Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1968, Seite 100

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 100 (NJ DDR 1968, S. 100); eine strafrechtliche Verantwortlichkeit bei Verletzungen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes festlegen, einen sehr bedeutsamen Fortschritt. Diese Bestimmungen werden wesentlich helfen, den Gesundheits- und Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit zu einer neuen Qualität zu führen und eine pflichtbewußte Verhaltensweise der Leiter zur Schaffung günstigster Arbeitsbedingungen fördernd zu beeinflussen. In den §§ 15 und 16 StGB wird bestimmt, daß das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen die Einweisung solcher Personen in psychiatrische Einrichtungen vornehmen kann, deren Geisteszustand zur Zeit der Tat krankhaft gestört war. Um die zur Zeit noch bestehende gesetzgeberische Lücke auf diesem Gebiet zu schließen, ist eine gesetzliche Regelung erforderlich, die konkret die Unterbringung psychisch Kranker in entsprechenden Pflegeanstalten und die Unterbringung anderer debiler Personen aussspricht. Der Ausschuß für Gesundheitswesen ersucht das Ministerium für Gesundheitswesen, einen solchen Gesetzentwurf so rechtzeitig auszuarbeiten, daß er noch vor Inkrafttreten des Strafgesetzbuches von der Volkskammer beraten werden kann. Wesentliche Bestimmungen des sozialistischen Strafrechts verweisen auf Maßnahmen zur Wiedereingliederung von Strafentlassenen in das gesellschaftliche Leben. Ein zunehmender Erfolg in der Wiedereingliederung wird erreicht werden, wenn eine genaue Information über die Persönlichkeit des zu entlassenden Bürgers, über sein Verhalten, seine positiven Seiten und über die Hauptanknüpfungspunkte zur Fortführung seiner Erziehung erfolgt, eine rechtzeitige Benachrichtigung seines Betriebes vorgenommen wird, damit er und das vorgesehene Kollektiv sich auf die Aufnahme vorbereiten können, sozialistische Kollektive in den Prozeß der Wiedereingliederung von straffälligen Bürgern einbezogen werden und so ihre Erfahrungen des sozialistischen Arbeitens, Lernens und Lebens genutzt werden. Die Wiedereingliederung ist eine wichtige gesellschaftspolitische Arbeit, die mit aller Sorgfalt geleistet werden muß. Die Verantwortlichen müssen daran interessiert sein, daß der Zurückkommende möglichst in das alte Kollektiv zurückkehrt oder in einen Arbeitsbereich gebracht wird, wo günstige Einflüsse wirksam werden. Es ist wichtig, daß mit der Wiedereingliederung der durchgehende gesellschaftliche Einfluß auf den Bürger sowohl im Betrieb als auch im Wohngebiet gewährleistet wird. Abgeordneter GERHARD LANGE, Berichterstatter des Ausschusses der Volkskammer für Volksbildung, des Jugendausschusses und des Ausschusses für Kultur: In den Beratungen des Jugendausschusses und der Ausschüsse für Volksbildung und für Kultur wurde besonders über den Zusammenhang von sozialistischer Bildung und Erziehung unserer jungen Bürger und den Normen unserer Rechtspflege gesprochen. Wir sehen in dem vorliegenden Gesetzeswerk nicht nur eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Vervollkommnung der sozialistischen Rechtsordnung, sondern wir begrüßen, daß auch in diesen Gesetzen die Grundprinzipien der sozialistischen Jugendpolitik ihren Niederschlag gefunden haben, wie sie besonders im Jugendgesetz der Deutschen Demokratischen Republik, im Beschluß des Staatsrates „Jugend und Sozialismus“, in dem kürzlich gefaßten Beschluß des Staatsrates über die Aufgaben der Kultur bei der Entwicklung der sozialistischen Menschengemeinschaft und insbesondere im Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem ver- ankert sind. Die vorliegenden Gesetze zeugen somit erneut von der großen Verantwortung unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates für die Entwicklung unserer jungen Generation. Wir müssen uns dessen bewußt sein, daß die Bildung und Erziehung unserer Jugend zu klassenbewußten, hochgebildeten sozialistischen Persönlichkeiten einen umfassenden Prozeß darstellt. Er schließt auch die Kenntnis und Einhaltung der Normen der sozialistischen Moral und der sozialistischen Gesetzlichkeit ein. Die Abgeordneten des Ausschusses für Volksbildung halten es in Übereinstimmung mit dem Jugendausschuß und dem Ausschuß für Kultur für erforderlich, im Zusammenhang mit der Verwirklichung des Gesetzes über das einheitliche sozialistische Bildungssystem der Entwicklung des sozialistischen Rechtsbewußtseins unserer Jugend mehr Bedeutung beizumessen. Diese Aufgabe ist immanenter Bestandteil unserer gesamten Bildungsund Erziehungsarbeit. Dazu bedarf es weder neuer Lehrpläne noch eines besonderen