Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1968, Seite 13

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 13 (NJ DDR 1968, S. 13); Zur Jbiskussiou Dr. WOLFGANG SEIFART, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR Zur Rolle der Information und Dokumentation bei der prognostischen Tätigkeit der Rechtspflegeorgane Auf die Bedeutung sowohl der Information und Dokumentation als auch der Prognostik wurde in letzter Zeit wiederholt hingewiesen1. Beiden ist gemeinsam, daß sie elementare Bestandteile einer wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit sind. Sie gehören wie die Analyse, Planung, Organisation, Koordinierung und Kontrolle zu den modernen Methoden der sozialistischen Leitung. Zur Verantwortung für die Information und Dokumentation Voraussetzung für eine brauchbare Prognose ist eine maximale Beherrschung der objektiven Entwicklungsgesetze der sozialistischen Gesellschaft und eine konkrete Analyse der bisherigen Entwicklung auf dem betreffenden Forschungsgebiet und in den angrenzenden Bereichen. Die dafür notwendige Information ist daher nicht nur auf ein eng begrenztes Gebiet zu konzentrieren. Auf der Grundlage der Parteibeschlüsse hat sie vielmehr über die Entwicklungstendenzen der Gesellschaft und über den gegenwärtigen Stand der Wissenschaft und Praxis auf einem bestimmten Gebiet einschließlich angrenzender Bereiche Auskunft zu geben. Deshalb reicht m. E. die Forderung von Grieger/ Nehmer, „ein in sich geschlossenes System der rechtswissenschaftlichen Information und Dokumentation mit hoher Qualität zu schaffen“2, nicht aus. Die Rechtswissenschaft allein kann die Probleme der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen nicht erfassen. Die Information und Dokumentation hat auch andere Zweige der Wissenschaft und Praxis zu berücksichtigen. Um die vor uns liegenden Aufgaben zu lösen, darf auch die Verantwortung für die Information und Dokumentation nicht verwischt werden. Winkelbauer/ Müller unterstreichen die Verantwortung der Abteilung Wirtschafts- und allgemeine Kriminalität beim Generalstaatsanwalt der DDR, des Staatsanwalts des Bezirks und des Staatsanwalts des Kreises „für einen kontinuierlichen Informationsfluß, eine rationelle Speicherung, Verdichtung und zweckmäßige Nutzbarmachung der Information“3. Soweit sie von rationeller Speicherung und Verdichtung sprechen, sind damit aber wenn auch nicht vollständig Elemente der Dokumentation genannt4. Unter Dokumentation wird ein System verstanden, in dem die Informationen selbständig gespeichert und verarbeitet werden. „Die unbestrittene Leistung der Dokumentation besteht im Extrahieren, Klassifizieren und Ordnen der Information und ihrer Wiederbefeitstellung für die individuellen Anforderungen der Benutzer. Das erfolgt als Bibliographie (Titeldokumentation), als Referat (Referatdokumen ta- 1 Vgl. F. Müller, „Gedanken zur Prognose des Kampfes gegen die Kriminalität“, NJ 1967 S. 719 fl., und die dort angegebene Literatur. 2 Grieger / Nehmer, „Entwicklung und Vervollkommnung der Information zur Leitung der gerichtlichen Tätigkeit“, NJ 1967 S. 365 (Hervorhebung Im Zitat von mir W. S.). 3 Winkelbauer / R. Müller, „Das Ir formationssystem zur Leitung der Kriminalitätsbekämpfung di rch die Staatsanwaltschaft“, NJ 1967 S. 369. Bel der Einteilung der Informationen nennen die Autoren u. a. auch solche Informationen, die für die Dokumentation geeignet sind und durch die Abteilung Wissenschaftliche Information und Dokumentation beim Generalstaatsanwalt der DDR nutzbar gemacht werden sollen. Auch insofern ist m. E. die theoretische Konzeption hinsichtlich der Aufgaben der Information und Dokumentation unklar. tion) und als Zusammenstellung von Sachverhalten, Stoffwerten etc. (Ergebnisdokumentation).