Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1968, Seite 108

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 108 (NJ DDR 1968, S. 108); Das vorliegende Gesetzeswerk stellt eine bedeutende Kulturleistung der sich vollendenden sozialistischen Gesellschaft dar. Vom Geiste und der Gesittung realen Humanismus durchdrungen, steht es nicht allein rechtsgeschichtlich, sondern in umfassenden" Sinne in der Tradition des'besten humanistischen Denkens deutscher Kultur. Es wird ein wirksames Instrument zum Schutze der Menschenwürde, der Volksfreiheit und deren gesellschaftlichen Mutterbodens sein. Es ist eine wesentliche Entwicklungsform des realen Humanismus, der freien ungefährdeten und ungehinderten Entfaltung wahrhaft menschlicher Beziehungen und Persönlichkeitswerte innerhalb der sozialistischen Gemeinschaft. Aus den Antworten auf Anfragen von Abgeordneten Dr. JOSEF STREIT, Generalstaatsanwalt der DDR, auf die Anfrage des Abg. Walter Müller (SED-Frak-tion), wie die Entwicklung der Kriminalität im Jahre 1967 einzuschätzen ist und welche Probleme es bei der Bekämpfung der Straftaten gibt: Die vorläufigen statistischen Berechnungen zeigen, daß auch im Jahre 1967 die Kriminalität in der Deutschen Demokratischen Republik weiter zurückgegangen ist. Während im Jahre 1966 124 524 Straftaten begangen wurden, weist die vorläufige Berechnung für das Jahr 1967 etwa 117 000 Straftaten aus. Das ist ein Rückgang um etwa 6 Prozent. Diese gute Entwicklung ist nicht im Selbstlauf erzielt worden, sondern war das Ergebnis einer zielbewußten Aktivität aller staatlichen und gesellschaftlichen Kräfte zur- Verhütung von Straftaten, das Resultat eines systematischen Kampfes um die Aufdeckung der Ursachen der Kriminalität und der sie begünstigenden Bedingungen. Insgesamt kann also eingeschätzt werden, daß sich unser System der Bekämpfung und Verhütung der Kriminalität als brauchbar und wirkungsvoll erwiesen hat. Wenn auch die westdeutsche Elle für uns kein Maßstab sein kann, so sei doch am Rande bemerkt, daß der jährliche Straftatenkoeffizient je 100 000 Einwohner in Westdeutschland heute um fast das Fünffache größer ist als in der Deutschen Demokratischen Republik, obwohl die westdeutsche Kriminalstatistik die mehr als eine halbe Million Straftaten umfassende Verkehrskriminalität nicht mehr nachweist. Heute steht eindeutig fest, daß nur die sozialistische Gesellschaft über jene Potenzen verfügt, die notwendig sind, um die Kriminalität allmählich aus dem Leben der Gesellschaft zu verdrängen. Mit dieser Feststellung soll jedoch nicht verschwiegen werden, daß es sich dabei um einen komplizierten Prozeß und um einen überaus langwierigen Weg handelt. Wie können wir gemeinsam das System der Bekämpfung und Verhütung der Kriminalität vervollkommnen und noch wirkungsvoller ausgestalten? Es wird in erster Linie darauf ankommen, die vollständige Einheit von Bekämpfung und Verhütung der Straftaten im Maßstab unserer ganzen Gesellschaft zu erreichen. Diese Einheit ist im wesentlichen durch drei unlöslich miteinander verbundene Seiten gekennzeichnet: Das ist erstens die weitere Erhöhung der der unmittelbaren Kriminalitätsbekämpfung immanenten vorbeugenden Wirksamkeit. Dazu gehören vor allem: die Aufdeckung und Verfolgung aller Straftaten, das Ergreifen vielgestaltiger differenzierter Maßnahmen zur Erziehung der Rechtsverletzer und das ideenreiche Hinwirken auf gesellschaftliche Konsequenzen zur Verstopfung der Kriminalitäts- quelle durch die staatlichen Organe, Einrichtungen und gesellschaftlichen Organisationen. Die Optimierung dieses Prozesses hängt aber wesentlich von der straffen Leitung und Organisation der vorhandenen Kräfte und ihrer zielgerichteten Kooperation ab. Als zweite Seite des zu verstärkenden gesamtgesellschaftlichen Kampfes gegen die Kriminalität betrachte ich die Entwicklung spezifischer Systeme der Vorbeugung gegen mögliche und drohende Kriminalität, vor allem gegenüber gefährdeten Personen. Hierbei geht es vorwiegend darum, den Anfängen zu wehren. Die in den vergangenen zwei Jahren von vielen Volksvertretungen beschlossenen Vorbeugungsprogramme haben bereits gezeigt, daß die Leitung des gesamtgesellschaftlichen Kampfes gegen die Kriminalität durch die Volksvertretungen zu ausgezeichneten Ergebnissen führen kann, wenn alle beteiligten Organe, Organisationen, Leiter und Kollektive ihrer Verantwortung voll gerecht werden. Bei dieser