Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1968, Seite 107

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 107 (NJ DDR 1968, S. 107); betonen deshalb nachdrücklich, daß unser sozialistisches Strafrecht den Schutz nicht nur auf die körperliche Unversehrtheit der Kinder oder Jugendlichen lenkt, sondern auch auf ihre geistige und sittliche Entwicklung. Abgeordnete UTTA GIESSNER, Sprecherin der Fraktion der Freien Deutschen Jugend: Wir beschließen heute ein Gesetzeswerk, in das die positiven Erfahrungen anderer gesetzlicher Bestimmungen, die unser sozialistischer Staat bereits in früheren Jahren seines Bestehens geschaffen hat, eingegangen sind. Ich denke z. B. an das Jugendgerichtsgesetz von 1952 sowie an die Verordnung zum Schutze der Jugend aus dem Jahre 1955. Ebenso wie meine Vorredner begrüße ich im Namen meiner Fraktion, daß mit aller Konsequenz nicht nur die körperliche Unverletzbarkeit, sondern auch die gesunde geistige und saubere moralische Entwicklung der Jugend umfassend unter den Schutz der Gesetze gestellt werden. Vor allem in den Bestimmungen des 4. Kapitels sowohl des Allgemeinen als auch des Besonderen Teils des StGB wird der staatliche Schutz der Jugend vor allen negativen Einflüssen garantiert. Mit Art. 3 über die Aufgaben der Leitungen der gesellschaftlichen Organisationen erhöht sich auch die Verantwortung des sozialistischen Jugendverbandes bei der Durchführung dieses Gesetzes. Das Entscheidende ist die sozialistische Erziehung und Bildung aller jungen Bürger unseres Staates zu geistig, körperlich und moralisch gesunden Menschen im umfassenden Sinne des Wortes, zu jungen Sozialisten im Sinne der Grußbotschaft unseres Genossen Walter Ulbricht an das VIII. Parlament der Freien Deutschen Jugend und des Staatsratsdokuments „Jugend und Sozialismus“. Das schließt auch die Vermittlung eines hohen Rechtsbewußtseins ein. Insgesamt gibt es eine sehr gesunde erfreuliche Entwicklung unserer Jugend, da sie die Fürsorge und Förderung unseres sozialistischen Staates genießt. Nur ein relativ geringer Teil kommt mit der sozialistischen Gesetzlichkeit und unseren Moralnormen in Konflikt. Aber selbst diese geringen Zahlen der Jugendkriminalität sind uns noch zu hoch. Die grundsätzliche Position der Freien Deutschen Jugend besteht darin, so mit der Jugend zu arbeiten, daß es immer weniger bzw. gar nicht erst zur Anwendung strafrechtlicher Bestimmungen kommt. Doch leider gibt es gegenwärtig noch Fälle, wo junge Menschen nach einer gerichtlichen Verurteilung wieder straffällig werden. Offen gesagt: Wir kümmern uns noch zu wenig gemeinsam um solche Jugendliche. Die Bemühungen von Arbeitskollektiven, staatlichen Leitungen, FDJ-Gruppen und Hausgemeinschaften greifen zu wenig ineinander. Aus dieser Tatsache ergibt sich für die FDJ-Grundorganisationen stärker als bisher die Pflicht, diesen Jugendlichen die Rückkehr aus dem Strafvollzug in das gesellschaftliche Leben zu erleichtern. Abgeordneter Prof. Dr. HANS KOCH, Sprecher der Fraktion des Deutschen Kulturbundes: Kultur hat immer mit der praktischen und geistigen Vervollkommnung der Menschen durch ihre wachsende Herrschaft über die Natur und über ihr eigenes gesellschaftliches Zusammenleben zu tun. In diesem Sinne wird so scheint mir das Gesetzeswerk unveräußerlich auch in den Bestand der Kultur der sozialistischen Gesellschaft eingehen. Dieser Gesetzeskomplex vom Strafgesetzbuch bis zum Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz baut darauf auf, daß der Klage „Ihr laßt den Armen schuldig werden, dann überlaßt ihr ihn der Fein“, bei uns jeder Boden entzogen ist. In den Gesetzesbegründungen und in der Diskussion wurde mehrfach darauf hingewiesen, in welch umfassender Weise sich unser Strafgesetz den Schutz der Menschenrechte und der Persönlichkeit zu eigen macht. Aber es wäre einseitig und falsch, nur darin seinen humanistischen Wert erblicken zu wollen. Denn alle Menschen- und Persönlichkeitsrechte des einzelnen Bürgers stünden auf dem Spiel ohne den wirkungsvollen strafrechtlichen Schutz der Unantastbarkeit unserer sozialistischen Ordnung, der Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik und deren konsequenter Friedenspolitik. Der Humanismus ist unteilbar, und nur so ist er mächtig, besitzt er Macht. Aus der Unteilbarkeit des Humanismus wuchs und wächst in unserem Lande eine neue Auffassung von Gerechtigkeit. In ihr vermag sich zu erfüllen, was großer Literatur und Kunst über Jahrhunderte vorschwebte. Immer wieder spricht Literatur davon, wie die Sehnsucht nach Gerechtigkeit nur in Auflehnung und Aufruhr gegen die Ungerechtigkeit der bestehenden Gesetze und der gegebenen Rechtspraxis zur Tat werden konnte. Immer wieder beklagt sie, wie Menschen in diesem Konflikt zerrieben wurden. Unter geschichtlich neuen Voraussetzungen vermögen Literatur, Kunst und Kultur heute sehr wesentlich an der praktischen Verwirklichung einer neuen Rechtsordnung mitzuwirken und das Rechtsbewußtsein des freien Volkes in voller Übereinstimmung mit dem Gesetz formen zu helfen. Unser Rechtsstandpunkt gründet sich darauf, daß die sozialistische Gesellschaftsordnung in der Deutschen Demokratischen Republik gewährleistet, daß in ihr jeder Bürger sein Leben in voller Wahrung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte, in voller Übereinstimmung mit den Rechten und Interessen des Staates und der ganzen Gesellschaft gestalten kann. Nicht wenige Werke der neueren Literatur fragen nach menschlicher Schuld manchmal auch nach Schuld im Sinne von Art. 2 und § 5 StGB als Ausgangs- oder Endpunkt zugespitzter Konfliktsituationen. Das gilt übrigens nicht nur für Kriminalromane und -spiele, in denen die spannende Rätselfrage: „Wer ist der Täter?“ mehr und mehr durch die sozialpsychologische Frage ergänzt wird: „Wer ist der Täter?“ Viele Werke decken auf, wie Schuld und Fehle oft genug darin wurzelt, sich von der Gesellschaft und ihren Kollektiven isoliert, die von der Gesellschaft gegebenen Möglichkeiten der eigenen allseitigen (und das heißt nicht nur der beruflichen) Entwicklung nicht genutzt, die Möglichkeit des Übereinstimmens der persönlichen und gesellschaftlichen Interessen in den Wind geschlagen zu haben. Literatur hat reiche geistige und nicht zu vergessen besonders stark emotionale Möglichkeiten, Menschen bei der Lösung solcher und anderer Konflikte zu helfen. Hier deckt sich literarisches Anliegen mit der allgemeinen gesellschaftlichen Aufgabe bei der Festigung der sozialistischen Rechtsordnung. Uns gilt das Recht nicht als das Minimum der Moral, und die Kernfrage lautet nicht: „Was ist verboten? Was darf man nicht?“ Sie heißt vielmehr: „Wie soll man leben, auf sinnerfüllte sozialistische Weise leben?“ Darauf neue, tiefere und voranführende Antworten zu geben, darin erfüllt sich die menschenbildende Wirkung der Kunst. Und auf diese ihr gemäße Weise wird Kunst heute und in Zukunft indem sie sozialistische Ideen, die Kraft der Gefühle und die Festigkeit der Charaktere formen und eine sozialistische Lebensform allseitig ausprägen hilft an der Kräftigung der sozialistischen Rechtsordnung mitwirken. 107;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 107 (NJ DDR 1968, S. 107) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 107 (NJ DDR 1968, S. 107)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Die Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1968 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 (NJ DDR 1968, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1968, S. 1-768).

Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Mohnhaupt, Die Bekämpfung der Lüge bei der Ver- nehmung des Beschuldigten Berlin, Humboldt-Universität, Sektion Kriminalistik, Diplomarbeit Tgbo- Muregger, Neubauer, Möglichkeiten, Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Umstände und Gründe für den Abbruch des Besuches sind aktenkundig zu machen. Der Leiter der Abteilung der aufsichtsführende Staatsanwalt das Gericht sind unverzüglich durch den Leiter der Abteilung der zugleich Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist, nach dem Prinzip der Einzelleitung geführt. Die Untersuchungshaftanstalt ist Vollzugsorgan., Die Abteilung der verwirklicht ihre Aufgaben auf der Grundlage - des Programms der Partei , der Beschlüsse der Parteitage der Partei , der Beschlüsse des und seines Sekretariats sowie des Politbüros des der Partei , Genossen Erich Honecker, wiederholt zum Ausdruck gebracht wurde. Darüber hinaus beschränkt sich unser Traditionsbild nicht nur einseitig auf die durch den Kampf der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei den Sozialismus verwirklichen; der Sicherung der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus; dem Schutz der verfassungsmäßigen Grundrechte und des friedlichen Lebens der Bürger jederzeit zu gewährleisten. Damit kann grundsätzlich jede Person, auf freiwilliger Grundlage, durch Mitarbeiter Staatssicherheit zu allen für Staatssicherheit bedeutsamen Prägen einer Befragung unterzogen werden.

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