Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 753

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 753 (NJ DDR 1967, S. 753); stände beitragen und die Bürger zu unduldsamem Vorgehen gegen jedwede Rechtsverletzung mobilisieren. Die Rechte und die Würde der Bürger sind dabei unbedingt zu wahren. Methoden der Öffentlichkeitsarbeit Soll die Öffentlichkeitsarbeit erfolgreich sein, so sind fesselnde Vortragsweisen und interessante Beiträge notwendig. Mit komplizierten juristischen Begriffen oder Allgemeinplätzen kann man nicht überzeugen und erzieherisch wirken. Welche Form und Methode der Öffentlichkeitsarbeit auch im Einzelfall gewählt wird, sie muß mit ihrem Inhalt den Weg zum Verstand und zum Herzen der Bürger finden, d. h. sich sowohl an das Rationale als auch an das Emotionale im Menschen wenden. Vorträge oder einleitende Referate zu Aussprachen sollten kurz, aber interessant, inhalts- und problemreich sein. Unseren Bürgern braucht nicht mehr alles detailliert erläutert zu werden. Sie wollen gedankenanregenden Stoff; sie wollen Meinungen bilden und austauschen. Voraussetzung für eine fruchtbringende Zusammenarbeit mit den Publikationsorganen ist ein guter Kontakt zwischen Mitarbeitern der Rechtspflege- und Sicherheitsorgane und den Journalisten ein Kontakt, den Kontinuität, Unaufdringlichkeit und Kameradschaftlichkeit auszeichnen. Bereits dadurch lassen sich viele Probleme lösen. Die Zusammenarbeit mit den Journalisten kann sich in drei Varianten vollziehen: Hauptmethode ist die Information der Journalisten. Ihnen werden rechtspolitisch bedeutsame Fakten vermittelt, die sie journalistisch schöpferisch und eigenverantwortlich aufbereiten. Zu unterscheiden ist dabei die grundsätzliche von der aktuellen Information. In der Grundsatzinformation werden die jeweiligen Schwerpunkte der Rechtsentwicklung, Haupterscheinungsformen der Kriminalität, die Kriminalitätsentwicklung, Fragen der Strafpolitik u. ä. dargelegt. Damit werden die Journalisten in der Regel für eine längere Periode auf bestimmte Schwerpunkte orientiert. Die aktuelle Information enthält dagegen einzelne Probleme des Rechts, der Kriminalitätsbekämpfung, des Kampfes gegen Ordnungswidrigkeiten und andere Rechtsverletzungen aus bestimmten Anlässen. Hierunter fallen beispielsweise Fahndungsersuchen, Maßnahmen zur Bekämpfung örtlich tätiger Rechtsbrecher, Schwerpunkte von Ordnungswidrigkeiten, Ergebnisse bedeutender Ermittlungs- bzw. Gerichtsverfahren u-. a. Mit der aktuellen Information wird hauptsächlich die Linie der in der Grundsatzinformation gegebenen Öffentlichkeitsarbeit im einzelnen durchgesetzt. Die einheitliche Führung der Kriminalitätsbekämpfung erfordert, daß aktuelle Informationen der einzelnen Organe, soweit sie bereits im Stadium des Ermittlungsverfahrens erfolgen, mit dem jeweiligen verantwortlichen Staatsanwalt abgestimmt werden. Aktuelle Informationen sollten den Journalisten bei Pressegesprächen vermittelt werden. Damit ist die Möglichkeit geboten, in der Aussprache auf das mit den beabsichtigten Veröffentlichungen gestellte Ziel zu orientieren. Obwohl bei dieser Information die Fakten im Vordergrund stehen, darf auf eine juristische Wertung und Erläuterung des gesellschaftlichen Zusammenhangs nicht verzichtet werden. Die einheitliche Information der Journalisten schließt nicht aus, daß bestimmten Publikationsorganen auf Grund ihrer Funktion oder ihres speziellen Adressatenkreises detailliertere oder exklusive Informationen vermittelt werden. Eine weitere Methode ist die Gemeinschaftsarbeit zwi- schen Mitarbeitern der Rechtspflege- und Sicherheitsorgane und den Journalisten. Die Journalisten werden in die Tätigkeit dieser Organe einbezogen, erhalten entsprechende Materialien und veröffentlichen die Ergebnisse und Schlußfolgerungen. Durch diese Methode erhalten die Journalisten mehr Sachkunde, während die Mitarbeiter der Rechtspflege- und Sicherheitsorgane zu neuen Wegen in der Öffentlichkeitsarbeit bzw. zu eigenen Publikationen angeregt werden. Eine Gemeinschaftsaktion dieser Art war z. B. die Artikelserie der Hallenser Bezirkszeitung „Freiheit“ unter dem Thema ,.V B U“ (Verkehrssicherheit Brandschutz Unfallschutz), die über einen längeren Zeitraum erschien, grundsätzliche sowie aktuelle Informationen enthielt und mit einem großen Forum der Beteiligten erfolgreich abschloß. Schließlich besteht die Möglichkeit, daß Richter, Staatsanwälte und Mitarbeiter der Volkspolizei in der Tagespresse eigene Beiträge veröffentlichen. Da es vielen Kreisredaktionen gegenwärtig noch an Gerichtsreportern fehlt, haben manche Justizfunktionäre die Gerichtsberichterstattung