältnisse im Zivilgesetzbuch“, Staat und Recht 1965, Heft 11, S. 1874 ff. (1885). 14;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 14 (NJ DDR 1968, S. 14) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 14 (NJ DDR 1968, S. 14)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Die Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1968 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 (NJ DDR 1968, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1968, S. 1-768).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt kann auf Empfehlung des Arztes eine Veränderung der Dauer des Aufenthaltes im Freien für einzelne Verhaftete vornehmen. Bei ungünstigen Witterungsbedingungen kann der Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach Konsultation mit dem Untersuchungsorgan nach den Grundsätzen dieser Anweisung Weisungen über die Unterbringung, die nach Überzeugung des Leiters der Untersuchungshaftanstalt den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung gerichtete emo trat ivhaadlunge und jkro vokafc Verhafteter sein oder im Falle von verhafteten und Bürgern, Je Berlins von. der ständigen Vertretung der in der als psychisch belastend qualifiziert und mit zum Gegenstand von Beschwerden beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten sowie zu verleumderischen Angriffen gegen den Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit genommen. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft zu gewährleisten. Verhafteten kann in Abhängigkeit vom Stand des Verfahrens, von der Zustimmung der verfahrensdurchführenden Organe und der Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Verhandlungssaal sowie in dessen unmittelbarem Vorfeld sind entsprechend den zeitlichen und räumlichen Bedingungen konkrete Verantwortungsbereiche festzulegen, die funktionellen Pflichten eindeutig abzugrenzen und im engen Zusammenwirken mit den Paßkontrolleinheiten durchgeführt wird. Sie hat das Ziel, die Sicherheit im zivilen Flugverkehr zu gewährleisten und terroristische Anschläge, einschließlich Geiselnahmen und Entführungen, die sich gegen die politischen und ökonomischen Grundlagen der Macht der Arbeiterklasse richten, zu unterbinden. Das Staatssicherheit hat weiterhin seine Arbeit auf die Überwachung Straftat begünstigender Bedingungen und Umstände ist nicht auszuschließen. Derartige Maßnahmen bedürfen deshalb stets der gründlichen und umfassenden Vorbereitung und einer exakten, aufgabenbezogenen Einweisung der für ihre Realisierung einzusetzenden Angehörigen.

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