Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 751

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 751 (NJ DDR 1967, S. 751); qualitativ anders geartet als die Ausgangsmotive der Straftat, wie auch die Tat selbst ihren Charakter grundsätzlich verändert hat. Wollte man nur das Ausgangsmotiv (sexuelle Befriedigung) betrachten, dann käme man ebenso zu einer falschen Tateinschätzung wie bei der alleinigen Betrachtung des schließlich zur Tötung führenden Motivs (Angst). Wurden die einzelnen Handlungsvollzüge (Ht Hn) auf diese Weise analysiert, so kann dazu übergegangen werden, die Hauptmotive auszusondern und zu verschiedenen objektiven und subjektiven Faktoren in Beziehung zu setzen. Solche Faktoren können z. B. sein: die Zielstellung des Täters, das Verhältnis des Täters zum Objekt seines Begehrens, die äußeren und inneren Situationsbedingungen, die auf sein Verhalten einwirkten, usw. In diesem Zusammenhang kann auch die Rolle, die einzelne Motivkomponenten in der Gesamtmotivation spielen, näher bestimmt und dadurch in ihrer Dynamik besser erfaßt werden. Auch dabei werden die einzelnen Faktoren phasenspezifisch erfaßt und in einer Tabelle zusammengestellt. Dafür ebenfalls ein Beispiel: Der 26jährige Täter lockte ein ihm bekanntes 9 Jahre altes Mädchen an das Elbufer, um sich an ihm sexuell zu befriedigen. Sein Vorhaben gelang zunächst nicht. Da sich das Kind heftig wehrte und laut schrie, schlug der Täter ihm zweimal ins Gesicht. Dann mißbrauchte er das Kind. Als er bemerkte, daß es blutete, bekam er Angst vor den Folgen seiner Tat, stopfte dem Kind Klee in den Mund und erwürgte es. Die Leiche ließ er an Ort und Stelle liegen. Später beteiligte er sich aktiv an der Suchaktion nach dem vermißten Kind. Um einen möglichst genauen Überblick zu erhalten, sollen untersucht und dargestellt werden: 1. Das dominierende Motiv und seine Veränderung im Verlaufe des Handlungsgeschehens (I). 2. Die Rolle sexueller Motive in diesem Geschehen (II). 3. Die Realisationsvorstellungen des Täters hinsichtlich seiner zur Tat treibenden Bedürfnisse (III). 4. Das Verhältnis des Opfers zum sexuellen Begehren des Täters (IV). 5. Die äußeren situationsbedingten Einwirkungen auf den Tatentschluß (V). 6. Die inneren situationsbedingten Einwirkungen auf den Tatentschluß (VI). In Tabellenform geordnet, ergibt sich hierzu folgendes Bild: Phi Ph 2 Ph 3 Ph 4 I S S SA A II Si s, S Sf III Sb Sb B Na IV P P P V PE PW PWV VI Se Se A Na Bedeutung der verwendeten Symbole: S: sexuelle Befriedigung; A: Angst vor Strafe; Na: Ablenkung des Verdachts von sich, um der Verantwortung zu entgehen; St: sexuelle Motivkomponente dominiert; Sf: sexuelle Beweggründe fehlen; Sb: Beischlaf; B: Zeugenbeseitigung; P: eine bestimmte Person, die bisher nicht Sexualpartner des Täters war; PE: Vertrauensseligkeit (Entgegenkommen) der Geschädigten rPW: Geschädigte leistet Widerstand; PWV: Geschädigte leistet Widerstand und ist verletzt; Se: sexuelle Erregung. Das dominierende Motiv bestand in Ph 1 und Ph 2 im Streben nach sexueller Entspannung, in Ph 3 trat zum sexuellen Motiv Angst vor Bestrafung hinzu, die in Ph 4 zum bestimmenden Handlungsmotiv wurde. In den der Tötung vorangehenden Phasen dominierten sexuelle Beweggründe; im weiteren Verlaufe des Handelns fehlten sie. Das Ziel des Täters bestand ursprünglich (Ph 1 und Ph 2) in sexueller Entspannung durch Beischlaf, nach dem Tötungsentschluß jedoch in der Beseitigung des (einzigen) Tatzeugen und schließlich in der Ablenkung des Verdachts von sich. Sein Begehren war von Anfang an auf eine bestimmte, ihm bekannte Person gerichtet, zu der der Täter bisher keine sexuellen Beziehungen hatte. Sein Entschluß zur Tat wurde ausgelöst bzw. begünstigt: in Ph 1 durch das ihm vom Kind entgegengebrachte Vertrauen, in Ph 2 und Ph 3 durch den Widerstand und die Verletzungen des Opfers. Er war zunächst sexuell erregt, dann erfaßte ihn jedoch die Angst (Ph 3 und Ph 4) und schließlich die Hoffnung, der Strafe zu entgehen. Je nach der Zielstellung der Untersuchung können auch andere Faktoren zueinander in Beziehung gesetzt werden. Die Anzahl und Reihenfolge der einzelnen zu untersuchenden Umstände ist im wesentlichen von den konkreten Bedingungen abhängig und kann ebenso wie die Art und Weise der Symbolisierung oder der Anordnung der Tabelle beliebig verändert werden. Es sind jedoch zwei Dinge zu beachten: Erstens : Alle in die Tabelle aufzunehmenden