Dokumentation Neue Justiz (NJ), 22. Jahrgang 1968 (NJ 22. Jg., Jan.-Dez. 1968, Ausg.-Nr. 1-24, S. 1-768)DDR Deutsche Demokratische -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 397 (NJ DDR 1968, S. 397); ?mit Leitungsfunktion und 82 % Werktaetige ohne Leitungsfunktion waren. Die Werktaetigen mit Leitungsfunktion uebten ausschliesslich die Funktion eines Fahrdienstleiters aus. Bei den anderen Werktaetigen ueberwiegen die Rangierer und Stellwerker. Fuer beide Gruppen ist charakteristisch, dass ihre Rechtspflichtverletzungen vorwiegend in der Verletzung der Fahrdienstvorschriften (FV) bestehen. Bei den Taetern ragt besonders die Altersgruppe der 18- bis 25jaehrigen (= 41 %) heraus. In Anbetracht der Forderung, jungen Menschen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens verantwortliche Aufgaben zu uebertragen und sie mit leitenden Funktionen zu betrauen, ist deshalb die sich hier abzeichnende Tendenz sorgfaeltig zu beobachten und sind rechtzeitig geeignete Massnahmen einzuleiten, um ein Straffaelligwerden dieser jungen Menschen weitgehend zu vermeiden. 86% der Taeter haben eine abgeschlossene Schulausbildung. Bedenklich ist indessen, dass diejenigen Taeter, die das Schulziel der 8. Klasse nicht erreichten, ausschliesslich auf das Rangier- und Stellwerkpersonal entfallen. Nahezu alle Taeter haben einen Qualifikationsnachweis fuer ihre spezielle Taetigkeit. Auffaellig ist, dass ein Drittel der Taeter erst kurze Zeit weniger als sechs Monate in der jeweiligen Brigade ihre Arbeit verrichteten bzw. den speziellen Dienstposten bekleideten. Bedeutsam fuer die Einschaetzung und Bekaempfung dieser Kriminaliaet ist auch die Feststellung, dass 82% der Taeter eine vorbildliche Arbeitsdisziplin auszeichnet. Sie sind kritisch gegenueber Maengeln in der Arbeit, aufgeschlossen in den Brigade- und Dienstbesprechungen und beispielgebend in der rationellen Nutzung der Arbeitszeit. Lediglich 18% der Taeter waren in der Arbeitsausfuehrung oberflaechlich und teilweise unpuenktlich zu Arbeitsbeginn. Bei ihnen waren auch wiederholt Pflichtverletzungen in der Arbeit festzustellen. Diese Taeter gehoerten vorwiegend zum Rangierpersonal. Im Zusammenhang mit der spaeteren Straftat zeigte sich, dass solche negativen Verhaltensweisen fuer die Beurteilung der Rechtspflichtverletzungen dieser Taeter durchaus beachtlich sind. Bei den anderen Taetern dagegen also der ueberwiegenden Anzahl steht die Straftat meistens im Widerspruch zu ihrem sonstigen Verhalten. Die von den Taetern begangenen Pflichtverletzungen, durch die Zugauffahrten, Flankenfahrten und andere schaedigende Ereignisse oder Gefaehrdungen verursacht wurden, bestehen vornehmlich in der Verletzung der Fahrdienstvorschriften4. Sie konzentrieren sich auf mangelhafte Fahrwegpruefung, mangelhafte Verstaendigung und Befehlsausfuehrung, vorzeitige Fahrstrassenaufloesung, unzureichende Wagensicherung, falsche Signalgebung und Signalstellung, unzureichende Abbremsung. Am haeufigsten ist die mangelhafte Fahrwegpruefung. Hieran sind vorwiegend Rangierer und Stellwerker beteiligt. Die Leiter der Dienststellen der Deutschen Reichsbahn sollten daher der strikten Einhaltung der Pflichten dieses Komplexes besondere Aufmerksamkeit schenken. Zu den Motiven, Ursachen und Bedingungen Die fahrlaessigen Transportgefaehrdungen sind dadurch gekennzeichnet, dass die Taeter bewusst oder unbewusst ihnen obliegende und bekannte Rechtspflichten im Arbeitsprozess verletzen. Fuer die Aufdeckung der Motive, Ursachen und- Bedingungen ist deshalb die Frage ent- i Damit wird auch deutlich, dass es nicht die vielen Vorschriften im Eisenbahnwesen sind, die zu Unsicherheitsfaktoren im Arbeitsprozess fuehren. scheidend, warum die Taeter ihre Rechtspflichten ver-,letzten. Die Aufdeckung der Motive ist nur in den Faellen moeglich, in denen sich die Taeter bewusst zur Rechtspflichtverletzung entschieden haben. Aus der Untersuchung geht hervor, dass 41 % der Taeter eine solche Entscheidung trafen und sowohl Leitungskraefte als auch Werktaetige ohne Leitungsfunktion aus vergleichbaren Motiven handelten. Dabei kristallisieren sich zwei Hauptgruppen heraus. In der ersten Hauptgruppe erstrebten die Taeter ein zunaechst positiv erscheinendes Ziel: 8 % wollten ihre Aufgaben im Interesse des Betriebes schnell erledigen, 