Einschätzung des von vielen Kreistagen beschrittenen neuen Weges zur Organisierung der Kriminalitätsvorbeugung mit Hilfe von Programmen darf jedoch nicht übersehen werden, daß einige Probleme mit Hilfe der derzeitigen Programme noch nicht gelöst werden können: Erstens ist noch nicht endgültig geklärt, daß die Verantwortung der verschiedenen Leitungsorgane und Einzelleiter für die Leitung ihres Bereiches auch die Verantwortung für die Sicherung der Gesetzlichkeit und Rechtsordnung in sich einschließt, daß es bei letzteren nicht um eine besondere Verantwortung geht, die ihnen neben ihren Leitungsaufgaben übertragen wird. Zweitens bedarf die Organisierung der komplexen Kriminalitätsvorbeugung einer einheitlichen Orientierung und Leitung. Diese Aufgabe kann jedoch nicht von den zentralen Rechtspflegeorganen gelöst werden. Ihre Lösung erfordert vielmehr, daß auch die Organe des Ministerrates gleichermaßen wie die örtlichen Räte den Komplex der Kriminalitätsvorbeugung in ihre Leitungstätigkeit einbeziehen. Schließlich beinhaltet die Einheit von Kriminalitätsbekämpfung und Kriminalitätsvorbeugung die planmäßige und systematische Einengung des Ursache- und Bedingungsgefüges, aus dem Kriminalität entstehen kann. Auch das ist möglich geworden, weil unsere Gesellschaft heute über solche Potenzen verfügt, die gestatten, durch die planmäßige Gestaltung der gesellschaftlichen Gesamtbedingungen auch der kriminellen Komponente von vornherein mehr und mehr den Boden zu entziehen. WOLFGANG RAUCHFUSS, Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates der DDR, auf die Anfrage des Abg. Siegfried Kaiser (FDGB-Fraktion), welche Maßnahmen vom Ministerrat und seinen Organen eingeleitet wurden bzw. werden, um die Verantwortung aller Staatsorgane und Wirtschaftsleitungen für die Festigung der Gesetzlichkeit und die Einhaltung der Rechtsordnung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens weiter zu erhöhen und Pflichtverletzungen noch erfolgreicher vorzubeugen: In seiner Tätigkeit zur Festigung der Gesetzlichkeit und zur Einhaltung der Rechtsordnung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens läßt sich der Ministerrat von den Gesetzen und Beschlüssen der Volkskammer und des Staatsrates leiten. Von besonderer Bedeutung waren dabei der Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom April 1963 und die Ergebnisse der 25. Staastratssitzung im April 1966. Zur Durchführung der beschlossenen Grundlinie zur weiteren Festigung der Gesetzlichkeit wurden in mehreren Beschlüssen des Ministerrates 108;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 108 (NJ DDR 1968, S. 108) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 108 (NJ DDR 1968, S. 108)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Die Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1968 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 (NJ DDR 1968, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1968, S. 1-768).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den neuen Regimeverhältnissen auf den Transitstrecken und für die Transitreisenden zu beachtenden Erobleme, Auswirkungen USW. - der auf den Transitstrecken oder im Zusammenhang mit dem Transitabkommen und den Hinreisen der Westberliner festgestellt habe, auf eine wesentliche Verstärkung der feindlichen politisch-ideologischen Diversion und auf noch raffiniertere Mittel und Methoden des Feindes sowie zur Erarbeitung anderer politisch-operativ bedeutsamer Informationen genutzt wurden, ob die Leitungstätigkeit aufgabenbezogen entsprechend wirksam geworden ist ob und welche Schlußfolgerungen sich für die Qualifizierung der Tätigkeit aller Schutz-, Sicherheitsund Dustizorgane und besonders auch für die politischoperative Arbeit unseres Ministeriums zur allseitigen Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der unter allen Lagebedingungen und im Kampf gegen den Feind sowie aus der zunehmenden Kompliziertheit und Vielfalt der Staatssicherheit zu lösenden politisch-operativen Aufgaben. Sie ist für die gesamte Arbeit mit in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände sowie bestehende Gefahrenzustände durch die dafür Verantwortlichen beseitigt in ihrer Wirksamkeit eingeschränkt werden. Mit dem Strafrechtsänderungsgesetz erfolgten auch einige Präzisierungen im Straftatbestand zur Verfolgung von Sabotaqeverbrechen.

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