Fakten müssen tatsächlich ermittelt bzw. soweit sie auf Aussagen beruhen, an denen Zweifel bestehen nachgeprüft und für richtig befunden worden sein. Deshalb ist es zweckmäßig, daß mit der Erarbeitung der Motivtabelle nicht erst nach Abschluß, sondern bereits zu Beginn der Ermittlungen begonnen wird. Die auszufüllende Tabelle kann dabei den Rahmen für die Ermittlungsrichtung bilden. Zweitens : Die Fakten müssen übersichtlich angeordnet werden. Insbesondere muß gewährleistet sein, daß sowohl das Gesamtgeschehen innerhalb einer Phase sichtbar wird (im Beispiel: in den senkrechten Spalten) als auch ein Vergleich des jeweiligen Tabellenelements mit dem gleichen Element in den anderen Phasen (im Beispiel: in den waagerechten Zeilen) möglich ist. Die Tatphasendifferenzierung, die phasenspezifische Detailuntersuchung sowie die tabellarische Erfassung und Darstellung der Untersuchungsergebnisse ist vor allem dann vorteilhaft, wenn die Tatkomplexe unübersichtlich oder mehrere Tatbeteiligte vorhanden sind und ein exakter Nachweis über das Verhalten und die Motivierung des einzelnen Teilnehmers im Verlaufe des Geschehens geführt werden soll. Darüber hinaus kann die Motivtabelle auch bei der Nachprüfung der Aussagen des Täters gute Dienste leisten, wenn die Ermittlungen richtig geführt und die Untersuchungsdaten gut ausgewertet wurden. Bei einer größeren, vor einiger Zeit abgeschlossenen Teilforschung über sexuell motivierte Tötungsverbrechen11 hat sich die Tatphasendifferenzierung und die Verwendung von Motivtabellen bereits gut bewährt. 11 Vgl. Feix, Die sexuell motivierten Tötungsverbrechen in der Deutschen Demokratischen Republik eine kriminologisch-kriminalistische Studie, Habilitationsschrift, Berlin 1967 (unveröffentlicht). m Staatsverlag der DDR erscheinen demnächst: Prof. Dr. habil. Michael Benjamin: Konfliktkommissionen - Strafrecht - Demokratie Etwa 224 Seiten Preis: 9,80 M Der Verfasser legt die Stellung der gesellschaftlichen Rechtspflege-Organe, insbesondere der Konfliktkommissionen, im System der sozialistischen Demokratie dar, untersucht die Probleme der Erhöhung ihrer gesellschaftlichen Wirksamkeit und die erzieherische Rolle der Beratung sowie überhaupt die weitere Perspektive der gesellschaftlichen Rechtspflege in der sozialistischen Gesellschaft. Dr. habil. Günter Lehmann: Wissenschaftliche Leitung der Strafrechtsprechung Etwa 280 Seiten ■ Preis: 8 M Diese Arbeit behandelt die wesentlichsten Grundzüge und Beziehungen des Systems der wissenschaftlichen Leitung der Strafrecht-sprechung und die Einfügung dieses Systems in die gesamtgesellschaftlichen Entwicklungsprozesse und deren Leitung mit dem Ziel, eine einheitliche, gesetzliche und gerechte Strafrechtsprechung zu sichern. 751;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 751 (NJ DDR 1967, S. 751) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 751 (NJ DDR 1967, S. 751)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Von besonderer Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit durchgeführten strafprozessualen Verdachtshinweisprüfungsn im Ergebnis von Festnahmen auf frischer Tat zustande. Dabei beziehen sich dieser Anteil und die folgenden Darlegungen nicht auf Festnahmen, die im Rahmen der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher tätigen feindlichen Zentren, Einrichtungen, Organisationen;nd Kräfte, deren Pläne und Absichten sowie die von ihnen angewandten Mittel und Methoden sowie ihrer fortwährenden Modifizierung von den Leitern der Untersuchungshaftanstalten beständig einer kritischen Analyse bezüglich der daraus erwachsenden konkre ten Erfordernisse für die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren. Aus den gewachsenen Anforderungen der Untersuchungsarbeit in Staatssicherheit in Durchsetzung der Beschlüsse des Parteitages der Dietz Verlag Berlin Honecker, Die Aufgaben der Partei bei der weite ren Verwirklichung der Beschlüsse des Parteitages der. Aus dem Referat auf der Beratung mit den Sekretären der Kreisleitungen ans? in Berlin Dietz Verlag Berlin? Mit dom Volk und für das Volk realisieren wir die Generallinie unserer Partei zum Wöhle dor Menschen Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts für die weitere Qualifizierung dar vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gosellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher.

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