Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 752

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 752 (NJ DDR 1967, S. 752); Dr. HANS-HERBERT NEHMER, wiss. Mitarbeiter beim Obersten Gericht HEINZ WOSTRY, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR Major der K FRED ZENNER, Ministerium des Innern Die Öffentlichkeitsarbeit der Rechtspflege- und Sicherheitsorgane Die Öffentlichkeitsarbeit ist notwendiger Bestandteil der Tätigkeit des Gerichts, der Staatsanwaltschaft und der Organe des Ministeriums des Innern. Ihr Inhalt und Ziel ergeben sich aus den Aufgaben dieser Organe. Sie hilft, die Funktionen des sozialistischen Rechts zu erfüllen. Der Maßstab für die Bewertung der Öffentlichkeitsarbeit ist die Verwirklichung der auf dem VII. Parteitag der SED gestellten Aufgabe, einen effektiven Beitrag zur Herausbildung der sozialistischen Menschengemeinschaft und damit zum entwickelten gesellschaftlichen System des Sozialismus in der DDR zu leisten. Das setzt eine planmäßige und koordinierte Zusammenarbeit der beteiligten Organe voraus, bei der die jeweiligen Schwerpunkte der Öffentlichkeitsarbeit und die dazu arbeitsteilig zu leistenden Teilaufgaben der Organe festgelegt werden. Außerdem gibt es für jedes der beteiligten Organe spezifische Aufgaben in der Öffentlichkeitsarbeit, die in staatlichen Weisungen entsprechend geregelt sind. Öffentlichkeitsarbeit der Rechtspflege- und Sicherheitsorgane ist planmäßige ideologische Einflußnahme auf die Bevölkerung mit dem Ziel, das sozialistische Rechts-bewußtsein der Bürger der DDR allseitig zu entwik-keln und sie zur aktiven Mitgestaltung unserer sozialistischen Staats- und Rechtsordnung zu gewinnen. Die Öffentlichkeitsarbeit umfaßt sowohl die Probleme des Kampfes gegen Rechtsverletzungen und andere Konflikte als auch das allgemeine Bewußtmachen der Funktionen des sozialistischen Rechts und die Auseinandersetzung mit dem Wesen des bürgerlichen Rechts. Solche Formen in der Praxis der Rechtspflege- und Sicherheitsorgane wie gesellschaftliche Ankläger und Verteidiger, Vertreter von Kollektiven, die Tätigkeit der Schöffen und der gesellschaftlichen Rechtspflegeorgane, die Verhandlung vor erweiterter Öffentlichkeit, die Erteilung von Rechtsauskünften, die Eheberatung, die Beantwortung von Eingaben, Maßnahmen der Gesetzlichkeitsaufsicht des Staatsanwalts usw. entfalten zwar in hohem Maße rechtspolitische Wirksamkeit, gehören aber nicht zur Öffentlichkeitsarbeit selbst. Die begriffliche Unterscheidung zwischen Öffentlichkeitsarbeit und anderen Formen rechtspolitischer Erziehungsprozesse schließt jedoch die dialektische Einheit und Wecheselwirkung beider Seiten im Interesse einer kontinuierlichen und effektiven rechtspolitischen Erziehung nicht aus. Die Öffentlichkeitsarbeit der Gerichte, der Staatsanwaltschaft und der Organe des Ministeriums des Innern hat letztlich die gleichen Ziele wie die übrige Tätigkeit dieser Organe. Unterschiede bestehen jedoch in den Formen und Methoden, in der relativ höheren Abstraktion vom Einzelfall, im Kreis der Adressaten und in der selbständigen Einleitung der Maßnahmen. Formen der Öffentlichkeitsarbeit Mittels der Öffentlichkeitsarbeit wird die Lösung von Einzelkonflikten auf breite gesellschaftliche Grundlagen gestellt. Je nach der gewählten Form tritt dabei mehr oder minder der konkrete Sachverhalt zurück, und verallgemeinerte Verhaltensweisen werden erkennbarer. In der Praxis haben sich zwei Hauptformen herausgebildet: die Öffentlichkeitsarbeit mittels der Publikationsorgane, die Öffentlichkeitsarbeit durch Vorträge und Aussprachen. Beide Formen verlangen eine sorgfältige Vorbereitung und Ausgestaltung, soll das mit der konkreten Öffentlichkeitsarbeit erstrebte Ziel erreicht werden. Die Art und Weise, wie das zur Verfügung stehende Material oder das ausgewählte Thema am effektivsten publiziert werden kann, hängt von den objektiven Gegebenheiten ab und muß jeweils eigenverantwortlich entschieden werden. Es gilt auch hier der Grundsatz, mit geringstem Aufwand das wirkungsvollste Ergebnis zu erzielen. Am meisten praktiziert werden Vorträge und Aussprachen. Es bieten sich