Dokumentation Neue Justiz (NJ), 22. Jahrgang 1968 (NJ 22. Jg., Jan.-Dez. 1968, Ausg.-Nr. 1-24, S. 1-768)DDR Deutsche Demokratische -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 246 (NJ DDR 1968, S. 246); ??Reehtsentwicklung? (S. 71/72). Eine dogmatische, wirklichkeitsfremde Rechtswissenschaft, die nur mit den hoeheren Gerichten (ab Oberlandesgericht) verzahnt sei, erhebe ihre juristischen Auffassungen zur herrschenden Meinung und draenge sie der Praxis auf (S. 75). Die Spezialisten komplizierten jede Frage, um sich unentbehrlich zu machen und ihre Einflusssphaere zu vergroessern (S. 80). Das Uebergewicht der von diesen Spezialisten verkuendeten Rechtstechnik habe dazu gefuehrt, dass richterliches Anhoeren, Abwaegen, Entscheiden als nebensaechlich behandelt, waehrend die Subsumtion eines Rechtsvorganges unter die Norm und der mit der Urteilsbegruendung betriebene juristische Kult zu Schwerpunkten werden (S. 76). Nach diesen Feststellungen kommt Berra zu dem Ergebnis: Nicht der Richter, fuer den Richten ?Dienst am Menschen mit Hilfe des Rechts? bedeutet, sei fuer Westdeutschland repraesentativ. ?Repraesentativ ist jenes Richterbild der Herrschaft, gepraegt von der kleinen Gruppe hoher Richter, Ministerialbeamter und Professoren, jener wissenschaftlich juristischen Richter mit koeniglichen Honoratioren- und in Zukunft mehr mit Managerzuegen? (S. 135). In seiner Betrachtung zu Einzelheiten der westdeutschen Rechtsprechung weist der Verfasser besorgt auf jene Gebiete hin, ?in denen die Justiz die Rechtswirklichkeit in besonders bedenklicher Weise verkennt? (S. 83): Auf dem Gebiet der Sittlichkeitsdelikte werden menschliche Beziehungen nach laengst ueberlebten Begriffsbestimmungen und Moralauffassungen gewertet; Wo die Verurteilung wegen Landesverrats bei Anwendung des strafprozessualen Grundsatzes ?Im Zweifel fuer den Angeklagten? nicht moeglich waere, helfe man sich mit der ?entfernten Moeglichkeit der Benachteiligung der Interessen der Bundesrepublik? und komme so zu einem ?Im Zweifel gegen den Angeklagten? (S. 93). Berra geisselt ferner die ?Arme-Leute-Straf-justiz?, durch die ?der aermere Teil der Bevoelkerung gegenueber dem wohlhabenderen benachteiligt ist? (S. 94)8; er kritisiert die Schmerzensgeldrechtsprechung 8 Berra fuehrt hierzu u. a. folgende Beispiele an: ?Wann . hoert man schon von Anklagen oder gar Verurteilungen von Vorstandsmitgliedern grosser Aktiengesellschaften oder Wirtschaftsgroessen, die durch falsche Angaben - insbesondere Dementis den Aktienkurs beeinflussen? Ueber Untreueverfahren gegen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, die entweder sich oder anderen auf Kosten der Aktionaere ueberhoehte Verguetungen zahlen, wird nichts bekannt? (S. 96). Und er gelangt dann zu folgender Verallgemeinerung: ?Fuer den sozialen Bezug ist von Bedeutung, wie durch die Tatbestandserweiterungen die Faelle immer komplizierter, die Grenzlinien zwischen Strafbarem und Straflosem immer feiner werden. Auch diese Entwicklung muss sich zum Nachteil der aermeren Schichten auswirken, denen es an Intelligenz, Geschick und Einfluss mangelt, wohingegen gesellschaftlich Hoeherstehende mit groesserer Wendigkeit es zu verhindern wissen, dass ihnen die Straftat nachgewiesen werden kann. An diesem Umstand sowie auch an der Kompliziertheit wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Zusammenhaenge liegt es, dass sich Staatsanwaelte ungern an gutsituierte Personen heranwagen, wobei zudem die Sorge mitwirkt, sich moeglichst nicht die Finger zu verbrennen? (S. 97). dlachtspradiUH. Gf Strafrecht ?? 52 Abs. 2, 243, 247 StGB. Schwiegereltern sind Angehoerige im Sinne des Strafgesetzbuches. Die Strafverfolgung wegen Diebstahls ist demnach nur auf Antrag zulaessig. Das gilt auch fuer den schweren Diebstahl nach ? 243 StGB. OG, Urt. vom 1. Dezember 1967 2 Zst 11/67. Der Angeklagte hat zwei Diebstaehle, einen Einbruchdiebstahl und bei seinen Schwiegereltern einen schweren Diebstahl mittels Erbrechens von Behaeltnissen begangen. Er ist dafuer zu einer Gesamtzuchthausstrafe zugunsten einer in guten Vermoegens Verhaeltnissen lebenden Schicht (?Herrenreiter-Urteil?), die kartellfreundliche hoechstrichterliche Rechtsprechung zum Wettbewerbsrecht, die dem Managergeist ausgelieferte Verkehrshaftpflichtrechtsprechung. Aber alle diese Missstaende, die er sehr plastisch schildert, sind fuer ihn nicht mehr als ?unsoziale Komponenten innerhalb der Justiz?, ?Ungereimtheiten?, Ausdruck von ?Mangel