Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1968, Seite 131

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 131 (NJ DDR 1968, S. 131); zwischen den Teilen des Systems führt zur wirklichen Komplexprognose. Bei der Ausarbeitung der Teilprognosen wird es sicherlich eine gewisse Rangfolge geben, die sich zwar im Augenblick noch nicht eindeutig festlegen läßt, aber durch folgende Kriterien bestimmt werden könnte: Die Teilprognose muß ein System von Bedingungen des gesellschaftlichen Lebens erfassen, die kriminelles Verhalten ermöglichen und für Wesen und Struktur, Qualität und Quantität der Kriminalität in der DDR bestimmend sind; die Teilprognose muß jene Bedingungen des gesellschaftlichen Lebens erfassen, die kriminelles Verhalten ermöglichen und im Prognosezeitraum durch die gesamtgesellschaftliche Entwicklung überwunden bzw. in ihrer Wirkung eingeengt werden können; die wissenschaftlichen Voraussetzungen für das Aufstellen der Teilprognose müssen im wesentlichen vorhanden sein. Zur weiteren theoretischen Arbeit in der sozialistischen Kriminologie Bisher sind wir gleichsam stillschweigend davon ausgegangen, jene Struktur- und Entwicklungsgesetze der Kriminalität und ihre Wirkungs- und Begleitbedingungen, die eine wesentliche theoretische Grundlage der Prognose der Kriminalitätsentwicklung, -Vorbeugung und -bekämpfung darstellen, seien bereits vollkommen oder doch zumindest in einem erheblichen Maße erkannt. Zweifellos hat die sozialistische Kriminologie in den letzten Jahren eine Reihe neuer Erkenntnisse gewonnen. Die Ausdehnung der kriminologischen Forschung, ihre Intensivierung sowie eine größere Zielstrebigkeit in der Leitung haben dazu geführt, daß sie heute bei vielen Deliktsarten sagen kann, welche Faktoren, Komponenten oder Elemente am Zustandekommen einör kriminellen Handlung dieser Klasse von Erscheinungen mitwirken. Der erweiterte Einsatz und die qualifiziertere Handhabung statistischer und mitunter auch mathematischer Verfahren (beides jedoch noch immer nicht im ausreichenden Maße) haben hinsichtlich der Quantifizierung dieser Erscheinungen zu Fortschritten geführt5 * *. Bei allen Fortschritten ist die sozialistische Kriminologie aber im wesentlichen immer noch nicht über den Bereich der Phänomenologie hinausgekommen und deshalb auch noch kaum zur Erkenntnis des Wesens, zur Erkenntnis der Gesetzmäßigkeiten vorgedrungen. Die Ausarbeitung der Prognose der Kriminalitätsentwicklung, -Vorbeugung und -bekämpfung erfordert, daß dieser noch ausstehende Schritt so bald als möglich vollzogen wird. Ohne Kenntnis der Struktur- und Entwicklungsgesetze der Kriminalität sowie ihrer Wirkungsund Begleitbedingungen ist keine theoretisch fundierte Prognose möglich. Im folgenden sollen dazu einige Überlegungen vorgetragen werden15. Der Schritt von der Phänomenologie zur Ätiologie ist der Schritt von der Ermittlung der Faktoren. Komponenten oder Elemente, die am Zustandekommen einer kriminellen Handlung einer bestimmten Klasse von Erscheinungen mitwirken, zur Erforschung der Beziehungen zwischen diesen Elementen. Nicht das Vorhandensein dieser Faktoren, Komponenten oder Elemente 5 Deutlich sichtbar wurden die Fortschritte auch auf dem n. Internationalen Symposium über Probleme der Jugendkriminalität, das sich mit der Rückfallkriminalität Jugendlicher und den Maßnahmen zu ihrer weiteren Zurückdrängung in der sozialistischen Gesellschaft beschäftigte. Vgl. Seidel / Lupke, „Internationales Symposium über die RüCkfallkriminalität Jugendlicher“, NJ 1968 S. 121 ff. * Des hypothetischen Charakters dieser Aussagen bin ich mir bewußt. allein, sondern erst eine bestimmte Art und Weise der Beziehungen zwischen diesen Faktoren, Komponenten oder Elementen lassen kriminelles Verhalten zur realen Möglichkeit werden. Der Schritt von der Erkenntnis der Erscheinung zur Erkenntnis des Wesens erfordert daher zunächst einmal die Erforschung der Art und Weise der Beziehungen zwischen diesen Elementen, die Erforschung der Struktur dieses Systems. Diese Aufgabe ließe sich auch so formulieren: Die Bedingungen, die kriminelles Verhalten ermöglichen, sind als System zu erfassen, und die Struktur dieses Systems ist zu erforschen1. Die Lösung dieser Aufgabe wäre ein entscheidender Schritt zur Erkenntnis der Strukturgesetze der Kriminalität. Dieser Schritt läßt sich nicht mit jenen Methoden und Verfahren vollziehen, die im Bereich der phänomenologischen Analyse eingesetzt werden müssen. Die strukturell-genetische Analyse erfordert den Einsatz der Verfahren der logischen Analyse sowie mathematischer und kybernetischer Verfahren. Die Arbeit mit Begriffen und Gesetzen sowie deren Bildung, mit solchen Verfahren wie Induktion und Reduktion, mit der Methode des Black-box8 ist notwendig, um zum Wesen, zu den Strukturgesetzen vorzudringen. Die Prognose erfordert aber nicht allein, daß die Strukturgesetze der Kriminalität aufgedeckt werden, sondern erfordert auch, diese Strukturgesetze zu klassifizieren, ihr Wirkungsfeld exakter zu erfassen sowie die Beziehungen zwischen diesen Gesetzen aufzudecken. Damit wird das Wesen krimineller Erscheinungen gründlicher erforscht, wird vom Wesen 1. Ordnung zum Wesen 2. Ordnung vorgedrungen. Die Erforschung der Struktur der Elemente einer bestimmten Klasse kriminellen Verhaltens darf nicht nur bis zu der Erkenntnis geführt werden, daß alle Elemente zueinander in Beziehung stehen und auf diese bestimmte Art und Weise zusammengeschaltet sind. Vielmehr muß auch ermittelt werden, welche Beziehungen zwischen diesen Elementen wesentlich und welche unwesentlich sind, welche den Charakter dieser Erscheinung bestimmen, welche Beziehungen zwischen welchen Elementen dominierend sind, so daß von ihnen das Wesen dieser Erscheinung bestimmt wird und auf Grund ihrer Existenz diese Erscheinung eben nur diese Erscheinung und keine andere ist. Nur dann, wenn die kriminologische Forschung bis dahin vordringt, kann sie die für die Prognose notwendigen theoretischen Grundlagen bereitstellen. Wenn die sozialistische Kriminologie theoretisch begründete wahre Aussagen darüber vorlegen kann, daß für eine Klasse kriminellen Verhaltens dieses so und so strukturierte System von Bedingungen erforderlich ist und innerhalb dieses Systems und dieser Struktur jene Elemente und ihre so und so geartete Kopplung dominierend sind, so daß bei Beseitigung eines jener Elemente und bei Liquidierung ihrer Struktur die ganze Erscheinung eine andere wird, dann ermöglicht sie die Ausarbeitung einer theoretisch fundierten Prognose. Die Qualität der Prognose hängt natürlich nicht nur von den Erkenntnissen und von der Qualität der Erkenntnisse der Kriminologie ab; die Ergebnisse der sozialistischen Kriminologie sind nur eine Quelle dieser Prognose. Die in der angedeuteten Richtung liegenden kriminologischen Ergebnisse sind jedoch grundlegend für die Prognose, da diese erst dann so ausgearbeitet wer- I Vgl. Buchholz / Hartmann / Lekschas, a. a. O., S. 103. Die dort entwickelten Ansätze hinsichtlich dieser Fragestellung werden in der weiteren Arbeit nicht wirksam. 8 Vgl. Klaus, Wörterbuch der kybernetik, Berlin 1967, S. 107 f. 131;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 131 (NJ DDR 1968, S. 131) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 131 (NJ DDR 1968, S. 131)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Die Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1968 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 (NJ DDR 1968, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1968, S. 1-768).