hier viele Möglichkeiten, von denen allgemeine oder differenzierte Foren, Vorträge im Rahmen der „Urania“, Lektionen an Betriebsakademien und Volkshochschulen sowie Vorträge in Schulen die wichtigsten sind. Bewährte Formen der Öffentlichkeitsarbeit von Parteien, staatlichen Institutionen oder gesellschaftlichen Organisationen, wie „Treffpunkt der Nationalen Front“, „Rathausgespräche“ oder „Treff mit Prominenten“, werden ebenfalls häufig für die rechtspropagandistische Tätigkeit genutzt. Diese Formen sind im Unterschied zur Arbeit mit den Publikationsorganen vor allem durch den direkten Kontakt mit den Bürgern gekennzeichnet. Sie sollten deshalb immer dann bevorzugt werden, wenn das Thema durch Frage und Antwort verständlicher wird oder wenn die Bürger zur sofortigen Meinungsäußerung angeregt werden sollen. Andererseits verlangen diese Formen die unmittelbare Mitwirkung der Mitarbeiter der Rechtspflege- und Sicherheitsorgane, weshalb ihnen aus Zeitgründen immer gewisse Grenzen gesetzt sind. Deshalb sollte jede Aussprache arbeitsteilig zwischen diesen Organen und so effektiv wie möglich vorbereitet werden. Gegenwärtig muß der Arbeit mit den Publikationsorganen (Presse, Rundfunk, Fernsehen und Film) mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden. Mit ihrer Hilfe kann man ohne allzu großen Zeit- und Kraftaufwand auf eine verhältnismäßig große Anzahl von Menschen verschiedener Schichten, Altersgruppen, Berufe usw. rechtspolitisch Einfluß nehmen. Die Zusammenarbeit mit den Publikationsorganen wird sich vornehmlich auf die Presse einschließlich der Betriebszeitungen konzentrieren. Die spezielle Zusammenarbeit mit dem Rundfunk wird in den meisten Bezirken durch die Bezirksstudios ermöglicht. Bei jeder Form der Öffentlichkeitsarbeit gilt es zu beachten: Der Vortrag oder die Veröffentlichung muß dazu beitragen, die Autorität unserer Staats- und Rechtsordnung zu festigen. Die komplizierten Probleme des Kampfes gegen die Kriminalität und andere Rechtsverletzungen sowie der vielschichtigen Konflikte sind verständlich und im Zusammenhang mit den ihnen zugrunde liegenden gesellschaftlichen Erscheinungen darzustellen. Die Bevölkerung ist in der Gewißheit zu bestärken, daß es für einen Rechtsbrecher in der DDR keine Chance gibt, unentdeckt eine Straftat zu begehen. Die Öffentlichkeitsarbeit dient nicht der Befriedigung von Sensationsbedürfnissen, sondern muß zur Veränderung des Bewußtseins, zur Beseitigung kriminalitätsfördernder oder -begünstigender Um- 752;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 752 (NJ DDR 1967, S. 752) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 752 (NJ DDR 1967, S. 752)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihrer Personal- und Reisedokumente die Möglichkeiten einer ungehinderten Bin- und Ausreise in aus dem Staatsgebiet der oder anderer sozialistischer Staaten in das kapitalistische Ausland haben. Vom Gegner werden die zuweilen als Opfer bezeichnet. Menschenhändlerbande, kriminelle; Zubringer Person, die eine aus der auszuschleusende Person oder eine mit der Vorbereitung und Durchführung politisch-operativer Prozesse. Durch das Handeln als sollen politisch-operative Pläne, Absichten und Maßnahmen getarnt werden. Es ist prinzipiell bei allen Formen des Tätigwerdens der Diensteinheiten der Linie rechtzeitig und vorbeugend Entscheidungen getroffen und Maßnahmen eingeleitet werden können, um geplante Angriffe auf Maßnahmen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit vorbeugend abzuwehren. Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt sowie ins- besondere für die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter der Linie verbunden. Durch eine konsequente Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Gastssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten aber auch der staatlichen Ordnung ist der jederzeitigen konsequenten Verhinderung derartiger Bestrebungen Verhafteter immer erst- rangige Sedeutunq bei der Gestaltung der Führunqs- und Leitungstätigkeit zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten.

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