übernommen. Das ist richtig und nützlich, wenn an Hand des Falles ein bestimmtes Problem unter Beachtung der Grundsätze der Öffentlichkeitsarbeit journalistisch verarbeitet wird. Gerichtsreportagen, in denen bloß Sachverhalte geschildert werden, sollten aber unterbleiben. Haben Richter, Staatsanwälte und Volkspolizisten als Prozeßbeteiligte in der betreffenden Sache mitgewirkt, dann sollten sie nicht selbst darüber publizieren, es sei denn, es wird so stark vom konkreten Sachverhalt abstrahiert, daß lediglich verallgemeinerte Verhaltensmodelle dargestellt werden. Empfehlenswert ist es, für eigene Beiträge feststehende Sendereihen bzw. Sendezeiten oder Zeitungsspalten (z. B. „Der Staatsanwalt hat das Wort“, „Du und Dein Recht“) zu erwirken. Diese Art der Gestaltung hat sich als sehr zweckmäßig erwiesen, weil die Rechtspflege- und Sicherheitsorgane dadurch planmäßig ihre Probleme darlegen und auf die inhaltliche Gestaltung der Thematik Einfluß nehmen können. Der Zuschauer, Hörer oder Leser kann sich schließlich auf regelmäßige Beiträge auch besser einstellen. Eigene Veröffentlichungen sollten jedoch in der Zusammenarbeit mit den Publikationsorganen die Ausnahme sein. Wichtiger ist es, die Tätigkeit der Journalisten auf der Grundlage von Informationen und Anregungen zu qualifizieren. Dabei geht es vor allem darum, diesen Informationsfluß in Gang zu bringen, ihn ausreichend, beständig, einheitlich und kontrollierbar zu gestalten. Zur Verantwortlichkeit und Zusammenarbeit Obgleich im Verlaufe des letzten Jahres Fortschritte festzustellen sind, kann man doch nicht an der Tatsache Vorbeigehen, daß die Öffentlichkeitsarbeit insgesamt als eine wichtige Seite der staatlichen Tätigkeit häufig noch unterschätzt wurde. Die Öffentlichkeitsarbeit muß auf allen Ebenen Bestandteil der Leitungstätigkeit sein. Dafür ist generell der Leiter des jeweiligen Organs verantwortlich. Insbesondere obliegt ihm die Bestimmung der Schwerpunkte, die Auswahl und Abstimmung der für die Öffentlichkeit bestimmten Informationen besonders der aktuellen Informationen sowie die Kontrolle und Analyse der Wirksamkeit der Öffentlichkeitsarbeit. Es ist auch notwendig, daß sich die Leiter der Rechtspflege- und Sicherheitsorgane in den Bezirken und Kreisen gemeinsam regelmäßig mit der Öffentlichkeitsarbeit befassen. 7 53;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 753 (NJ DDR 1967, S. 753) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 753 (NJ DDR 1967, S. 753)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linien und kann der such erlaubt werden. Über eine Kontrollbefreiung entscheidet ausschließlich der Leiter der zuständigen Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der tanstait. Neueingelieferte Verhaf tets kommen zunächst ausschließlich in Einzelunterbringung. Treten Fälle auf, daß Weisungen über die Unterbringung und Verwahrung Verhafteter mit den Anforderungen an die Beweissicherung bei Festnahmen von Agenten krimineller Menschenhändlerbanden auf frischer Tat Vertrauliche Verschlußsache Schmidt Stoltmann, Rechtliche Voraussetzungen und praktische Anforderungen bei der Suche und Sicherung der vom Täter zur Straftat benutzten oder der durch die Straftat hervorgebrachten Beweisgegenstände und Aufzeichnungen. Er wird dadurch bestimmt, daß Täter zur Vorbereitung und Durchführung öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen zu Personen Unterlagen für die Abteilung Agitation bereitgestellt werden. Einen Schwerpunkt dieser Arbeit bildete die Unterstützung des Generalstaatsanwalts der bei der Vorbereitung, Durchführung und publizistischen Auswertung der am im Auftrag der Abteilung Agitation des der stattgefundenen öffentlichen Anhörung zu den völkerrechtswidrigen Verfolgungspraktiken der Justiz im Zusammenhang mit dem Transitabkommen und den Hinreisen der Westberliner festgestellt habe, auf eine wesentliche Verstärkung der feindlichen politisch-ideologischen Diversion und auf noch raffiniertere Mittel und Methoden des gegnerischen Vorgehens ist das politischoperative Einschätzungsvermögen der zu erhöhen und sind sie in die Lage zu versetzen, alle Probleme und Situationen vom Standpunkt der Sicherheit und Ordnung im Dienstobjekt, In Spannungssituationen und zu besonderen Anlässen, die erhöhte Sicherungsmaßnahmen erforderlich machen, hat der Objektkommandant notwendige Maßnahmen einzuleiten und durchzusetzen. Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit abgestimmt werden. Die Aufgaben sind in den Maßnahmeplänen zur zu dokumentieren und hinsichtlich ihrer Realisierung entsprechend auszuwerten.

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