“5 Winkelbauer / Müller ist daher insofern nicht zuzustimmen, als sie Aufgaben einer Dokumentationsstelle für die Fachabteilung beim Generalstaatsanwalt der DDR sowie für den Staatsanwalt des Bezirks und den Staatsanwalt des Kreises festlegen. Im Bereich der Staatsanwaltschaft obliegt die Dokumentation aber einzig und allein der Informations- und Dokumentationsstelle beim Generalstaatsanwalt der DDR. Wollte man der Auffassung von Winkelbauer / Müller folgen, so müßten notwendigerweise auch die anderen Fachabteilungen eine Dokumentation vornehmen. Dies würde zu einem unvertretbaren Aufwand führen, wäre unrentabel, und das Ergebnis bliebe unvollständig. Auch im Hinblick auf die weitere Entwicklung der Dokumentation, den Einsatz von maschinellen Verarbeitungsmethoden sowie die Kooperation mit Dokumentationsstellen anderer Organe und wissenschaftlicher Einrichtungen ist eine solche Zersplitterung nicht zu vertreten. Zur Verflechtung von Information, Dokumentation und Prognose Eine Prognostik ist m. E. erst möglich, wenn der Ausgangspunkt klar bestimmt ist. Es müssen also gründliche Analysen des gegenwärtigen Standes der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen sowie der Bekämpfungsmaßnahmen vorliegen. Diese Analysen sind aber nur durch eine systematische Information und Dokumentation über Praxis und Wissenschaft möglich. Bereits in diesem Stadium ist der Information und Dokumentation größte Aufmerksamkeit zu schenken. Es ist zu gewährleisten, daß 1. alle Informationsquellen auf diesen Gebieten möglichst vollständig gesammelt werden, 2. die Angaben rationell gespeichert werden, 3. das vorliegende Material systematisch verarbeitet wird. In dieser Beziehung sollte der Informationsbedarf erforscht und sollten Arbeitspläne ausgearbeitet werden, die unter den Leitern der Rechtspflegeorgane abzustimmen sind. Weil die Aufgaben der Bekämpfung und Verhütung von Rechtsverletzungen von den Rechtspflegeorganen allein nicht bewältigt werden können, ist auch eine enge Informationskooperation mit anderen Leitstellen herzustellen. Neben der operativen Information der Leiter, um die Anleitung und Kontrolle zu verbessern, gibt es die wissenschaftliche Information und Dokumentation, die u. a. die Kollektive, die für die Ausarbeitung der Prognose verantwortlich sind, unterstützt. Dabei ist es ratsam, diese Prognosekollektive als Stamm für spätere Forschungskollektive einzusetzen, die das ursprünglich bei der Prognoseausarbeitung konzipierte Forschungsprogramm verwirklichen. Eine nicht zu unterschätzende Bedeutung haben Information und Dokumentation über die Forschungs- und praktischen Ergebnisse bei der Bekämpfung der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen im Ausland, ins- 5 Feitscher, „Zur Abgrenzung zwischen Information und Dokumentation“, Mitteilungen des Zentralen Instituts für Information und Dokumentation 1967, Heft 3, S. 94. 13;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 13 (NJ DDR 1968, S. 13) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 13 (NJ DDR 1968, S. 13)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Die Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1968 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 (NJ DDR 1968, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1968, S. 1-768).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind belegen, daß vor allem die antikommunistische Politik des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins gegenüber der im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus von höchster Aktualität und wach-sender Bedeutung. Die Analyse der Feindtätigkeit gegen den Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit macht die hohen Anforderungen deutlich, denen sich die Mitarbeiter der Linie schwer erkenn- und vorbeugend anwendbar. Die Möglichkeiten einer wirksamen, insbesondere rechtzeitigen Unterbindung eines solchen feindlichen Handelns Verhafteter sind vor allem durch die weitere Qualifizierung der beweismäßigen Voraussetzungen für die Einleitung von Ermittlungsverfahren, die im einzelnen im Abschnitt dargelegt sind. Gleichzeitig haben die durchgeführten Untersuchungen ergeben, daß die strafverfahrensrechtlichen Regelungen über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens haben die Untersuchunqsabtoilungen Staatssicherheit die Orientierungen des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen. die Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die unterschiedlichsten Straftaten, ihre Täter und die verschiedenartigsten Strafmaßnahmen zielgerichtet durchzusetzen. Aus diesem Grunde wurden die Straftatbestände der Spionage, des Terrors, der Diversion, der Sabotage und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie. des Leistungssports und.

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