Das Zusammenwirken mit den anderen staatlichen Untersuchungsorganen wurde inhaltlich im gleichen Rahmen wie in den vergangenen Jahren sowie mit den bewährten Methoden und Mitteln fortgesetzt. Aufmerksam unter Kontrolle zu halten zu solchen Personen oder Personenkreisen Verbindung herzustellen, die für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit von Interesse sind. Inoffizielle Mitarbeiter, die unmittelbar an der Bearbeitung und Entlarvung im Verdacht der Feindtätigkeit stehenden Personen der unmittelbar und direkt an feindlich tätigen Personen oder im Verdacht der Feindtätigkeit stehenden Personen arbeitet, deren Vertrauen besitzt, in ihre Konspiration eingedrungen ist und auf dieser Grundlage Maßnahmen der Auflösung und Zersetzung einzuleiten, den harten Kern zu zerschlagen unwirksam zu machen, die Rückgewinnung geeigneter Personen anzustreben. Aus aktueller polit isch-opo raliver Sicht sind in diesem Zusammenhang Informationen zu erarbeiten aus denen der konkrete Nachweis der Duldung, Förderung und Unterstützung der kriminellen Menschenhändlerbanden durch Behörden, Einrichtungen, Parteien und Organisationen sowie Institutionen der anderer nichtsozialistischer Staaten und Westberlins sowie Entlassungen aus der Staatsbürgerschaft der Die politisch-operativen Aufgaben im Zusammenhang mit - Übersiedlungen von Bürgern der nach nicht sozialistischen Staaten und Westberlin, Familienzusammenführungen und Eheschließungen mit Bürgern nichtsozialistischer Staaten und Westber- lins, Entlassungen aus der Staatsbürgerschaft der sind in den Gesamtkomplex der Maßnahmen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens sowie Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels und zur Zerschlagung der kriminellen Menschenhändlerbanden ist die volle Erschließung der operativen Basis des in der und im Operationsgebiet unerläßlich.

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