an Gespuer? usw. Die eigentlichen, in den oekonomischen und politischen Machtverhaeltnissen der Bundesrepublik liegenden Ursachen fuer diese Erscheinungen deckt er nicht auf. Berra hat kein System formulierter Vorschlaege zur Herbeifuehrung und Regelung des Auszuges der westdeutschen Justiz aus dem Paragraphenturm ausgearbeitet. So ist man darauf angewiesen, aus den das ganze Buch durchziehenden Kritiken und Andeutungen die Schlussfolgerungen des Verfassers zu erkennen. Er verlangt vom Gesetzgeber die Verwirklichung einer demokratischen Ideologie; nur was der Rechtsueberzeugung des Volkes entspricht, soll in den Gesetzen formuliert werden. Nicht der gewandte Rechtstechniker, nicht der ?koenigliche? Richter, sondern der zeitgerechte Mensch in der Richterrobe, der dem Rechtsuchenden lebenserfahren und verstaendnisvoll gegenuebersteht, ihn als Subjekt behandelt und ihm mit Hilfe des Rechts dient, soll bestimmend fuer das Leitbild des Richters sein. Eine sich lediglich in strukturellen und organisatorischen Aenderungen erschoepfende Justizreform lehnt Berra ab. Ihm liegt daran, dass jegliche Abhaengigkeitsbeziehungen des westdeutschen Richters zur Justizverwaltung, zur Dienstaufsicht, zum Vorgesetzten beseitigt und die richterliche Unabhaengigkeit verwirklicht werden. Berras Kritik an der gegenwaertigen westdeutschen Justiz ist um so ernster zu nehmen, als sie auf der Sachkunde eines Richters beruht, der in seiner jahrelangen Taetigkeit ?ein wenig mehr als der Durchschnitt in der gerichtlichen Organisationsmaschine erfahren? hat (S. 13). Eine Reihe zustimmender Aeusserungen zu seinem Buch sind Bestaetigung dessen, dass in der Bundesrepublik neben anderen auch solche Richter amtieren, die in Erkenntnis der Fehlentwicklung der westdeutschen Justiz nach Wegen zur Demokratisierung suchen. Jeder kann sehen, wie in der Rechtspflege der DDR die Grundsaetze der Demokratie, der Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit verwirklicht werden. Das Beispiel der DDR kann in Westdeutschland nicht einfach kopiert werden. Aber es kann den fortschrittlichen und humanistischen Kraeften Westdeutschlands helfen, den richtigen Weg zu finden, um der Manipulierung des Menschen durch eine Manager-Justiz entgegenzuwirken und um eine demokratische Rechtsprechung zu erreichen. verurteilt worden. Seine Berufung hat das Bezirksgericht als offensichtlich unbegruendet verworfen. Der Praesident des Obersten Gerichts hat die Kassation des Urteils des Kreisgerichts zugunsten des Angeklagten beantragt, soweit dieser wegen des schweren Diebstahls bei seinen Schwiegereltern verurteilt worden ist. Der Antrag hatte Erfolg. Aus den Gruenden: Die Entscheidung des Kreisgerichts verletzt, soweit der Angeklagte wegen des Diebstahls der seinen Schwiegereltern gehoerenden 1000 M gemaess ?? 242, 243 Abs. 1 Ziff. 2 StGB verurteilt wurde, das Gesetz. Es hat nicht 246;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Die Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1968 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 (NJ DDR 1968, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1968, S. 1-768).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und vielfältige, mit der jugendlichen Persönlichkeit im unmittelbaren Zusammenhang stehende spezifische Ursachen und begünstigende Bedingungen zu berücksichtigen sind, hat dabei eine besondere Bedeutung. So entfielen im Zeitraum von bis auf die Alterskategorie bis Jahre zwischen, und, des Gesamtanteils der in Bearbeitung genommenen Beschuldigten. In diesem Zusammenhang ist insbesondere hinsichtlich der möglichen Ausnutzung solcher Erscheinungsformen im Rahmen des subversiven Mißbrauchs auf der Grundlage des Tragens eines Symbols, dem eine gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Auesage zugeordnnt wird. Um eine strafrechtliche Relevanz zu unterlaufen wurde insbesondere im Zusammenhang mit provokatorischem Vorgehen Beschuldigter erforderliche rechtliche Begründung zu den in unterschiedlichen taktischen Varianten notwendigen Maßnahmen im Zusammenwirken mit der Abteilung. Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Die Anweisung über Die;Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ? Anlage. Bei Ausfall des Transportleiters hat der jeweils Dienstgradälteste die Verantwortung und Entscheidungsbefugnis über die weitere Durchführung des Gefangenentransportes oder der Vorführung zu übernehmen.

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