Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1968, Seite 10

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 10 (NJ DDR 1968, S. 10); müssen stets Gegenstand unserer gesamten Leitungstätigkeit sein und in den wissenschaftlichen 'Leitungsprozeß einfließen. Die Entwürfe der Gesetze enthalten die Erfahrungen der Praxis und der Wissenschaft bei der Bekämpfung der Kriminalität, der Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in der Gemeinde, der Stadt, im Betrieb und im Wohngebiet. Jetzt kommt es darauf an, für jedes Staats- und Wirtschaftsorgan die Aufgaben zu bestimmen, die es verwirklichen muß, damit es gemeinsam mit allen Bürgern einen wirksamen Beitrag zur Realisierung der Grundprinzipien der Gesetze leisten kann. Diskussionsbeitrag des Vorsitzenden des Verfassungs- und Rechtsausschusses der Volkskammer, Prof. Dr. Wolfgang Weichelt Der Verfassungs- und Rechtsausschuß der Volkskammer befaßt sich seit einiger Zeit mit der Materie des Strafgesetzbuchentwurfs. Arbeitsgruppen des Ausschusses haben Probleme der Strafrechtspflege und vor allem ihrer gesellschaftlichen Wirksamkeit im Gesamtsystem der staatlichen Leitung in der Praxis untersucht. Aus den Ergebnissen der bisherigen Arbeit möchte ich heute nur auf zwei Probleme aufmerksam machen, deren Berücksichtigung der Ausschuß für die weitere Beratung der Entwürfe empfehlen möchte: Die Untersuchungen des Ausschusses haben gezeigt, wie sich bei vielen Menschen das Bewußtsein durchsetzt, daß der Schutz der sozialistischen Errungenschaften ebenso wie das aktive Auftreten und der Kampf gegen Erscheinungen gesellschaftlichen Fehlverhaltens nicht allein Sache der Gerichte und der Staatsanwälte ist, sondern Sache unserer gesamten Gesellschaft. Viele Menschen sind bereit =- und ihre Zahl wächst , aktiv zu helfen, eine solche Atmosphäre zu schaffen, in der ausgesprochen strafwürdiges Verhalten immer weniger möglich wird. Diese Tatsache beweist anschaulich: Unser neues Strafgesetzbuch ist auch in d e m Sinne ein Gesetzbuch des Volkes, daß die Bereitschaft der Menschen zur aktiven Teilnahme an seiner Umsetzung ins Leben vorhanden ist und immer mehr zunimmt. Die Umsetzung des Strafgesetzbuchs ins Leben, von der hier die Rede ist, betrifft vor allem die positive Ausgestaltung und Entwicklung der sozialistischen Beziehungen zwischen den Menschen, ihr Verhältnis zu den Gemeinschaften, in denen sie leben und arbeiten, sowie ihr Verhältnis zum gesellschaftlichen Ganzen. Insofern steht der Strafgesetzbuchentwurf nach unserer Auffassung im unmittelbaren Zusammenhang mit verfassungsrechtlichen Grundfragen der Gestaltung unserer sozialistischen Gesellschaft als entwickeltes Gesamtsystem. Die Einordnung des Strafgesetzbuchentwurfs in die Bemühungen, ein diesem System entsprechendes sozialistisches Rechtssystem zu schaffen, wird deutlich. Der Verfassungs- und Rechtsausschuß möchte daher darauf hinweisen, daß dieses Strafgesetzbuch keine Ressortangelegenheit, kein Spezialproblem ist, das etwa nur den kleinen Kreis von Juristen oder Strafjuristen interessiert. In bürgerlichen Staaten, vor allem in Westdeutschland, wird diese Frage in der Regel bewußt in dieser Isolierung dargestellt, um den Zusammenhang zwischen den gesellschaftlichen Verhältnissen, ihren menschenverachtenden Prinzipien und Handlungen und der steigenden Kriminalität zu verschleiern. Unsere sozialistische Ordnung hat es nicht nötig, den Zusammenhang zwischen den gesellschaftlichen Verhältnissen und dem strafrechtlichen Geschehen zu verschleiern. Sie deckt ihn vielmehr ständig deutlich und für jeden sichtbar auf, um die Kraft der Gesellschaft gegen das Kriminalitätsgeschehen, seine Ursachen und begünstigenden Bedingungen zu mobilisieren. Deshalb meinen wir, daß es darauf ankommt, diesen Gesetzentwurf unter dem Gesichtspunkt zu beraten und in der Öffentlichkeit be- kanntzumachen, welche Schlußfolgerungen sich aus den Forderungen und Tatbeständen des Gesetzes für alle Organe und Bürger ergeben, damit der Begehung von Straftaten vorgebeugt und eine Atmosphäre gesellschaftlicher Unduldsamkeit gegenüber Handlungen geschaffen wird, die- einen Straftatbestand erfüllen. Der Verfassungs- und Rechtsausschuß möchte schon hier auf zwei wichtige Schlußfolgerungen hinweisen. Erstens sollten alle staatlichen Organe ihre praktischen Leitungsmaßnahmen stets auch unter dem Gesichtspunkt prüfen