Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 99

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 99 (NJ DDR 1967, S. 99); nicht in dem für kapitalistische Staaten typischen Umfang auftreten. Schließlich liegt der Anteil der Rückfall-straftäter bei 20 %, d. h., jeder fünfte Straftäter war schon einmal durch Gericht oder gesellschaftliche Rechtspflegeorgane wegen einer Strafrechtsverletzung zur Verantwortung gezogen worden5 6. Die Entwicklung der Kriminalität in den letzten Jahren beweist, daß eine weitere differenzierte Einschätzung der Straftaten sowie ein noch wirkungsvolleres System von Maßnahmen zur Bekämpfung verschiedenartigster Kriminalitätserscheinungen erforderlich ist. Der StGB-Entwurf enthält deshalb Regelungen, die bei leichteren gerichtsstrafwürdigen Rechtsverletzungen die Wirksamkeit der Strafen ohne Freiheitsentzug verstärken sowie neue Maßnahmen zur konzentrierten Bekämpfung der Rückfallkriminalität vorsehen. Der Gesetzgebungsarbeit wurde neben den jährlichen Kriminalitätsstatistiken und -analysen eine Anzahl weiterer spezieller statistischer Erhebungen und Einzeluntersuchungen zu bestimmten Kriminalitätsberei-chen zugrunde gelegt Wichtiges Material bildeten die Rechtsprechung des Obersten Gerichts, die Auswertung wissenschaftlicher Tagungen und Arbeiten, die Rechts-vergleichung mit anderen sozialistischen Ländern sowie die kritische Auseinandersetzung mit der westdeutschen Strafrechtsentwicklung und dem Recht anderer kapitalistischer Länder. Von besonderer Bedeutung war die Konferenz über Grundfragen eines neuen Strafgesetzbuchs, die am 5. und 6. November 1963 an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ durchgeführt wurde und deren Ergebnis die erste Grundlage für die Ausarbeitung des Allgemeinen Teils des Entwurfs bildete5. Ferner sei das Internationale Symposion zur Bekämpfung der Jugendkriminalität vom 23. bis 28. September 1964 in Berlin erwähnt7. Die strafrechtswissenschaftliche Literatur wies vor Beginn der Gesetzgebungsarbeiten in großen Teilen einen ungenügenden Vorlauf auf, der im Prozeß der Gesetzgebung und unter ihrem Einfluß teilweise überwunden werden konnte. So fand eine wechselseitige Durchdringung der Strafgesetzgebung und der strafrechtswissenschaftlichen Arbeit statt. Von den wichtigsten, die Strafgesetzgebung beeinflussenden und durch sie befruchteten wissenschaftlichen Arbeiten seien bei aller Problematik in Einzelfragen in erster Linie die Arbeiten zur Schuld von Polak8 sowie von Lekschas/ Loose/Renneberg9 erwähnt. Insbesondere Prof. Dr. Lekschas hat, ausgehend von den gegenwärtigen gesellschaftlichen Entwicklungsbedingungen und philosophischen und psychologischen Erkenntnissen, vor allem zu Fragen der Fahrlässigkeit wichtige Schlußfolgerungen für allgemeine Strafrechtsgrundsätze sowie für einzelne Tatbestände erarbeitet. Die Arbeiten von Weber10, M. Benjamin und H. Schmidt11 brachten praktisch nützliche Beiträge 5 Dabei möchten wir allerdings die Frage nach der Richtigkeit unserer statistischen Methoden aufwerfen. Vgl. dazu M. Benjamin, „Zur statistischen Erfassung der Rückfallhäufigkeit“, NJ 1966 S. 753 fl. 6 VgL Grundfragen des neuen Strafgesetzbuchs der DDR, Berlin 1964. 7 vgl. die Materialien in NJ 1964 S. 645 fl.; ferner Studien zur Jugendkriminalität, Berlin 1965. 8 Polak, „Grundlage für das Strafmaß die Schuld des Täters?“, Neues Deutschland (Ausg. B) vom 7. Juni 1963, S. 5. 9 Lekschas/Loose/Renneberg, Verantwortung und Schuld im neuen Strafgesetzbuch, Berlin 1964. 10 Vgl. Weber, Die Gesellschaftswidrigkeit der Vergehen in der Etappe des umfassenden Aufbaus des Sozialismus in der DDR, Habil.-Schrlft, Potsdam-Babelsberg 1965; „Zum Begriff der Straftat im künftigen Strafgesetzbuch“, Staat und Recht 1963, Heft 10, S. 1615 ff. 11 Vgl. M. Benjamin/H. Schmidt, „Die Verantwortlichkeit für leichte Vergehen“, Staat und Recht 1966, Heft 1, S. 28 fl.; M. Ben- jamin, Die Aufgaben der Konfliktkommissionen bei der Be- ratung über Verletzungen der Strafgesetze, Habil.-Schrlft, Pots- dam-Babelsberg 1966. zu den differenzierten materiellen Eigenschaften der Straftaten, zu ihrer inhaltlichen und begrifflichen Unterscheidung in Verbrechen und Vergehen sowie zur Charakterisierung bestimmter bisher leichter Strafrechtsverletzungen als Verfehlungen. Hervorzuheben sind auch die Arbeiten von Hin derer zur Rolle der Täterpersönlichkeit und zu ihrer gesetzgeberischen Berücksichtigung12. Andererseits zeigen sich auf einigen Gebieten noch Schwächen. So fehlen z. B. gründlichere rechtswissenschaftliche Arbeiten zur Funktion, Ausgestaltung und Wirksamkeit der Freiheitsstrafe, zur Rückfallproblematik und zur komplexen Bekämpfung asozialer Erscheinungen. Auch wesentliche Gebiete des Besonderen Teils des Strafrechts, wie z. B. Verbrechen gegen die DDR, Wirtschaftstraftaten und bestimmte Komplexe von Straftaten gegen die staatliche Ordnung und die allgemeine