4% wollten im Rangierdienst keine Wartezeiten ein-treten lassen und 2% wollten eine Beschleunigung des Wagenumlaufs erreichen. Diese Taeter erfassen noch nicht den engen Zusammenhang zwischen der Oekonomie und dem Schutz der Gesundheit sowie der ihnen anvertrauten materiellen Werte. In solchen Faellen wird zugleich deutlich, was durch entsprechende Erziehungsmassnahmen veraendert werden muss. In der zweiten Hauptgruppe treten die Motive hervor, die eine mangelhafte soziale Einstellung der Taeter mit zum Ausdruck bringen. Die Taeter handelten, weil sie z. B. folgender Ansicht waren: 10% ?es wird immer so gehandelt?, 6 % ?es wird schon nichts passieren?, 6 % ?was soll denn schon geschehen?, 3% ?andere Kollegen werden schon richtig handeln?. Fuer diese Taeter ist charakteristisch, dass sie oftmals nach alten Ueberlieferungen und der Sicherheit widersprechenden ?Erfahrungen? handeln und nur wenig ueber die Konsequenzen ihrer Handlungen nachdenken. Hier werden die verschiedensten erzieherischen Mass-r nahmen anzuwenden sein, um die Taeter zu einem gesellschaftsgemaessen Handeln zu veranlassen. Von den Taetern, die unbewusst ihre Rechtspflichten verletzten, werden als Gruende besonders das Vergessen und wenn auch hiermit eng verbunden die Ablenkung durch andere Aufgaben angefuehrt. Im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen dieser Kriminalitaet ist festzustellen, dass die Rechtspflichtverletzungen durch die verschiedensten, oftmals ihre Funktion wechselnden Erscheinungen bedingt und bestimmt werden. Die Komplexitaet solcher Erscheinungen ist deshalb zu beachten. Innerhalb der Erscheinungen, die das individuelle Bewusstsein der Taeter kennzeichnen, traten folgende hervor: Die Taeter ueberbewerteten die wirtschaftlichen Aufgaben gegenueber der Sicherheit. Sie gingen von der Erfahrung aus, dass Verletzungen der Bestimmungen der Betriebssicherheit nicht immer zu schaedlichen Folgen fuehren. Sie erkannten nicht, dass durch die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen Leben und Gesundheit geschuetzt werden. Auch die unzureichende Konzentration als Folge des Nachlassens der Willensanspannung muss in diesem Zusammenhang genannt werden. Bei den Erscheinungen, die ausserhalb des Bewusstseins der Taeter existieren, aber auf ihr individuelles Bewusstsein Einfluss haben, erwiesen sich folgende als wesentlich: die nicht staendig auf die Einheit der Planerfuellung und Sicherheit ausgerichtete Leitungstaetigkeit, 397;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Die Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1968 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 (NJ DDR 1968, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1968, S. 1-768).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader weiter zu qualifizieren und sie in ihrer Persönlichkeit sent wie klung noch schneller vqran-zubringen., In Auswertung der durchgeführten Anleitungsund Kontrolleinsätze kann eingeschätzt werden, daß bei strikter Wahrung jeweiligen Verantwortung und im kameradschaftlichen Miteinander weitere Fortschritte beim Finden effektiver Lösungen erzielt wurden. Hauptinhalte der Unterstützung durch die Diensteinheiten der Linie realisiert werden, alle möglichen EinzelneSnahmen zur Identitätsfest-stellung zu nutzen und in hoher Qualität durchzuführen, um mit den Ergebnissen die politisch-operative Arbeit aller Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlicher Pläne, Absichten und Maßnahmen zum Mißbrauch des Transitverkehrs zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung auf und an den Transitwegen; Abwicklung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens für Aus- und Einreisen und der Kontrolle der Einreisen von Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin und ihres Aufenthaltes in der und der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten mißbraucht. Das geschieht insbesondere durch Entstellungen, falsche Berichterstattungen, Lügen und Verleumdungen in westlichen Massenmedien und vor internationalen Organisationen. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge nachgewiesen ist. Dazu sind das Resultat des Wahrheitsnachweises sowie die Art und Weise seines Zustandekommens objektiv und umfassend zu dokumentieren.

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