und treffen, wie der Begehung von Straftaten nach Kräften vorgebeugt werden kann. Zweitens ist es nötig, allen Bürgern, vor allem auch unserer Schuljugend und der studentischen Jugend, neben den anderen Rechts- und Moralprinzipien unserer sozialistischen Gesellschaft auch die Grundsätze unseres Strafrechts gründlich zu erläutern. Die Verwirklichung dieses Gesetzes und die breite Popularisierung seiner Grundsätze sollten daher in der Arbeit aller staatlichen und gesellschaftlichen Organe eine Einheit bilden. Der Ausschuß kann sagen, daß in der Praxis dafür alle wesentlichen Voraussetzungen vorhanden sind. Indessen bleibt aber auch noch manches zu tun, um hier wirksamer als bisher voranzukommen. Die Erfahrungen, die wir beispielsweise im Bezirk Halle sammeln konnten, besagen, daß die besten Resultate bei der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Rechtsordnung dort zu verzeichnen sind, wo es gelungen ist, die Durchsetzung von Disziplin und Ordnung in die Verantwortung der Leiter und Leitungsorgane für ihre Leitungsbereiche exakt und differenziert einzugliedern. Die Arbeitsgruppe konnte sich davon überzeugen, daß in diesen Fällen, im Vergleich zu anderen Betrieben und Leitungsbereichen, wo diese Verantwortung der Leiter und der Leitungsorgane noch nicht so klar bestimmt ist, ein spürbarer Fortschritt auch bei der Festigung des sozialistischen Rechtsbewußtseins der Bürger und ihrer Kollektive, bei der Entwicklung ihrer Initiative zur aktiven Gestaltung sozialistischer Rechtsund Moralbeziehungen erzielt worden ist. Die Verantwortung des einzelnen für das Ganze prägt sich dort schärfer aus. Ich glaube, hier wird auch der Zusammenhang zwischen der Strafgesetzgebung, der Durchsetzung einer wissenschaftlich exakten Leitungstätigkeit und dem ökonomischen System des Sozialismus sichtbar. Die Notwendigkeit einer exakten Regelung der Verantwortung für die Einhaltung von Disziplin und Ordnung wird jedoch noch nicht überall gleichermaßen erkannt und verwirklicht. In manchen Fällen begnügt man sich noch mit vorwiegend allgemein gehaltenen Formulierungen über die Aufgaben zur Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung. Demzufolge werden diese Aufgaben auch noch ungenügend in die spezifische Verantwortung der Leiter und Leitungsorgane eingefügt, so daß die vorbeugende Kriminalitätsbekämpfung den Charakter von etwas Besonderem erhält, das neben der eigent- 10;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 10 (NJ DDR 1968, S. 10) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 10 (NJ DDR 1968, S. 10)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Die Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1968 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 (NJ DDR 1968, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1968, S. 1-768).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit im Vollzug der Untersuchungshaft zu garantieren. Damit leisten die Angehörigen der Linie einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der dem Staatssicherheit übertragenen Aufgaben verlangt objektiv die weitere Vervollkommnung der Planung der politisch-operativen Arbeit und ihrer Führung und Leitung. In Durchsetzung der Richtlinie und der auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von werden - trotz der erreichten Fortschritte -noch nicht qualifiziert genug auf der Grundlage und in konsequenter Durchsetzung der zentralen Weisungen im engen Zusammenhang mit der Durchsetzung der in anderen Grundsatzdokumenten, wie den Richtlinien, und, sowie in den anderen dienstlichen Bestimmungen festgelegten politisch-operativen Aufgaben zu erfolgen. Bei der Führungs- und Leitungstätigkeit weitgehend auszuschließen. ,. Das Auftreten von sozial negativen Erscheinungen in den aren naund Entvv icklungsbed inqi in qsn. Der hohe Stellenwert von in den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und ihrer Ursachen und Bedingungen; die Fähigkeit, unter vorausschauender Analyse der inneren Entwicklung und der internationalen Klassenkampf situation Sicherheit rforde misse, Gef.ahrenmomsr.tQ und neue bzw, potenter. werdende Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen als soziales Phänomen wie auch im Einzelfall ein äußerst komplexes und kompliziertes System höchst differenzierter Erscheinungen dar.

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