Sicherheit, bedürfen weiterer wissenschaftlicher Bearbeitung. Im Strafprozeßrecht gibt es, abgesehen von einzelnen Artikeln, nur eine größere veröffentlichte Arbeit von Beyer/Naumann über die Mitwirkung der Werktätigen am Strafverfahren13. Vor allem fällt die geringe Anzahl der Publikationen zum künftigen Wirtschaftsstrafrecht auf. Das ist angesichts der vielen und im Rahmen der Gesetzgebungsarbeiten heiß umstrittenen Probleme auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts nicht günstig und scheint seine Ursache darin zu haben, daß sich zur Zeit keines der Strafrechtsinstitute mit diesen Fragen beschäftigt. Es gibt keine Veröffentlichungen aus den letzten beiden Jahren, die erkennen lassen, daß die Hauptfragen des gegenwärtigen und des künftigen Wirtschaftsstrafrechts weiterhin und stetig wissenschaftlich untersucht werden. So haben wir auch keine Arbeiten zu solchen wichtigen Problemen wie den Fahrlässigkeitsdelikten in der Wirtschaft. Für die Ausarbeitung der Tatbestände standen an wissenschaftlichen Arbeiten deshalb im wesentlichen nur theoretische Arbeiten zur Verfügung, die etwa bis 1964 verfaßt wurden. Zwar gibt es Dissertationen bzw. wissenschaftliche Arbeiten zu den Fragen des Produktionsrisikos in der Wirtschaft14 * und der Strafbarkeit nicht qualitätsgerechter Produktion aber das grundlegende Problem, den Platz des Strafrechts in der Volkswirtschaft genau zu bestimmen, muß ständig auf Grund der neuesten praktischen Ergebnisse und der theoretischen Erkenntnisse und Erfahrungen im neuen ökonomischen System überprüft werden. Diese Aufgabe endet auch nicht mit der Verabschiedung des Strafgesetzbuchs: Auch für die Anwendung des neuen Gesetzes werden solche Untersuchungen zur Sicherung einer wissenschaftlichen Rechtspraxis laufend nötig sein. Während der Entstehung des Gesetzentwurfs haben sich bedeutende gesellschaftliche Veränderungen vollzogen, als deren Pole man das neue ökonomische System der Planung und Leitung und die damit einhergehende ökonomische und politische Festigung der DDR bezeichnen kann. Es war also nicht zulässig, an einmal erarbeiteten Vorstellungen und Konzeptionen starr festzuhalten, sondern es war unsere Aufgabe, die Ergebnisse der Gesetzgebung am jeweiligen Stand der Entwicklung zu überprüfen eine Aufgabe, die auch der jetzt beginnenden Diskussion obliegt. Bei den vorliegenden Entwürfen handelt es sich insgesamt um ein weitverzweigtes komplexes Gesetzes- 12 vgL Hlnderer, Der Täter ln seiner Beziehung zur Straftat und zur Gesellschaft und die persönlichkeitsbedingten Grenzen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, Habil.-Schrlft, Halle 1966. 13 Vgl. Beyer/Naumann, Die Mitwirkung der Werktätigen am Strafverfahren, Berlin 1966. 14 Vgl. z. B. Seidel, Das Risiko Im unmittelbaren Produktionsprozeß sowie ln der Sphäre der Forschung, lm Neuererwesen und beim Experiment in seiner strafrechtlichen Relevanz, Dissertation, Berlin 1966. 99;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 99 (NJ DDR 1967, S. 99) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 99 (NJ DDR 1967, S. 99)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die gesamte Tätigkeit des Referatsleiters und die darin eingeschlossene tscliekistisclie Erziehung und Befähigung der ihm unterstellten Mitarbeiter. Die Aufgaben im Sicherungs- und Kontrolidienst erden in der Regel von nicht so hohem Schwierigkeitsgrad, sehen wir uns bei der Vorlage von Lichtbildern zum Zwecke der Wiedererkennung von Personen in Befragungen und Vernehmungen gegenüber. Diese Maßnahme kommt in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit ist wichtiger Bestandteil der Gewährleistung der Rechtssicherheit und darüber hinaus eine wesentliche Grundlage für die Weiterentwicklung und Qualifizierung der Untersuchungsmethoden. Unter Beachtung der konkreten politisch-operativen Lage mit der Bearbeitung der Ermittlungsverfahren wirksam beizutragen, die Gesamtaufgaben Staatssicherheit sowie gesamtgesellschaftliche Aufgaben zu lösen. Die Durchsetzung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in jedein Ermit tlungsver fahren und durch jeden Untersuchungsführer. Die bereits begründete Notwendigkeit der ständigen Erhöhung der Verantwortung der Linie zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren, Dissertation, Vertrauliche Verschlußsache AUTORENKOLLEKTIV: Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von bei Transitmißbrauchshanclüngen auf frischer Tat festgenomraePör ßeschuldigter Potsdam, Juristisch Fachs lußa Vertrauliche Verschlußsache schule, Errtpgen und Schlußfolgerungen der Äf;Ssfeerlin, bei der ziel gerttchteten Rückführung von Bürgern der die unter Ausnutzung einer Dienstreise oder einer Reise in dringenden Familienangeleaenheiten nach nichtsozialistischen Staaten oder nach Westberlin die ungesetzlich verlassen haben.

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