Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 747

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 747 (NJ DDR 1967, S. 747); den Stand der erreichten Entwicklung erfaßt und uns zur Lösung der neuen Aufgaben befähigt. Unsere Verfassung möge zeigen, daß die Arbeiterklasse im Bündnis mit den Genossenschaftsbauern, der Intelligenz und den anderen werktätigen Schichten, daß die Kräfte des historischen Fortschritts, der Demokratie und des Sozialismus in der DDR ein für allemal gesiegt haben. Zwei ganze Zeitalter trennen uns von der zurückgebliebenen GesellsctTafts- und Staatsordnung in Westdeutschland, die weiter nichts vertritt als die imperialistische deutsche Vergangenheit. In der DDR wurde bewiesen, daß die Werktätigen aller Schichten unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer Partei eine große staatsbildende Kraft sind und über die Fähigkeit zur Führung und Entwicklung des sozialistischen Staates, seiner Wirtschaft und Kultur verfügen. In der Deutschen Demokratischen Republik ist die Herrschaft der Millionen des werktätigen Volkes, das erfolgreich sein Leben und sein Schicksal selbst bestimmt, ist die sozialistische Gesellschaftsordnung solide fundiert. Unsere sozialistische Republik leistet ihren Beitrag zur Sicherung des Friedens in Europa und in der Welt und vor allem zur Entwicklung der sozialistischen Völkergemeinschaft. Die Liebe zu unserem sozialistischen Vaterland, der DDR, ist verbunden mit der Treue zu den hohen Ideen des sozialistischen Internationalismus. Die Bürger der Deutschen Demokratischen Republik schließen sich noch enger zusammen und festigen ihre sozialistische Gemeinschaft. Die Deutsche Demokratische Republik braucht und prägt schöpferische Menschen. Sie ermöglicht und gewährleistet allen ein sinnerfülltes, kulturvolles, glückliches Leben. Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, die wir nun ausarbeiten, soll das Grundgesetz für eine deutsche Politik des Friedens, der Demokratie, des Sozialismus und der Völkerfreundschaft sein. Dr. habil. GERHARD FEIX, Leiter der Abt. Kriminaltaktik am Institut für Kriminalistik an der Humboldt-Universität Berlin Methoden der Motivermittlung im Strafverfahren Die Ermittlung des Tatmotivs ist bekanntlich eine unerläßliche Voraussetzung für die exakte Feststellung des Tatzusammenhangs und der Schuld1. Da das Tatmotiv immer persönlichkeitseigen und individuell ist, vermag es die Persönlichkeit des Täters, seinen Charakter und seine Neigungen, aber auch seine soziale Anpassungswilligkeit oftmals besser zu enthüllen als Leumundsbekundungen und andere Teilermittlungen. Das Tatmotiv ist das unmittelbare Spiegelbild des Zustands, in dem sich der Täter im Augenblick der Tatbegehung befand. Es reflektiert seine Ziele und Wünsche ebenso wie seine moralisch-ethischen Anschauungen und sein soziales Bewußtsein. In gewissen Grenzen läßt es auch Schlußfolgerungen auf den akuten Geisteszustand des Handelnden zu. Die unmittelbare praktische Bedeutung der Motivfeststellung geht daher über die Schuldfeststellung und Persönlichkeitseinschätzung weit hinaus. Die Motivermittlung darf deshalb nicht erst dann ein-setzen, wenn der Täter bekannt ist bzw. ein Verdächtiger festgestellt wurde; sie muß von Anfang an fester Bestandteil der kriminalistischen Untersuchungen sein2. Das hilft dem Untersuchenden, das objektive Tatgeschehen unabhängig von den Aussagen des Beschuldigten zu erschließen, und trägt auch dazu bei, daß rechtzeitig alle für die Feststellung der Tatmotivation und für die Beweisführung notwendigen Daten gesammelt und ausgewertet werden3. Dabei geht es darum, 1 Zur Bedeutung und Problematik der Motivuntersuchung im Strafverfahren vgl. insbesondere: Buchholz, „Zum Begriff der Ursachen und Bedingungen der Straftaten in der DDR“, NJ 1963 S. 270 fl.; Knobloch, Zur Persönlichkeit des Täters von Delikten gegen das sozialistische Eigentum in den volkseigenen Betrieben der sozialistischen Industrie der Deutschen Demokratischen Republik, Di.ss., Berlin 1965 (unveröffentlicht); Gudd, „Notwendigkeit, Umfang und Möglichkeiten der Erforschung der Tatmotivation“, Forum der Kriminalistik 1966, Heft 11, S. 4 ff.; Stiller, „Das Einstellungssystem beim Täter und die Effektivität der Strafrechtsprechung“, Staat und Recht 1966, Heft 4, S. 631 ff.; und die Anmerkung von Amboß zum OG-Urteil vom 26. August 1966 5 Ust 42/66 in diesem Heft. Vgl. auch Bürger-Prinz, Motiv und Motivation, Schriftenreihe wissenschaftlicher Studien, n, Hamburg 1950. 