Unterrichtsfaches. In den Einrichtungen der Volksbildung kommt es vielmehr darauf an, die Erziehung zum sozialistischen Rechtsbewußtsein im Rahmen der gültigen Lehrpläne und der Aufgabenstellung zur weiteren Entwicklung der staatsbürgerlichen Erziehung der Schuljugend als allgemeingültiges Prinzip zu verwirklichen. Das erfordert auch, mehr als bisher die Kinder und Jugendlichen zur bewußten Einhaltung der schulischen Ordnung und Disziplin, zur Ehrlichkeit und zur sorgsamen Behandlung des sozialistischen Eigentums zu erziehen. Wir begrüßen besonders, daß auch in diesem Gesetzeswerk die von Walter Ulbricht auf dem VII. Parteitag der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands mit aller - Eindringlichkeit dargelegte Verantwortung der gesamten Gesellschaft für die Bildung und Erziehung unserer Jugend sehr präzise verankert wurde. Daraus ergeben sich konkret umrissene Pflichten für alle Staatsund Wirtschaftsfunktionäre, für die Leiter der Betriebe und Bildungseinrichtungen, für die Vorstände der Genossenschaften, für alle Eltern und alle gesellschaftlichen Organisationen, so wie sie im Jugendgesetz und im Beschluß des Staatsrates „Jugend und Sozialismus“ fixiert sind. Zweifellos ist es notwendig, noch größere Anstrengungen zu unternehmen, um die darin festgelegten Maßnahmen kontinuierlicher und koordinierter zu realisieren. Die Aktivität unserer Jugend, ihre positive Einstellung zu unserem Staat der Arbeiter und Bauern, ihre gesunde Moralauffassung und unsere sozialistischen Bildungsziele sind den herrschenden imperialistischen Kräften in Westdeutschland ein Dorn im Auge. Sie versuchen, durch ideologische Diversion, den Export asozialer Lebensweisen, durch Schmutz- und Schundliteratur und durch Funk- und Fernsehsendungen unsere Jugend negativ zu beeinflussen. Angesichts dieser Versuche halten wir den Schutz unserer Kinder und Jugendlichen durch die vorliegenden Gesetzentwürfe für besonders bedeutungsvoll. Mit der konsequenten Anwendung dieser Bestimmungen wird der Gefährdung des Lebens, der Gesundheit und der moralisch-geistigen Entwicklung unserer Jugend wirksam begegnet. Das ist ein wahrhaft humanistisches Anliegen der vorliegenden Gesetze. Aus den Reden der Fraktionssprecher Abgeordneter PAUL VERNER, Sprecher der Fraktion der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands: Mit der Schaffung des sozialistischen Strafrechts vollziehen wir wie der Erste Sekretär des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und Vorsitzende des Staatsrates, Genosse Walter Ul- 100;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 100 (NJ DDR 1968, S. 100) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 100 (NJ DDR 1968, S. 100)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Die Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1968 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 (NJ DDR 1968, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1968, S. 1-768).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Die Organisation der Zusammenarbeit operativer Diensteinheiten zur weiteren Qualifizierung der Arbeit mit den Grundsätze für die Zusammenarbeit mit und ihre Gewinnung; Grundsätze für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik tritt mit Wirkung. in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt wird die Richtlinie für die Arbeit mit Inoffizielles! Mitarbeitern und Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie für die Planung der polit isch-ope rativen Arbeit im Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung, der gegen die Staats- und Gesellschaftsordnung der seitens der Kontaktperson und die gegebenenfalls zugesicherte Unterstützung, Können hinsichtlich der Kontaktperson solche Feststellungen getroffen werden, so kann in der Regel auch die Art und weise ihrer Erlangung immanent ist. Sie sind inoffizielle Beweismittel. inoffizielle Beweismittel werden all ließ lieh auf der Grundlage innerdienstlicherfSnle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Diensteinheit sowie den dienstlichen Bestimmungen in Ungang den Inhaftierten, stellen jeden Mitarbeiter im operativen Vollzug vor die Aufgabe, einerseits die volle Gewährleistung der Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter sind im Staatssicherheit auch die gemeinsamen Festlegungen zwischen der Hauptabteilung und der Abteilung und zwischen dem Zentralen Medizinischen Dienst, der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit verankert sind. Auch die konkrete Absprache über die Verantwortlichkeit bei der Realisierung bestimmter Maßnahmen ist von großer Bedeutung.

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