2 Dabei ist es relativ unerheblich, von welchem der zahlreichen in der juristischen, kriminologischen und psychologischen Literatur gegebenen Motivbegriffe ausgegangen wird. Die praktische Bedeutung der Motivermittlung im Strafverfahren wird davon nicht berührt. 3 Ein Mangel, der sich vor allem im Beweisverfahren vor Gericht immer wieder auswirkt, besteht gegenwärtig gerade darin, daß im Ermittlungsverfahren die Sammlung objektiver Fakten zum Motivgeschehen vernachlässigt und fast ausschließlich von den Aussagen des Beschuldigten ausgegangen wird. mit Hilfe entsprechender Versionen das wahrscheinlichste Motiv aufzudecken. Zu diesem Zweck wird der Untersuchende zunächst eine Vielzahl möglicher Motive zu prüfen und mit defh Ermittlungsergebnis zu vergleichen haben, ehe er Schritt für Schritt in Übereinstimmung mit allen ermittelten Daten eine begründete Motiv version auf stellen und der weiteren Untersuchung zugrunde legen kann'1. Die Motivermittlung muß in engem Zusammenhang mit der Tataufklärung vorgenommen werden. Wenn dieser Zusammenhang verlorengeht, wenn das Tatmotiv ausschließlich aus der Betrachtung der Täterpersönlichkeit hergeleitet wird und die äußere Phänomenologie des Geschehens unberücksichtigt bleibt, besteht die Gefahr, daß subjektive Einzelmomente überbetont und verabsolutiert werden, was die Motivfindung erschwert. Die Motivuntersuchung im Strafverfahren wird gegenwärtig noch durch eine gewisse Oberflächlichkeit in den Motivfeststellungen, eine häufig globale Betrachtung des Tatgeschehens und seiner Motive und die ungenügende Objektivierung und Belegung der Motiveinschätzungen belastet. Hier liegt zugleich auch eine der Hauptquellen der sich oft später offenbarenden Widersprüche in den Untersuchungsergebnissen. Deshalb soll nachfolgend eine Methode zur Verbesserung der Motivuntersuchung in der kriminalistischen und der gerichtlichen Untersuchung zur Diskussion gestellt werden. Die tatphasenspezifische Motivanalyse Jede Straftat stellt bei näherer Betrachtung einen ganzen Komplex aufeinander abgestimmter, mehr oder weniger folgerichtiger Einzelhandlungen dar. Alle diese Handlungsvollzüge werden durch psychische Reaktionen vorbereitet und begleitet. Sie haben häufig auch ihre motivologischen Besonderheiten, an die bei der Untersuchung angeknüpft werden kann. Entsprechend dem Charakter der Motivation als dynamischer Prozeß kann sich die Motivlage in den einzelnen Entwicklungsphasen des Tatgeschehens ändern. So wie sich die Straftat phänomenologisch als Handlungsgeschehen von ihrer ersten Planung und Vorbereitung bis zu ihrer Durchführung und zur Verwertung des 4 Das trifft nicht nur für das Ermittlungsstadium zu, in dem der Täter noch unbekannt ist, sondern gilt auch dann, wenn der Beschuldigte oder Angeklagte das Tatmotiv verschweigt oder der Verdacht besteht, daß er ein falsches Motiv angegeben hat. 747;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 747 (NJ DDR 1967, S. 747) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 747 (NJ DDR 1967, S. 747)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß sie nach Möglichkeit durch ihre berufliche oder gesellschaftliche Tätigkeit bereits bestimmte Sachkenntnisse über das zu sichernde Objekt den Bereich besitzen oder in der Lage sind, terroristische Angriffe von seiten der Inhaftierten stets tschekistisch klug, entschlossen, verantwortungsbewußt und mit hoher Wachsamkeit und Wirksamkeit zu verhindern. Das bedeutet, daß alle Leiter und Mitarbeiter der jeweils für die Aufgabenstellung wichtigsten operativen Diens teinheiten Sie wird vom Leiter selbst oder von einem von ihm Beauftragten geleitet.

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